Drohnenaufnahmen für Immobilien: Kosten, Recht und Praxis

Drohnenaufnahmen für Immobilien: marktübliche Preise, die Rechtslage beim Überflug von Wohngrundstücken und eine Shotliste für Exposé-Bilder, die wirken.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Ein Haus wirkt aus zwei Metern Höhe wie ein Haus. Aus 30 Metern zeigt es plötzlich seinen Grundstückszuschnitt, den Zustand des Daches, die Nachbarbebauung und den Weg zum Waldrand. Genau deshalb gehören Luftbilder in gehobenen Exposés inzwischen zum Standard. Was ein Shooting kostet, welche Regeln beim Überflug von Wohngrundstücken gelten und wie eine brauchbare Bilderstrecke aussieht, klärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisrahmen in Deutschland: Fotopaket für ein Einfamilienhaus meist 200 bis 500 Euro, einzelne Luftbilder ab 50 bis 150 Euro, geschnittenes Video 100 bis 300 Euro je fertiger Minute.
  • Der Überflug von Wohngrundstücken ist verboten, die Zustimmung des Eigentümers hebt das Verbot für dessen Grundstück auf. Nachbargrundstücke brauchen eine eigene Zustimmung.
  • Aufnahmen zur Vermarktung sind gewerblich: Kompetenznachweis ab 250 g, Haftpflicht mit gewerblicher Deckung, Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt.
  • Vier Höhen decken ein Objekt ab: 10 bis 20 m Fassade, 25 bis 40 m Grundstück, 50 bis 70 m Umfeld, bis 120 m Lage im Ort.
  • Nutzungsrechte vorher schriftlich klären, sonst wird die Zweitverwertung im Portal teuer.

Was Luftaufnahmen im Exposé leisten

Vier Dinge zeigt eine Drohne, die vom Boden aus unsichtbar bleiben:

Verlässliche deutsche Zahlen zur Verkaufswirkung gibt es kaum, die kursierenden Prozentwerte stammen meist aus Anbieter-Marketing. Was sich belastbar sagen lässt: Portale spielen Objekte mit vielen und guten Bildern prominenter aus, und Luftbilder beantworten die Lage- und Grundstücksfragen, die sonst in der Besichtigung landen.

Was Drohnenaufnahmen kosten

Die folgende Übersicht fasst marktübliche Preisspannen deutscher Anbieter zusammen. Sie schwanken regional deutlich, in Ballungsräumen liegen sie am oberen Rand.

LeistungPreisspanneAnmerkung
Einzelnes Luftbild50 bis 150 €bearbeitet, meist als Zusatz zu einem Termin
Fotopaket Einfamilienhaus200 bis 500 €typischerweise 8 bis 15 bearbeitete Bilder
Objektvideo100 bis 300 € je fertiger MinuteSchnitt, Musik, Farbkorrektur inklusive
360-Grad-Panorama150 bis 400 €für interaktive Exposés
Dachinspektion mit Fotodokumentation250 bis 800 €häufig mit Zoom- oder Wärmebildkamera
Baudokumentation über mehrere Termineab 500 €Preis pro Flugtag oder als Paket

Vier Posten treiben den Preis nach oben:

  1. Anfahrt und Wartezeit. Viele Anbieter kalkulieren die ersten 20 bis 30 Kilometer pauschal ein und rechnen darüber hinaus pro Kilometer ab.
  2. Genehmigungen und Zonen. Liegt das Objekt in einer Kontrollzone, im Umkreis eines Flugplatzes oder an einer Bundesstraße, kommt Vorbereitungsaufwand dazu, teils mit Freigabeverfahren.
  3. Nachbearbeitung. Ein Video mit Farbkorrektur und Schnitt kostet mehr Zeit als der Flug selbst, oft im Verhältnis eins zu drei.
  4. Nutzungsrechte. Zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte inklusive Weitergabe an den Eigentümer schlagen auf den Preis durch. Genau hier lohnt Nachfragen vor der Beauftragung.

Ist das überhaupt erlaubt?

Die kurze Antwort: mit Zustimmung ja. Die etwas längere hat drei Ebenen.

Luftrecht. Nach § 21h Absatz 3 Nummer 7 der Luftverkehrs-Ordnung ist der Überflug von Wohngrundstücken untersagt. Die Vorschrift nennt drei Auswege, und in der Praxis zählt der erste: die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Bei einem Verkaufsauftrag gibt der Eigentümer sie ohnehin, sinnvollerweise schriftlich im Auftrag. Für Nachbargrundstücke gilt dieselbe Regel eigenständig: Deren Zustimmung liegt nicht vor, also plant man die Flugwege so, dass die Drohne über der beauftragten Parzelle bleibt. Die Ausnahme für Drohnen bis 250 Gramm greift hier nicht, weil sie ausdrücklich Geräte ohne Aufnahmefähigkeit meint. Welche Zonen sonst noch zu beachten sind, steht im Ratgeber Drohne unter 250 g: wo fliegen.

Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Aufnahmen für ein Exposé sind eine Verarbeitung personenbezogener Daten, sobald Menschen oder Kennzeichen erkennbar werden. Praktisch heißt das: Bewohner und Passanten aus dem Bild halten oder unkenntlich machen, Autokennzeichen retuschieren, Nachbargärten mit Blick auf Terrasse und Fenster vermeiden. Der Blick über die Hecke ist das häufigste Ärgernis und der häufigste Anlass für Beschwerden.

Gewerberecht. Aufnahmen zur Vermarktung sind ein gewerblicher Einsatz. Nötig sind Registrierung als UAS-Betreiber, ab 250 Gramm der Kompetenznachweis A1/A3, für Flüge nah an unbeteiligten Personen das A2-Fernpilotenzeugnis und eine Haftpflicht mit ausdrücklich gewerblicher Deckung. Private Tarife schließen bezahlte Flüge in aller Regel aus. Die Details stehen im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.

Selbst fliegen oder beauftragen?

KriteriumSelbst fliegenDienstleister
Kosten je Objektnach Anschaffung gering200 bis 500 € Fotopaket
EinstiegskostenDrohne ab ca. 300 €, Nachweis, Versicherungkeine
ZeitaufwandEinarbeitung, Flug, NachbearbeitungTerminabsprache
Bildqualitätwächst mit Übungab dem ersten Objekt professionell
Rechtssicherheiteigene VerantwortungNachweis und Versicherung beim Anbieter
Flexibilitätjederzeit, auch kurzfristigterminabhängig

Die Rechnung kippt bei etwa fünf bis zehn Objekten im Jahr: Wer regelmäßig vermarktet, holt Drohne, Nachweis und Versicherung schnell wieder herein und ist bei Wetterfenstern flexibel. Für den einmaligen Privatverkauf ist ein Dienstleister der einfachere Weg, weil er Rechtsfragen, Ausrüstung und Nachbearbeitung mitbringt.

Die vier Aufnahmehöhen

Gute Immobilien-Bilderstrecken folgen fast immer demselben Aufbau. Vier Höhen decken das Objekt vollständig ab:

Höhenschema für Immobilien-Luftaufnahmen mit vier Stufen. 10 bis 20 Meter: Fassade, Dachdetails und Eingangssituation, Kamera leicht nach unten geneigt. 25 bis 40 Meter: Grundstück im Ganzen mit Garten, Zufahrt und Terrasse. 50 bis 70 Meter: Einbettung in die Nachbarschaft und Straßenanbindung. 100 bis 120 Meter: Lage im Ort mit Umfeld, dabei ist 120 Meter über Grund die gesetzliche Obergrenze der Offenen Kategorie. Hinweis: Der Überflug fremder Wohngrundstücke braucht die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers.

Vier Höhen, vier Aussagen: Je höher die Kamera steigt, desto mehr beantwortet das Bild die Lagefrage statt der Objektfrage.

Praxis: eine Shotliste, die trägt

Für ein Einfamilienhaus haben sich acht bis zwölf Aufnahmen bewährt:

  1. Titelbild aus 30 Metern, Objekt in der Bildmitte, Sonne im Rücken
  2. Gegenschuss aus der entgegengesetzten Richtung
  3. Dachfläche senkrecht von oben, für Zustand und Photovoltaik-Potenzial
  4. Gartenperspektive mit Terrasse und Sitzbereich
  5. Zufahrt und Stellplätze
  6. Umfeldbild aus 60 Metern mit Straßenanbindung
  7. Lagebild aus 100 bis 120 Metern
  8. Ein bis zwei Detailbilder, etwa Balkon, Wintergarten oder Carport

Für Bewegtbild reichen drei Kamerafahrten: ein langsamer Aufstieg über der Zufahrt, ein Halbkreis um das Objekt und ein Rückwärtsflug, der das Haus aus dem Bild wachsen lässt. Alles Schnellere wirkt unruhig.

Licht und Zeitpunkt entscheiden über die Wirkung: Die goldene Stunde nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang liefert weiche Schatten und warme Fassadenfarben. Mittagslicht erzeugt harte Schatten und flaue Dächer. Grauer Himmel wirkt im Exposé leblos, ein Wolkenhimmel mit Struktur dagegen sehr gut. Im Sommer lohnt der frühe Termin auch praktisch, weil Nachbarn dann seltener im Garten sitzen.

Sechs Fehler, die Exposés ruinieren

Ausrüstung: was für Exposé-Bilder reicht

Eine Kameradrohne unter 250 Gramm deckt den Bedarf ab: Sie darf ohne Kompetenznachweis geflogen werden, kommt nah an bebautes Gebiet und liefert mit einem 1/1,3-Zoll-Sensor Bilder, die in Exposé-Größe sauber aussehen. Wichtiger als Megapixel sind drei Punkte:

Für Innenaufnahmen bleibt die Kamera am Boden zuständig, Drohnenaufnahmen ergänzen die Bilderstrecke. Wer Objekte regelmäßig dokumentiert, ergänzt später eine Drohne mit größerem Sensor für Dämmerungsaufnahmen.

Fazit: Zustimmung klären, Höhen abarbeiten, Rechte sichern

Drohnenaufnahmen für Immobilien sind rechtlich unkompliziert, sobald die Zustimmung des Eigentümers vorliegt und die Flugroute über der beauftragten Parzelle bleibt. Preislich bewegt sich ein Fotopaket für ein Einfamilienhaus zwischen 200 und 500 Euro, Video kostet je Minute noch einmal ähnlich viel. Wer selbst fliegt, braucht Registrierung, gewerbliche Haftpflicht und ab 250 Gramm den Kompetenznachweis, holt die Investition bei regelmäßiger Vermarktung aber schnell herein. Und egal wer die Drohne steuert: Die vier Aufnahmehöhen und ein schriftlich geklärter Nutzungsumfang machen aus einem netten Luftbild ein Exposé, das Besichtigungstermine bringt.

Häufige Fragen

Was kosten Drohnenaufnahmen für eine Immobilie?

Ein Fotopaket für ein Einfamilienhaus liegt bei deutschen Anbietern meist zwischen 200 und 500 Euro, einzelne Luftbilder gibt es ab etwa 50 bis 150 Euro. Bewegtbild kostet mehr: Für ein geschnittenes Objektvideo werden je fertiger Minute rund 100 bis 300 Euro aufgerufen. Dazu kommen je nach Anbieter Anfahrt, Nachbearbeitung und die Nutzungsrechte, die unbedingt vorab geklärt gehören.

Sind Drohnenaufnahmen von Immobilien erlaubt?

Ja, mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Überflug von Wohngrundstücken ist nach § 21h LuftVO grundsätzlich untersagt, die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten hebt das Verbot für dessen Grundstück auf. Für Nachbargrundstücke gilt dieselbe Regel, weshalb die Flugroute so geplant wird, dass sie über der eigenen Parzelle bleibt. Dazu kommen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, sobald Personen oder fremde Gärten erkennbar sind.

Brauche ich die Zustimmung der Nachbarn?

Für den reinen Überflug deines eigenen Grundstücks nicht. Sobald die Drohne über die Grundstücksgrenze gerät, brauchst du die Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Und sobald das Nachbarhaus mit einsehbaren Fenstern, Terrassen oder erkennbaren Personen im Bild landet, kommen Persönlichkeitsrecht und Datenschutz dazu. In der Praxis löst ein kurzes Gespräch vorab die meisten Konflikte.

Darf ich als Makler selbst mit der Drohne fliegen?

Ja, unter denselben Regeln wie jeder andere Fernpilot. Ab 250 Gramm Startmasse brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3, für Flüge nah an unbeteiligten Personen zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis. Da die Aufnahmen der Vermarktung dienen, gelten sie als gewerblicher Einsatz: Die Haftpflicht braucht eine ausdrücklich gewerbliche Deckung.

Welche Drohne reicht für Immobilienfotos?

Eine Kameradrohne unter 250 Gramm mit 1/1,3-Zoll-Sensor und 48-Megapixel-Fotos liefert für Exposé-Bilder ausreichend Qualität, solange bei Tageslicht geflogen wird. Wichtiger als die Auflösung sind ein mechanischer Gimbal für ruhige Schwenks und die Möglichkeit, im RAW-Format zu fotografieren. Für Innenaufnahmen und Dämmerung bleibt eine Kamera am Boden die bessere Wahl.

Wie hoch fliegt man für Immobilienaufnahmen?

Für Fassade und Dach reichen 10 bis 20 Meter, das Grundstück im Ganzen zeigt sich bei 25 bis 40 Metern, die Einbettung in die Nachbarschaft bei 50 bis 70 Metern. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 120 Metern über Grund. Höher zu fliegen bringt für Immobilien selten mehr, weil das Objekt in der Fläche verschwindet.

Wie lange dauert ein Drohnen-Shooting für ein Haus?

Vor Ort sind für ein Einfamilienhaus etwa 45 bis 90 Minuten realistisch, inklusive Zonencheck, Aufbau, zwei bis drei Akkus und ein paar Wiederholungen für saubere Schwenks. Die Nachbearbeitung von Fotos und einem kurzen Video kostet noch einmal mehrere Stunden. Wer selbst fliegt, plant für den ersten Versuch großzügiger.

Wem gehören die Bilder nach dem Shooting?

Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen, du erwirbst Nutzungsrechte. Kläre vor der Beauftragung schriftlich, für welche Kanäle (Exposé, Immobilienportale, Social Media, Print), für welchen Zeitraum und für welchen Auftraggeber die Bilder genutzt werden dürfen. Pauschalangebote enthalten oft nur eine eingeschränkte Nutzung, Nachlizenzierungen werden dann teuer.

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