Deutschland hat für Drohnen ein zweistöckiges Regelwerk: oben die EU-Drohnenverordnung, die in allen Mitgliedstaaten gleich gilt, unten die Luftverkehrs-Ordnung mit den deutschen Sonderregeln, allen voran den Verbotszonen. Wer beide Ebenen kennt, kann fast überall legal starten. Dieser Artikel bündelt sämtliche Regeln, von der Flughöhe bis zum Nachtflug.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: maximal 120 m über Grund, am Hang gemessen ab der nächstgelegenen Erdoberfläche.
- Sichtweite: ständige Sichtverbindung ohne Hilfsmittel, FPV nur mit Beobachter.
- Pflichten: Registrierung (20 €), e-ID an der Drohne, Haftpflicht, ab 250 g der Kompetenznachweis A1/A3.
- Zonen: § 21h LuftVO sperrt Flughafenumgebungen, 100-Meter-Objekte, Naturschutzgebiete und fremde Wohngrundstücke.
- Nachtflug erlaubt, wenn ein grünes Blinklicht aktiv ist.
- Mindestalter: 16 Jahre, außer mit C0-Drohnen in A1 oder unter Aufsicht.
Die vier Pflichten vor dem ersten Start
Bevor die Drohne das erste Mal abhebt, sind vier Dinge zu erledigen. Sie hängen nicht voneinander ab und laufen an verschiedenen Stellen.
| Pflicht | Wann sie greift | Kosten | Wo |
|---|---|---|---|
| Betreiber-Registrierung | ab 250 g oder bei Kamera an Bord | 20 € (natürliche Person) | LBA-Portal |
| Kennzeichnung mit der e-ID | jede registrierte Drohne | ab wenigen Euro | selbst anbringen |
| Haftpflichtversicherung | jede Drohne, auch unter 250 g | ab etwa 30 €/Jahr | Versicherer |
| Kompetenznachweis A1/A3 | ab 250 g Startmasse | 25 € | LBA-Portal |
Die Registrierung trifft praktisch jeden, weil schon eine Kamera genügt, und sie braucht laut LBA bis zu 14 Werktage. Wie sie abläuft, steht im Artikel Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
Der Kompetenznachweis hängt am Gewicht: Unter 250 Gramm brauchst du keinen, ab 250 Gramm den A1/A3. Welcher Nachweis in welchem Fall gilt, klärt der Artikel Drohnenführerschein: wann brauchst du welchen.

Die deutschen Eckwerte auf einen Blick, dieselbe Lesart wie in der Länder-Serie.
Wie hoch darfst du fliegen?
Die Grundregel der Offenen Kategorie lautet 120 Meter über Grund. Gemessen wird zur nächstgelegenen Erdoberfläche, was am Hang ein willkommener Effekt ist: Steigt das Gelände an, darfst du mitsteigen, ohne die Grenze zu verletzen.
Zwei Sonderfälle sind wichtig:
- Hindernisse über 105 Meter. Fliegst du innerhalb von 50 Metern um ein solches Hindernis, etwa einen Windrad-Mast oder einen Schornstein, darfst du auf Verlangen des Eigentümers bis 15 Meter über dessen Spitze steigen.
- Kontrollzonen und Sonderzonen. Dort liegt die zulässige Höhe deutlich niedriger. An den größeren Verkehrsflughäfen staffelt die Flugsicherung sie seit dem 6. August 2026 nach dem Abstand: 25 Meter innerhalb von vier Kilometern, 45 Meter innerhalb von sechs, im übrigen Bereich 50 Meter über Grund. Ganz nah am Flughafen ist immer eine Einzelfreigabe nötig. Die amtliche Karte weist die Zonen aus.
Was technisch möglich wäre, spielt keine Rolle: Moderne Kameradrohnen schaffen mehrere hundert Meter Steighöhe, und die Hersteller-App begrenzt oft nur auf 500 Meter. Die rechtliche Grenze bleibt bei 120 Metern.
Wo du fliegen darfst
Zwei Fragen entscheiden über den Startplatz, und beide müssen mit Ja beantwortet werden:
1. Liegt der Ort außerhalb der Verbotszonen? Die geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO sperren unter anderem Flughafenumgebungen mit ihren Anflugbereichen, einen 100-Meter-Umkreis um Industrieanlagen, Behörden, Bundesstraßen, Bahnanlagen und Krankenhäuser sowie Naturschutzgebiete, fremde Wohngrundstücke und Freibäder. Die komplette Liste mit allen Abständen steht im Artikel Flugverbotszonen für Drohnen.
2. Darfst du dort starten und landen? Start und Landung finden auf dem Boden statt, und dieser Boden gehört jemandem. Auf öffentlichen Flächen entscheidet die Kommune, auf privaten der Eigentümer, im Wald der Waldbesitzer. Ein Feldweg gehört meist der Gemeinde oder einem Landwirt.
Realistisch frei bleiben landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Schutzgebiete, Waldränder, Kiesgruben, Industriebrachen mit Erlaubnis und die eigene Wiese. In Städten wird es eng: Wohnbebauung, Krankenhäuser, Bahnlinien und Hauptstraßen liegen so dicht, dass kaum eine Lücke bleibt. Der Artikel Drohne im Wohngebiet fliegen sortiert diesen Fall im Detail.
Sichtweite, Nacht und Wetter
Sichtverbindung. Du musst die Drohne während des gesamten Flugs ohne Hilfsmittel sehen können. Brille und Kontaktlinsen sind erlaubt, Fernglas und Videobild ersetzen die Sicht nicht. Die praktische Grenze liegt bei den meisten Kameradrohnen zwischen 150 und 400 Metern Entfernung, abhängig von Größe und Lichtverhältnissen.
Nachtflug. Er ist in Deutschland erlaubt, solange ein grünes Blinklicht an der Drohne aktiv ist. Die Verordnung verlangt es zur Erkennbarkeit. Viele aktuelle Modelle bringen es ab Werk mit, ältere brauchen eine nachgerüstete Leuchte. Alle anderen Regeln gelten unverändert weiter, und die Sichtverbindung wird im Dunkeln zur eigentlichen Schwierigkeit.
Wetter. Feste Grenzwerte kennt die Verordnung nicht, du bist als Fernpilot für die Einschätzung verantwortlich. Praktisch relevant sind Wind und Niederschlag: Die meisten Kameradrohnen sind bis etwa 10 m/s Windgeschwindigkeit spezifiziert, und Regen vertragen sie ohne IP-Zertifizierung schlecht. Die Details stehen in den Artikeln Drohne bei Wind fliegen und Drohne im Regen fliegen.
Abstände zu Menschen und Bebauung
Wie nah du an Menschen heran darfst, hängt von der Unterkategorie ab, in der deine Drohne fliegt. Sie ergibt sich aus Klassenlabel und Gewicht.
| Unterkategorie | Drohnen | Abstandsregel |
|---|---|---|
| A1 | C0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g) | kein absichtlicher Überflug Unbeteiligter, bei C0 kurzzeitiger Überflug hinnehmbar |
| A2 | C2 (unter 4 kg) mit A2-Zeugnis | 30 m zu Unbeteiligten, 5 m im Langsamflugmodus |
| A3 | alle bis 25 kg | 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine Unbeteiligten im Bereich |
Über Menschenansammlungen ist der Flug in der gesamten Offenen Kategorie verboten, ohne Ausnahme und unabhängig vom Gewicht. Gemeint sind Menschenmengen, aus denen sich der Einzelne nicht mehr ohne Weiteres entfernen kann: Konzerte, Demonstrationen, volle Strände, Weihnachtsmärkte.
Welche Klasse deine Drohne trägt, klärt der Artikel zu den Drohnenklassen C0 bis C4.
Aufnahmen: die zweite Rechtsebene
Das Luftrecht sagt, ob du fliegen darfst. Ob du filmen darfst, steht woanders. Sobald erkennbare Personen, Autokennzeichen oder Einblicke in private Bereiche im Bild landen, greifen Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht.
Drei Faustregeln für die Praxis:
- Übersichtsaufnahmen aus Höhe sind unproblematisch, solange Personen darauf nicht identifizierbar sind.
- Der Blick über die Hecke ist heikel, auch aus zulässiger Höhe: Gärten, Terrassen und Fensterfronten gehören zur geschützten Privatsphäre.
- Veröffentlichung ist ein eigener Schritt. Was du privat aufnimmst, darfst du nicht automatisch hochladen.
Wer gewerblich arbeitet, etwa bei Immobilienaufnahmen, braucht dazu eine dokumentierte Rechtsgrundlage und im Zweifel schriftliche Einwilligungen.
Was Verstöße kosten
Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro, die tatsächlichen Beträge legen die Länder in eigenen Katalogen fest. Typische Größenordnungen:
| Verstoß | Größenordnung |
|---|---|
| fehlende Kennzeichnung oder Registrierung | dreistellig |
| Flug ohne gültigen Kompetenznachweis | dreistellig bis vierstellig |
| Flug in einer gesperrten Zone | vierstellig aufwärts |
| Gefährdung des Luftverkehrs | Strafverfahren nach § 315 StGB |
Dazu kommt die Versicherungsfrage: Wer ohne die gesetzlichen Voraussetzungen fliegt, riskiert bei einem Schaden Ärger mit der eigenen Haftpflichtversicherung.
Deutschland im Vergleich zu den Nachbarn
Die Grundregeln sind europaweit identisch: 120 Meter, Sichtweite, dieselben Unterkategorien, dieselben Nachweise. Deine deutsche e-ID und dein Kompetenznachweis gelten in der gesamten EU, im EWR und in der Schweiz.
Unterschiede entstehen bei den Zonen und den nationalen Zusätzen: Frankreich verlangt für Drohnen ab 800 Gramm einen zusätzlichen Geräteeintrag, die Schweiz eine Deckungssumme von 1 Million Franken, Dänemark sperrt geschlossene Ortschaften für Freizeitflüge, und Großbritannien fährt seit dem Brexit ein komplett eigenes System. Die Übersicht liefert der Artikel zur EU-Drohnenverordnung, die Details je Land die Artikel zu Österreich, der Schweiz und den übrigen Reiseländern.
Checkliste vor dem Flug
- Zonen prüfen auf dipul.de, für Startplatz und geplanten Flugweg.
- Wetter checken, besonders Windgeschwindigkeit in Böen.
- Akkus und Firmware kontrollieren, Speicherkarte einsetzen.
- Nachweise dabei? e-ID an der Drohne, Kompetenznachweis und Versicherungsnachweis auf dem Handy.
- Startplatz klären, also Erlaubnis des Grundstückseigentümers.
- Umgebung ansehen: Menschen, Tiere, Leitungen, Hindernisse.
Fazit: zwei Ebenen, eine Routine
Drohnenfliegen in Deutschland ist übersichtlicher, als der Paragrafenwust vermuten lässt. Einmalig erledigst du Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung und, ab 250 Gramm, den Kompetenznachweis. Danach bleibt vor jedem Flug genau eine Routine: Karte prüfen, Wetter prüfen, Umgebung ansehen.
Die drei Zahlen, die du im Kopf haben solltest, lauten 120 Meter Höhe, 250 Gramm Gewichtsgrenze und 100 Meter Abstand zu geschützten Objekten. Alles Weitere ergibt sich aus der Karte, und die ist kostenlos.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Drohne in Deutschland fliegen?
In der Offenen Kategorie gilt eine Höchsthöhe von 120 Metern über Grund. Bei Hanglagen wird ab der nächstgelegenen Erdoberfläche gemessen, du darfst also am Berg mitsteigen. Fliegst du innerhalb von 50 Metern um ein Hindernis, das höher als 105 Meter ist, sind auf Verlangen des Eigentümers bis zu 15 Meter über dessen Höhe zulässig.
Wo darf man in Deutschland Drohne fliegen?
Überall dort, wo keine geografische Verbotszone nach § 21h LuftVO liegt und der Grundstückseigentümer den Start erlaubt. Frei sind typischerweise Feldwege, Wiesen und Waldränder außerhalb von Schutzgebieten. Tabu sind Flughafenumgebungen, Kontrollzonen, ein 100-Meter-Umkreis um Industrieanlagen, Behörden, Bundesstraßen und Bahnanlagen sowie Naturschutzgebiete und fremde Wohngrundstücke.
Was braucht man, um in Deutschland eine Drohne zu fliegen?
Vier Dinge: eine Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt für 20 Euro, die e-ID als Kennzeichnung an der Drohne, eine Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG und ab 250 Gramm Startmasse den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Vor jedem Flug kommt die Prüfung der Zonen auf dipul.de dazu.
Darf man in Deutschland nachts mit der Drohne fliegen?
Ja. Die EU-Drohnenverordnung erlaubt Nachtflüge in der Offenen Kategorie, verlangt dafür aber ein aktiviertes grünes Blinklicht zur Erkennbarkeit der Drohne. Die übrigen Regeln bleiben unverändert, insbesondere die ständige Sichtverbindung. Praktisch heißt das: Du musst die Drohne im Dunkeln jederzeit als Drohne erkennen können.
Ab wann darf man in Deutschland eine Drohne fliegen?
Das Mindestalter für Fernpiloten in der Offenen Kategorie beträgt 16 Jahre. Ausgenommen sind der Betrieb in der Unterkategorie A1 mit einer C0-Drohne unter 250 Gramm oder einer Spielzeugdrohne sowie der Flug unter direkter Aufsicht einer Person, die alle Anforderungen selbst erfüllt.
Braucht man in Deutschland eine Versicherung für die Drohne?
Ja, für jede Drohne, unabhängig vom Gewicht. § 43 Luftverkehrsgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung vor, und den Nachweis musst du beim Flug mitführen. Private Haftpflichtpolicen schließen Drohnen häufig aus oder decken nur Modelle ohne Motor, ein Blick in die Bedingungen lohnt sich deshalb vor dem ersten Start.
Darf ich in Deutschland über Menschen fliegen?
Der Überflug unbeteiligter Personen ist in der Offenen Kategorie untersagt, Flüge über Menschenansammlungen sind es in jedem Fall. Wie nah du an einzelne Personen heran darfst, hängt von der Unterkategorie ab: In A1 mit C0-Drohnen unter 250 Gramm ist ein kurzzeitiger Überflug hinnehmbar, in A2 gelten 30 Meter Abstand, in A3 muss der Bereich frei von Unbeteiligten sein.
Was kostet ein Verstoß gegen die Drohnenregeln?
Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro. Einfache Formverstöße wie eine fehlende Kennzeichnung bleiben in der Praxis meist dreistellig. Wer den Luftverkehr gefährdet, etwa in Flughafennähe, riskiert ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach § 315 StGB.