Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren: Kosten & Ablauf

Drohne registrieren beim LBA: 20 Euro für natürliche Personen, bis zu 14 Werktage Bearbeitung, eine e-ID für alle Drohnen. Ablauf, Unterlagen und Sonderfälle.

Recht & Wissen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Die neue Drohne ist da, der erste Flug soll am Wochenende steigen. Genau jetzt lohnt der Blick auf die Registrierung, denn das Luftfahrt-Bundesamt räumt sich bis zu 14 Werktage Bearbeitungszeit ein. Dieser Artikel führt dich durch den kompletten Vorgang, von der Frage, ob du überhaupt betroffen bist, bis zur e-ID auf dem Rumpf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten: 20 € für natürliche Personen, 50 € für juristische Personen (Firmen, Vereine).
  • Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: eine e-ID für alle deine Drohnen.
  • Pflicht ab 250 g Startmasse und für jede Drohne mit Kamera oder vergleichbarem Sensor, auch unter 250 g.
  • Dauer: bis zu 14 Werktage Bearbeitung laut LBA, Antrag online über uas-registration.lba-openuav.de.
  • Gültigkeit: vom LBA nicht befristet. Die 5-Jahres-Frist gehört zum Kompetenznachweis, nicht zur Registrierung.
  • Danach: e-ID sichtbar an jede Drohne kleben und in die Fernidentifikation eintragen.

Wer sich registrieren muss

Die EU-Drohnenverordnung knüpft die Pflicht an zwei Kriterien, und es genügt, wenn eines davon zutrifft:

Das zweite Kriterium ist der Grund, warum auch eine 249-Gramm-Drohne registrierungspflichtig ist: Eine DJI Mini oder DJI Neo hat eine Kamera, also fällt sie darunter. Frei bleiben damit im Wesentlichen leichte Drohnen ohne Kamera und Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Registrierungspflichtig ist der Betreiber, also die Person, die die Drohne besitzt und einsetzt. Das ist nicht zwingend derselbe Mensch, der am Steuerknüppel steht: Leiht ein Freund sich deine Drohne aus, bleibt sie unter deiner e-ID unterwegs. Bei Minderjährigen registriert sich üblicherweise ein Elternteil als Betreiber.

Warum das Luftfahrt-Bundesamt zuständig ist

Die Registrierung geschieht immer im Land des Wohnsitzes, in Deutschland also beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Suchanfragen nach einer Registrierung in Bayern, NRW oder Berlin laufen ins Leere: Landesbehörden sind an diesem Vorgang nicht beteiligt, es gibt eine zentrale Stelle für ganz Deutschland.

Der praktische Vorteil dieser Regel zeigt sich im Urlaub. Deine deutsche e-ID gilt in allen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz, eine zweite Registrierung im Reiseland ist weder nötig noch vorgesehen. Ausnahmen bestätigen die Regel: Großbritannien verlangt eine eigene Operator ID, Frankreich zusätzlich einen Geräteeintrag für Drohnen ab 800 Gramm. Der Überblick dazu steht im Artikel Drohne im Urlaub.

Ablaufschema der Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt in sechs Schritten: erstens prüfen, ob eine Pflicht besteht, ab 250 Gramm oder bei Kamera an Bord. Zweitens Konto im Portal uas-registration.lba-openuav.de anlegen. Drittens persönliche Daten eingeben und Ausweisdokument hochladen. Viertens die Gebühr von 20 Euro für natürliche Personen oder 50 Euro für juristische Personen zahlen. Fünftens auf die Bearbeitung warten, laut LBA bis zu 14 Werktage, danach kommt die e-ID. Sechstens die e-ID als Kennzeichnung an jede Drohne anbringen und in die Fernidentifikation eintragen. Hinweisleiste: eine e-ID gilt für alle Drohnen, das LBA nennt für sie keine Gültigkeitsdauer, zuständig ist bundesweit das LBA.

Sechs Schritte von der Pflichtprüfung bis zur e-ID auf dem Rumpf, die Bearbeitung ist der einzige unplanbare Posten.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Konto anlegen. Das Portal erreichst du unter uas-registration.lba-openuav.de. Achte darauf, dass du im Registrierungsportal bist: Die Prüfung für den Drohnenführerschein läuft unter einer anderen Adresse und ist ein völlig getrennter Vorgang.

2. Daten eingeben. Abgefragt werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten. Als natürliche Person weist du dich mit Personalausweis oder Reisepass aus. Juristische Personen brauchen je nach Rechtsform einen Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug.

3. Gebühr zahlen. 20 Euro für natürliche Personen, 50 Euro für juristische. Wie beim Kompetenznachweis gilt: Mit Kreditkarte läuft die Freigabe schneller als per Überweisung.

4. Bearbeitung abwarten. Das LBA nennt bis zu 14 Werktage. Diese Zahl ist der Grund, warum die Registrierung als Erstes erledigt werden sollte und nicht am Vorabend des Urlaubs.

5. e-ID erhalten. Du bekommst deine Registrierungsnummer als UAS-Betreiber. Sie beginnt mit DEU, gefolgt von 13 Zeichen, einem Bindestrich und drei weiteren Zeichen, zum Beispiel DEU87astrdge12kc-xyz.

6. Kennzeichnen und eintragen. Der Teil vor dem Bindestrich gehört sichtbar an jede deiner Drohnen. Die drei Zeichen hinter dem Bindestrich bleiben geheim und gehören ausschließlich in die Fernidentifikation deiner Drohne. Wie die Plakette aussehen muss und welche Mythen sich um sie ranken, klärt der Artikel Drohnen-Plakette kaufen oder selbst machen.

Was du bereithalten solltest

UnterlageWofür
Personalausweis oder ReisepassIdentitätsnachweis natürlicher Personen
Registerauszugbei Firmen, Vereinen und Stiftungen
ZahlungsmittelKreditkarte beschleunigt die Freigabe
Daten der HaftpflichtversicherungNachweis, den du beim Fliegen ohnehin mitführen musst

Die Haftpflichtversicherung ist ein eigener Punkt: Nach § 43 Luftverkehrsgesetz ist sie für jeden Drohnenbetrieb Pflicht, auch unter 250 Gramm, und den Nachweis musst du beim Flug dabeihaben. Viele Privathaftpflichtpolicen decken Drohnen ausdrücklich nicht ab. Welche Tarife greifen, sortiert der Artikel Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Die e-ID in der Fernidentifikation eintragen

Der Schritt, der am häufigsten vergessen wird: Drohnen mit direkter Fernidentifikation senden während des Flugs unter anderem die Betreibernummer aus. Damit das funktioniert, musst du die e-ID einmalig in der Steuer-App hinterlegen.

Bei DJI-Modellen findest du das Feld in der Fly-App in den Einstellungen im Bereich Sicherheit, meist als „UAS-Betreiber-ID” oder „Remote ID” bezeichnet. Trage dort die vollständige e-ID inklusive der drei Zeichen hinter dem Bindestrich ein. Auf die Plakette gehört dagegen nur der Teil davor.

Diese Trennung hat einen Grund: Der geheime Teil erlaubt Behörden, die per Funk empfangene Kennung dem Register zuzuordnen, ohne dass jeder Passant sie vom Rumpf ablesen und missbrauchen kann.

Sonderfälle: zweite Drohne, Umzug, Verkauf

Zweite Drohne gekauft. Nichts zu tun im Portal. Die e-ID gilt für alle Drohnen, die du betreibst. Du klebst dieselbe Nummer auf und trägst sie in die Fernidentifikation der neuen Drohne ein.

Umzug oder Namensänderung. Deine Registrierungsdaten müssen aktuell sein. Adressänderungen pflegst du direkt im Portal nach.

Drohne verkauft. Die e-ID gehört dir als Betreiber, nicht dem Gerät. Vor der Übergabe löst du die Plakette ab und entfernst die Nummer aus der Fernidentifikation. Der Käufer bringt seine eigene e-ID an.

Drohne gebraucht gekauft. Prüfe, ob noch eine fremde Kennzeichnung klebt oder in der App hinterlegt ist. Beides gehört gelöscht, bevor du startest.

Frage nach dem Ablaufdatum. Für die Betreiberregistrierung nennt das Luftfahrt-Bundesamt weder auf seiner Informationsseite noch in den FAQ eine Gültigkeitsdauer oder ein Verlängerungsverfahren. Maßgeblich für den Einzelfall bleibt dein Registrierungsbescheid. Befristet ist dagegen der Kompetenznachweis mit fünf Jahren, und dort kostet Sorglosigkeit eine komplette Neuprüfung. Welche Frist zu welcher Pflicht gehört, sortiert der Artikel Drohnen-Registrierung verlängern.

Registrierung, Führerschein, Versicherung: drei getrennte Pflichten

Die drei Vorgänge werden ständig verwechselt, weil sie zeitlich zusammenfallen. Sie haben aber verschiedene Zwecke und verschiedene Stellen:

PflichtWas sie leistetKosten
Betreiberregistrierungordnet die Drohne dir zu (e-ID)20 € (natürliche Person)
Kompetenznachweis A1/A3belegt dein Regelwissen25 €
Haftpflichtversicherungdeckt Schäden an Drittenab etwa 30 €/Jahr

Die Registrierung sagt nichts über dein Können aus, der Führerschein nichts über deine Identität, und beide ersetzen keine Versicherung. Wer alle drei Punkte abgehakt hat, muss vor dem Start nur noch die Flugverbotszonen prüfen.

Fazit: einmal 20 Euro, dann Ruhe

Die Betreiberregistrierung ist der unspektakulärste Teil der Drohnen-Bürokratie: ein Online-Formular, ein Ausweisdokument, 20 Euro. Der einzige Posten, den du nicht beschleunigen kannst, ist die Bearbeitung von bis zu 14 Werktagen. Wer die Drohne zu Weihnachten bekommt und im Januar in den Skiurlaub will, startet den Antrag also besser sofort.

Ist die e-ID da, gilt sie für deinen gesamten Fuhrpark und in ganz Europa. Zwei Handgriffe fehlen dann noch: die Plakette an den Rumpf und die vollständige Nummer in die Fernidentifikation. Aktuell halten musst du danach nur deine Stammdaten, etwa nach einem Umzug.

Häufige Fragen

Was kostet die Drohnen-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt?

Die Betreiberregistrierung kostet 20 Euro für natürliche Personen und 50 Euro für juristische Personen wie Firmen und Vereine. Die Gebühr fällt einmalig für dich als Betreiber an, unabhängig davon, wie viele Drohnen du besitzt. Eine Gültigkeitsdauer nennt das Luftfahrt-Bundesamt für die Betreiberregistrierung nicht, weder auf seiner Informationsseite noch in den FAQ. Befristet ist der Kompetenznachweis, und zwar auf fünf Jahre.

Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?

Nein. Registriert wird der Betreiber, nicht das einzelne Fluggerät. Du bekommst eine e-ID, die für alle Drohnen gilt, die du betreibst. Kaufst du eine zweite oder dritte Drohne, klebst du dieselbe e-ID auch dort auf und trägst sie in deren Fernidentifikation ein. Eine erneute Registrierung entfällt.

Wie lange dauert die Registrierung beim LBA?

Das Luftfahrt-Bundesamt nennt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 14 Werktagen. In der Praxis geht es oft schneller, verlässlich planbar ist es aber nicht. Wer die Drohne zu einem festen Termin einsetzen will, etwa im Urlaub, sollte die Registrierung mindestens drei Wochen vorher starten.

Muss ich eine Drohne unter 250 g registrieren?

Ja, sobald sie eine Kamera oder einen anderen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann. Das trifft auf praktisch jede Mini-Kameradrohne zu, von der DJI Mini bis zur DJI Neo. Ohne Kamera und ohne vergleichbaren Sensor entfällt die Pflicht unter 250 Gramm. Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie sind ausgenommen.

Wo registriere ich meine Drohne in Bayern oder NRW?

Überall an derselben Stelle. Für die Betreiberregistrierung ist bundesweit das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig, unabhängig von deinem Wohnort. Der Vorgang läuft vollständig online über das Portal uas-registration.lba-openuav.de, eine Landesbehörde ist daran nicht beteiligt.

Was ist die e-ID und wo kommt sie hin?

Die e-ID ist deine UAS-Betreiber-Registrierungsnummer. Sie beginnt mit DEU, gefolgt von 13 Zeichen, einem Bindestrich und drei weiteren Zeichen. Der Teil vor dem Bindestrich gehört sichtbar als Kennzeichnung an jede deiner Drohnen. Die drei Zeichen dahinter sind geheim und gehören ausschließlich in die Fernidentifikation der Drohne.

Brauche ich für die Registrierung eine Versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist nach § 43 Luftverkehrsgesetz für jeden Drohnenbetrieb Pflicht, und den Nachweis musst du beim Fliegen mitführen. Sinnvoll ist es deshalb, die Police vor der Registrierung abzuschließen, damit du die Daten zur Hand hast und beim ersten Flug vollständig aufgestellt bist.

Was passiert, wenn ich ohne Registrierung fliege?

Der Betrieb ohne gültige Betreiberregistrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro, in der Praxis liegen die Beträge für reine Formverstöße deutlich darunter. Unangenehmer kann die Versicherungsseite werden, wenn im Schadensfall die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb fehlten.

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