Wer eine Drohne anmeldet und den Kompetenznachweis machen will, landet beim Luftfahrt-Bundesamt und dort auf zwei verschiedenen Seiten. Sie sehen ähnlich aus, gehören derselben Behörde, und trotzdem funktioniert das Konto der einen auf der anderen nicht. Dieser Artikel sortiert, welcher Login wofür zuständig ist und was sich hinter jedem erledigen lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Portale, zwei Konten: Registrierung unter uas-registration.lba-openuav.de, Kompetenznachweis unter exam.lba-openuav.de.
- Ein gemeinsamer Login existiert nicht, die Vorgänge sind verwaltungsrechtlich getrennt.
- Gebühren: 20 € für die Betreiberregistrierung natürlicher Personen, 25 € für das Zertifikat A1/A3.
- Nach dem Login erledigst du selbst: Adressänderung, Verlängerung, erneuter Download des Zertifikats.
- Das Konto wird später wieder gebraucht, spätestens zur Verlängerung nach fünf Jahren.
Zwei Portale, zwei Rollen
Die Trennung wirkt bürokratisch, hat aber einen sachlichen Grund. Die EU-Drohnenverordnung kennt zwei verschiedene Rollen, und eine Person kann beide gleichzeitig ausfüllen:
- Der UAS-Betreiber ist der Halter. Ihm gehört die Drohne, er registriert sich und bekommt die e-ID.
- Der Fernpilot ist die Person an der Fernsteuerung. Sie weist ihre Kenntnisse nach und bekommt den Kompetenznachweis.
Deshalb gibt es zwei Vorgänge mit zwei Portalen:
| Registrierung | Kompetenznachweis | |
|---|---|---|
| Adresse | uas-registration.lba-openuav.de | exam.lba-openuav.de |
| Rolle | Betreiber (Halter) | Fernpilot |
| Ergebnis | e-ID für die Plakette | Zertifikat A1/A3 als PDF |
| Gebühr | 20 € (natürliche Person) | 25 € |
| Pflicht ab | 250 g oder Kamera an Bord | 250 g |
| Gültigkeit | unbefristet, Daten pflegen | 5 Jahre |

Zwei Vorgänge, zwei Konten: Die Zugangsdaten des einen Portals funktionieren im anderen nicht.
Das Registrierungsportal
Unter uas-registration.lba-openuav.de legst du dein Betreiberkonto an. Der vollständige Ablauf mit Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit steht im Artikel zur Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Für die Anmeldung selbst zählen drei Punkte.
Beim ersten Mal legst du das Konto neu an und durchläufst den Antrag. Die Bearbeitung dauert laut Amt bis zu 14 Werktage, in dieser Zeit ist der Vorgang im Konto einsehbar, die e-ID aber noch nicht da.
Danach dient dasselbe Konto der Datenpflege. Adressänderungen, Namensänderungen und Kontaktdaten pflegst du selbst ein. Das ist keine Formsache: Die Registrierungsdaten müssen aktuell sein, und ein Umzug gehört gemeldet.
Die e-ID bleibt dabei unverändert. Sie hängt an dir als Betreiber, nicht an einer einzelnen Drohne. Wer eine zweite Drohne kauft, braucht also kein zweites Konto und keine zweite Nummer, sondern nur eine weitere Plakette mit derselben Kennung.
Das Prüfungsportal
Unter exam.lba-openuav.de liegt das Schulungs- und Prüfungsportal für den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Auch hier legst du ein Konto an, und zwar ein eigenes. Für die Anmeldung lässt sich alternativ ein BundID-Konto verwenden, sofern du eines besitzt.
Im Konto findest du drei Dinge:
- Das Online-Training. Es ist kostenlos und deckt die neun Themengebiete ab, die die EU-Verordnung vorschreibt.
- Die Prüfung. 40 Multiple-Choice-Fragen, 40 Minuten, mindestens 30 richtige Antworten. Details stehen bei den Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein.
- Das Zertifikat. Nach bestandener Prüfung und Zahlung der 25 Euro liegt es als PDF im Konto und lässt sich dort jederzeit erneut herunterladen.
Der letzte Punkt ist der Grund, die Zugangsdaten aufzubewahren. Wer sein Zertifikat verliert und das Konto nicht mehr erreicht, steht vor unnötigem Aufwand.
Wenn der Login nicht funktioniert
Die häufigsten Zugangsprobleme lassen sich in drei Gruppen sortieren, und nur eine davon ist wirklich lästig:
| Problem | Was hilft |
|---|---|
| Falsches Portal | Adresse prüfen: Registrierung und Prüfung sind getrennt |
| Passwort vergessen | Zurücksetzen über die hinterlegte E-Mail-Adresse |
| E-Mail nicht mehr erreichbar | Kontakt zum Support des Amtes, dauert länger |
Der dritte Fall entsteht typischerweise Jahre später: Die Prüfung liegt zurück, der E-Mail-Anbieter wurde gewechselt, und zur Verlängerung fehlt der Zugang. Wer seine Zugangsdaten zusammen mit dem Zertifikat ablegt, erspart sich das. Wie die Verlängerung abläuft, steht im Artikel Kenntnisnachweis verlängern.
Wofür du dich später wieder einloggst
Nach dem ersten Durchlauf wirkt das Thema erledigt. Vier Anlässe führen trotzdem zurück ins Portal:
- Umzug oder Namensänderung. Datenpflege im Registrierungsportal.
- Verlängerung des Kompetenznachweises. Sie ist in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf möglich, also im fünften Jahr.
- Zertifikat erneut herunterladen, etwa für eine Kontrolle oder eine Auslandsreise.
- Registrierung löschen, wenn die Drohne dauerhaft weg ist. Wie das geht, steht bei der Löschung der Drohnen-Registrierung.
Worauf du beim Aufrufen achten solltest
Beide Portale liegen auf der Domain lba-openuav.de, und das Luftfahrt-Bundesamt verlinkt sie von lba.de aus. Rund um die Drohnen-Registrierung sind allerdings kommerzielle Angebote unterwegs, die gegen Aufpreis die Antragstellung übernehmen. Das ist für die Registrierung nicht nötig, der amtliche Weg ist der direkte und der günstigere.
Beim Kompetenznachweis sieht es anders aus. Dort sind benannte Stellen eine legitime Alternative, weil sie vom Amt zugelassen sind und dasselbe Zertifikat ausstellen dürfen. Sie verkaufen Lernpakete mit Videos und vielen Übungsprüfungen, was für manche den Aufpreis wert ist. Der Vergleich beider Wege steht im Artikel zum kleinen Drohnenführerschein.
Fazit: zwei Adressen, ein Merksatz
Wer sich einmal merkt, dass registration zur Drohne gehört und exam zum Piloten, findet ab dann auf Anhieb das richtige Portal. Beide Konten lohnt es sich sauber abzulegen, denn beide werden später wieder gebraucht: das eine beim Umzug, das andere spätestens im fünften Jahr zur Verlängerung.
Wer noch ganz am Anfang steht, sortiert zuerst, welche Pflichten überhaupt gelten. Die Reihenfolge und die Frage, was ab welchem Gewicht nötig wird, klärt der Artikel Brauche ich einen Drohnenführerschein?
Häufige Fragen
Wo logge ich mich für die Drohnen-Registrierung ein?
Die Betreiberregistrierung läuft über das Portal unter uas-registration.lba-openuav.de. Dort legst du dein Konto an, gibst deine Daten ein, zahlst die Gebühr und bekommst später deine e-ID. Über dasselbe Konto läuft anschließend die Datenpflege, also Adressänderungen und die Verlängerung. Das Portal für den Drohnenführerschein ist ein anderes.
Wo mache ich den Drohnenführerschein beim LBA?
Das Schulungs- und Prüfungsportal für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 liegt unter exam.lba-openuav.de. Dort legst du ein eigenes Konto an, arbeitest das kostenlose Online-Training durch, legst die Prüfung mit 40 Fragen ab und zahlst am Ende 25 Euro für die Ausstellung des Zertifikats.
Kann ich beide Portale mit einem Login nutzen?
Nein. Registrierung und Kompetenznachweis sind zwei getrennte Verwaltungsvorgänge mit je eigenem Konto und eigenen Zugangsdaten. Das führt regelmäßig zu Verwirrung, weil beide Adressen ähnlich aussehen und beide vom Luftfahrt-Bundesamt betrieben werden. Wer sich im falschen Portal anmeldet, findet dort schlicht seinen Vorgang nicht.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Beide Portale bieten eine Funktion zum Zurücksetzen über die hinterlegte E-Mail-Adresse an, das Luftfahrt-Bundesamt stellt dazu eigene Hinweisseiten bereit. Kritisch wird es, wenn auch die E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar ist, etwa nach einem Anbieterwechsel. Dann führt der Weg über den Support des Amtes, und das dauert länger als ein Selbstservice-Klick.
Brauche ich eine BundID für das LBA-Portal?
Nötig ist sie nicht. Für die Anmeldung am Prüfungsportal lässt sich ein BundID-Konto verwenden, wer keines hat, legt stattdessen ein normales Konto mit E-Mail-Adresse an. Der Vorteil der BundID liegt darin, dass die Identität bereits geprüft ist und dieselben Zugangsdaten auch bei anderen Behördendiensten funktionieren.
Wie bekomme ich mein Zertifikat noch einmal?
Der Kompetenznachweis liegt als PDF in deinem Konto im Prüfungsportal und lässt sich dort jederzeit erneut herunterladen. Genau dafür lohnt es sich, die Zugangsdaten aufzubewahren, auch wenn nach bestandener Prüfung erst einmal nichts mehr zu tun ist. Spätestens zur Verlängerung nach fünf Jahren brauchst du das Konto wieder.
Muss ich dem LBA einen Umzug melden?
Ja. Deine Registrierungsdaten müssen aktuell sein, und die Adressänderung erledigst du selbst über die Datenpflege im Registrierungsportal. Ein Umzug innerhalb Deutschlands ändert dabei weder deine e-ID noch die Plakette an der Drohne. Erst ein Wohnsitzwechsel in ein anderes Land macht eine neue Registrierung dort nötig.
Ist das LBA-Portal die einzige Möglichkeit?
Für die Registrierung als Betreiber ja, sie läuft ausschließlich über das Amt. Beim Kompetenznachweis gibt es eine Alternative: Vom LBA benannte Stellen dürfen die Prüfung ebenfalls abnehmen und verkaufen dazu Lernpakete. Der Nachweis ist am Ende derselbe, die Gesamtkosten liegen meist höher als die 25 Euro beim Amt.