C1-Drohne: Regeln, Zertifikat und wo du fliegen darfst

Eine C1-Drohne wiegt unter 900 g und fliegt in A1, auch über bebautem Gebiet. Welchen Nachweis du brauchst, was das C1-Label verlangt und wo die Grenzen liegen.

Recht & Wissen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Auf der Unterseite deiner Drohne klebt ein kleines C mit einer Eins im Kreis, und plötzlich stellt sich die Frage, was daraus folgt. Das Label entscheidet über deinen Kompetenznachweis, deine Flugorte und den Abstand, den du zu Menschen halten musst. Dieser Artikel geht die C1-Klasse durch: was sie technisch verlangt, was du vor dem ersten Start erledigen musst und wo im Alltag die Grenzen liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • C1 heißt: unter 900 Gramm Startmasse oder eine Aufprallenergie unter 80 Joule, dazu höchstens 19 m/s Geschwindigkeit.
  • Du fliegst in A1, also auch über Wohn- und Gewerbegebieten. Der 150-Meter-Abstand aus A3 betrifft dich nicht.
  • Der Kompetenznachweis A1/A3 ist Pflicht, 25 Euro beim Luftfahrt-Bundesamt, Lernmaterial kostenlos.
  • Menschenansammlungen sind tabu, den Überflug einzelner Unbeteiligter musst du vermeiden.
  • 120 Meter Höhe und Sichtverbindung gelten wie in der gesamten Offenen Kategorie.

Was das C1-Label technisch bedeutet

Die EU-Verordnung 2019/945 legt für jede Klasse einen Katalog technischer Anforderungen fest. Trägt eine Drohne das C1-Label, hat der Hersteller in der Konformitätsbewertung nachgewiesen, dass sie diesen Katalog erfüllt.

Die drei kaufentscheidenden Werte:

Startmasse unter 900 Gramm. Gemeint ist die Masse inklusive Nutzlast beim Start. Alternativ darf eine schwerere Drohne C1 tragen, wenn der Hersteller belegt, dass die beim Aufprall auf einen Menschen übertragene Energie 80 Joule nicht überschreitet. Diese Schwelle gilt der EASA als Wert, unterhalb dessen eine Kollision mit einem Menschen keine tödlichen Verletzungen erwarten lässt.

Höchstgeschwindigkeit 19 Meter pro Sekunde, also rund 68 km/h im Horizontalflug. Der Wert begrenzt zusammen mit der Masse die Aufprallenergie.

Einstellbare Höhenbegrenzung. Die Drohne muss dem Piloten ermöglichen, eine Höhe vorzugeben, und ihn warnen, wenn er sie erreicht.

Dazu kommen Funktionen, die im Alltag spürbar sind:

PflichtfunktionWas sie leistet
Direkte Fernidentifizierungsendet e-ID, Position und Startpunkt lokal aus
Geo-Sensibilisierungwarnt beim Annähern an hinterlegte Gebiete
Beleuchtunggrünes Blinklicht für den Nachtflug
Verhalten bei Verbindungsverlustdefinierte Rückkehr- oder Landeprozedur
AkkuwarnungHinweis auf niedrigen Ladestand
Werkstoffe und KantenKonstruktion minimiert Verletzungsrisiken

Die Geo-Sensibilisierung ist dabei die am häufigsten missverstandene Funktion. Sie greift auf eine Datenbank des Herstellers zu und warnt. Verbindlich sind die Zonen des Bundes, abrufbar über die Dipul-Karte. Bleibt eine Warnung aus, ist der Ort deshalb nicht automatisch frei.

Was du vor dem ersten Start erledigen musst

Übersicht der Pflichten für eine Drohne der EU-Klasse C1. Kernwerte der Klasse: Startmasse unter 900 Gramm, Aufprallenergie unter 80 Joule, Höchstgeschwindigkeit 19 Meter pro Sekunde. Vor dem ersten Start sind vier Dinge zu erledigen: der EU-Kompetenznachweis A1 und A3 für 25 Euro online beim Luftfahrt-Bundesamt, die Registrierung als Betreiber mit einer e-ID, die für alle eigenen Drohnen gilt, das Hinterlegen dieser e-ID sowohl als Aufkleber am Gerät als auch in der Fernidentifizierung der App, und eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die ab dem ersten Gramm Pflicht ist. Beim Fliegen gelten vier Regeln: maximal 120 Meter über Grund, durchgehende Sichtverbindung ohne Fernglas, ein absolutes Überflugverbot für Menschenansammlungen und die Vorgabe, den Überflug einzelner unbeteiligter Personen zu vermeiden und ihn andernfalls so kurz wie möglich zu halten.

Vier Vorbereitungsschritte, danach gilt bei jedem Flug derselbe Satz Regeln.

Vier Dinge stehen an, bevor die Drohne das erste Mal abhebt.

1. Kompetenznachweis A1/A3 machen. Der Online-Nachweis kostet 25 Euro Verwaltungsgebühr beim Luftfahrt-Bundesamt, das Lernmaterial und der Test sind kostenlos. Ein Abend genügt, den kompletten Ablauf beschreibt der Ratgeber kleiner Drohnenführerschein.

2. Als Betreiber registrieren. Du bekommst eine e-ID, die für dich als Person gilt, für alle deine Drohnen zusammen. Sie ist fünf Jahre gültig. Die Schritte stehen im Ratgeber Drohne registrieren.

3. Die e-ID zweifach hinterlegen. Einmal physisch als feuerfeste Plakette am Gerät, einmal digital im Fernidentifizierungs-System der Drohne. Der zweite Schritt wird regelmäßig vergessen, obwohl er bei C1 zur Pflichtausstattung gehört. Details im Ratgeber Drohnen-Kennzeichnung.

4. Haftpflicht abschließen. In Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflicht ab dem ersten Gramm vorgeschrieben. Private Haftpflichtverträge schließen Luftfahrzeuge meist aus, deshalb braucht es eine eigene Police oder einen ausdrücklichen Einschluss. Was abgedeckt sein muss, steht im Ratgeber Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Wo du mit C1 fliegen darfst

C1 wird in der Unterkategorie A1 betrieben. Das ist die Kategorie mit der größten Ortsfreiheit: Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Erholungsgebiete sind zulässig. Der 150-Meter-Mindestabstand, der A3 so unhandlich macht, entfällt.

Die Unterkategorie A2 spielt für dich keine Rolle. Sie existiert für C2-Drohnen und erlaubt ihnen, sich Menschen auf 30 Meter zu nähern. Mit C1 stehst du bereits besser da, ein A2-Zeugnis bringt dir für dieses Gerät nichts.

Was die Ortsfreiheit begrenzt, sind die geografischen Gebiete:

GebietstypTypische Regel
Flughäfen und LandeplätzeKontrollzone gesperrt, Aufstiegserlaubnis nötig
Naturschutzgebiete, NationalparksAufstieg untersagt, Ausnahmen über die Behörde
Bundesfernstraßen, Bahnanlagenseitlicher Abstand von 100 Metern
Militärische Anlagengesperrt
Fremde WohngrundstückeÜberflug nur mit Zustimmung des Eigentümers
MenschenansammlungenÜberflug ausnahmslos verboten

Der letzte Punkt ist bei C1 der wichtigste. Eine Menschenansammlung beginnt dort, wo sich Einzelne nicht mehr zügig entfernen können. Feste, Märkte, Demonstrationen, volle Strandabschnitte fallen darunter. Über solchen Flächen ist der Flug unabhängig von Höhe und Klasse untersagt.

Der Unterschied zu C0: die Überflugregel

Zwischen C0 und C1 liegt technisch wenig, rechtlich aber genau ein Satz. Beide fliegen in A1, beide dürfen ins Wohngebiet. Der Unterschied betrifft einzelne unbeteiligte Personen.

SituationC0 unter 250 gC1 unter 900 g
Menschenansammlung überfliegenverbotenverboten
Einzelne Unbeteiligte überfliegenerlaubtzu vermeiden, sonst kurz halten
KompetenznachweiskeinerA1/A3
Fernidentifizierungkeine VorgabePflicht
Registrierungab Kameraimmer

Praktisch heißt das: Mit einer 249-Gramm-Drohne darfst du einen Spaziergänger überfliegen, mit einer 720-Gramm-Drohne planst du deine Flugbahn so, dass es gar nicht dazu kommt. Ergibt es sich unerwartet, weil jemand um die Ecke biegt, hältst du die Zeit über der Person kurz und weichst aus.

Diese Regel ist der Grund, warum die 250-Gramm-Klasse trotz kleinerem Sensor beliebt bleibt. Wer hauptsächlich in belebter Umgebung filmt, gewinnt mit C0 mehr Handlungsspielraum als mit dem besseren Sensor einer C1-Drohne. Wie sich die Gewichtsklasse sonst auswirkt, steht im Ratgeber Drohne unter 250 g: wo du fliegen darfst.

Welche Modelle in C1 fallen

Das Label steht auf dem Gerät, meist an der Unterseite oder im Akkufach, und in der Konformitätserklärung. Typische Vertreter sind Kameradrohnen der 700- bis 900-Gramm-Klasse.

ModellStartmasse laut HerstellerKlasse
DJI Air 3720 gC1
DJI Air 3S724 gC1
DJI Mavic 3 Classic895 gC1
DJI Mavic 3 Pro958 gC2
DJI Mavic 4 Pro1.063 gC2

An der Tabelle wird sichtbar, wie eng die Grenze sitzt. Zwischen der Mavic 3 Classic und der Mavic 3 Pro liegen 63 Gramm, rechtlich liegt dazwischen ein zusätzliches Fernpilotenzeugnis und ein 30-Meter-Abstand. Wer zwischen zwei Modellen schwankt, sollte diesen Sprung mit einrechnen.

Wichtig bei der Kaufentscheidung: Über die Klasse entscheidet allein das Label, das der Hersteller nach der Konformitätsbewertung vergibt. Eine 800-Gramm-Drohne ohne Label fällt in die Bestandsregelung und darf ab 250 Gramm ausschließlich in A3 fliegen. Umgekehrt bleibt eine C1-Drohne mit angestecktem Zubehör in ihrer Klasse, solange die Startmasse unter 900 Gramm liegt. Die vollständige Systematik steht im Ratgeber Drohnenklassen C0 bis C4.

Nachträgliche Zertifizierung: wann sie möglich ist

Zwischen Inkrafttreten der Verordnung und dem Ende der Übergangsfrist am 1. Januar 2024 kamen viele Drohnen ohne Label auf den Markt, deren Hardware die C1-Anforderungen längst erfüllte. Bei einem Teil dieser Modelle haben die Hersteller die Konformitätsbewertung nachgeholt und das Label per Firmware-Update freigeschaltet.

Ob das für dein Gerät gilt, klärst du in dieser Reihenfolge:

  1. Firmware aktualisieren und in den App-Einstellungen nach einem Punkt zur EU-Klassifizierung suchen.
  2. Herstellerseite prüfen, ob für dein Modell eine Konformitätserklärung mit C1 vorliegt.
  3. Label anbringen, falls der Hersteller einen Aufkleber beilegt oder nachliefert.

Gibt es kein solches Angebot, bleibt die Drohne ohne Label. Ab 250 Gramm bedeutet das A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, was in dicht besiedelten Regionen die Zahl der Startplätze deutlich einschränkt.

Nachtflug, Höhe und Sichtverbindung

Drei Regeln gelten für C1 wie für die gesamte Offene Kategorie und werden trotzdem oft falsch erinnert.

Höhe: 120 Meter über der Erdoberfläche. Bezugspunkt ist der Grund direkt unter der Drohne. Fliegst du einen Hang hinauf, sinkt dein Spielraum entsprechend. Über einem Hindernis von mehr als 105 Metern Höhe darfst du auf Anfrage des Eigentümers bis 15 Meter über dessen Oberkante steigen. Mehr dazu im Ratgeber Drohnen-Flughöhe.

Sichtverbindung: durchgehend und ohne Hilfsmittel. Eine Brille zählt, ein Fernglas nicht. Sobald du die Lage der Drohne nur noch über das Display beurteilst, ist die Sichtverbindung verloren.

Nachtflug: erlaubt, mit grünem Blinklicht. C1-Drohnen bringen es serienmäßig mit. Was in der Dunkelheit sonst zu beachten ist, steht im Ratgeber Drohne nachts fliegen.

Häufige Irrtümer rund um C1

„Mit C1 brauche ich keinen Nachweis, ich fliege ja privat.” Die Offene Kategorie unterscheidet nicht nach Zweck. Der Nachweis A1/A3 hängt allein an der Klasse.

„Das Label reicht, dann darf ich überall fliegen.” Das Label regelt die Unterkategorie. Geografische Gebiete, Naturschutz und Privatgrundstücke gelten unabhängig davon.

„80 Joule sind das Limit, also darf ich 900 Gramm mit voller Geschwindigkeit.” Die 80 Joule belegen als Herstellerwert die Eigenschaften der Bauart. Für dich im Flug zählen zwei andere Größen: die Startmasse und die technisch begrenzten 19 m/s.

„Wenn die App nicht warnt, ist alles frei.” Die Geo-Sensibilisierung kennt nicht jede nationale Zone und kann veraltet sein. Die Flugvorbereitung läuft über die Dipul-Karte.

„Über meinem eigenen Grundstück gelten die Regeln nicht.” Der Luftraum gehört nicht zum Grundstück. Höhe, Sichtverbindung und geografische Gebiete gelten auch dort. Was Nachbarn betrifft, steht im Ratgeber Drohne über Privatgrundstück.

Fazit: ein Nachweis, ein Satz Regeln, viel Freiheit

C1 ist die komfortabelste Klasse für ambitionierte Kameradrohnen. Du zahlst 25 Euro für den Kompetenznachweis, registrierst dich einmal und darfst dafür über bebautem Gebiet fliegen, ohne 150 Meter Abstand zu suchen.

Der Preis dafür ist eine einzige zusätzliche Denkaufgabe im Flug: Menschen sind zu umfliegen statt zu überfliegen. Wer seine Flugbahnen danach plant, hat mit C1 alle Freiheiten der Offenen Kategorie und eine Drohne mit deutlich mehr Sensor, Reichweite und Windfestigkeit als in der 250-Gramm-Klasse. Wie viel Wind eine Drohne dieser Größe verträgt, steht im Ratgeber Drohne bei Wind fliegen.

Häufige Fragen

Was bedeutet C1 bei einer Drohne?

C1 ist eine der fünf Klassen der Offenen Kategorie nach der EU-Verordnung 2019/945. Sie umfasst Drohnen mit einer Startmasse unter 900 Gramm, deren Aufprallenergie 80 Joule nicht überschreitet. Das Label erlaubt den Betrieb in der Unterkategorie A1, also auch über bebautem Gebiet, und setzt technische Pflichtfunktionen wie Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung voraus.

Brauche ich für eine C1-Drohne einen Drohnenführerschein?

Ja, den EU-Kompetenznachweis A1/A3, umgangssprachlich kleiner Drohnenführerschein. Er kostet 25 Euro Verwaltungsgebühr beim Luftfahrt-Bundesamt, das Lernmaterial und der Online-Test sind kostenlos. Anders als bei C0 unter 250 Gramm ist er bei C1 immer Pflicht, unabhängig davon, ob die Drohne eine Kamera hat.

Wo darf ich mit einer C1-Drohne fliegen?

In der Unterkategorie A1 und damit über Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Der 150-Meter-Abstand aus A3 gilt für dich nicht. Begrenzt wird das durch die allgemeinen Regeln: maximal 120 Meter über Grund, ständige Sichtverbindung und die geografischen Gebiete, die in der Dipul-Karte hinterlegt sind.

Darf eine C1-Drohne über Menschen fliegen?

Über Menschenansammlungen niemals. Über einzelne unbeteiligte Personen sollst du den Überflug vermeiden; ergibt er sich unerwartet, musst du die Zeit über der Person so kurz wie möglich halten. Das ist der zentrale Unterschied zu C0: Dort ist der Überflug einzelner Unbeteiligter ausdrücklich erlaubt.

Wie hoch darf eine C1-Drohne fliegen?

Wie jede Drohne der Offenen Kategorie maximal 120 Meter über der Erdoberfläche. Bei C1 kommt eine technische Vorgabe dazu: Die Drohne muss eine einstellbare Höhenbegrenzung besitzen, die dem Piloten eine Warnung gibt, wenn er sie erreicht. Über Hindernissen von mehr als 105 Metern Höhe darfst du bis 15 Meter über deren Oberkante steigen.

Welche Drohnen haben ein C1-Label?

Typischerweise Kameradrohnen der 700- bis 900-Gramm-Klasse, etwa die DJI Air 3 und Air 3S mit rund 720 Gramm oder die Mavic 3 Classic mit 895 Gramm. Auch leichtere Modelle können ein C1-Label tragen, wenn der Hersteller die Klasse bewusst wählt. Maßgeblich ist immer das Label am Gerät und die Konformitätserklärung, nie das reine Gewicht.

Kann ich eine ältere Drohne auf C1 nachrüsten?

Nur, wenn der Hersteller ein Zertifizierungs-Update anbietet. Einige Modelle haben nachträglich per Firmware ein C1-Label erhalten, weil die Hardware die Anforderungen bereits erfüllte und lediglich die Konformitätsbewertung fehlte. Ohne ein solches Angebot bleibt eine Drohne ab 250 Gramm ohne Label seit dem 1. Januar 2024 auf die Unterkategorie A3 beschränkt.

Was passiert, wenn meine C1-Drohne die Geo-Sensibilisierung meldet?

Die Warnung bedeutet, dass du dich einem hinterlegten geografischen Gebiet näherst. Sie ist ein Hinweis, keine rechtsverbindliche Auskunft: Die Datenbank des Herstellers kann veraltet sein und deckt nicht alle nationalen Zonen ab. Verbindlich ist die Dipul-Karte des Bundes. Umgekehrt heißt eine ausbleibende Warnung nicht, dass der Ort frei ist.

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