Hamburg ist ein dankbares Motiv: Speicherstadt, Elbphilharmonie, Hafenkräne, Alster. Die Luftrechtslage macht daraus eine Stadt mit einem niedrigen Deckel, denn der kontrollierte Luftraum des Flughafens reicht über fast das gesamte Stadtgebiet. Seit dem 6. August 2026 ist dieser Deckel gestaffelt: Wie hoch du fliegen darfst, hängt jetzt vom Abstand zum Flughafen ab. Wer nach älteren Anleitungen plant, rechnet mit überholten Werten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die pauschale 50-Meter-Freigabe ist entfallen, seit dem 6. August 2026 gilt ein Zonenmodell.
- Vier Zonen: innerster Bereich nur mit Einzelfreigabe, dann 25 m (bis 4 km), 45 m (bis 6 km) und im Rest der Kontrollzone 100 m über Flugplatzhöhe bzw. 50 m über Grund.
- Die Zonengrenzen stehen in dipul, die zulässige Höhe lässt sich dort standortgenau ablesen.
- Hafen mit eigenen Regeln: 50 m seitlich zu Schiffen, 200 m beim Queren eines Fahrwegs, Überflug nur ab 50 m Höhe mit Fallschirmsicherung.
- Naturschutzgebiete sind vollständig gesperrt, Start und Landung eingeschlossen.
Die Zonenstaffel seit August 2026
In Hamburg entscheidet die Höhe über den Betrieb. Der Flughafen liegt in Fuhlsbüttel und damit mitten im Stadtgebiet, entsprechend weit reicht sein kontrollierter Luftraum. Nach § 21 LuftVO braucht jeder Aufstieg eines unbemannten Fluggeräts in kontrolliertem Luftraum eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Stelle, in Hamburg also des DFS-Towers.
Damit nicht jeder Hobbyflug einzeln beantragt werden muss, erteilt die Flugsicherung eine allgemeine Freigabe. Bis zum 5. August 2026 lautete sie schlicht: 50 Meter über Grund oder Wasser, überall in der Kontrollzone gleich. Diese Verfügung ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein Zonenmodell, das die zulässige Höhe nach dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt staffelt:
| Zone | Abgrenzung | Zulässige Höhe ohne Einzelfreigabe |
|---|---|---|
| Zone 1 | 1.000 m um die Flughafenbegrenzung, dazu je 5 km entlang der Bahnmittellinie | keine, immer individuelle Freigabe nötig |
| Zone 2 | innerhalb 4 km um den Bezugspunkt, außerhalb Zone 1 | 25 m, der niedrigere Wert aus über Grund und über Flugplatzhöhe |
| Zone 3 | innerhalb 6 km, außerhalb Zone 1 und 2 | 45 m, der niedrigere Wert |
| Zone 4 | restlicher Bereich der Kontrollzone | 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert |

Aus einer festen Grenze ist eine Treppe geworden: nahe am Flughafen strenger, in den Randlagen großzügiger als vorher.
Für die allgemeine Freigabe gelten außerdem feste Bedingungen. Die Bodensicht muss mindestens 800 Meter betragen, autonomer Betrieb ist ausgeschlossen, und die Startmasse ist begrenzt. Wer über die Zonenhöhe hinaus möchte, beantragt eine individuelle Freigabe über das Portal der Flugsicherung; üblich sind rund 14 Kalendertage Bearbeitungszeit.
Praktisch heißt das: Die 120 Meter der EU-Drohnenverordnung stehen in Hamburg innerhalb der Kontrollzone weiterhin nur auf dem Papier. Es gilt immer die niedrigere Grenze, und das ist dort die Zonenhöhe. Verbindlich sind stets die Veröffentlichungen der Flugsicherung, die Eintragungen in dipul und die tagesaktuellen Meldungen. Wie dieselbe Umstellung in Bremen aussieht, zeigt der Ratgeber Drohnen-Flugverbotszonen Bremen.
Der Hafen: wo sich zwei Regeln blockieren
Über den Hafen zu fliegen ist der Wunsch fast jeder Anfrage und zugleich der komplizierteste Fall. Zuständig ist im Geltungsbereich der Hafenverkehrsordnung die Hamburg Port Authority. Ihre Vorgaben:
| Situation | Vorgabe der HPA |
|---|---|
| seitlicher Abstand zu Schiffen | 50 m |
| seitlicher Abstand zu Militärfahrzeugen | 250 m |
| Queren eines Fahrwegs | 200 m Abstand |
| Queren eines Fahrwegs, militärisch | 300 m Abstand |
| Überflug von Wasserflächen | ab 50 m Höhe, mit Fallschirmsicherung |
Der letzte Punkt ist der Haken, und er hat sich mit der Zonenstaffel verschoben. Die HPA verlangt für den Überflug mindestens 50 Meter Höhe, die Kontrollzone gibt je nach Zone höchstens 25, 45 oder 50 Meter über Grund her. In den beiden inneren Zonen ist die Anforderung damit unerfüllbar, im äußeren Bereich liegen beide Grenzen dicht beieinander. Welcher Hafenabschnitt in welche Zone fällt, zeigt die Karte. Wer im Hafen seriös arbeiten will, holt deshalb eine Einzelfreigabe der DFS und klärt den Fall zusätzlich mit der HPA ab.
Dazu kommt die Fallschirmsicherung, ein Rettungssystem also, das Standard-Kameradrohnen nicht mitbringen. Für Freizeitflüge über Hafenwasser gibt es damit praktisch keinen legalen Weg. Die Hafenkulisse lässt sich stattdessen vom Land aus einfangen, solange Abstand und Höhe stimmen.
Elbe, Kanäle und die 100-Meter-Regel
Unabhängig vom Hafenrecht ist die Elbe Bundeswasserstraße. § 21h LuftVO verbietet den Betrieb über Bundeswasserstraßen und schreibt einen seitlichen Abstand von 100 Metern vor, solange keine Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt. In Hamburg trifft das die Norderelbe, die Süderelbe und die angeschlossenen Kanäle.
Dieselbe 100-Meter-Regel gilt für Bahnanlagen und Bundesfernstraßen. In einer Stadt mit dichtem S-Bahn-Netz, mehreren Autobahnabschnitten und einem verzweigten Wasserwegesystem schrumpft die nutzbare Fläche dadurch spürbar. Die Systematik dahinter erklärt der Ratgeber zu den Flugverbotszonen für Drohnen.
Naturschutzgebiete: das eindeutige Verbot
Die Umweltbehörde hat für die Hamburger Naturschutzgebiete ein vollständiges Flugverbot festgelegt. Es umfasst Start, Landung und den Flug selbst. Betroffen sind unter anderem:
- Duvenstedter Brook,
- Boberger Niederung,
- Heuckenlock an der Süderelbe,
- Mühlenberger Loch,
- Wittenbergener Heide und Schnaakenmoor,
- Höltigbaum und Stellmoorer Tunneltal.
Der häufigste Irrtum betrifft die Verwechslung mit Landschaftsschutzgebieten. Diese haben einen schwächeren Schutzstatus und sind für den Drohnenbetrieb regelmäßig offen. Der Unterschied ist an der Kartenlegende erkennbar und im Ratgeber Drohne im Naturschutzgebiet ausführlich beschrieben.
Start und Landung: die zweite Ebene
Selbst wenn das Luftrecht eine Fläche freigibt, entscheidet der Eigentümer über Start und Landung. In Hamburg betrifft das die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen: Planten un Blomen, Stadtpark, Alsterwiesen, Jenischpark. Eine Nutzung, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, braucht die Zustimmung der zuständigen Stelle.
Damit bleiben in der Praxis drei Startplatz-Optionen:
- Eigener Grund oder das Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers.
- Landwirtschaftliche Flächen im Umland nach Absprache mit dem Bewirtschafter.
- Modellflugplätze in und um Hamburg, die eine eigene Aufstiegserlaubnis besitzen.
Wer regelmäßig fliegt, kommt am dritten Punkt kaum vorbei. Die Vereine haben genehmigte Flächen, ihre Erlaubnis deckt Aufstiege ab, und die Höhenbeschränkung ist dort abgestimmt.
Zuständigkeiten auf einen Blick
Hamburg verteilt die Verantwortung auf vier Stellen. Wer den falschen Adressaten anschreibt, verliert eine Woche.
| Anliegen | Zuständig |
|---|---|
| Flug oberhalb der Zonenhöhe, jeder Flug in Zone 1 | Deutsche Flugsicherung, Tower Hamburg |
| Erlaubnis für geografische Beschränkungsgebiete | Landesluftfahrtbehörde, Behörde für Wirtschaft und Innovation |
| Hafenbereich und Bundeswasserstraßen | Hamburg Port Authority |
| Betriebsgenehmigung spezielle Kategorie | Luftfahrt-Bundesamt (seit 1. Juli 2026) |
Die Landesluftfahrtbehörde ist über luftraum-sondernutzung@bwai.hamburg.de erreichbar und bittet um mindestens eine Woche Vorlauf. Bei kurzfristigen Anfragen mit Drehtermin ist das die häufigste Fehlerquelle.
Die Verschiebung der Betriebsgenehmigungen zum Luftfahrt-Bundesamt betrifft ausschließlich die spezielle Kategorie, also Flüge außerhalb der Sichtweite, über 120 Meter oder mit schwereren Geräten. Für den Freizeitbetrieb in der offenen Kategorie ändert sich dadurch nichts. Was gewerblicher Betrieb sonst mit sich bringt, steht im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.
Vor dem Flug: die Karte entscheidet
Verbindlich ist die amtliche Karte dipul.de des Bundes. Sie führt Geozonen, Kontrollzonen, Schutzgebiete und Infrastruktur zusammen und ist die Grundlage, auf die sich Behörden beziehen. Mit der Umstellung im August 2026 sind dort auch die neuen Zonengrenzen hinterlegt, die zulässige Höhe lässt sich also standortgenau ablesen statt zu schätzen. Hamburg veröffentlicht die Drohnenflugverbotszonen zusätzlich als Datensatz im Transparenzportal, was für Planungen mit eigenem Kartenmaterial nützlich ist.
Was die Karte nicht zeigt: die aktuelle Sicht und kurzfristige Beschränkungen. Die allgemeine Freigabe hängt an einer Bodensicht von mindestens 800 Metern, bei Nebel oder Dunst entfällt sie und der Flug wird auch unterhalb der Zonenhöhe unzulässig. Wie du die Karte richtig liest, steht im Ratgeber zur Dipul-Karte.
Was in Hamburg realistisch möglich ist
Die nüchterne Bilanz für Freizeitpiloten:
Gut machbar. Flüge in den Randbezirken und im Umland, innerhalb der jeweiligen Zonenhöhe, abseits von Wasserstraßen, Bahn und Schutzgebieten. Die Vier- und Marschlande, Teile der Walddörfer und das Umland Richtung Schleswig-Holstein bieten Flächen, an denen die Zonendichte abnimmt.
Nur mit Freigabe. Alles oberhalb der Zonenhöhe, jeder Flug in Zone 1 rund um den Flughafen, der gesamte Hafen sowie Überflüge von Elbe und Kanälen.
Ausgeschlossen. Naturschutzgebiete, der unmittelbare Flughafenbereich, Menschenansammlungen.
Für die klassischen Postkartenmotive bedeutet das: Sie entstehen entweder aus geringer Höhe vom Ufer aus oder im Rahmen eines genehmigten gewerblichen Fluges. Wie sich die Lage in anderen Großstädten darstellt, zeigt zum Vergleich der Ratgeber Drohne fliegen in Berlin, wo statt eines Höhendeckels ein echter Sperrkreis greift.
Fazit: die Höhe ist die Hürde, und sie ist jetzt gestaffelt
Hamburg deckelt seine Innenstadt, statt sie wie Berlin zu sperren. Seit August 2026 ist dieser Deckel keine feste Zahl mehr: Er beginnt bei 25 Metern nahe am Flughafen und wächst mit dem Abstand auf 45 und schließlich 50 Meter über Grund. Für Standorte im Norden der Stadt ist das eine Verschärfung, für die Randlagen der Kontrollzone eine Erleichterung.
Der Ablauf bleibt derselbe und beginnt jetzt mit einem zusätzlichen Schritt: erst die Zone auf dipul bestimmen, dann die Sicht prüfen, dann den Startplatz klären. Wer im Hafen oder über der Elbe arbeiten will, plant die Freigabe mit zwei Wochen Vorlauf ein. Welche Grundpflichten dabei immer gelten, fasst der Ratgeber Drohnen-Regeln in Deutschland zusammen; was die Offene Kategorie generell erlaubt, steht im Ratgeber Offene Kategorie Drohne.
Häufige Fragen
Darf man in Hamburg überhaupt Drohne fliegen?
Ja, die zulässige Höhe hängt allerdings vom Abstand zum Flughafen ab. Der kontrollierte Luftraum des Flughafens Hamburg deckt den Großteil des Stadtgebiets ab. Seit dem 6. August 2026 staffelt die Deutsche Flugsicherung die allgemeine Freigabe dort in vier Zonen: In der innersten Zone rund um den Flughafen ist immer eine individuelle Freigabe nötig, im Vier-Kilometer-Kreis sind 25 Meter erlaubt, im Sechs-Kilometer-Kreis 45 Meter und im übrigen Kontrollzonenbereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund.
Wie hoch darf ich in Hamburg fliegen?
Das entscheidet die Zone, in der dein Startplatz liegt. Die frühere pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund ist am 6. August 2026 entfallen. An ihre Stelle tritt eine Staffel: 25 Meter innerhalb von vier Kilometern um den Flugplatzbezugspunkt, 45 Meter innerhalb von sechs Kilometern, darüber hinaus im Kontrollzonenbereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund, je nachdem welcher Wert höher liegt. Außerhalb der Kontrollzone gelten wieder die regulären 120 Meter.
Welche Karte zeigt die Hamburger Drohnenzonen?
Verbindlich ist die amtliche Karte dipul.de des Bundes, sie führt Geozonen, Kontrollzonen und Schutzgebiete zusammen. Seit der Umstellung im August 2026 sind dort auch die neuen Zonengrenzen der Kontrollzone hinterlegt, sodass sich die zulässige Höhe standortgenau ablesen lässt. Hamburg veröffentlicht die Drohnenflugverbotszonen zusätzlich als Datensatz im Transparenzportal.
Darf ich über den Hamburger Hafen fliegen?
Nur eingeschränkt. Im Geltungsbereich der Hafenverkehrsordnung verlangt die Hamburg Port Authority einen seitlichen Mindestabstand von 50 Metern zu Schiffen, bei Militärfahrzeugen 250 Meter. Beim Queren eines Fahrwegs sind 200 Meter Abstand einzuhalten, militärisch 300 Meter. Ein Überflug ist an eine Mindesthöhe von 50 Metern und eine Fallschirmsicherung geknüpft. Ob die Zonenhöhe diese 50 Meter überhaupt hergibt, hängt seit August 2026 davon ab, in welcher Zone der jeweilige Hafenabschnitt liegt.
Ist die Elbe für Drohnen gesperrt?
Die Elbe ist Bundeswasserstraße. Nach § 21h LuftVO gilt ein seitlicher Abstand von 100 Metern, ein Überflug ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle ist untersagt. Dieselbe Regel trifft in Hamburg auch die Norderelbe, die Süderelbe und die angeschlossenen Kanäle. Für Aufnahmen über dem Wasser führt der Weg über eine Erlaubnis, nicht über eine Auslegungsfrage.
Darf ich an der Alster starten?
Die Alster liegt im kontrollierten Luftraum, es gilt also die Zonenhöhe ihres Abschnitts. Für Start und Landung kommt die Zustimmung des Flächeneigentümers hinzu, bei öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist das die Stadt. Der Aufstieg von einer öffentlichen Parkfläche ohne Erlaubnis ist deshalb selbst dann heikel, wenn das Luftrecht die Fläche freigibt.
Wer ist in Hamburg für Drohnen zuständig?
Die Landesluftfahrtbehörde sitzt in der Behörde für Wirtschaft und Innovation und bearbeitet Erlaubnisse für geografische Beschränkungsgebiete, erreichbar über luftraum-sondernutzung@bwai.hamburg.de. Anträge brauchen mindestens eine Woche Vorlauf. Flugverkehrskontrollfreigaben erteilt die DFS, für den Hafen ist die Hamburg Port Authority zuständig. Seit dem 1. Juli 2026 erteilt das Luftfahrt-Bundesamt die Betriebsgenehmigungen der speziellen Kategorie für Betreiber mit Sitz in Hamburg.
Gilt in Hamburgs Naturschutzgebieten ein Flugverbot?
Ja, und zwar umfassend. In den Hamburger Naturschutzgebieten dürfen Drohnen weder gestartet noch gelandet noch geflogen werden. Betroffen sind unter anderem der Duvenstedter Brook, die Boberger Niederung, das Heuckenlock und das Mühlenberger Loch. Landschaftsschutzgebiete sind davon zu unterscheiden, dort ist der Betrieb regelmäßig zulässig.
Brauche ich für Hamburg eine eigene Genehmigung?
Innerhalb der Zonenhöhe deines Standorts nicht, dort trägt die allgemeine Freigabe der DFS. Eine eigene Erlaubnis brauchst du für Flüge oberhalb dieser Höhe, für jeden Flug in der innersten Zone rund um den Flughafen, für Flüge in Geozonen und für den Hafen. Die Pflichten der offenen Kategorie gelten unverändert weiter: Registrierung, Kennzeichnung, Kompetenznachweis und Haftpflichtversicherung.
Was hat sich im August 2026 in Hamburg geändert?
Die Deutsche Flugsicherung hat ihre bisherige Allgemeinverfügung zum 6. August 2026 aufgehoben und durch ein Zonenmodell ersetzt. Damit ist die pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund entfallen, die zuvor im gesamten kontrollierten Luftraum galt. Für Standorte nahe am Flughafen ist die zulässige Höhe dadurch gesunken, für weiter entfernte Lagen im Kontrollzonenbereich gestiegen. Auch die Wetterbedingung wurde neu gefasst.