Frankreich wendet dieselbe EU-Verordnung an wie Deutschland und legt trotzdem zwei Regeln obendrauf, die Urlauber regelmäßig übersehen: eine zusätzliche Registrierung des Fluggeräts ab 800 Gramm und ein komplettes Nachtflugverbot für Freizeitpiloten. Dazu kommt eine Bußgeldpraxis mit klaren Beträgen. Dieser Artikel zeigt, was du vor der Reise erledigen musst und wie du die französische Zonen-Karte liest.
Das Wichtigste in Kürze
- Deine deutsche e-ID gilt als Betreiber-Registrierung, dein Kompetenznachweis A1/A3 ebenfalls.
- Drohnen ab 800 Gramm brauchen in Frankreich zusätzlich einen Eintrag des Geräts im Portal AlphaTango.
- Nachtflug ist für Freizeitpiloten verboten, auch mit Beleuchtung.
- Die Zonen-Karte liegt im Géoportail und weist für jede Fläche die zulässige Maximalhöhe aus, teils unter 50 Meter.
- Bußgelder sind konkret beziffert: 750 Euro ohne Registrierung, 450 Euro ohne Schulungsnachweis, bis 75.000 Euro bei Gefährdung.
Was Frankreich zusätzlich verlangt
Die EU-Verordnung regelt die Betreiber-Registrierung, und die gilt EU-weit. Frankreich hat daneben eine nationale Pflicht zur Registrierung des Fluggeräts behalten: Drohnen mit einer Startmasse ab 800 Gramm müssen im DGAC-Portal AlphaTango eingetragen werden. Historisch hängt daran auch die französische Anforderung an eine elektronische Kennung, die vor der EU-weiten Fernidentifikation eingeführt wurde.
Für dich heißt das konkret:
| Deine Drohne | Was du brauchst |
|---|---|
| Unter 250 g ohne Kamera | keine Registrierung, kein Nachweis |
| Unter 250 g mit Kamera | deutsche e-ID als Betreiber |
| 250 bis 799 g | e-ID plus Kompetenznachweis A1/A3 |
| Ab 800 g | zusätzlich Eintrag des Geräts in AlphaTango |
Die Anmeldung bei AlphaTango ist kostenlos und dauert wenige Minuten, das Portal ist auch auf Englisch verfügbar. Wer mit einer schweren Drohne nach Frankreich reist, erledigt diesen Schritt vor der Abfahrt, weil die Bestätigung nicht immer sofort vorliegt.

Zwei französische Extras entscheiden über die Legalität: der Geräte-Eintrag ab 800 Gramm und das Nachtflugverbot.
Die Géoportail-Karte und die Höhengrenzen
Die französische Besonderheit bei den Zonen: Die Karte im Géoportail weist für jede Fläche zusätzlich eine maximale Flughöhe aus. Über weiten Teilen des Landes sind das die üblichen 120 Meter, in der Umgebung von Flugplätzen sinkt der Wert stufenweise, teils auf 50 Meter oder darunter. Über militärischen Trainingsgebieten gelten eigene Beschränkungen, weil dort Tiefflüge stattfinden.
Dauerhaft gesperrt sind unter anderem:
- Kernkraftwerke und ihr Umfeld, Frankreich hat davon viele
- militärische Anlagen und Übungsgebiete
- Naturschutzgebiete und Nationalparks
- Flugplätze samt Kontrollzonen
- Gefängnisse und sensible Infrastruktur
Im Sommer kommen temporäre Sperren bei Großveranstaltungen dazu, von Radrennen bis Stadtfesten. Deshalb gilt auch hier: Karte am Flugtag öffnen, nicht nur bei der Reiseplanung.
Nachtflugverbot: die Regel, die Fotografen trifft
Für Freizeitflüge ist der Betrieb bei Nacht in Frankreich untersagt, und zwar unabhängig von der Beleuchtung der Drohne. Ausnahmen gibt es im Rahmen des organisierten Modellflugs auf zugelassenen Geländen. Wer in Deutschland die Blaue Stunde nutzt, muss in Frankreich also anders planen: Die Aufnahmen gehören in die Zeit vor dem Ende der bürgerlichen Dämmerung.
Praktisch bedeutet das für Landschaftsaufnahmen an der Atlantikküste im Sommer, dass die goldene Stunde spät liegt und das Zeitfenster eng wird. Wer Sonnenuntergänge fliegen will, sollte die Flugzeit knapp kalkulieren und rechtzeitig landen.
Betriebsregeln und Abstände
Die Grundregeln entsprechen der EU-Verordnung:
- Sichtkontakt ohne Hilfsmittel, FPV nur mit Beobachter
- Kein Überflug unbeteiligter Personen ab Klasse C1, bei C0 unter 250 Gramm zulässig
- A2: mindestens 30 Meter Abstand, im Langsamflug 5 Meter
- A3: mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten
- Keine Menschenansammlungen, ohne Ausnahme
Frankreich betont zusätzlich den Schutz der Privatsphäre. Aufnahmen, auf denen Personen oder private Grundstücke erkennbar sind, brauchen eine Grundlage. Das französische Strafrecht sieht dafür einen eigenen Rahmen vor, der bis zu 45.000 Euro und ein Jahr Freiheitsstrafe umfasst.
Was Verstöße kosten
Frankreich benennt die Beträge ungewöhnlich klar:
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Betrieb ohne vorgeschriebene Registrierung | 750 € |
| Fehlender Schulungsnachweis | 450 € |
| Nachweis bei Kontrolle nicht dabei | 38 € |
| Gefährdung von Personen oder Luftverkehr | bis 75.000 € und Freiheitsstrafe |
| Unerlaubte Aufnahmen von Personen | bis 45.000 € und bis zu 1 Jahr Haft |
Die kleinen Beträge zeigen, wie die Kontrolle in der Praxis abläuft: Wer alles dabeihat, kommt mit einer Prüfung davon. Wer den Nachweis nur zu Hause liegen hat, zahlt einen symbolischen Betrag. Teuer wird es ausschließlich bei echten Gefährdungen und bei Aufnahmen, die Persönlichkeitsrechte verletzen.
AlphaTango Schritt für Schritt
Wenn deine Drohne 800 Gramm oder mehr wiegt, führt der Weg vor der Reise über das DGAC-Portal. Der Ablauf ist überschaubar:
- Konto anlegen auf der AlphaTango-Plattform. Du wählst dabei die Rolle als Betreiber, das Portal ist auf Französisch und Englisch verfügbar.
- Fluggerät eintragen: Hersteller, Modell, Startmasse und Seriennummer. Die Seriennummer findest du im Menü der Drohnen-App oder auf dem Gehäuse.
- Registriernummer erhalten. Sie wird dem Gerät zugeordnet, nicht dir als Person, und gilt für einen befristeten Zeitraum, danach ist eine Erneuerung nötig.
- Nummer an der Drohne anbringen, gut lesbar und dauerhaft. Sie tritt neben deine deutsche e-ID, ersetzt sie also nicht.
- Bestätigung mitnehmen, digital und ausgedruckt, zusammen mit Kompetenznachweis und Versicherungsnachweis.
Plane dafür einen Abend ein und erledige es zu Hause, nicht am Urlaubsort. Das Portal verlangt eine funktionierende E-Mail-Bestätigung, und Rückfragen dauern.
Wo in Frankreich Platz bleibt
Frankreich ist groß und außerhalb der Ballungsräume dünn besiedelt, entsprechend viel freier Luftraum steht zur Verfügung. Ergiebig sind:
- Zentralmassiv und Auvergne: Vulkankegel, Hochebenen, wenig Luftverkehr.
- Bretagne und Normandie abseits der Küstenorte: Steilküsten und Gezeitenlandschaften, mit Blick auf Vogelschutzgebiete.
- Burgund und Dordogne: Flusstäler, Burgen, Weinberge.
- Provence im Landesinneren: Lavendel im Juni und Juli, Schluchten wie die Gorges du Verdon, dort allerdings mit Naturpark-Regeln.
- Alpen und Pyrenäen außerhalb der Nationalparks.
Schwierig sind der Großraum Paris, die dicht belegte Côte d’Azur und die Umgebung der zahlreichen Kernkraftwerke, die über das ganze Land verteilt sind und großzügige Sperrbereiche haben.
Beim Wetter ist der Mistral der Faktor, den man kennen sollte: ein kalter Fallwind, der durchs Rhonetal Richtung Mittelmeer schießt, tagelang anhält und regelmäßig Böen weit jenseits der Grenzen leichter Drohnen erreicht. An der Atlantikküste sorgt der Seewind für dasselbe Muster wie überall: morgens ruhig, nachmittags kräftig.
Checkliste für den Frankreich-Urlaub
- Gewicht prüfen: Wiegt deine Drohne 800 Gramm oder mehr? Dann AlphaTango-Eintrag vor der Abreise erledigen.
- Papiere: e-ID an der Drohne, Kompetenznachweis dabei, am besten ausgedruckt.
- Géoportail-Karte für die geplanten Spots prüfen, dabei auf die ausgewiesene Maximalhöhe achten.
- Zeitplan anpassen: Flüge vor Einbruch der Dunkelheit beenden.
- Versicherung: Frankreich im Geltungsbereich der Police sicherstellen.
- Am Flugtag: Karte erneut öffnen, temporäre Sperren bei Veranstaltungen beachten.
Fazit: zwei Extras, sonst vertraut
Frankreich ist für deutsche Drohnenpiloten unkompliziert, sobald zwei Punkte geklärt sind: der AlphaTango-Eintrag für Geräte ab 800 Gramm und der Verzicht auf Nachtflüge. Der Rest entspricht dem, was du aus Deutschland kennst, inklusive der 120-Meter-Grenze und der Abstandsregeln. Der französische Ansatz mit ausgewiesenen Maximalhöhen je Fläche ist dabei sogar hilfreich, weil er weniger Interpretation verlangt als eine reine Verbotskarte. Wie es in den Nachbarländern aussieht, steht in unseren Artikeln zu Spanien, der Schweiz und den Niederlanden.
Häufige Fragen
Gilt meine deutsche Drohnen-Registrierung in Frankreich?
Für dich als Betreiber ja: Frankreich wendet die EU-Drohnenverordnung an, deine e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt und dein Kompetenznachweis A1/A3 gelten dort. Frankreich kennt zusätzlich eine nationale Registrierung des Fluggeräts ab 800 Gramm Startmasse im Portal AlphaTango. Diese Pflicht knüpft am Gerät an, nicht am Betreiber, und wird beim Betrieb in Frankreich relevant.
Was ist AlphaTango?
AlphaTango ist das Online-Portal der französischen Luftfahrtbehörde DGAC für Drohnenpiloten. Dort registrieren in Frankreich ansässige Betreiber sich selbst, und dort werden Fluggeräte ab 800 Gramm eingetragen. Das Portal verwaltet außerdem die Nachweise über die absolvierte Online-Schulung. Die Anmeldung ist kostenlos und auf Französisch sowie Englisch verfügbar.
Darf man in Frankreich nachts mit der Drohne fliegen?
Nein. Für Freizeitflüge gilt in Frankreich ein Nachtflugverbot, und zwar unabhängig davon, ob die Drohne beleuchtet ist. Ausnahmen bestehen im organisierten Modellflug auf zugelassenen Geländen. Wer Blaue-Stunde-Aufnahmen plant, muss sie also vor Ende der bürgerlichen Dämmerung abschließen, das unterscheidet Frankreich deutlich von Deutschland.
Wie hoch darf ich in Frankreich fliegen?
In der offenen Kategorie sind 120 Meter über Grund die Regel. In der Nähe von Flugplätzen und über militärischen Trainingszonen gelten deutlich niedrigere Grenzen, teils unter 50 Meter. Welche Höhe an deinem Standort erlaubt ist, zeigt die Drohnen-Karte auf dem Géoportail, die für jede Fläche die zulässige Maximalhöhe ausweist.
Was kostet ein Verstoß gegen die Drohnenregeln in Frankreich?
Frankreich nennt konkrete Beträge: 750 Euro für den Betrieb ohne vorgeschriebene Registrierung, 450 Euro für fehlenden Schulungsnachweis. Wer Menschen oder den Luftverkehr gefährdet, riskiert nach dem Transportgesetzbuch bis zu 75.000 Euro Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Für unerlaubte Aufnahmen von Personen sieht das Strafrecht bis zu 45.000 Euro und ein Jahr Haft vor.
Wo finde ich die Flugverbotszonen in Frankreich?
Die maßgebliche Quelle ist die Drohnen-Karte des Géoportail, die von der DGAC gepflegt wird. Sie zeigt für jede Fläche die zulässige Maximalhöhe und die Sperrgebiete. Gesperrt sind unter anderem Kernkraftwerke, militärische Anlagen, Naturschutzgebiete und das Umfeld von Flugplätzen. Prüfe die Karte am Flugtag, weil temporäre Sperren bei Veranstaltungen kurzfristig entstehen.
Wie trage ich meine Drohne in AlphaTango ein?
Du legst ein Betreiber-Konto auf der DGAC-Plattform an, das auf Französisch und Englisch verfügbar ist, und trägst dann das Fluggerät mit Hersteller, Modell, Startmasse und Seriennummer ein. Du erhältst eine Registriernummer, die dem Gerät zugeordnet ist und gut lesbar an der Drohne angebracht werden muss. Sie tritt neben deine deutsche e-ID und ersetzt sie nicht. Erledige das vor der Abreise.
Wo kann man in Frankreich gut mit der Drohne fliegen?
Außerhalb der Ballungsräume gibt es viel Platz: Zentralmassiv und Auvergne, Bretagne und Normandie abseits der Küstenorte, Burgund, Dordogne, das Landesinnere der Provence sowie Alpen und Pyrenäen außerhalb der Nationalparks. Schwierig sind der Großraum Paris, die Côte d Azur und die Umgebung der zahlreichen Kernkraftwerke mit ihren großzügigen Sperrbereichen.
Was ist der Mistral und warum ist er für Drohnen relevant?
Der Mistral ist ein kalter Fallwind, der durch das Rhonetal Richtung Mittelmeer schießt. Er hält oft mehrere Tage an und erreicht regelmäßig Böen weit jenseits der Grenzen leichter Drohnen, bei strahlendem Sonnenschein und klarer Sicht. Genau diese Kombination täuscht: Das Wetter sieht perfekt aus, die Windwerte sind es nicht. Prüfe deshalb im Süden Frankreichs immer den Böenwert.
Brauche ich in Frankreich eine Drohnen-Haftpflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für Freizeitdrohnen unter 20 Kilogramm besteht in Frankreich nicht, weil die EU-Versicherungsverordnung leichtere Geräte ausklammert. Sinnvoll ist eine Haftpflicht trotzdem, und deutsche Piloten haben ohnehin eine, weil Deutschland sie vorschreibt. Achte darauf, dass Frankreich im Geltungsbereich deiner Police enthalten ist.