Flugverbotszonen für Drohnen: wo du nicht fliegen darfst

Flugverbotszonen für Drohnen nach § 21h LuftVO: Flughäfen, 100-Meter-Objekte, Naturschutzgebiete und Wohngrundstücke. Alle Zonen mit Abständen und Ausnahmen.

Recht & Wissen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Der Startplatz sieht harmlos aus: eine Wiese am Ortsrand, niemand unterwegs, freier Blick. Zweihundert Meter weiter verläuft eine Bundesstraße, hinter dem Wäldchen beginnt ein Naturschutzgebiet, und der Verkehrslandeplatz drei Kilometer entfernt zieht seine Sektoren genau hierher. Dieser Artikel sortiert alle Verbotszonen mit ihren Abständen und zeigt, wie du sie in zwei Minuten prüfst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 21h LuftVO, ergänzt um Kontrollzonen und kurzfristige Sperrungen.
  • Flughäfen: 1.000 m Abstand plus An- und Abflugbereiche von je 5 km. Flugplätze: 1,5 km.
  • 100 m Abstand zu Industrieanlagen, Kraftwerken, Behörden, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und Krankenhäusern.
  • Zustimmung nötig über Naturschutzgebieten, fremden Wohngrundstücken, Freibädern und an Einsatzorten.
  • Amtliche Karte: das Map Tool auf dipul.de, kostenlos und ohne Konto.
  • Gewicht hilft kaum: Auch Drohnen unter 250 g müssen die Zonen einhalten.

Wer die Zonen festlegt

Seit der EU-Drohnenverordnung dürfen die Mitgliedstaaten eigene geografische UAS-Gebiete ausweisen. Deutschland hat das in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) getan. Dort steht eine Liste von Bereichen, in denen der Drohnenbetrieb untersagt ist oder eine Zustimmung braucht.

Dazu kommen zwei Ebenen, die nicht in dieser Liste stehen:

Und schließlich greifen Landes- und Kommunalrecht: Ein Stadtpark kann per Satzung für Drohnen gesperrt sein, ohne dass ein Luftfahrtgesetz das regelt. Die amtliche Karte kennt solche Verbote nicht immer, ein Blick auf Schilder vor Ort lohnt sich also.

Übersicht der Flugverbotszonen für Drohnen nach Paragraf 21h der Luftverkehrs-Ordnung in drei Gruppen. Gruppe Luftfahrt mit den größten Abständen: Flughäfen 1.000 Meter Abstand, dazu An- und Abflugbereiche bis 5 Kilometer, Flugplätze 1.500 Meter, Kontrollzonen mit einer nach dem Abstand zum Flughafen gestaffelten Höhe von 25, 45 oder 50 Metern und individueller Freigabe im innersten Bereich. Gruppe 100 Meter seitlicher Abstand: Industrieanlagen und Kraftwerke, Behörden und Verfassungsorgane, Bundesstraßen, Bahnanlagen und Wasserstraßen sowie Krankenhäuser. Gruppe Zustimmung nötig: Naturschutzgebiete und Nationalparks, fremde Wohngrundstücke, Freibäder während der Betriebszeit und Einsatzorte von Polizei und Rettung. Verbindlich ist die amtliche Karte auf dipul.de.

Drei Gruppen, ein Prinzip: je größer die Gefahr für Luftverkehr und kritische Infrastruktur, desto größer der Pflichtabstand.

Flughäfen, Flugplätze und Kontrollzonen

Die größten Sperrflächen liegen rund um die Luftfahrt selbst, und sie sind auch die einzigen, bei denen ein Verstoß schnell strafrechtlich relevant wird.

BereichAbstandAusnahme
Flughäfen1.000 m zur Begrenzung, dazu An- und Abflugbereiche von je 5 km LängeZustimmung der Luftfahrtbehörde oder Flugplatzbetreiber
Flugplätze (ohne Flughafenstatus)1,5 km zur BegrenzungZustimmung der zuständigen Stelle
Kontrollzonengesamte Zone, seit 6.8.2026 mit Höhenstaffelung nach Abstandallgemeine Freigabe je Zone, darüber Flugverkehrskontrollfreigabe

An den größeren Verkehrsflughäfen hat die Flugsicherung die frühere pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund zum 6. August 2026 abgelöst. Seither staffelt sich die zulässige Höhe nach dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt: Im innersten Bereich rund um Flughafen und Bahnmittellinien braucht jeder Flug eine individuelle Freigabe, innerhalb von vier Kilometern sind 25 Meter zulässig, innerhalb von sechs Kilometern 45 Meter und im übrigen Kontrollzonenbereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund. Die Zonengrenzen sind in der amtlichen Karte hinterlegt. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber Drohne fliegen in Hamburg und Drohnen-Flugverbotszonen Bremen.

Die Anflugsektoren sind die häufigste Überraschung: Sie strecken sich als Korridor in Verlängerung der Start- und Landebahn und reichen damit weit über den sichtbaren Flughafenzaun hinaus. Wer in einer Einflugschneise wohnt, liegt also oft in der Sperrfläche, obwohl der Flughafen kilometerweit entfernt ist.

Modellflugplätze sind der Gegenfall: Auf einem genehmigten Modellfluggelände darfst du fliegen, dort gelten die Betriebsbedingungen des Platzes. Die Ausnahme für Vereine nach Artikel 16 der EU-Verordnung ordnet der Artikel zur EU-Drohnenverordnung ein.

Die 100-Meter-Zonen

Eine ganze Gruppe von Objekten schützt § 21h mit einem seitlichen Abstand von 100 Metern zur Begrenzung. Der Gedanke dahinter ist überall derselbe: Unter der Drohne liegt etwas, das bei einem Absturz großen Schaden nimmt oder verursacht.

Für Straßen, Wasserstraßen und Bahnanlagen sieht die Verordnung eine praktische Ausnahme vor: Ein Überflug in mehr als 100 Metern Höhe bleibt möglich, ebenso der Betrieb mit Zustimmung der zuständigen Stelle. Damit ist die Autobahnquerung auf 110 Metern Höhe zulässig, das Entlangfliegen in 30 Metern Höhe dagegen nicht.

Bei den übrigen Objekten hilft nur die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Stelle. Die zu bekommen ist bei einem Kraftwerk realistisch, wenn du im Auftrag des Betreibers arbeitest, und andernfalls sehr unwahrscheinlich.

Zonen, die eine Zustimmung verlangen

Bei dieser Gruppe nennt das Gesetz keinen Abstand in Metern. Verboten ist der Betrieb über dem Gebiet, und die Zustimmung der zuständigen Stelle hebt das Verbot auf.

Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und Natura-2000-Gebiete. Zuständig sind die Naturschutzbehörden der Länder oder die Parkverwaltungen. Der Schutz richtet sich gegen Störungen von Wildtieren, entsprechend restriktiv wird genehmigt. Details und die Abgrenzung zu Landschaftsschutzgebieten stehen im Artikel Drohne im Naturschutzgebiet.

Fremde Wohngrundstücke. Der Überflug ist untersagt, sofern der Eigentümer oder Bewohner nicht zustimmt. Hier greift die einzige echte Erleichterung für Leichtgewichte: Drohnen unter 250 Gramm ohne betriebsbereite Kamera oder vergleichbaren Sensor sind ausgenommen. Weil praktisch jede Mini-Drohne eine Kamera trägt, läuft die Ausnahme meist ins Leere. Was das für die Nachbarschaft bedeutet, steht im Artikel Drohne im Wohngebiet fliegen.

Freibäder und Badeanstalten während der Betriebszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten entfällt das Verbot.

Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Hier entscheidet der Einsatzleiter, und die Antwort lautet aus gutem Grund fast immer Nein: Rettungshubschrauber fliegen tief, und eine Drohne im Anflugbereich kann einen Einsatz kippen.

Kurzfristige Sperrungen: der unsichtbare Teil

Die dauerhaften Zonen stehen in der Karte. Daneben gibt es Sperrungen, die nur für Stunden oder Tage gelten und über Bekanntmachungen für die Luftfahrt veröffentlicht werden:

Diese Sperrungen sind der Hauptgrund, warum eine gespeicherte Karte vom letzten Sommer wertlos ist. Die amtlichen Werkzeuge zeigen sie tagesaktuell an.

So prüfst du deinen Startplatz

Der Ablauf dauert zwei Minuten und sollte vor jedem Flug an einem neuen Ort stehen:

  1. Amtliche Karte öffnen. Das Map Tool auf dipul.de zeigt alle Gebiete nach § 21h LuftVO, kostenlos und ohne Konto. Es ist die verbindliche Referenz.
  2. Startplatz und geplanten Flugweg prüfen, nicht nur den Startpunkt. Zonen enden hinter der nächsten Baumreihe.
  3. Tagesaktuelle Sperrungen kontrollieren. Eine App wie TraX zeigt sie zusammen mit Luftlage und Wetter, der Vergleich der Werkzeuge steht im Artikel Droniq App und Alternativen.
  4. Vor Ort schauen. Schilder an Parkeingängen und Markierungen von Schutzgebieten liefern Informationen, die keine Karte kennt.

Die Hersteller-App ist dabei bewusst der letzte Punkt: Sie kennt luftfahrtbezogene Zonen recht gut, bildet naturschutz- und landesrechtliche Verbote aber kaum ab. DJI hat zudem viele frühere Sperren in bestätigbare Warnhinweise umgewandelt. Eine grüne Karte in der App ist damit keine Erlaubnis.

Was ein Verstoß kostet

Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro. Bei einfachen Verstößen ohne Gefährdung bleiben die tatsächlichen Beträge meist dreistellig, die Bußgeldkataloge der Länder unterscheiden sich dabei.

Zwei Fälle heben sich ab:

Dazu kommt die zivilrechtliche Seite: Wer über ein fremdes Grundstück fliegt und dabei filmt, bekommt es mit Unterlassungsansprüchen zu tun. Und im Schadensfall prüft die Haftpflichtversicherung, ob der Betrieb überhaupt zulässig war.

Zonen im Ausland

Die Systematik der EU-Verordnung gilt europaweit, die konkreten Gebiete legt jedes Land selbst fest, und die Unterschiede sind erheblich: Spanien sperrt seine Städte praktisch flächendeckend, Dänemark geschlossene Ortschaften für Freizeitflüge, Griechenland alle antiken Stätten. Auch das Kartenwerkzeug wechselt mit der Grenze.

Eine Übersicht der wichtigsten Reiseländer mit ihren jeweiligen Karten und Besonderheiten steht in der Länder-Serie, den Einstieg bildet der Artikel Drohnen-Regeln in Deutschland und für die Reise selbst Drohne im Urlaub.

Fazit: erst die Karte, dann der Akku

Flugverbotszonen sind der Teil der Drohnenregeln, der sich nicht aus gesundem Menschenverstand ableiten lässt. Ein Anflugsektor ist im Gelände unsichtbar, die Grenze eines Natura-2000-Gebiets ebenfalls, und die Bundesstraße hinter dem Feld hat einen Schutzstreifen, den niemand sieht.

Genau deshalb lohnt die Routine: dipul.de öffnen, Startplatz und Flugweg prüfen, tagesaktuelle Sperrungen kontrollieren. Zwei Minuten, die den Unterschied machen zwischen einem entspannten Flug und einem Verfahren. Wer dazu noch die Grundregeln zu Höhe, Sichtweite und Abstand im Kopf hat, ist in Deutschland auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Wo darf man mit einer Drohne nicht fliegen?

Die geografischen Verbotszonen stehen in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung. Tabu sind unter anderem Flughäfen und Flugplätze mit ihren Abstandsflächen, Kontrollzonen ohne Freigabe, ein 100-Meter-Umkreis um Industrieanlagen, Kraftwerke, Behörden, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und Krankenhäuser sowie Naturschutzgebiete, fremde Wohngrundstücke, Freibäder während der Betriebszeit und Einsatzorte von Polizei und Rettungsdiensten.

Wie weit muss ich mit der Drohne von einem Flughafen wegbleiben?

Um Flughäfen gilt ein seitlicher Abstand von 1.000 Metern zur Begrenzung, dazu kommen die verlängerten Bereiche in den An- und Abflugrichtungen von jeweils 5 Kilometern Länge. Bei Flugplätzen ohne Flughafenstatus sind es 1,5 Kilometer. Liegt eine Kontrollzone darüber, brauchst du zusätzlich die Freigabe der Flugsicherung.

Gelten die Flugverbotszonen auch für Drohnen unter 250 g?

Ja. Die 250-Gramm-Grenze lockert die Regeln zum Kompetenznachweis und zum Abstand zu Personen, die geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO gelten unverändert. Eine einzige Erleichterung gibt es beim Überflug fremder Wohngrundstücke: Drohnen unter 250 Gramm ohne betriebsbereite Kamera oder vergleichbaren Sensor sind davon ausgenommen.

Wo kann ich die Flugverbotszonen für Drohnen sehen?

Die amtliche Referenz ist das Map Tool auf dipul.de, betrieben im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Es zeigt alle geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO tagesaktuell und kostenlos, ohne Konto. Praktisch für unterwegs sind zusätzlich Apps wie TraX von Droniq, die Luftlage und Wetter mit anzeigen.

Darf ich über ein Naturschutzgebiet fliegen?

Nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle. Betroffen sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie Natura-2000-Gebiete. Zuständig sind die Naturschutzbehörden der Länder oder die Parkverwaltungen, und die Genehmigungen sind restriktiv. Ein Überflug in mehr als 100 Metern Höhe ohne Sport- oder Freizeitzweck bleibt unter Umständen zulässig.

Was kostet ein Flug in einer Verbotszone?

Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro. Für einfache Verstöße bleiben die Beträge meist im dreistelligen Bereich. Deutlich ernster wird es rund um Flughäfen: Wer den Luftverkehr gefährdet, riskiert ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach § 315 StGB.

Zeigt die DJI-App alle Verbotszonen an?

Die Hersteller-Software kennt vor allem luftfahrtbezogene Zonen und bildet naturschutz- oder landesrechtliche Verbote kaum ab. Zudem hat DJI viele Sperren in Warnhinweise umgewandelt, die sich bestätigen lassen. Verbindlich ist immer die amtliche Karte, die App ist eine Ergänzung für den Flugtag.

Darf ich über Bundesstraßen und Bahngleise fliegen?

In weniger als 100 Metern seitlichem Abstand zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen ist der Betrieb untersagt. Ausnahmen bestehen mit Zustimmung der zuständigen Stelle, in der speziellen Kategorie und für Überflüge in mehr als 100 Metern Höhe. Der Grund ist die Gefahr für den Verkehr darunter.

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