Drohnen-Registrierung verlängern: was wirklich abläuft

Die Betreiberregistrierung beim LBA nennt keine Gültigkeitsdauer. Befristet ist der Kompetenznachweis auf 5 Jahre. Welche Frist zu welcher Pflicht gehört und was zu pflegen ist.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 4 Min. Lesezeit

Wer nach dem Verlängern der Drohnen-Registrierung sucht, sucht meist nach etwas anderem. Befristet ist bei Drohnen der Kompetenznachweis, die Betreiberregistrierung trägt kein Ablaufdatum. Dieser Artikel sortiert, welche Frist zu welcher Pflicht gehört, was am Registrierungskonto tatsächlich gepflegt werden muss und wie die Verlängerung des Führerscheins abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betreiberregistrierung nennt beim LBA keine Gültigkeitsdauer und kein Verlängerungsverfahren.
  • Befristet ist der Kompetenznachweis: A1/A3 und A2 gelten jeweils 5 Jahre ab Ausstellung.
  • Verlängerungsfenster: die letzten 12 Monate der Gültigkeit, Gebühr 15 €.
  • Zu spät heißt neu: nach dem Ablaufdatum bleibt die komplette Prüfung für 25 €.
  • An der Registrierung zu pflegen sind deine Stammdaten, also Anschrift und Name.

Was das Amt zur Gültigkeit sagt

Für die Betreiberregistrierung ist die Quellenlage klar und zugleich unauffällig: Weder die Informationsseite des Luftfahrt-Bundesamts zur UAS-Betreiberregistrierung noch dessen FAQ zur e-ID nennen eine Gültigkeitsdauer oder ein Verlängerungsverfahren. Auch die FAQ des Registrierungsportals schweigen dazu, während sie die fünf Jahre des Kompetenznachweises ausdrücklich benennen. Und Artikel 14 der EU-Drohnenverordnung, der die Registrierung regelt, enthält keine Befristung.

Im Netz kursiert dennoch verbreitet die Angabe, die Registrierung gelte fünf Jahre. Die Zahl passt exakt zur Gültigkeit des Kompetenznachweises, was den naheliegenden Verdacht nährt, dass sie von dort stammt.

Für deinen Fall gilt dein Bescheid. Steht auf deiner Registrierungsbestätigung ein Ablaufdatum, ist dieses Datum maßgeblich und gehört in den Kalender. Steht dort keines, gibt es nichts zu verlängern. Im Zweifel klärt eine kurze Anfrage beim LBA den Punkt für das eigene Konto verbindlich.

Die Fristen im Überblick

Zeitachse über zehn Jahre mit den Laufzeiten der vier drohnenrechtlichen Nachweise. Der oberste Balken zeigt die Betreiberregistrierung mit der e-ID: Er beginnt bei der Registrierung und läuft ohne eingezeichnetes Ende weiter, weil das Luftfahrt-Bundesamt keine Gültigkeitsdauer nennt; markiert sind stattdessen Pflegeanlässe wie Umzug und Namensänderung, bei denen die Stammdaten im Portal nachzutragen sind. Der zweite Balken zeigt den EU-Kompetenznachweis A1 Schrägstrich A3 über fünf Jahre; die letzten zwölf Monate sind als Verlängerungsfenster hervorgehoben, in dem eine Auffrischungsschulung oder eine erneute Online-Prüfung für 15 Euro möglich ist, danach beginnt eine neue Fünfjahresfrist ab dem Tag der Verlängerung. Hinter dem Ablaufdatum ist eine Sperrzone markiert, in der nur noch die komplette Neuprüfung für 25 Euro bleibt. Der dritte Balken zeigt das EU-Fernpilotenzeugnis A2, ebenfalls fünf Jahre, mit Verlängerung über eine benannte Prüfstelle; weil beide Nachweise auf einem kombinierten Zertifikat stehen, verlängert das A2 den A1 Schrägstrich A3 Anteil mit. Der vierte Balken zeigt die Schulungsbescheinigung im Modellflug für Modelle über zwei Kilogramm, ebenfalls fünf Jahre, mitzuführen beim Betrieb. Hinweisleiste: Die Registrierung ordnet dich zu, die Nachweise belegen dein Wissen, und nur Wissen veraltet.

Vier Nachweise, drei Fristen: Nur die Registrierung läuft ohne eingezeichnetes Ende weiter.

NachweisGültigkeitVerlängerung
Betreiberregistrierung (e-ID)vom LBA nicht benanntStammdaten aktuell halten
EU-Kompetenznachweis A1/A35 Jahreonline beim LBA, 15 €
EU-Fernpilotenzeugnis A25 Jahreüber eine benannte Prüfstelle
Schulungsbescheinigung Modellflug über 2 kg5 Jahreüber den Verband

Warum die Verwechslung so hartnäckig ist

Drei Gründe kommen zusammen:

Beides läuft beim selben Amt. Registrierung und Prüfung werden vom Luftfahrt-Bundesamt abgewickelt, wenn auch über zwei getrennte Portale mit ähnlich klingenden Adressen.

Beides kostet Geld und passiert am selben Abend. Wer eine Drohne kauft, erledigt Registrierung und Kompetenznachweis meist direkt hintereinander. Fünf Jahre später erinnert sich niemand daran, dass es zwei Vorgänge waren.

Beides erzeugt ein PDF. Das Registrierungsdokument und das Zertifikat sehen für Laien ähnlich aus. Ein Ablaufdatum trägt aber nur eines der beiden.

Die saubere Trennung hilft im Alltag: Die Registrierung ordnet die Drohne dir zu, der Kompetenznachweis belegt dein Wissen. Wissen veraltet, eine Zuordnung nicht.

So verlängerst du den Kompetenznachweis

Der Vorgang dauert je nach gewähltem Weg zwischen zwanzig Minuten und zwei Stunden.

  1. Ablaufdatum prüfen. Es steht auf deinem Zertifikat-PDF. Liegt es weniger als zwölf Monate in der Zukunft, ist die Verlängerung freigeschaltet.
  2. Im Prüfungsportal anmelden. Dasselbe Konto wie bei der Erstprüfung.
  3. Weg wählen. Entweder die Auffrischungsschulung, bei der du Lernmodule mit Wissensabfragen durcharbeitest und keine Abschlussprüfung ablegst, oder die erneute Online-Prüfung mit 40 Fragen in 40 Minuten und einer Bestehensgrenze von 75 Prozent.
  4. 15 Euro zahlen. Danach steht das neue Zertifikat als PDF bereit, gültig für weitere fünf Jahre ab dem Tag der Verlängerung.

Den vollständigen Ablauf mit beiden Wegen im Vergleich beschreibt der Artikel Kenntnisnachweis Drohne verlängern.

Der teure Fehler: Nach dem Ablaufdatum ist keine Verlängerung mehr möglich. Dann bleibt nur die vollständige Neuprüfung zur Gebühr der Erstausstellung von 25 Euro. Wer ein A2-Fernpilotenzeugnis besitzt, verlängert übrigens beide Ausprägungen gemeinsam, weil sie auf einem kombinierten Zertifikat stehen. Die Einzelheiten dazu stehen im Artikel zum EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Was an der Registrierung zu tun bleibt

Auch ohne Ablaufdatum ist das Registrierungskonto kein Selbstläufer. Die e-ID erfüllt ihren Zweck nur, wenn die hinterlegten Daten stimmen.

Nachtragen musst du:

Nicht nachtragen musst du:

Ein Sonderfall ist der Umzug ins Ausland. Die Registrierung erfolgt im Land des Wohnsitzes, und eine Doppelregistrierung ist unzulässig. Wer dauerhaft in ein anderes EU-Land zieht, klärt den Wechsel vor dem nächsten Flug. Wie das Wohnsitzprinzip funktioniert, zeigt der Artikel Drohne in der EU registrieren.

Die Kalender-Routine, die alles erledigt

Drei Einträge genügen, um dauerhaft sauber aufgestellt zu sein:

EintragZeitpunktWarum
Kompetenznachweis13 Monate vor AblaufVerlängerungsfenster beginnt bei 12 Monaten, ein Monat Puffer
Versicherungjährlich zur VerlängerungGeltungsbereich und Deckungssumme prüfen
Stammdatennach jedem UmzugRegistrierungskonto aktualisieren

Die mittlere Zeile wird häufig vergessen, obwohl sie die folgenreichste ist. Die Haftpflicht ist für jeden Drohnenbetrieb vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht, wie der Artikel Drohnenversicherung ab wie viel Gramm zeigt.

Fazit: die Frist gehört zum Führerschein, nicht zur Nummer

Wer seine Drohnen-Registrierung verlängern möchte, sucht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verlängerung des Kompetenznachweises. Der gilt fünf Jahre, lässt sich in den letzten zwölf Monaten für 15 Euro online erneuern und wird danach zur vollständigen Neuprüfung. Für die Betreiberregistrierung nennt das Luftfahrt-Bundesamt dagegen keine Gültigkeitsdauer. Prüfe dein Registrierungsdokument einmal auf ein Ablaufdatum und halte deine Stammdaten aktuell, dann ist dieser Teil erledigt.

Häufige Fragen

Muss ich meine Drohnen-Registrierung verlängern?

Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für die Betreiberregistrierung weder auf seiner Informationsseite noch in den FAQ eine Gültigkeitsdauer oder ein Verlängerungsverfahren. Auch Artikel 14 der EU-Drohnenverordnung enthält keine Befristung. Maßgeblich für deinen Fall bleibt dein Registrierungsbescheid: Steht dort ein Ablaufdatum, gilt dieses Datum.

Was läuft bei Drohnen dann tatsächlich ab?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 gilt fünf Jahre ab Ausstellung, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ebenfalls. Beide stehen auf einem kombinierten Zertifikat, dessen Ablaufdatum im PDF vermerkt ist. Im Modellflug kommt die Schulungsbescheinigung für Modelle über zwei Kilogramm dazu, die ebenfalls fünf Jahre gilt und beim Betrieb mitzuführen ist.

Warum verwechseln so viele Registrierung und Kompetenznachweis?

Weil beide Vorgänge beim Drohnenkauf gleichzeitig anstehen, beide beim Luftfahrt-Bundesamt laufen und beide eine Gebühr kosten. Sie nutzen sogar unterschiedliche Portale unter ähnlichen Adressen. Wer beide an einem Abend erledigt, hat sie danach als einen Vorgang in Erinnerung, obwohl sie rechtlich getrennt sind.

Wie verlängere ich den Kompetenznachweis A1/A3?

Online im Prüfungsportal des Luftfahrt-Bundesamts, und zwar innerhalb der letzten zwölf Monate der Gültigkeit. Zur Wahl stehen eine Auffrischungsschulung ohne Abschlussprüfung oder die erneute Online-Prüfung mit 40 Fragen. Die Gebühr beträgt 15 Euro, danach läuft die Gültigkeit erneut fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag der Verlängerung.

Was passiert, wenn der Kompetenznachweis abgelaufen ist?

Dann ist keine Verlängerung mehr möglich. Du legst die komplette Online-Prüfung neu ab und zahlst die Gebühr für die Erstausstellung von 25 Euro. Das Verlängerungsfenster von zwölf Monaten schließt mit dem Ablaufdatum, und das System kennt danach keine Kulanz. Ein Blick auf das Datum im Zertifikat-PDF lohnt deshalb einmal im Jahr.

Was muss ich an der Registrierung überhaupt pflegen?

Deine Stammdaten. Sie müssen aktuell sein, damit die e-ID ihren Zweck erfüllt und dich als Betreiber zuordenbar macht. Ein Umzug, eine Namensänderung oder eine neue Anschrift gehören deshalb im Portal nachgetragen. Eine neue Drohne dagegen erfordert keinen Eintrag, weil die e-ID für alle deine Geräte gilt.

Gilt meine e-ID im Ausland weiter?

Innerhalb der EU und des EWR sowie in der Schweiz ja. Die Registrierung erfolgt einmal im Wohnsitzland und gilt in allen beteiligten Staaten, eine zweite Registrierung im Reiseland ist weder nötig noch zulässig. Außerhalb dieses Raums gelten eigene Systeme, Großbritannien verlangt beispielsweise eine eigene Operator ID.

Bekomme ich eine Erinnerung, bevor etwas abläuft?

Verlassen solltest du dich nicht darauf. Für den Kompetenznachweis steht das Ablaufdatum im Zertifikat-PDF, das ist die verlässlichste Quelle. Trage es dir als Kalendererinnerung 13 Monate im Voraus ein, dann liegst du sicher innerhalb des zwölfmonatigen Verlängerungsfensters und hast noch Luft für einen zweiten Anlauf.

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