Drohne fliegen in Stuttgart: Kessel, Zonen und Höhen

In Stuttgart gilt im Talkessel seit August 2026 die doppelte Flughöhe wie auf den Fildern. Warum die Höhenlage des Startplatzes über die Grenze entscheidet.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Stuttgart liegt in einem Kessel, und seit August 2026 hat diese Topografie eine rechtliche Folge, die den meisten Piloten neu ist: Im Talkessel darf höher geflogen werden als auf den Höhen ringsum. Der Grund steckt in der neuen Zonenstaffel der Flugsicherung, die mit der Flugplatzhöhe rechnet. Der Stuttgarter Flughafen liegt auf den Fildern, rund 145 Meter über dem Schlossplatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Talkessel gelten rund 100 m über Grund, weil der Startplatz unter der Flugplatzhöhe liegt.
  • Auf der Filderhochfläche bleiben es 50 m, dort liegt der Startplatz auf Flugplatzniveau.
  • Die pauschale 50-Meter-Freigabe ist entfallen, seit dem 6. August 2026 gilt das Zonenmodell.
  • Der Neckar ist ab Plochingen Bundeswasserstraße: 100 m seitlicher Abstand im gesamten Stuttgarter Osten.
  • Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Geländeschnitt von der Filderhochfläche im Süden in den Stuttgarter Talkessel im Norden. Der Flughafen Echterdingen liegt auf 389 Metern über Normalnull, Degerloch auf rund 480 Metern, der Schlossplatz im Talkessel auf rund 245 Metern. Über dem Gelände liegt das zulässige Höhenband der Zone 4 als farbiges Band: Auf der Filderhochfläche ist es 50 Meter dick, im Talkessel 100 Meter, weil dort der Aufstiegsort unterhalb der Flugplatzhöhe liegt. Kernaussage: Der Höhenunterschied von rund 145 Metern zwischen Flughafen und Talsohle verdoppelt die zulässige Flughöhe im Kessel.

Der Höhenunterschied zwischen Filderhochfläche und Talsohle verdoppelt die zulässige Flughöhe im Kessel.

Die Zonenstaffel und ihre Rechenregel

Nach § 21 LuftVO braucht jeder Aufstieg in kontrolliertem Luftraum eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Die Flugsicherung erteilt sie allgemein, damit nicht jeder Hobbyflug einzeln beantragt werden muss. Bis zum 5. August 2026 lautete die Freigabe pauschal auf 50 Meter über Grund. Seit dem 6. August gilt das Zonenmodell der Allgemeinverfügung NfL 2026-1-3960:

ZoneAbgrenzungZulässige Höhe ohne Einzelfreigabe
Zone 11.000 m um die Flughafenbegrenzung, dazu je 5 km entlang der Bahnmittelliniekeine, immer individuelle Freigabe nötig
Zone 2innerhalb 4 km um den Bezugspunkt, außerhalb Zone 125 m, der niedrigere Wert aus über Grund und über Flugplatzhöhe
Zone 3innerhalb 6 km, außerhalb Zone 1 und 245 m, der niedrigere Wert
Zone 4restlicher Bereich der Kontrollzone100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert

In Zone 4 steckt die Besonderheit, die Stuttgart betrifft. Die Regel vergleicht zwei Bezugsgrößen und nimmt den höheren Wert. Für Aufstiegsorte, die unterhalb der Flugplatzhöhe liegen, sind 100 Meter über Grund maßgeblich. In einer flachen Stadt fällt das kaum auf, weil beide Werte dicht beieinanderliegen. In Stuttgart macht es den Unterschied.

Die Rechnung für Stuttgart

Der Flughafen Stuttgart liegt bei Echterdingen auf 389 Metern über Normalnull. Der Talkessel darunter liegt rund 145 Meter tiefer, die Filderhochfläche dagegen etwa auf Flughafenniveau oder darüber.

OrtHöhe über NNLage zur FlugplatzhöheZulässig in Zone 4
Flughafen Echterdingen389 mReferenzZone 1 bzw. 2
Degerlochrund 480 mdarüber50 m über Grund
Vaihingenrund 450 mdarüber50 m über Grund
Killesbergrund 390 metwa gleich50 m über Grund
Schlossplatz, Talkesselrund 245 mrund 145 m darunter100 m über Grund
Bad Cannstatt, Neckartalrund 220 mrund 170 m darunter100 m über Grund

Das Ergebnis ist kontraintuitiv: Wer in Degerloch startet, also weit oben mit gutem Blick, darf 50 Meter steigen. Wer unten am Schlossplatz startet, darf 100 Meter steigen. Die absolute Höhe über dem Meer bleibt in beiden Fällen unter der des Flughafens, und genau darauf zielt die Regel: Sie schützt den Anflugsektor, der über der Hochfläche verläuft.

Was das praktisch bedeutet

Für Aufnahmen aus dem Talkessel heraus ist die Neuregelung eine deutliche Verbesserung. Aus 50 Metern sind 100 geworden, was den Unterschied zwischen einer Aufnahme über Dachhöhe und einer darunter ausmacht. Die Innenstadtbebauung ist im Kessel überwiegend fünf- bis siebengeschossig, also rund 20 bis 25 Meter hoch. Mit 100 Metern lässt sich darüber sinnvoll arbeiten.

Auf den Fildern hat sich nichts verbessert. Dort bleiben 50 Meter, und weil das Gelände offen ist, wirkt diese Grenze schneller einschränkend als im Tal. Wer Flächenaufnahmen der Filder plant, sollte prüfen, ob der Standort überhaupt noch in der Kontrollzone liegt: Außerhalb gelten wieder die regulären 120 Meter der Offenen Kategorie.

Der Neckar im Osten

Der Neckar ist ab Plochingen Bundeswasserstraße und durchfließt Stuttgart im Osten. § 21h LuftVO verlangt einen seitlichen Abstand von 100 Metern und untersagt den Überflug ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle. Betroffen sind:

Das Neckartal ist zugleich der Bereich, der von der Zone-4-Regel am meisten profitiert, weil es noch tiefer liegt als der Talkessel. Die Wasserstraßenregel nimmt diesen Vorteil entlang des Flusses aber wieder zurück.

Weinberge, Hänge und Schutzgebiete

Die Stuttgarter Hanglagen sind das, was die Stadt optisch ausmacht, und rechtlich sind sie vielschichtig. Die Weinberge gehören überwiegend Weingütern oder privaten Eigentümern, für Start und Landung ist deren Zustimmung nötig. Teile der Hänge stehen unter Landschaftsschutz, einzelne Bereiche unter Naturschutz, und in Naturschutzgebieten ist der Betrieb nach § 21h LuftVO untersagt.

Dazu kommen die üblichen Ebenen einer Großstadt:

Zuständigkeiten auf einen Blick

AnliegenStelle
FlugverkehrskontrollfreigabeDFS, Antragsportal
Erlaubnis in geografischen UAS-GebietenRegierungspräsidium Stuttgart
Betriebsgenehmigung spezielle KategorieLuftfahrt-Bundesamt
Überflug Bundeswasserstraße NeckarWasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Städtische GrünanlagenLandeshauptstadt Stuttgart

Was in Stuttgart realistisch möglich ist

Der Talkessel ist mit 100 Metern brauchbar geworden, sobald ein Startplatz gefunden ist, der weder Wohngrundstücke noch Publikum berührt. Das ist im Zentrum schwierig und in den ruhigeren Tallagen machbar.

Außerhalb der Kontrollzone liegen die interessanteren Flächen: die Waldgebiete im Westen Richtung Leonberg, die offenen Flächen nördlich der Stadt und die Landschaft um den Schurwald im Osten. Dort gelten wieder 120 Meter, und die Zonenfrage entfällt. Vor jedem Flug bleibt der Blick auf die dipul-Karte, die die Zonengrenzen seit der Umstellung standortgenau führt.

Fazit: die Höhe des Startplatzes entscheidet mit

Stuttgart ist die deutsche Großstadt, in der die neue Zonenstaffel den größten Unterschied macht. Weil der Flughafen 145 Meter über der Talsohle liegt, verdoppelt sich die zulässige Flughöhe im Kessel auf 100 Meter, während sie auf den Fildern bei 50 bleibt.

Wer in Stuttgart plant, sollte deshalb zwei Werte kennen: die Zone seines Startplatzes und dessen Höhe über Normalnull. Erst beide zusammen ergeben die zulässige Flughöhe. Für andere Städte mit ähnlicher Topografie gilt dieselbe Logik, etwa im Elbtal von Dresden.

Häufige Fragen

Wie hoch darf ich in Stuttgart fliegen?

Das hängt seit dem 6. August 2026 davon ab, wo dein Startplatz liegt und wie hoch er über Normalnull ist. Im Talkessel, der rund 145 Meter unter der Flugplatzhöhe liegt, sind in Zone 4 der Kontrollzone 100 Meter über Grund zulässig. Auf der Filderhochfläche, die etwa auf Flugplatzniveau liegt, bleiben es 50 Meter über Grund. Der Höhenunterschied der Stadt schlägt damit direkt auf die erlaubte Flughöhe durch.

Warum darf ich im Tal höher fliegen als auf der Höhe?

Die Zonenstaffel der Flugsicherung rechnet in Zone 4 mit zwei Bezugsgrößen: 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund, wobei der höhere Wert gilt. Liegt der Aufstiegsort unterhalb der Flugplatzhöhe, sind 100 Meter über Grund maßgeblich. Im Stuttgarter Talkessel trifft das zu, auf den Fildern nicht. Deshalb kehrt sich die Intuition hier um.

Liegt die Stuttgarter Innenstadt in der Kontrollzone?

Der Flughafen Stuttgart liegt bei Echterdingen auf den Fildern, rund elf Kilometer südlich der Innenstadt. Die Kontrollzone reicht über weite Teile des Stadtgebiets. Wo genau die Grenze verläuft, zeigt dipul standortgenau. Der Unterschied ist erheblich, weil außerhalb der Kontrollzone wieder die regulären 120 Meter der Offenen Kategorie gelten.

Darf ich über den Neckar fliegen?

Der Neckar ist ab Plochingen Bundeswasserstraße und damit auch in Bad Cannstatt, Untertürkheim und Mühlhausen. Nach § 21h LuftVO gilt ein seitlicher Abstand von 100 Metern, der Überflug ist ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle untersagt. Der Sperrkorridor zieht sich damit durch den gesamten Stuttgarter Osten.

Kann ich den Fernsehturm mit der Drohne filmen?

Auf Augenhöhe mit der Spitze nicht. Der Fernsehturm misst 216,6 Meter und steht auf dem Bopser bei rund 483 Metern über Normalnull, die Spitze liegt damit bei etwa 700 Metern. Keine Regelung der Offenen Kategorie erlaubt diese Höhe. Aufnahmen aus dem Tal heraus mit dem Turm im Bild bleiben möglich, wenn Zone, Startplatz und Abstand passen.

Welche Stadtteile liegen in der strengsten Zone?

Zone 1 umfasst den Bereich innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung sowie je fünf Kilometer entlang der verlängerten Bahnmittellinien. In Stuttgart betrifft das Echterdingen, Plieningen und die Anflugachsen über den Fildern. Dort ist für jeden Flug eine individuelle Freigabe nötig, unabhängig von der Höhe.

Wer erteilt in Stuttgart eine Erlaubnis?

Landesluftfahrtbehörde für Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Es bearbeitet Erlaubnisse für den Betrieb in geografischen Beschränkungsgebieten. Die Flugverkehrskontrollfreigabe für die Kontrollzone erteilt die Flugsicherung über ihr Antragsportal, für Zone 1 mit mindestens 14 Tagen Vorlauf.

Darf ich in den Weinbergen starten?

Die Stuttgarter Weinberge sind überwiegend Privatgrund oder gehören Weingütern, für Start und Landung ist die Zustimmung des Eigentümers nötig. Teile der Hanglagen stehen unter Landschaftsschutz, einzelne Bereiche unter Naturschutz. In Naturschutzgebieten ist der Betrieb nach § 21h LuftVO untersagt.

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