Drohnenklassen C0 bis C4: Unterschiede einfach erklärt

C0, C1, C2, C3 oder C4: Die EU-Klassenlabel entscheiden über Gewicht, Führerschein und Flugorte. Alle Klassen im Vergleich, dazu die Regeln für Drohnen ohne Label.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Ein kleines Label mit einer Ziffer im Kreis entscheidet darüber, wo deine Drohne starten darf, ob du einen Nachweis brauchst und wie nah du an Menschen heran darfst. Seit dem Ende der Übergangsfrist Anfang 2024 ist die Zuordnung endgültig, und viele ältere Modelle haben dabei Flugorte verloren. Dieser Artikel erklärt alle Klassen, ihre Unterschiede und die Regeln für Drohnen ohne Label.

Das Wichtigste in Kürze

  • C0 bis C4 sind die Klassen der Offenen Kategorie, C5 und C6 gehören zur Speziellen Kategorie.
  • C0 unter 250 g fliegt in A1 ohne Kompetenznachweis, C1 unter 900 g ebenfalls in A1, aber mit Nachweis A1/A3.
  • C2 unter 4 kg fliegt in A2 mit 30 Metern Abstand zu Personen und dem Fernpilotenzeugnis A2.
  • C3 und C4 unter 25 kg fliegen in A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohngebieten.
  • Drohnen ohne Label ab 250 Gramm dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur noch in A3 fliegen.

Was das Klassenlabel überhaupt ist

Die EU-Verordnung 2019/945 legt technische Anforderungen für unbemannte Fluggeräte fest. Erfüllt eine Drohne die Vorgaben einer Klasse, darf der Hersteller sie mit dem entsprechenden Label kennzeichnen: ein C mit einer Ziffer im Kreis, angebracht am Gerät und dokumentiert in der EU-Konformitätserklärung.

Das Label ist keine Zulassung im Sinne einer behördlichen Prüfung des einzelnen Geräts. Es bestätigt, dass die Bauart die Anforderungen erfüllt, etwa zu Startmasse, Höchstgeschwindigkeit, Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung. Für dich als Pilot ist es der Schlüssel zur Unterkategorie: Die Klasse bestimmt, ob du in A1, A2 oder A3 fliegst, und daraus folgen Abstände, Orte und Nachweise.

Zu finden ist es an drei Stellen: als Aufkleber oder Aufdruck am Fluggerät, meist an der Unterseite oder im Akkufach, auf der Verpackung und in der beiliegenden Konformitätserklärung.

Die Klassen im Überblick

Staffel der EU-Drohnenklassen C0 bis C4 mit ihren Kernwerten. C0: Startmasse unter 250 Gramm, Unterkategorie A1, kein Kompetenznachweis erforderlich, Überflug einzelner unbeteiligter Personen erlaubt, Höchstgeschwindigkeit 19 Meter pro Sekunde. C1: unter 900 Gramm oder Aufprallenergie unter 80 Joule, Unterkategorie A1, Kompetenznachweis A1 und A3 erforderlich, kein absichtlicher Überflug von Personen, mit Fernidentifizierung, Geo-Sensibilisierung und Lichtern. C2: unter 4 Kilogramm, Unterkategorie A2, Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich, 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 Meter. C3: unter 25 Kilogramm, maximale Abmessung 3 Meter, Unterkategorie A3, Kompetenznachweis A1 und A3, 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. C4: unter 25 Kilogramm ohne automatische Steuerungsmodi, klassischer Modellflug, Unterkategorie A3, gleiche Abstände wie C3. Fußnote: Drohnen ohne Klassenlabel ab 250 Gramm fliegen seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich in A3. Kernaussage: Die Klasse bestimmt Unterkategorie, Nachweis und Mindestabstand.

Von C0 nach C4 steigen Gewicht und Abstandsanforderungen, während die zulässige Nähe zu Menschen abnimmt.

KlasseStartmasseUnterkategorieNachweisAbstand
C0unter 250 gA1keinerÜberflug Einzelner erlaubt
C1unter 900 gA1A1/A3kein absichtlicher Überflug
C2unter 4 kgA2A230 m, im Langsamflug 5 m
C3unter 25 kgA3A1/A3150 m zu Wohngebieten
C4unter 25 kgA3A1/A3150 m zu Wohngebieten

Die Systematik folgt einer einfachen Logik: Je schwerer die Drohne, desto größer die Aufprallenergie und desto weiter der geforderte Abstand zu Menschen. Die Klassen unterscheiden sich darüber hinaus in technischen Pflichtfunktionen, die mit dem Gewicht zunehmen.

C0 und C1 im direkten Vergleich

Für Käufer von Kameradrohnen ist das die entscheidende Weiche, denn fast alle populären Modelle fallen in eine dieser beiden Klassen.

KriteriumC0C1
Startmasseunter 250 gunter 900 g
UnterkategorieA1A1
Kompetenznachweisnicht erforderlichA1/A3 erforderlich
Überflug einzelner Personenerlaubtnicht absichtlich
Höchstgeschwindigkeit19 m/s19 m/s
Fernidentifizierungnicht gefordertPflicht
Geo-Sensibilisierungnicht gefordertPflicht
Lichter für Nachtflugnicht gefordertPflicht
Registrierung des Betreibersab Kamera erforderlichimmer erforderlich

Beide Klassen dürfen im Wohngebiet fliegen, das ist der große gemeinsame Vorteil gegenüber A3. Der Unterschied steckt im Aufwand: C0 kommt ohne Kompetenznachweis aus, C1 verlangt den kostenpflichtigen Online-Nachweis A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt.

Dafür bringt C1 technische Pflichtfunktionen mit, die im Alltag nützlich sind: die direkte Fernidentifizierung, mit der sich die Drohne im Umkreis identifizieren lässt, die Geo-Sensibilisierung, die vor Zonen warnt, und die vorgeschriebene Beleuchtung. Praktisch bedeutet das mehr Sicherheitsausstattung, bezahlt mit einem Nachweis und mehr Gewicht.

Typische Vertreter: Die Mini-Serien der großen Hersteller bleiben mit rund 249 Gramm bewusst unter der C0-Grenze, während Modelle um 700 bis 900 Gramm wie die DJI Air 3 in C1 fallen. Was die Gewichtsgrenze konkret erlaubt, steht im Ratgeber Drohne unter 250 g: wo du fliegen darfst.

C2: die Klasse mit dem A2-Zeugnis

C2 umfasst Drohnen unter 4 Kilogramm und ist die einzige Klasse der Unterkategorie A2. Sie verlangt das EU-Fernpilotenzeugnis A2, das über den Online-Nachweis hinausgeht: praktisches Selbststudium plus eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle.

Der Gewinn liegt im Abstand. In A2 darfst du bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen, im Langsamflugmodus verringert sich der Abstand auf 5 Meter. Dieser Modus ist bei C2-Drohnen technisch vorgeschrieben und begrenzt die Geschwindigkeit auf 3 Meter pro Sekunde.

Für Hobbypiloten spielt C2 selten eine Rolle, weil die verbreiteten Kameradrohnen leichter sind. Im gewerblichen Bereich ist die Klasse dagegen relevant, etwa bei Inspektionen mit schwereren Sensoren. Mehr dazu im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.

C3 und C4: die schweren Klassen in A3

Beide Klassen decken Drohnen unter 25 Kilogramm ab und fliegen in der Unterkategorie A3, also mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Der Unterschied liegt in der Technik:

In beiden Fällen ist der Kompetenznachweis A1/A3 vorgeschrieben. Wo sich passende Flugorte finden, hängt stark von der Besiedlungsdichte ab. Modellflugplätze sind hier die verlässlichste Option, weil sie gleichzeitig die Frage nach Start- und Landeerlaubnis lösen.

C5 und C6: außerhalb der Offenen Kategorie

Die Klassen C5 und C6 gehören zur Speziellen Kategorie und wurden für die europäischen Standardszenarien geschaffen.

C5 zielt auf Flüge über bebautem Gebiet im Standardszenario STS-01 und lässt sich über einen zertifizierten Umrüstsatz aus einer C3-Drohne erzeugen. Vorgeschrieben sind unter anderem ein Notfallmechanismus zur Flugbeendigung und ein Verzicht auf automatische Modi.

C6 zielt auf Flüge außerhalb der Sichtweite über dünn besiedeltem Gebiet im Standardszenario STS-02. Voraussetzung ist unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein System zur Flugweg-Überwachung.

Beide Klassen setzen eine Betriebserklärung oder Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde voraus sowie eine entsprechend qualifizierte Fernpilotenausbildung. Für den Freizeitflug spielen sie keine Rolle.

Drohnen ohne Klassenlabel: die Bestandsregelung

Als die EU-Regeln 2021 in Kraft traten, gab es noch keine klassifizierten Geräte. Deshalb galt eine Übergangsfrist, in der Bestandsdrohnen erleichtert flogen. Diese Frist endete am 1. Januar 2024. Seither gilt eine feste Zuordnung:

BestandsdrohneUnterkategorieNachweis
unter 250 gA1keiner
250 g bis unter 25 kgA3A1/A3

Der Effekt trifft besonders Modelle im Bereich zwischen 250 und 900 Gramm, die vor 2024 noch näher an Wohngebieten fliegen durften. Eine ältere Drohne mit 570 Gramm ohne Label darf seither nur noch mit 150 Metern Abstand zu bebauten Gebieten starten. Nachrüsten lässt sich das Label nicht, weil es an der Bauart hängt und vom Hersteller vergeben wird.

Wer regelmäßig in Ortsnähe fliegen möchte, steht damit vor der Wahl zwischen einem Modell unter 250 Gramm und einem klassifizierten C1-Gerät. Was das für den Flug im bebauten Bereich bedeutet, steht im Ratgeber Drohne im Wohngebiet fliegen.

Was die Klasse nicht regelt

Ein verbreitetes Missverständnis: Das Klassenlabel entscheidet über Abstände zu Menschen und über die Unterkategorie. Die geografischen Zonen regelt es nicht. Unabhängig von der Klasse bleiben bestehen:

Die letzten beiden Punkte werden regelmäßig übersehen, weil sie mit der Klasse nichts zu tun haben. Details dazu stehen in den Ratgebern zur Drohnen-Kennzeichnung und zur Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Fazit: erst aufs Label schauen, dann auf die Karte

Die Klasse ist die schnellste Antwort auf die Frage, was du mit deiner Drohne darfst. C0 und C1 öffnen das Wohngebiet, C2 erkauft mit einer Prüfung die Nähe zu Menschen, C3 und C4 verlangen freie Fläche. Ein Blick auf die Unterseite des Geräts klärt das in Sekunden.

Wichtiger als jedes Label bleibt der zweite Schritt: Die geografischen Zonen gelten für alle Klassen gleich. Wer beides zusammenbringt, das Label für die Nähe zu Menschen und die amtliche Karte für den Ort, hat die Regeln der Offenen Kategorie im Griff.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen C0 und C1?

Die Klasse C0 umfasst Drohnen unter 250 Gramm Startmasse, C1 reicht bis unter 900 Gramm. Beide fliegen in der Unterkategorie A1 und dürfen damit im Wohngebiet abheben. Der praktische Unterschied liegt beim Nachweis und beim Überflug: C0 braucht keinen Kompetenznachweis und darf einzelne unbeteiligte Personen überfliegen, C1 verlangt den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und den Verzicht auf den absichtlichen Überflug von Personen.

Woran erkenne ich die Klasse meiner Drohne?

Das Klassenlabel ist ein Aufkleber oder Aufdruck direkt am Fluggerät, meist auf der Unterseite oder im Akkufach, und zeigt eine Ziffer im Kreis mit vorangestelltem C. Zusätzlich steht die Klasse auf der Verpackung und in der EU-Konformitätserklärung, die dem Gerät beiliegt. Findest du nichts davon, handelt es sich um eine Drohne ohne Klassenlabel, für die eigene Regeln gelten.

Welche Regeln gelten für Drohnen ohne Klassenlabel?

Seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Januar 2024 gilt eine feste Zuordnung. Bestandsdrohnen unter 250 Gramm fliegen weiterhin in A1 wie C0-Modelle. Bestandsdrohnen ab 250 Gramm bis 25 Kilogramm dürfen nur noch in A3 fliegen, also mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, und benötigen den Kompetenznachweis A1/A3.

Brauche ich für eine C1-Drohne einen Drohnenführerschein?

Ja, den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Er wird online beim Luftfahrt-Bundesamt erworben, besteht aus einem Selbststudium und einer Online-Prüfung und kostet für die Ausstellung eine Gebühr. Für C2-Drohnen in der Unterkategorie A2 kommt zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 dazu, das eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle voraussetzt. C0 braucht keinen Nachweis.

Was bedeutet die Klasse für den Flug über Menschen?

C0-Drohnen dürfen einzelne unbeteiligte Personen überfliegen. C1 darf das nicht absichtlich, ein kurzzeitiger Überflug ist hinzunehmen. C2 verlangt 30 Meter horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus sind es 5 Meter. C3 und C4 fliegen in A3, dort dürfen sich überhaupt keine unbeteiligten Personen im Flugbereich aufhalten. Menschenansammlungen sind in allen Klassen tabu.

Gibt es auch die Klassen C5 und C6?

Ja, sie gehören zur Speziellen Kategorie und nicht zur Offenen. C5 ist für Standardszenarien mit Flügen über bebautem Gebiet vorgesehen und lässt sich über einen Umrüstsatz aus einer C3-Drohne erzeugen. C6 zielt auf Flüge außerhalb der Sichtweite über dünn besiedeltem Gebiet. Für den Hobbyflug spielen beide keine Rolle, sie setzen eine Betriebserklärung oder Genehmigung voraus.

Kann ich eine alte Drohne nachträglich klassifizieren lassen?

Nein. Das Klassenlabel vergibt der Hersteller im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens, es hängt an der Bauart des Geräts. Eine nachträgliche Zertifizierung durch den Nutzer ist nicht vorgesehen. Für Bestandsdrohnen bleibt es deshalb bei der festen Zuordnung nach Startgewicht, die seit Januar 2024 gilt.

Welche Klasse brauche ich für Aufnahmen im Wohngebiet?

Für den Flug im Wohngebiet kommen C0 und C1 infrage, dazu C2 mit Abständen und Fernpilotenzeugnis A2. Unabhängig von der Klasse bleibt der Überflug fremder Wohngrundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers untersagt, sobald die Drohne aufnehmen kann. Die Klasse regelt den Zugang zum Gebiet, das Grundstücksrecht regelt den einzelnen Überflug.

Das könnte dich auch interessieren