Drohnen-Registrierung löschen: Konto beim LBA beenden

Betreiberregistrierung aufheben: Wann der Status „inaktiv" reicht, wie die Löschung per Formular läuft, was mit e-ID und Daten passiert und was eine Neuanmeldung kostet.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Die Drohne ist verkauft, das Hobby vorbei oder der Umzug nach Österreich steht an, und im Postfach liegt weiter Post vom Luftfahrt-Bundesamt. Die Betreiberregistrierung lässt sich aufheben, allerdings ist die Löschung nur einer von drei Wegen und der einzige ohne Rückfahrkarte. Dieser Artikel zeigt, welcher Weg zu welchem Anlass passt und was danach mit e-ID, Konto und Daten geschieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Löschung auf Antrag: über das Formular „Änderung des Nutzer-Kontos für UAS-Betreiber und Fernpiloten”, nicht umkehrbar.
  • Pause statt Ende: Den Status „inaktiv” setzt und löst du selbst im Konto, die e-ID bleibt erhalten.
  • Nach der Löschung: Konto deaktiviert, kein Zugriff mehr, e-ID von allen Geräten entfernen.
  • Daten: werden 5 Jahre nach der Deaktivierung gelöscht.
  • Rückweg kostet: eine neue Registrierung wieder 20 € (natürliche Person) bzw. 50 € (juristische Person).
  • Verkauf allein ist kein Grund: Die e-ID gehört dir und gilt für jede deiner Drohnen.

Wann eine Löschung überhaupt sinnvoll ist

Die Betreiberregistrierung nach Artikel 14 der EU-Drohnenverordnung trägt kein Ablaufdatum, sie kostet nach der Erstgebühr nichts mehr und verpflichtet dich zu wenig mehr als aktuellen Stammdaten. Genau deshalb ist die Löschung seltener nötig, als viele annehmen.

Vier Anlässe tragen den Schritt wirklich:

Dauerhaftes Ende des Drohnenbetriebs. Die Drohne ist verkauft, ein Ersatz ist nicht geplant, und du willst deine Daten aus dem Register bekommen.

Umzug in ein anderes EU-, EWR- oder Schweizer Land. Die Verordnung bindet die Registrierung an den Wohnsitz. Zwei parallele Registrierungen in zwei Ländern sind ausdrücklich unerwünscht.

Wechsel der Betreiberrolle. Wer bisher privat registriert war und künftig über seine Firma fliegt, braucht eine Registrierung als juristische Person. Die private Registrierung kann dann entbehrlich werden, sofern privat keine Drohne mehr betrieben wird.

Doppelte Konten. Bei zwei versehentlich angelegten Nutzerkonten gehört eines bereinigt, damit die e-ID eindeutig bleibt.

Der häufigste Anlass für die Frage steht bewusst nicht in dieser Liste: der Verkauf einer Drohne. Dazu weiter unten mehr.

Die drei Wege im Überblick

Entscheidungsbaum mit drei Fragen zur Drohnen-Registrierung: Bei einer Pause genügt der selbst gesetzte Status inaktiv, bei einem Umzug innerhalb EU, EWR oder Schweiz folgt Löschung hier und Neuregistrierung im Zuzugsland, bei dauerhaftem Ende die Löschung per Formular, sonst bleibt das Konto bestehen. Der Zeitstrahl darunter zeigt Antrag, Deaktivierung und Löschung der Daten nach fünf Jahren.

Nur der rote Ast ist endgültig: Der Status „inaktiv” lässt sich jederzeit selbst zurücknehmen.

WegWer macht esUmkehrbarWas mit der e-ID passiert
Stammdaten pflegendu im Kontoentfälltbleibt unverändert
Status „inaktiv”du im Kontoja, selbstbleibt erhalten
LöschungLBA auf Antragneinerlischt, Plakette entfernen

Die mittlere Zeile ist der unterschätzte Weg. Sie ist für genau den Fall gedacht, dass du vorübergehend kein Betreiber bist, und lässt sich ohne Formular, ohne Gebühr und ohne Wartezeit in beide Richtungen schalten.

So läuft die Löschung ab

Das Luftfahrt-Bundesamt führt die Löschung auf Antrag durch. Der Weg dorthin besteht aus vier Schritten:

  1. Formular holen. Es heißt „Änderung des Nutzer-Kontos für UAS-Betreiber und Fernpiloten” und liegt im Formularbereich der LBA-Website unter den Drohnen-Formularen.
  2. Zutreffendes ankreuzen. Das Formular deckt Änderungen am Betreiber-Konto und am Fernpiloten-Konto ab. Gelöscht wird nur, was du dort ausdrücklich beantragst.
  3. Absenden. Für Fragen rund um Nutzerdaten nennt das Amt die Adresse uas@lba.de, telefonisch ist die Drohnen-Hotline unter 0531 2355-3580 an drei Vormittagen in der Woche erreichbar.
  4. Bestätigung abwarten. Danach ist das Konto deaktiviert und ein Login nicht mehr möglich.

Ein Punkt verdient Aufmerksamkeit: Die Löschung ist nicht rückgängig zu machen. Wer zwei Jahre später doch wieder eine Kameradrohne kauft, durchläuft die Registrierung beim LBA komplett neu und zahlt die Gebühr ein zweites Mal.

Was mit deinen Daten passiert

Löschung und Datenlöschung fallen zeitlich auseinander. Zuerst wird das Konto deaktiviert, sodass niemand mehr darauf zugreift. Danach beginnt eine Archivierungsfrist, und erst nach ihrem Ablauf verschwinden die Daten wirklich. Das Amt nennt dafür fünf Jahre nach der Deaktivierung.

Diese Reihenfolge erklärt eine Formulierung, über die viele stolpern: Die eigentliche Löschung des Kontos ist erst nach Ablauf der Archivierungsfrist möglich. Für dich ändert das praktisch nichts, weil das Konto ab dem Antrag ohnehin gesperrt ist. Für die Registerbehörde ist es die Grundlage, Vorgänge aus der Vergangenheit noch zuordnen zu können, etwa einen offenen Bußgeldvorgang.

Die e-ID nach der Löschung

Die Registrierungsnummer ist ab der Deaktivierung nicht mehr zu verwenden. Daraus folgen drei konkrete Handgriffe:

Verkauf, Erbfall und andere Sonderfälle

Verkauf einer Drohne. Die e-ID gehört zum Betreiber und gilt für alle Geräte dieses Betreibers. Solange du weiterfliegst, beschränkt sich der Verkauf deshalb auf einen Handgriff: Plakette ab. Der Käufer registriert sich selbst und bringt seine eigene Nummer an. Wer nach dem Verkauf gar keine Drohne mehr hat und auch keine plant, kann die Löschung anstoßen. Was beim Verkauf sonst noch abzumelden ist, steht im Artikel zum Verkauf einer DJI-Drohne.

Erbfall. Stirbt der Betreiber, hat die Registrierung ihren Zweck verloren. Erben können die Löschung über dasselbe Formular anstoßen; das Amt verlangt dafür eine Legitimation, sinnvollerweise mit Sterbeurkunde und Erbnachweis. Die Drohne selbst darf ein Erbe nur mit eigener Registrierung betreiben.

Wechsel von privat zur Firma. Beide Registrierungen können zunächst parallel bestehen, weil sie verschiedene Betreiber bezeichnen. Ob die private Registrierung entbehrlich ist, hängt daran, ob du privat noch fliegst. Zur Abgrenzung hilft der Artikel zum gewerblichen Betrieb.

Umzug ins Nicht-EU-Ausland. Hier bleibt die deutsche Registrierung bestehen, du aktualisierst nur die Anschrift. Erst ein Wohnsitz innerhalb der EU, des EWR oder in der Schweiz erzwingt den Wechsel des Registerlandes.

Was von der Löschung unberührt bleibt

Ein Antrag auf Löschung des Betreiber-Kontos räumt weniger ab, als der Name vermuten lässt. Diese vier Dinge laufen weiter:

BereichStatus nach der Löschung
Kompetenznachweis A1/A3bleibt gültig, eigenes Prüfungsportal
Fernpilotenzeugnis A2bleibt gültig, eigene Ausstellung
Drohnen-Haftpflichtläuft weiter, separat kündigen
Konto beim Herstellerunabhängig, dort separat löschen

Besonders die Versicherung wird gern übersehen. Sie ist ein Vertragsverhältnis mit einem privaten Anbieter und endet zur vereinbarten Frist, unabhängig davon, was im Register steht. Wer sein Konto löscht und die Kündigung vergisst, zahlt Beiträge für eine Deckung, die er nicht mehr braucht. Was beim Wechsel und bei der Kündigung zu beachten ist, steht in der Übersicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Häufige Irrtümer rund um das Aufheben

„Die Registrierung läuft doch von allein ab.” Für die Betreiberregistrierung nennt das Luftfahrt-Bundesamt keine Gültigkeitsdauer. Befristet ist der Kompetenznachweis auf fünf Jahre, was regelmäßig verwechselt wird; die Unterschiede stehen im Artikel zum Verlängern der Registrierung.

„Ich melde meine Drohne ab.” Registriert wird der Betreiber, und zwar als Person. Im Register steht deshalb keine Liste deiner Drohnen, die man einzeln abmelden könnte. Eine eigene Eintragung kennt die Verordnung nur für Drohnen ab 25 Kilogramm und für zertifizierte Muster.

„Ohne Drohne muss ich löschen.” Eine bestehende Registrierung ohne Gerät kostet nichts und schadet nichts. Sie verlangt allein aktuelle Stammdaten, damit die e-ID ihren Zweck erfüllt.

„Nach der Löschung bekomme ich dieselbe e-ID zurück.” Eine Neuregistrierung erzeugt eine neue Nummer. Alte Plaketten und alte Einträge in der Fernidentifizierung sind danach wertlos.

Vor dem Antrag: die kurze Checkliste

Fünf Punkte, die sich vorher schneller erledigen als hinterher:

  1. Nachweise sichern. Registrierungsbescheid und Zahlungsbeleg als PDF ablegen, solange das Konto noch offen ist.
  2. Offene Vorgänge klären. Läuft ein Bußgeldverfahren oder eine Anfrage der Landesluftfahrtbehörde, gehört das zuerst abgeschlossen.
  3. Versicherung prüfen. Kündigungsfrist notieren, sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.
  4. Geräte bereinigen. Plakette ab, e-ID aus der App, auch bei Drohnen, die du behältst oder verschenkst.
  5. Zweitkonto bedenken. Wer den Kompetenznachweis behalten will, kreuzt im Formular ausschließlich das Betreiber-Konto an.

Fazit: erst „inaktiv”, dann löschen

Für die meisten Anlässe ist der Status „inaktiv” die passende Antwort: Er kostet nichts, ist in zwei Klicks gesetzt, hält die e-ID bereit und lässt sich jederzeit zurücknehmen. Die echte Löschung lohnt sich, wenn du dauerhaft aus dem Drohnenbetrieb aussteigst oder deinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegst.

Wer sich für die Löschung entscheidet, plant die Handgriffe drumherum gleich mit: Plakette ab, e-ID aus der App, Versicherung kündigen, Unterlagen sichern. Und wer nur unsicher ist, ob die Registrierung überhaupt noch nötig ist, prüft zuerst die Registrierungspflicht. Sie hängt allein an Kamera und Gewicht, und das unabhängig davon, wie oft du fliegst.

Häufige Fragen

Kann ich meine Drohnen-Registrierung beim LBA löschen lassen?

Ja. Das Luftfahrt-Bundesamt löscht die Betreiberregistrierung samt e-ID auf Antrag. Dafür gibt es das Formular „Änderung des Nutzer-Kontos für UAS-Betreiber und Fernpiloten" im Formularbereich der LBA-Website. Nach dem Antrag wird das Nutzerkonto deaktiviert, ein Zugriff ist danach nicht mehr möglich, und die Löschung lässt sich nicht rückgängig machen.

Was ist der Unterschied zwischen „inaktiv" und gelöscht?

Den Status „inaktiv" setzt du selbst im Nutzerkonto, wenn du vorübergehend keine Drohne betreibst, und du hebst ihn selbst wieder auf, sobald du weiterfliegst. Deine e-ID bleibt dabei erhalten. Die Löschung dagegen beendet Konto und e-ID endgültig; für eine spätere Drohne ist eine neue, erneut gebührenpflichtige Registrierung nötig.

Muss ich meine Registrierung löschen, wenn ich meine Drohne verkaufe?

Nein. Die e-ID gehört zum Betreiber und gilt für alle seine Drohnen, unabhängig vom einzelnen Gerät. Beim Verkauf gehört die Plakette mit deiner e-ID vom Gerät entfernt, deine Registrierung bleibt bestehen. Der Käufer registriert sich selbst und klebt seine eigene Nummer auf. Nur wenn du dauerhaft keine registrierungspflichtige Drohne mehr betreibst, ist die Löschung überhaupt ein Thema.

Was kostet das Löschen der Registrierung?

Für die Löschung selbst nennt das Luftfahrt-Bundesamt keine Gebühr. Teuer wird der Rückweg: Eine erneute Registrierung als natürliche Person kostet wieder 20 Euro, als juristische Person 50 Euro. Wer nur eine Pause einlegt, fährt mit dem Status „inaktiv" deshalb günstiger.

Wie lange speichert das LBA meine Daten nach der Löschung?

Nach dem Löschantrag wird das Nutzerkonto zunächst deaktiviert, sodass kein Zugriff mehr möglich ist. Die deaktivierten Daten werden nach Angabe des Amtes fünf Jahre nach der Deaktivierung gelöscht. Diese Aufbewahrung ist der Grund, warum die eigentliche Löschung erst nach Ablauf der Archivierungsfrist vollzogen wird.

Was passiert mit der e-ID nach der Löschung?

Sie darf nicht mehr verwendet werden. Sobald das Konto deaktiviert ist, gehört die Registrierungsnummer von allen Geräten entfernt, also die Plakette abgezogen oder überklebt und der Eintrag in der Fernidentifizierung gelöscht. Eine weiterhin sichtbare e-ID würde auf einen Betreiber verweisen, den es im Register nicht mehr gibt.

Ich ziehe in ein anderes EU-Land, was mache ich mit der Registrierung?

Die Registrierung hängt am Wohnsitzland. Bei einem Umzug innerhalb der EU, des EWR oder in die Schweiz löschst du die deutsche Registrierung und registrierst dich im Zuzugsland neu. Ziehst du dagegen außerhalb dieses Raums, behältst du die deutsche Registrierung und aktualisierst nur deine Anschrift im Konto.

Löscht der Antrag auch meinen Drohnenführerschein?

Das sind zwei getrennte Vorgänge in zwei getrennten Portalen. Der Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2 liegen im Prüfungsportal, die Betreiberregistrierung im Registrierungsportal. Mit dem Formular lässt sich ausdrücklich auch das Fernpiloten-Konto ändern, gelöscht wird aber nur, was du im Antrag ankreuzt.

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