Drohne gewerblich nutzen: Voraussetzungen und Pflichten

Drohne gewerblich nutzen: Die EU-Regeln hängen am Risiko des Flugs, kaum am Zweck. Alle Voraussetzungen von Registrierung über Führerschein bis Versicherung und Steuern.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Dachinspektion für den Handwerksbetrieb, Luftaufnahmen für ein Immobilien-Exposé oder Hochzeitsvideos gegen Rechnung: Sobald die Drohne Geld verdient, taucht dieselbe Frage auf. Welche Genehmigungen brauche ich dafür? Die Antwort fällt entspannter aus, als viele erwarten, denn das alte Sonderrecht für gewerbliche Piloten ist Geschichte. Was heute wirklich gilt, von der Registrierung bis zur Steuer, klärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Extra-Genehmigung für gewerbliche Flüge gibt es seit der EU-Drohnenverordnung nicht mehr: In der Offenen Kategorie gelten für Profis dieselben Regeln wie für Hobby-Piloten.
  • Das Risiko bestimmt die Regeln, kaum der Zweck: Gewicht, Abstand zu Menschen und Flughöhe entscheiden über die Betriebskategorie.
  • Pflichten bleiben trotzdem: Betreiber-Registrierung beim LBA (20 € für Personen, 50 € für Unternehmen), Kenntnisnachweis ab 250 g, Haftpflicht mit gewerblicher Deckung.
  • Private Versicherungen decken Gewerbeflüge in aller Regel nicht, ein gewerblicher Tarif ist Pflicht vor dem ersten bezahlten Flug.
  • Kaufmännisch gilt das Übliche: Gewerbeanmeldung bei Gewinnerzielungsabsicht, Einnahmen versteuern.

Privat oder gewerblich: Warum die Frage kaum noch zählt

Bis Ende 2020 war die Rechtslage in Deutschland zweigeteilt: Wer gewerblich flog, brauchte eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde, Hobby-Piloten meist keine. Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 hat dieses System zum 31. Dezember 2020 abgelöst und bewertet seither das Risiko des einzelnen Flugs: Wie schwer ist die Drohne, wie nah fliegt sie an Menschen, wie hoch, in Sichtweite oder außerhalb? Ob am Ende eine Rechnung geschrieben wird, ist für die Betriebsregeln fast immer unerheblich.

Daraus ergeben sich drei Betriebskategorien:

KategorieTypische FlügeVoraussetzung
OffenFoto, Video, Inspektion bis 25 kg, in Sichtweite, max. 120 mRegistrierung + Kenntnisnachweis, keine Genehmigung
SpeziellBVLOS, über 120 m, MenschenansammlungenBetriebsgenehmigung des LBA (SORA oder Standardszenario)
ZulassungspflichtigTransport von Menschen/GefahrgutZulassung wie bemannte Luftfahrt

Die gute Nachricht für fast alle gewerblichen Anwender: Foto-, Video-, Vermessungs- und Inspektionsflüge passen in die Offene Kategorie. Du fliegst dort unter exakt denselben Bedingungen wie ein Hobby-Pilot, inklusive der Unterklassen A1 bis A3, die sich nach Gewicht und Abstand zu unbeteiligten Personen richten.

Die Voraussetzungen im Überblick: 5 Schritte bis zum ersten Auftrag

Auch ohne Sondergenehmigung startet ein gewerblicher Betrieb mit Pflichten. Diese fünf Schritte bringen dich legal in die Luft:

  1. Als Betreiber registrieren: e-ID beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen und als Plakette an jede Drohne kleben.
  2. Kenntnisnachweis ablegen: EU-Kompetenznachweis A1/A3, je nach Einsatzgebiet ergänzt um das A2-Fernpilotenzeugnis.
  3. Gewerblich versichern: Drohnen-Haftpflicht mit ausdrücklich gewerblicher Deckung abschließen.
  4. Betriebskategorie klären: prüfen, ob die Offene Kategorie für deine Einsätze reicht.
  5. Gewerbe und Steuern regeln: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Meldung beim Finanzamt, Einnahmen versteuern.
Schritt-Schema: Drohne gewerblich nutzen in 5 Schritten. Schritt 1: als Betreiber registrieren, e-ID beim LBA für 20 Euro als Person oder 50 Euro als Unternehmen. Schritt 2: Kenntnisnachweis ablegen, A1/A3 online beim LBA, A2 für Flüge nah an Menschen. Schritt 3: gewerblich versichern, Drohnen-Haftpflicht mit gewerblicher Deckung ist Pflicht. Schritt 4: Betriebskategorie klären, die Offene Kategorie reicht meist, Sonderfälle brauchen eine LBA-Genehmigung. Schritt 5: Gewerbe und Steuern regeln, Gewerbeanmeldung bei Gewinnerzielungsabsicht und Einnahmen versteuern. Kernbotschaft: Die Offene Kategorie deckt die meisten Foto-, Video- und Inspektionsflüge ab.

Fünf Schritte trennen dich vom legalen Gewerbe-Flug, eine Sondergenehmigung steht bei typischen Einsätzen nirgends auf der Liste.

Betreiber-Registrierung: als Person oder als Unternehmen

Jeder Drohnen-Betreiber braucht eine e-ID des Luftfahrt-Bundesamts, sobald eine Drohne 250 Gramm erreicht oder eine Kamera an Bord hat. Für den gewerblichen Betrieb stellt sich nur eine zusätzliche Frage: Wer ist der Betreiber?

Die e-ID gilt für alle Drohnen des Betreibers und klebt sichtbar auf jeder einzelnen. Registriert sich das Unternehmen, fliegen die Angestellten als Fernpiloten unter der Firmen-e-ID; ihre persönlichen Kompetenznachweise brauchen sie trotzdem. Die Bearbeitung beim LBA kann bis zu 14 Werktage dauern, plane das vor dem ersten Auftrag ein.

Welcher Drohnenführerschein für die gewerbliche Nutzung?

Hier hält sich ein Mythos hartnäckig: Einen eigenen „gewerblichen Drohnenführerschein” gibt es im EU-System nirgends. Es gelten die gleichen Nachweise wie für alle Piloten:

In der Praxis führt an A2 für viele Profis kaum ein Weg vorbei: Immobilienaufnahmen, Baustellen-Dokumentation und Dachinspektionen finden fast immer in bebautem Gebiet statt, das die A3-Abstände unmöglich macht. Die Alternative für den Einstieg: eine Drohne unter 250 Gramm, die in der Unterklasse A1 auch ohne Kompetenznachweis nah an einzelne Personen darf.

Auflagen im Flugbetrieb: was auch für Profis gilt

Die Betriebsregeln der Offenen Kategorie gelten wortgleich für bezahlte Flüge. Die wichtigsten Auflagen im Überblick:

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Der deutsche Bußgeldrahmen für Drohnen-Verstöße reicht bis 50.000 Euro, und ein Bußgeldverfahren spricht sich in einer lokalen Auftraggeber-Szene schnell herum.

Versicherung: ohne gewerbliche Deckung kein Auftrag

Die Drohnen-Haftpflicht ist in Deutschland für jeden Flug gesetzlich vorgeschrieben, das regelt das Luftverkehrsgesetz. Für den Gewerbe-Start zählt ein Detail: Private Drohnen-Haftpflichttarife und Privathaftpflicht-Policen schließen gewerbliche Flüge in aller Regel aus. Sobald Geld fließt, brauchst du einen Tarif mit ausdrücklich gewerblicher Deckung; Versicherer fragen die Nutzung beim Abschluss ab. Fliegst du einen bezahlten Auftrag mit privater Police, bist du faktisch unversichert unterwegs, mit allen Folgen im Schadensfall. Den Versicherungsnachweis führst du beim Flug mit, Auftraggeber größerer Projekte verlangen ihn ohnehin regelmäßig.

Gewerbe, Steuern, Rechnungen: die kaufmännische Seite

Luftrechtlich ist der Zweck fast egal, steuerlich zählt er voll. Wer dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht fliegt, meldet ein Gewerbe an (je nach Gemeinde meist 20 bis 60 Euro). Rein künstlerische oder journalistische Luftbild-Tätigkeit kann als freiberuflich gelten, dann genügt die Anmeldung beim Finanzamt. Ab da gilt das übliche Programm: Einnahmen in der Steuererklärung, Rechnungen mit sauberen Pflichtangaben, und solange deine Umsätze unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung bleiben (seit 2025: 25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr), musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Nebenbei-Piloten starten so mit minimalem Verwaltungsaufwand; die Einordnung deines konkreten Falls gehört im Zweifel in die Hände eines Steuerberaters.

Wann die Offene Kategorie nicht mehr reicht

Ein kleiner Teil der gewerblichen Einsätze sprengt die Offene Kategorie und rutscht in die Spezielle Kategorie. Typische Auslöser:

Dann führt der Weg zum LBA: entweder über eine Betriebsgenehmigung mit Risikobewertung (SORA) oder vereinfacht über ein Standardszenario (STS) mit Betreibererklärung. Beides kostet Vorlauf und Dokumentation. Für den klassischen Foto- und Video-Betrieb bleibt das die Ausnahme, kalkuliere solche Aufträge mit mehreren Wochen Vorbereitungszeit.

Fazit: Gewerblich fliegen ist einfacher als sein Ruf

Der Papierkram für den gewerblichen Drohnen-Start passt auf einen Bierdeckel: e-ID vom LBA (als Unternehmen für 50 Euro, solo für 20), Kenntnisnachweis A1/A3 und je nach Einsatzgebiet das A2-Zeugnis, eine Haftpflicht mit gewerblicher Deckung, dazu Gewerbeschein und Steuererklärung. Eine Sondergenehmigung fürs Geldverdienen verlangt das EU-Recht in der Offenen Kategorie von niemandem. Die eigentliche Arbeit steckt im Flugbetrieb: Zonen prüfen, Zustimmungen einholen, Datenschutz mitdenken. Wer das sauber aufsetzt, hebt schon beim ersten Auftrag mit ruhigem Gewissen ab, und der Kenntnisnachweis dafür ist an einem Wochenende gemacht.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, um mit meiner Drohne Geld zu verdienen?

In der Offenen Kategorie brauchst du keine gesonderte Gewerbe-Genehmigung. Die EU-Drohnenverordnung knüpft die Regeln an das Risiko des Flugs (Gewicht, Abstand zu Menschen, Flughöhe), der Zweck spielt eine Nebenrolle. Wer die Grenzen der Offenen Kategorie einhält, fliegt gewerblich unter denselben Bedingungen wie privat. Eine Betriebsgenehmigung des LBA wird erst in der Speziellen Kategorie nötig, etwa für Flüge außerhalb der Sichtweite oder über 120 Metern.

Welchen Drohnenführerschein brauche ich für die gewerbliche Nutzung?

Denselben wie für private Flüge, einen eigenen Gewerbe-Führerschein gibt es nicht. Ab 250 Gramm Startmasse ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht. Für Flüge nah an unbeteiligten Personen, etwa in Wohngebieten oder auf Baustellen, kommt das A2-Fernpilotenzeugnis dazu. Viele gewerbliche Einsätze spielen sich genau dort ab, weshalb das A2-Zeugnis für Profis praktisch zum Standard gehört.

Was kostet die Betreiber-Registrierung für ein Unternehmen?

Das Luftfahrt-Bundesamt berechnet für die Registrierung als UAS-Betreiber einmalig 50 Euro für juristische Personen, zum Beispiel eine GmbH oder UG. Einzelunternehmer und Freiberufler registrieren sich als natürliche Person für 20 Euro. Die vergebene e-ID gilt für alle Drohnen des Betreibers und muss auf jeder einzelnen als Plakette angebracht sein.

Deckt meine private Drohnen-Haftpflicht auch gewerbliche Flüge?

In aller Regel schließen private Drohnen-Haftpflichttarife und erst recht die Privathaftpflicht gewerbliche Flüge aus. Sobald du für Aufnahmen Geld nimmst, brauchst du einen Tarif mit gewerblicher Deckung. Fliegst du gewerblich ohne passende Versicherung, verstößt du gegen die Versicherungspflicht des Luftverkehrsgesetzes und bleibst im Schadensfall auf den Kosten sitzen.

Muss ich für Drohnenflüge ein Gewerbe anmelden?

Sobald du dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht fliegst, verlangt die Gemeinde eine Gewerbeanmeldung, üblich sind 20 bis 60 Euro Gebühr. Rein künstlerische oder journalistische Luftaufnahmen können als freiberufliche Tätigkeit gelten, dann reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Einnahmen sind in beiden Fällen steuerpflichtig; für die Einordnung deines konkreten Falls hilft ein Steuerberater.

Darf ich gewerblich über Wohngebiete fliegen?

Über Wohngrundstücken gilt eine der strengsten deutschen Zonen-Regeln, unabhängig vom Zweck des Flugs: Der Überflug ist grundsätzlich untersagt, außer der Eigentümer stimmt zu oder enge Ausnahmen greifen, etwa für Drohnen unter 250 Gramm ohne laufende Aufzeichnung. Für Immobilienaufnahmen holst du dir also die Zustimmung des Auftraggebers und achtest auf die Nachbargrundstücke.

Wann brauche ich die Spezielle Kategorie?

Sobald dein Einsatz die Grenzen der Offenen Kategorie sprengt: Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über 120 Meter Höhe, mit mehr als 25 Kilogramm Startmasse, über Menschenansammlungen oder mit Abwurf von Gegenständen. Dann beantragst du beim LBA eine Betriebsgenehmigung mit Risikobewertung (SORA) oder arbeitest nach einem Standardszenario. Für Foto-, Video- und Inspektionsflüge reicht die Offene Kategorie fast immer.

Gilt die 120-Meter-Grenze auch für gewerbliche Flüge?

Ja. Die maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund gilt in der gesamten Offenen Kategorie, für Hobby- wie für Profi-Piloten. Ausnahmen gibt es nur beim Überfliegen von Hindernissen über 105 Metern (bis 15 Meter darüber, mit Zustimmung des Betreibers des Hindernisses) oder mit einer Genehmigung in der Speziellen Kategorie.

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