Drohnenführerschein: Wann brauchst du welchen?

Brauche ich einen Drohnenführerschein? Unter 250 g meist nicht, ab 250 g wird der A1/A3 Pflicht, für den nahen Betrieb kommt der A2 dazu. Alle Fälle im Überblick.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Die Drohne liegt ausgepackt auf dem Tisch, der Akku lädt, und im Kopf kreist die Frage: Darf ich damit einfach losfliegen? Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl auf dem Typenschild und an der Frage, wo du fliegen willst. Dieser Artikel führt dich durch beide Weichen und sagt dir am Ende genau, welchen Nachweis du brauchst und welchen nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter 250 g Startmasse brauchst du keinen Kompetenznachweis, also für DJI Mini, DJI Neo und die gesamte Mini-Klasse.
  • Ab 250 g ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht („kleiner Drohnenführerschein”, 25 € beim LBA, online zu machen).
  • Das A2-Fernpilotenzeugnis brauchst du nur für C2-Drohnen bis 4 kg, wenn du näher als 150 m an Wohngebiete willst (30 € LBA-Gebühr plus Prüfstelle).
  • Mindestalter: 16 Jahre, außer bei C0- und Spielzeugdrohnen in A1 oder unter direkter Aufsicht.
  • Beide Nachweise gelten 5 Jahre und in der gesamten EU, im EWR und in der Schweiz.
  • Unabhängig davon: Registrierung als Betreiber und Haftpflicht sind eigene Pflichten, die auch ohne Führerschein gelten.

Zwei Nachweise, ein umgangssprachlicher Name

Das Wort Drohnenführerschein steht in keinem Gesetz. Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 kennt für die Offene Kategorie zwei Dokumente, und die haben sperrige Namen:

Beide stellt in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) aus, beide sind fünf Jahre gültig, und beide gelten in allen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz. Der A2 baut auf dem A1/A3 auf: Du legst erst den kleinen ab und setzt den großen darauf.

Welchen Nachweis du brauchst, entscheiden zwei Fragen: Wie schwer ist deine Drohne, und wie nah willst du an Menschen und Wohnbebauung heran? Die erste Frage klärt das Typenschild, die zweite dein Einsatzzweck.

Entscheidungsbaum zum Drohnenführerschein: Ausgangsfrage ist die Startmasse. Unter 250 Gramm oder Spielzeugdrohne bedeutet kein Kompetenznachweis, Betrieb in A1. Ab 250 Gramm ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht. Bei Klasse C1 unter 900 Gramm folgt der Betrieb in A1, bei C2 unter 4 Kilogramm wahlweise A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohngebieten oder mit zusätzlichem A2-Fernpilotenzeugnis in A2 mit 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen, bei C3, C4 und Bestandsdrohnen ohne Klassenlabel gilt A3. Registrierung und Haftpflicht sind in jedem Zweig Pflicht.

Zwei Fragen führen zum richtigen Nachweis: Startmasse und gewünschter Abstand zur Bebauung.

Wann du gar keinen Nachweis brauchst

Der größte Teil der verkauften Kameradrohnen fällt in diese Gruppe, und das ist kein Zufall: Die Hersteller bauen ihre Einsteigermodelle seit Jahren gezielt auf 249 Gramm.

Ohne Kompetenznachweis darfst du fliegen mit:

Entscheidend ist die Startmasse im Flugzustand, also inklusive Akku, Propellern, Speicherkarte und allem, was du montiert hast. Genau hier liegt die häufigste Falle: Eine DJI Mini 4 Pro bleibt mit dem Standardakku bei 249 Gramm, mit dem größeren Intelligent Flight Battery Plus wandert sie über die Grenze und wird nachweispflichtig. Wer den Reiseakku für die längere Flugzeit einsetzt, braucht also plötzlich den A1/A3. Ein Propellerschutz oder eine aufgesetzte Beleuchtung können denselben Effekt haben.

Bei genau 250 Gramm greift die Pflicht bereits, die Verordnung spricht von „weniger als 250 g”. Ein Gramm entscheidet hier über eine Prüfung.

Was auch unter 250 Gramm bleibt: die Registrierungspflicht als Betreiber, sobald eine Kamera oder ein anderer personenbezogener Sensor an Bord ist, und die Versicherungspflicht. Beides hat mit dem Führerschein nichts zu tun. Details dazu stehen im Artikel Drohne unter 250 g: wo du fliegen darfst.

Wann der kleine Drohnenführerschein A1/A3 Pflicht wird

Sobald deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt und du sie in der Offenen Kategorie betreibst, brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Das betrifft praktisch jede ernsthafte Kameradrohne oberhalb der Mini-Klasse, von der DJI Air 3S über die Mavic 4 Pro bis zu größeren Modellen.

Der Nachweis ist der Standardfall im Hobbybereich und deckt zwei Unterkategorien ab:

UnterkategorieWas du damit darfstTypische Klassen
A1Flug in Wohngebieten, kein absichtlicher Überflug UnbeteiligterC0, C1
A3Flug in freiem Gelände, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und ErholungsgebietenC3, C4, Bestandsdrohnen ab 250 g

Zu machen ist der Nachweis komplett online: Lernmaterial durcharbeiten, 40 Multiple-Choice-Fragen in 40 Minuten beantworten, mindestens 75 Prozent richtig. Das LBA stellt Schulung und Prüfung kostenlos bereit, die Ausstellung des Zertifikats kostet 25 Euro. Der komplette Ablauf steht im Artikel kleiner Drohnenführerschein A1/A3.

Eine Besonderheit betrifft Bestandsdrohnen ohne Klassenlabel ab 250 Gramm: Sie dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur noch in A3 fliegen, also mit 150 Metern Abstand zu jeder Wohnbebauung. Der A1/A3-Nachweis ist dafür Pflicht, mehr Nähe erlaubt auch das A2-Zeugnis diesen Drohnen nicht. Welche Klasse deine Drohne hat, klärt der Artikel zu den Drohnenklassen C0 bis C4.

Wann sich das A2-Fernpilotenzeugnis lohnt

Das A2-Fernpilotenzeugnis ist ein Spezialfall mit einem sehr konkreten Zweck: Es erlaubt dir, eine Drohne der Klasse C2 (bis unter 4 Kilogramm) in der Unterkategorie A2 zu betreiben. Der praktische Unterschied liegt im Abstand.

Ohne A2 (Betrieb in A3)Mit A2 (Betrieb in A2)
Abstand zu Wohngebietenmindestens 150 mkein pauschaler Abstand
Abstand zu unbeteiligten PersonenBereich muss frei seinmindestens 30 m
Im Langsamflugmodusentfälltmindestens 5 m
Sinnvoll fürLandschaft, freies FeldOrtsränder, Baustellen, Immobilien

Für den typischen Hobbyflug mit einer Mini oder einer C1-Drohne bringt der A2 keinen Vorteil, weil diese Drohnen ohnehin in A1 fliegen dürfen. Interessant wird er für alle, die eine schwerere Drohne im Bereich zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm einsetzen und dabei in die Nähe von Bebauung müssen, etwa bei Immobilienaufnahmen oder bei Dachinspektionen.

Der Weg dorthin führt über drei Stationen: A1/A3-Kompetenznachweis, praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen mit anschließender Selbsterklärung und die theoretische Zusatzprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Alles zu Kosten und Prüfungsablauf steht im Artikel zum A2-Fernpilotenzeugnis.

Privat oder gewerblich: eine Frage, die keine Rolle spielt

Ein hartnäckiger Irrtum aus der Zeit vor 2021: Viele suchen nach einem „gewerblichen Drohnenführerschein”. Den gibt es nicht. Die EU-Drohnenverordnung stuft den Betrieb ausschließlich nach dem Risiko ein, also nach Gewicht, Klasse und Flugort. Ob du Urlaubsvideos drehst oder für Geld ein Dach fotografierst, ändert an den Nachweispflichten nichts.

Unterschiede entstehen an anderer Stelle: bei der Haftpflichtversicherung, die für gewerbliche Flüge einen eigenen Tarif verlangt, und bei Nebenpflichten wie Steuer und Gewerbeanmeldung. Der Artikel Drohne gewerblich nutzen sortiert das im Detail.

Ab welchem Alter darfst du fliegen?

Die EU-Verordnung setzt das Mindestalter für Fernpiloten in der Offenen Kategorie auf 16 Jahre. Deutschland hat diese Grenze übernommen, während etwa die Schweiz sie auf 12 Jahre gesenkt hat.

Zwei Ausnahmen gibt es:

  1. Kein Mindestalter in A1 mit C0- oder Spielzeugdrohnen. Ein Zehnjähriger darf eine 249-Gramm-Drohne also selbst steuern.
  2. Kein Mindestalter unter direkter Aufsicht. Fliegt ein Erwachsener, der alle Anforderungen erfüllt, unmittelbar daneben und kann jederzeit eingreifen, darf auch ein jüngerer Pilot am Stick sitzen.

Der Betreiber, der sich registriert, muss dagegen volljährig sein oder über die Eltern registriert werden. Bei Familien läuft die Registrierung deshalb üblicherweise auf ein Elternteil.

Was der Drohnenführerschein nicht ersetzt

Der Nachweis ist ein Baustein von vieren. Selbst wer beide Zeugnisse in der Tasche hat, braucht zusätzlich:

PflichtGilt abKosten
Betreiber-Registrierung (e-ID)jede Drohne mit Kamera, sonst ab 250 g20 € für natürliche Personen
Kennzeichnung mit der e-IDjede registrierungspflichtige Drohneab wenigen Euro
Haftpflichtversicherungjede Drohne, auch unter 250 gab etwa 30 € im Jahr
Zonenprüfung vor dem Flugjeder Flugkostenlos über dipul.de

Besonders die Registrierung wird mit dem Führerschein verwechselt. Sie ist ein eigener Vorgang beim LBA, der Ablauf steht im Artikel Drohne registrieren beim LBA. Und selbst mit allen Papieren bleibt die Frage offen, wo du überhaupt starten darfst: Das klären die Flugverbotszonen.

Gültigkeit, Verlängerung und der Weg ins Ausland

Beide Nachweise sind fünf Jahre ab Ausstellung gültig. Das Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat-PDF. Verlängern kannst du in den letzten zwölf Monaten der Laufzeit, beim A1/A3 direkt online im LBA-Portal für 15 Euro. Wer die Frist verpasst, legt die komplette Prüfung neu ab und zahlt wieder die 25 Euro Erstausstellungsgebühr. Die Details stehen im Artikel Kenntnisnachweis verlängern.

Praktisch ist die Hierarchie der Nachweise: Verlängerst du dein A2-Zeugnis, erneuert sich der A1/A3-Nachweis auf demselben Zertifikat automatisch mit.

Im Ausland gelten deine deutschen Papiere in der gesamten EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Eine Ausnahme ist Großbritannien: Dort verlangt die CAA eine eigene Flyer ID und eine Operator ID, deutsche Nachweise werden nicht anerkannt. Was in welchem Land gilt, fasst der Artikel zur EU-Drohnenverordnung zusammen, für Reisen mit Gepäck lohnt zusätzlich der Blick in Drohne im Urlaub.

Häufige Irrtümer

„Unter 250 Gramm gelten keine Regeln.” Die Gewichtsklasse befreit allein vom Kompetenznachweis. Flugverbotszonen, Höhenbegrenzung, Sichtweite, Registrierung und Versicherung gelten unverändert.

„Der A2 ersetzt den A1/A3.” Beide stehen auf demselben Zertifikat, der A2 kommt zum A1/A3 dazu. Ohne den kleinen Nachweis gibt es keine Zulassung zur A2-Prüfung.

„Für den Modellflugverein brauche ich nichts.” Vereine können nach Artikel 16 der EU-Verordnung eine eigene Betriebserlaubnis bekommen, innerhalb derer eigene Nachweisregeln gelten. Außerhalb des Vereinsgeländes greifen wieder die normalen Regeln der Offenen Kategorie.

„Ohne Kamera brauche ich keinen Nachweis.” Die Kamera entscheidet über die Registrierungspflicht, das Gewicht über den Kompetenznachweis. Eine kamerafreie 800-Gramm-Drohne ist nachweispflichtig, eine 249-Gramm-Kameradrohne registrierungspflichtig.

Fazit: eine Zahl entscheidet, der Rest ist Einsatzzweck

Für die meisten Hobbypiloten ist die Sache in einer Minute geklärt: Wiegt die Drohne weniger als 250 Gramm, brauchst du keinen Kompetenznachweis und kannst dich auf Registrierung, Versicherung und die Zonenkarte konzentrieren. Ab 250 Gramm gehört der A1/A3 dazu, und der ist mit 25 Euro und einem ruhigen Abend erledigt.

Das A2-Fernpilotenzeugnis lohnt sich für einen klar umrissenen Kreis: Piloten mit C2-Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm, die regelmäßig in der Nähe von Bebauung arbeiten. Wer eine Mini oder eine C1-Drohne fliegt, spart sich den Aufwand ohne jeden Nachteil. Der sinnvollste nächste Schritt ist deshalb ein Blick auf das Typenschild deiner Drohne, danach klärt sich alles Weitere von selbst.

Häufige Fragen

Brauche ich für meine Drohne einen Drohnenführerschein?

Das entscheidet die Startmasse. Unter 250 Gramm fliegst du ohne Kompetenznachweis, das betrifft die gesamte Mini-Klasse bis hin zur DJI Mini und DJI Neo. Ab 250 Gramm Startmasse verlangt die EU-Drohnenverordnung in der Offenen Kategorie den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Das A2-Fernpilotenzeugnis brauchst du nur, wenn du mit einer Drohne der Klasse C2 näher als 150 Meter an Wohngebiete heran willst.

Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?

Die Grenze liegt bei 250 Gramm Startmasse, gerechnet mit Akku und allem, was an der Drohne montiert ist. Eine DJI Mini 4 Pro mit 249 Gramm bleibt darunter, mit dem größeren Intelligent Flight Battery Plus überschreitet sie die Grenze und wird nachweispflichtig. Bei genau 250 Gramm greift die Pflicht bereits.

Was kostet der Drohnenführerschein?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostet beim Luftfahrt-Bundesamt 25 Euro für die Erstausstellung, Lernmaterial und Online-Prüfung stellt das LBA kostenlos bereit. Für das A2-Fernpilotenzeugnis kommen 30 Euro LBA-Gebühr plus die Gebühr der Prüfstelle dazu, die je nach Anbieter zwischen etwa 89 und 350 Euro liegt.

Ist der A2 besser als der A1/A3?

Der A2 baut auf dem A1/A3 auf und erweitert ihn. Du legst zuerst den Kompetenznachweis A1/A3 ab, absolvierst ein praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen und bestehst danach die theoretische Zusatzprüfung bei einer benannten Prüfstelle. Der A2 erlaubt dir den Betrieb einer C2-Drohne bis 4 Kilogramm in der Unterkategorie A2, also mit 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen statt 150 Metern zu Wohngebieten.

Darf ich ohne Drohnenführerschein fliegen?

Ja, mit Drohnen unter 250 Gramm Startmasse und mit Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie. Registrierungspflicht und Versicherungspflicht bestehen trotzdem, sobald eine Kamera an Bord ist. Wer eine nachweispflichtige Drohne ohne gültigen Kompetenznachweis fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro.

Ab welchem Alter darf man eine Drohne fliegen?

Als Fernpilot in der Offenen Kategorie musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Zwei Ausnahmen gibt es: Der Betrieb in der Unterkategorie A1 mit einer C0-Drohne oder einer Spielzeugdrohne ist ohne Altersgrenze möglich, und jüngere Piloten dürfen unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die selbst alle Anforderungen erfüllt.

Gilt mein Drohnenführerschein auch im Ausland?

In allen EU-Staaten, im EWR mit Norwegen, Island und Liechtenstein sowie in der Schweiz gelten der deutsche A1/A3-Kompetenznachweis und das A2-Fernpilotenzeugnis unverändert. Großbritannien ist seit dem Brexit außen vor und verlangt eigene Nachweise, dort brauchst du eine Flyer ID und eine Operator ID der CAA.

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

Beide Nachweise laufen fünf Jahre ab Ausstellung. Das Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat. In den letzten zwölf Monaten der Gültigkeit kannst du verlängern, beim A1/A3 online im LBA-Portal für 15 Euro. Nach dem Ablaufdatum bleibt nur die komplette Neuprüfung.

Das könnte dich auch interessieren