EU-Drohnenverordnung: Regeln, Klassen und wo sie gelten

Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 komplett erklärt: Kategorien, Klassen C0 bis C4, Registrierung, Remote ID, spezielle Kategorie und was jedes Land selbst regelt.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 14 Min. Lesezeit

Wer sich in Drohnenforen umsieht, findet für dieselbe Frage drei Antworten: Die einen zitieren alte deutsche Regeln, die anderen US-Vorgaben, die dritten irgendeinen Blogstand von 2021. Dabei ist die Rechtslage in Europa seit Ende 2020 erfreulich klar geregelt, und zwar in zwei EU-Verordnungen, die in 30 Ländern gleich gelten. Dieser Artikel ist die vollständige Landkarte dazu: was die Verordnung selbst regelt, welche Pflichten deine konkrete Drohne treffen und wo dein Reiseland eigene Regeln aufstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Verordnungen bilden das EU-Drohnenrecht: 2019/947 regelt den Betrieb, 2019/945 das Produkt. Beide gelten seit dem 31. Dezember 2020 unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
  • Der Geltungsraum umfasst 30 Staaten: alle 27 EU-Länder plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz hat die Regeln übernommen, Großbritannien fährt ein eigenes System.
  • Nicht der Zweck zählt, das Risiko: Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Flug ist entfallen.
  • Deine Papiere reisen mit: Betreiber-Registrierung (e-ID) und Kompetenznachweis A1/A3 gelten im ganzen Raum, eine zweite Registrierung im Urlaubsland gibt es nicht.
  • 120 Meter über Grund sind in der offenen Kategorie überall die Obergrenze, dazu ständiger Sichtkontakt zur Drohne.
  • Flugverbotszonen bleiben national: Wo genau du nicht fliegen darfst, legt jedes Land selbst fest, ebenso die Versicherungspflicht unterhalb von 20 Kilogramm.

Zwei Verordnungen, ein System

Das europäische Drohnenrecht steht auf zwei Säulen, die oft durcheinandergeworfen werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt den Betrieb: Sie teilt Flüge in Kategorien ein, schreibt Abstände und Höhen vor, verlangt die Registrierung des Betreibers und definiert die Kompetenznachweise. Die delegierte Verordnung (EU) 2019/945 regelt das Produkt: Sie beschreibt, was eine Drohne technisch können muss, um ein Klassenlabel von C0 bis C6 zu bekommen.

Der praktische Unterschied: 2019/945 betrifft dich beim Kauf, 2019/947 bei jedem Start. Beide sind Verordnungen und damit unmittelbar geltendes Recht. Sie mussten also nicht erst in ein deutsches Gesetz übersetzt werden, sie gelten direkt. Das nationale Luftrecht regelt nur noch, was die EU offen gelassen hat, in Deutschland vor allem die Zuständigkeiten, die Versicherungspflicht und die Flugverbotszonen.

Diese Konstruktion erklärt eine Beobachtung, die viele Piloten verwirrt: Warum steht in einem österreichischen Forum dieselbe Abstandsregel wie in einem spanischen Ratgeber, während die Flugverbotszonen völlig anders aussehen? Weil das eine europäisch geregelt ist und das andere national.

Wo die EU-Regeln gelten und wo nicht

Der Geltungsraum ist größer als die EU. Über das Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum gelten dieselben Regeln auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz hat die EU-Vorgaben zum 1. Januar 2023 eigenständig übernommen und erkennt Registrierungen und Kompetenznachweise aus EU-Staaten ausdrücklich an. Für dich bedeutet das: In 30 europäischen Ländern fliegst du mit demselben Regelwerk und denselben Papieren.

Zwei-Spalten-Schema zur EU-Drohnenverordnung. Links europaweit einheitlich: Kategorien A1, A2, A3, Klassen C0 bis C4, 120 Meter Flughöhe, Registrierung als Betreiber, Kompetenznachweise A1/A3 und A2, Mindestalter 16 Jahre. Rechts national geregelt: Geozonen und Flugverbotszonen, Versicherungspflicht unter 20 Kilogramm, Absenkung des Mindestalters, Naturschutz- und Parkregeln, Höhe der Bußgelder, Zusatzauflagen wie Nachtflug. Darunter der Geltungsraum: EU-27 mit unmittelbarer Geltung, EWR mit Norwegen, Island und Liechtenstein, Schweiz mit 2023 übernommenen Regeln, außen vor bleiben Großbritannien und die Türkei.

Die Betriebsregeln reisen mit dir durch Europa, die Zonen und die Versicherungspflicht bleiben Sache des einzelnen Landes.

Außerhalb dieses Raums endet die Wirkung deiner Papiere abrupt. Großbritannien hat sich nach dem Brexit ein eigenes System mit Operator ID und Flyer ID gebaut und erkennt EU-Registrierungen nicht an. Die Türkei verlangt für jeden Flug eine gesonderte Genehmigung. Wer weiter weg reist, findet die Einordnung beliebter Ziele im Artikel zur Drohne im Urlaub.

Risiko statt Zweck: privat und gewerblich sind egal

Das alte deutsche Luftrecht knüpfte an den Zweck an: Wer gewerblich flog, brauchte eine Aufstiegserlaubnis, wer privat flog, oft nicht. Diese Unterscheidung hat die EU-Verordnung abgeschafft. Maßgeblich ist allein das Risiko des konkreten Flugs, gebildet aus Gewicht, Umgebung und Art des Betriebs.

Für die Praxis kehrt sich damit manche Intuition um:

Gewerbliche Piloten sind damit nicht aus dem Schneider: Für sie gelten zusätzliche Pflichten aus Steuer-, Versicherungs- und Datenschutzrecht, und die Berufshaftpflicht braucht eine andere Deckung. Was für den gewerblichen Einsatz konkret dazukommt, steht im Artikel Drohne gewerblich nutzen.

Die drei Kategorien: offen, speziell, zulassungspflichtig

Die Verordnung sortiert Flüge nach Risiko in drei Kategorien. Für Freizeitpiloten und die allermeisten gewerblichen Aufnahmen ist nur die erste relevant.

KategorieFür wenVoraussetzungen
Offen (Open)Freizeit und einfache gewerbliche FlügeRegistrierung, Kompetenznachweis je Unterkategorie, unter 25 kg, Sichtflug, max. 120 m
Speziell (Specific)erhöhtes Risiko, etwa BVLOS oder über MenschenBetriebserklärung nach Standardszenario oder Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung
Zulassungspflichtig (Certified)Transport von Personen und Gefahrgut, große SystemeMusterzulassung der Drohne, lizenzierter Pilot, wie in der bemannten Luftfahrt

Die offene Kategorie ist an harte Bedingungen geknüpft: Startmasse unter 25 Kilogramm, ständiger Sichtkontakt, maximal 120 Meter über Grund, kein Transport von Gefahrgut, kein Abwurf von Gegenständen und keine Flüge über Menschenansammlungen. Sobald einer dieser Punkte kippt, landest du automatisch in der speziellen Kategorie und brauchst eine Genehmigung.

A1, A2 und A3: die Unterkategorien im Detail

Innerhalb der offenen Kategorie entscheidet die Unterkategorie, wie nah du an Menschen heran darfst. Sie hängt an der Klasse und dem Gewicht deiner Drohne.

UnterkategorieErlaubtTypische KlassenNachweis
A1Flug über einzelnen unbeteiligten Personen, nie über MenschenansammlungenC0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g)C0 keiner, C1 Kompetenznachweis A1/A3
A2Flug nahe an Personen, 30 m Abstand, im Langsamflug 5 mC2 (unter 4 kg)Fernpilotenzeugnis A2
A3Flug fernab von Personen, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und ErholungsgebietenC3, C4 (unter 25 kg), Bestandsdrohnen ab 250 gKompetenznachweis A1/A3

Bei C1 gilt eine Feinheit, die häufig überlesen wird: Erlaubt ist nur das kurze, unbeabsichtigte Überfliegen einzelner Personen. Wer seinen Flugweg bewusst über Menschen plant, verlässt die Unterkategorie. Bei C0 unter 250 Gramm ist der Überflug einzelner Personen dagegen ausdrücklich zulässig, weil die Aufprallenergie so gering ausfällt. Menschenmengen bleiben in jeder Unterkategorie tabu.

Der A2-Abstand von 30 Metern wird in mehreren Ländern präziser formuliert, etwa vom Schweizer BAZL: Maßgeblich ist 30 Meter oder die aktuelle Flughöhe, je nachdem, welcher Wert größer ist. Wer in 60 Metern Höhe fliegt, hält also 60 Meter horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen. Diese 1:1-Regel bildet ab, dass eine abstürzende Drohne aus größerer Höhe weiter fliegt.

Welche Pflichten deine Drohne treffen

Die Verordnung liest sich abstrakt, die Frage im Kopf ist aber konkret: Was gilt für das Gerät, das bei mir im Rucksack liegt? Die folgende Matrix übersetzt die Regeln in vier Gewichtsklassen.

Matrix der Pflichten nach Startmasse mit vier Spalten: unter 250 Gramm ohne Kamera, unter 250 Gramm mit Kamera (C0), 250 bis 900 Gramm (typisch C1) und ab 900 Gramm (C2 bis C4). Registrierung als Betreiber und e-ID an der Drohne entfallen nur bei unter 250 Gramm ohne Kamera. Der Kompetenznachweis A1/A3 wird ab 250 Gramm fällig, das Fernpilotenzeugnis A2 nur für Flüge in der Unterkategorie A2. Die Haftpflicht ist in Deutschland immer Pflicht. Die Fernidentifikation muss ab 250 Gramm aktiv sein. Die Unterkategorie im Alltag ist A1, ab 900 Gramm A2 oder A3.

Zwei Größen entscheiden: Die Kamera löst die Registrierung aus, das Gewicht den Kompetenznachweis.

Der wichtigste Befund aus dieser Matrix: Die Kamera ist der eigentliche Auslöser. Eine 200-Gramm-Drohne ohne Sensoren ist praktisch regelfrei, dieselbe Drohne mit Kamera macht dich zum registrierungspflichtigen Betreiber. Weil praktisch jede interessante Drohne eine Kamera hat, betrifft die Registrierungspflicht auch die gesamte 249-Gramm-Klasse.

Die Klassen C0 bis C4 und was sie bedeuten

Seit 2024 tragen neue Drohnen im Handel ein Klassenlabel als Aufkleber am Gehäuse. Es legt fest, in welcher Unterkategorie du fliegen darfst, und bringt technische Pflichten mit: Ab C1 gehört eine aktive Fernidentifikation dazu, dazu ein Geo-Sensibilisierungssystem, das dich vor Zonen warnt.

Die Klassen im Schnelldurchlauf: C0 bis 250 Gramm, C1 bis 900 Gramm, C2 bis 4 Kilogramm, C3 und C4 bis 25 Kilogramm, wobei C4 für den klassischen Modellflug ohne Automatikmodi gedacht ist. Die Klassen C5 und C6 gehören bereits zur speziellen Kategorie und kommen bei Standardszenarien zum Einsatz. Wie sich die Klassen im Detail unterscheiden und welche Drohne welche trägt, steht ausführlich im Artikel zu den Drohnenklassen C0 bis C4.

Bestandsdrohnen ohne Label: die A3-Regel

Für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne Klassenlabel auf den Markt kamen, hat die EU eine dauerhafte Sonderregel geschaffen. Sie richtet sich allein nach dem Gewicht:

Diese Einstufung ist endgültig. Ein Klassenlabel lässt sich nicht nachrüsten, weil es der Hersteller im Zulassungsverfahren vergibt. Praktisch heißt das: Eine ältere 900-Gramm-Drohne ohne Label bleibt draußen auf dem Feld, während dieselbe Drohne mit C1-Label in A1 fliegen dürfte. Wer regelmäßig ortsnah fliegen will, kommt an einem Gerät mit Label kaum vorbei.

Registrierung, Kennzeichnung und Kompetenznachweis

Drei Pflichten treffen praktisch jeden Piloten, und alle drei sind EU-weit einheitlich geregelt.

Registrierung als Betreiber: Pflicht, sobald deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder einen Sensor trägt, der personenbezogene Daten erfassen kann. Du registrierst dich einmal im Land deines Wohnsitzes, in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt für 20 Euro mit fünf Jahren Gültigkeit. Die Nummer hängt am Betreiber, nicht am Fluggerät. Du darfst dich in genau einem Land registrieren, eine Doppelregistrierung ist ausdrücklich unzulässig.

Kennzeichnung: Die erhaltene e-ID muss sichtbar an jeder Drohne angebracht sein, die du betreibst. Was genau auf die Plakette gehört und welcher Teil geheim bleibt, erklärt der Artikel zur Drohnen-Plakette und e-ID.

Kompetenznachweis: Für A1/A3 reicht ein Online-Training mit anschließendem Online-Test, in Deutschland kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt. Für A2 kommt eine überwachte Theorieprüfung dazu, davor ein praktisches Selbststudium, das du selbst erklärst. Beide Nachweise gelten fünf Jahre und werden im gesamten Geltungsraum anerkannt. Wie die Verlängerung abläuft, steht im Artikel zum Kenntnisnachweis verlängern.

Fernidentifikation und Geo-Sensibilisierung

Zwei technische Systeme schreibt die Produktverordnung ab Klasse C1 vor, und beide werden im Alltag gern übersehen.

Die direkte Fernidentifikation, kurz Remote ID, funkt während des Flugs per WLAN oder Bluetooth einen Datensatz, den jedes Smartphone in Reichweite empfangen kann:

Der praktische Stolperstein: Die e-ID landet nicht automatisch im System. Du musst sie einmalig in der App der Drohne eintragen, üblicherweise in den Sicherheitseinstellungen. Fehlt der Eintrag, sendet die Drohne eine leere Betreibernummer, und die Kennzeichnungspflicht gilt als nicht erfüllt.

Die Geo-Sensibilisierung ist das zweite System. Sie vergleicht die Position mit hinterlegten Geodaten und warnt vor Zonen. Sie ersetzt keine Zonenprüfung: Die Datensätze der Hersteller entsprechen nicht zwingend den amtlichen Zonen deines Landes, und temporäre Sperren fehlen dort regelmäßig. Verbindlich ist immer die offizielle Karte der Luftfahrtbehörde.

Nachtflug, Menschenansammlungen und die Grundregeln

Unabhängig von Klasse und Land bilden sechs Regeln das Fundament jedes legalen Flugs in der offenen Kategorie:

Die spezielle Kategorie: wenn die offene nicht reicht

Sobald ein Flug eine der Grundbedingungen sprengt, wird er genehmigungspflichtig. Typische Auslöser sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über Menschenansammlungen, oberhalb von 120 Metern, mit Geräten über 25 Kilogramm oder mit Abwurf von Gegenständen. Die Verordnung kennt dafür drei Wege mit steigendem Aufwand:

  1. Standardszenarien (STS): Für zwei häufige Betriebsarten gibt es fertige Regelwerke. STS-01 deckt Flüge in Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich in besiedeltem Gebiet ab, STS-02 Flüge außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachtern außerhalb besiedelter Gebiete. Voraussetzung sind eine Drohne der Klasse C5 beziehungsweise C6 und ein Fernpilot mit STS-Zeugnis. Du gibst dann nur noch eine Betriebserklärung bei der Behörde ab.
  2. Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung: Passt kein Standardszenario, erstellst du eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik oder nutzt eine vordefinierte Risikoanalyse (PDRA). Die Behörde prüft und genehmigt den konkreten Betrieb.
  3. Betreiberzeugnis (LUC): Erfahrene Betreiber mit Managementsystem können ein Light UAS Operator Certificate erhalten und Flüge im genehmigten Rahmen selbst freigeben.

Für Freizeitpiloten ist Weg 1 und 2 selten praktikabel, für professionelle Anwender wie Vermesser, Inspekteure und Filmteams sind sie Alltag. Wichtig zu wissen ist vor allem die Schwelle: Der Wunsch nach der einen Aufnahme über dem Stadtfest führt direkt in ein Genehmigungsverfahren.

Versicherung: was die EU regelt und was national bleibt

Hier liegt eines der hartnäckigsten Missverständnisse. Die europäische Versicherungsverordnung (EG) 785/2004 schreibt Mindestdeckungen für Luftfahrzeuge vor, klammert aber Modellflug- und Drohnengeräte unter 20 Kilogramm ausdrücklich aus. Eine EU-weite Pflicht zur Drohnen-Haftpflicht existiert für Consumer-Geräte also nicht.

Was daraus folgt:

Für Reisende zählt deshalb weniger die Pflicht als der Geltungsbereich der eigenen Police. Viele deutsche Tarife decken Europa ab, einzelne nur Deutschland, und Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien fallen aus reinen EU-Klauseln heraus. Was eine gute Police leisten muss, steht im Artikel zur Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Modellflug im Verein: die Ausnahme nach Artikel 16

Der klassische Modellflug hätte unter den Regeln der offenen Kategorie kaum überlebt, weshalb die Verordnung in Artikel 16 eine Tür offen lässt: Verbände und Vereine können bei der nationalen Behörde eine Erlaubnis beantragen, unter der ihre Mitglieder nach eigenen Rahmenbedingungen fliegen. Diese Erlaubnis kann abweichende Höhen, Abstände und Nachweispflichten vorsehen.

In Deutschland haben die großen Verbände solche Erlaubnisse beim Luftfahrt-Bundesamt erhalten. Für dich heißt das: Auf einem Modellflugplatz mit Verbandserlaubnis gelten die dortigen Regeln, nicht automatisch die der offenen Kategorie. Wer nur gelegentlich dort fliegt, fragt am besten vor dem ersten Start nach den konkreten Bedingungen.

Was jedes Land trotzdem selbst regelt

Die Verordnung lässt bewusst Lücken, und genau in diesen Lücken entstehen die Urlaubs-Bußgelder. Vier Bereiche bleiben national: Geozonen, Versicherungspflicht unter 20 Kilogramm, Mindestalter (Standard 16 Jahre, Absenkung bis 12 möglich) und Sanktionen. Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigt der direkte Vergleich.

Vergleichsmatrix von 13 Ländern zur EU-Drohnenverordnung mit Deutschland als Referenz. Spalten: Gilt die deutsche e-ID, gilt der deutsche Kompetenznachweis, Haftpflicht, offizielle Zonen-Karte und die Abweichung vom EU-Standard. In allen Ländern außer Großbritannien gelten e-ID und Nachweis. Die Haftpflicht ist meist Pflicht, in der Schweiz mit einer Million Franken, in Griechenland erst ab 4 Kilogramm, in Frankreich und Großbritannien nur empfohlen. Die Zonen-Karten heißen Dronespace, BAZL und DABS, d-flight, ENAIRE Drones, Géoportail, AMC-Portal, Drone Aware GR, Droneluftrum, flydrone.no, Drönarkarta, Drohnenkarte und Drone Assist.

In zwölf von dreizehn Ländern reisen deine Papiere mit. Unterschiedlich bleiben Versicherung, Zonen-Karte und je eine nationale Sonderregel.

Die Sonderregeln lohnen einen zweiten Blick, weil sie den Unterschied zwischen einem entspannten und einem teuren Urlaub ausmachen:

LandDie eine Regel, die du kennen musst
ÖsterreichKontrollzonen reichen weit in die Alpentäler
SchweizHaftpflicht über 1 Mio. Franken ab 250 g
ItalienHistorische Zentren sind dauerhaft gesperrt
SpanienBallungsräume liegen fast vollständig in Kontrollzonen
FrankreichGeräte ab 800 g brauchen einen eigenen Eintrag
KroatienLuftaufnahmen sind zusätzlich genehmigungspflichtig
GriechenlandAntike Stätten und Militär sind absolut tabu
DänemarkFreizeitflüge nur außerhalb geschlossener Ortschaften
Norwegen5 km Abstand zu Flugplätzen, viele davon abgelegen
SchwedenSchutzobjekte mit Foto- und Überflugverbot
NiederlandeDie Randstad ist praktisch durchgehend gesperrt
England und UKEigene IDs nötig, Pflicht bereits ab 100 g

Zeitleiste: was seit wann gilt

Die Verordnung ist in Etappen wirksam geworden, und in alten Foren stehen deshalb bis heute überholte Fristen.

DatumWas passiert ist
Juni 2019Verordnungen 2019/945 und 2019/947 werden veröffentlicht
31. Dezember 2020Geltungsbeginn in der EU, verschoben wegen der Pandemie
Januar 2023Die Schweiz übernimmt die Regeln, die U-Space-Verordnungen werden anwendbar
1. Januar 2024Ende der Übergangsfrist: Bestandsdrohnen ab 250 g fliegen nur noch in A3
1. Januar 2026Großbritannien senkt seine Registrierungsschwelle auf 100 g

Ein Blick nach vorn: Mit den U-Space-Verordnungen (EU) 2021/664 bis 2021/666 hat die EU den Rahmen für automatisierten Drohnenverkehr geschaffen. Mitgliedstaaten können U-Space-Lufträume ausweisen, in denen Drohnen nur mit Netzidentifikation und Verkehrsinformation fliegen. Für Freizeitpiloten ist das heute noch selten spürbar, wird aber in Ballungsräumen zunehmend relevant.

Häufige Irrtümer über die EU-Drohnenverordnung

Diese acht Missverständnisse begegnen einem in jedem Forum:

  1. „Unter 250 Gramm brauche ich keine Registrierung.” Falsch, sobald eine Kamera an Bord ist. Sensorfrei stimmt es.
  2. „Der Drohnenführerschein gilt nur in Deutschland.” Falsch, er gilt in allen 30 Ländern des Geltungsraums.
  3. „120 Meter gelten ab Meereshöhe.” Falsch, gemessen wird über Grund, am Hang steigt die Grenze mit.
  4. „Über meinem Grundstück darf ich alles.” Falsch, Luftrecht und Geozonen gelten unabhängig vom Eigentum.
  5. „Mit einer C0-Drohne darf ich über Menschenmengen.” Falsch, Menschenansammlungen sind in jeder Unterkategorie verboten.
  6. „Alte Drohnen ohne Label sind seit 2024 verboten.” Falsch, sie fliegen weiter, ab 250 Gramm eben in A3.
  7. „Die Versicherung ist EU-weit Pflicht.” Falsch, unter 20 Kilogramm entscheidet nationales Recht.
  8. „Gewerblich fliegen braucht immer eine Genehmigung.” Falsch, das alte Zweck-Kriterium ist entfallen, entscheidend ist das Risiko.

Fazit: ein Regelwerk, dreißig Länder, eine offene Frage

Die EU-Drohnenverordnung hat den Flickenteppich beseitigt, der bis 2020 in Europa herrschte. Wer seine Betreiber-Registrierung, den Kompetenznachweis A1/A3 und eine passende Haftpflicht hat, ist in 30 Ländern grundsätzlich startklar und muss sich vor Ort nur um eine einzige Frage kümmern: Wo genau darf ich hier fliegen? Diese Antwort liefert die nationale Zonen-App, und sie zu öffnen dauert weniger als eine Minute. Genau diese Minute trennt den entspannten Urlaubsflug vom Gespräch mit der örtlichen Polizei. Welche App das jeweils ist und welche nationalen Extras dazukommen, findest du in den zwölf Länder-Artikeln oben in der Tabelle.

Häufige Fragen

Welche EU-Verordnung regelt Drohnen?

Zwei Verordnungen greifen ineinander. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt den Betrieb, also Kategorien, Abstände, Flughöhe, Registrierung und Kompetenznachweise. Die delegierte Verordnung (EU) 2019/945 regelt das Produkt, also die Klassen C0 bis C6 und die technischen Anforderungen an neue Drohnen. Beide gelten seit dem 31. Dezember 2020 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

In welchen Ländern gilt die EU-Drohnenverordnung?

In allen 27 EU-Staaten sowie über den Europäischen Wirtschaftsraum in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, hat die Regeln aber zum 1. Januar 2023 übernommen und erkennt EU-Registrierungen und Kompetenznachweise an. Großbritannien ist seit dem Brexit außen vor und fährt ein eigenes System mit Operator ID und Flyer ID.

Gilt mein deutscher Drohnenführerschein in ganz Europa?

Ja, innerhalb des Geltungsraums. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2 werden in allen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz anerkannt. Beide sind fünf Jahre gültig. Deine Betreiber-Registrierung nimmst du ebenfalls mit: Du registrierst dich ausschließlich im Land deines Wohnsitzes, eine zweite Registrierung im Urlaubsland ist weder nötig noch vorgesehen.

Wie hoch darf ich in der EU fliegen?

In der offenen Kategorie sind 120 Meter über Grund die Obergrenze. Gemessen wird ab dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, am Hang darfst du also mit dem Gelände mitsteigen. An einem Hindernis über 105 Meter Höhe, etwa einem Windrad, darfst du bis 15 Meter über dessen Oberkante steigen, wenn der Betreiber einverstanden ist. Einzelne Länder senken die Grenze in bestimmten Zonen weiter ab.

Unterscheidet die EU-Verordnung zwischen privat und gewerblich?

Nein, und das ist der größte Bruch zum alten deutschen Recht. Maßgeblich ist ausschließlich das Risiko des Flugs, also Gewicht, Umgebung und Art des Betriebs. Ein Hobbyflug über einer Menschenmenge ist damit genehmigungspflichtig, eine gewerbliche Immobilienaufnahme über freiem Feld dagegen ein normaler Flug in der offenen Kategorie. Gewerbliche Piloten haben trotzdem zusätzliche Pflichten aus Steuer-, Versicherungs- und Datenschutzrecht.

Was gilt für alte Drohnen ohne C-Klasse?

Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne Klassenlabel auf den Markt kamen, fliegen nach einer eigenen Regel: unter 250 Gramm wie in A1, ab 250 Gramm bis 25 Kilogramm ausschließlich in A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten. Die Unterkategorie A2 steht ihnen nicht offen. Ein Nachrüsten des Labels ist nicht möglich, die Klasse vergibt der Hersteller bei der Zulassung.

Was sendet die Fernidentifikation und ab wann ist sie Pflicht?

Ab Klasse C1 muss die direkte Fernidentifikation aktiv sein. Sie funkt per WLAN oder Bluetooth die Registriernummer des Betreibers, die Seriennummer der Drohne, einen Zeitstempel, Position und Höhe der Drohne, Kurs und Geschwindigkeit sowie die Position des Fernpiloten oder des Startpunkts. Wichtig in der Praxis: Die e-ID musst du in der App der Drohne eintragen, sonst sendet das System eine leere Betreibernummer.

Brauche ich in der EU eine Drohnen-Haftpflicht?

Europaweit zwingend ist die Haftpflicht erst ab 20 Kilogramm Startmasse, weil die Versicherungsverordnung (EG) 785/2004 leichtere Modellflug- und Drohnengeräte ausklammert. Darunter entscheidet jedes Land selbst. Deutschland, Österreich und die Schweiz schreiben eine Haftpflicht vor, die Schweiz zusätzlich mit einer Mindestdeckung von einer Million Franken. Prüfe vor Auslandsflügen den Geltungsbereich deiner Police.

Darf ich nach der EU-Verordnung nachts fliegen?

In der offenen Kategorie ja, wenn die Drohne ein aktives, grün blinkendes Licht trägt. Diese Anforderung steht in der EU-Verordnung selbst und gilt damit im gesamten Geltungsraum. Einzelne Länder gehen darüber hinaus: Frankreich untersagt Freizeitflüge bei Nacht vollständig. Prüfe deshalb vor Nachtaufnahmen im Ausland zusätzlich die nationale Regel.

Was ändert sich 2026 an den EU-Regeln?

Am Kern der Verordnung ändert sich nichts: Kategorien, Klassen und die 120-Meter-Grenze bleiben. Spürbar wird die Marktseite, weil neue Drohnen durchgehend mit C-Label verkauft werden und ab C1 eine aktive Fernidentifikation mitbringen. Außerhalb der EU gab es dagegen Bewegung: Großbritannien hat seine Registrierungspflicht zum 1. Januar 2026 auf Drohnen ab 100 Gramm ausgeweitet und verlangt für Nachtflüge ein grün blinkendes Licht.

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