Bremen ist für Drohnenpiloten ein besonderer Fall: Der Flughafen liegt kaum vier Kilometer vom Marktplatz entfernt, und seine Kontrollzone legt sich über fast das gesamte Stadtgebiet. Seit dem 6. August 2026 gilt dort außerdem eine neue Zonenstaffel, welche die alte 50-Meter-Regel abgelöst hat. Wer nach älteren Anleitungen fliegt, arbeitet mit überholten Werten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 6. August 2026 gilt die NfL 2026-1-3960, die pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund ist entfallen.
- Vier Zonen statt einer Grenze: Zone 1 nur mit Freigabe, dann 25 m, 45 m und im Außenbereich 100 m über Flugplatzhöhe bzw. 50 m über Grund.
- Zone 1 umfasst 1.000 m um die Flughafenbegrenzung plus je 5 km entlang der verlängerten Bahnmittellinie.
- Landesluftfahrtbehörde ist die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kontakt über uas@haefen.bremen.de.
- Bremerhaven gehört dazu, der Weg dorthin führt jedoch durch Niedersachsen mit eigener Zuständigkeit.
Warum Bremen so eng ist
Zwei Eigenheiten machen das Stadtgebiet zu einem der schwierigeren Pflaster für Drohnenflüge in Norddeutschland.
Die erste ist die Lage des Flughafens. Bremen Airport liegt am Neuenlander Feld und damit innerhalb des Stadtgebiets, nicht wie andernorts weit im Umland. Die Kontrollzone, die ihn schützt, deckt deshalb Wohnviertel, die Innenstadt und einen Großteil der Sehenswürdigkeiten mit ab.
Die zweite ist die Zweiteilung des Landes. Bremen besteht aus zwei Stadtgemeinden, die rund 60 Kilometer auseinanderliegen: Bremen und Bremerhaven. Dazwischen liegt Niedersachsen. Für die Zuständigkeit bedeutet das: Eine Erlaubnis der Bremer Behörde gilt in beiden Stadtgemeinden, auf der Fahrt dazwischen aber nicht.
Die neue Zonenstaffel seit August 2026
Bis zum 5. August 2026 galt in den Kontrollzonen der von der Deutschen Flugsicherung betreuten Verkehrsflughäfen eine allgemeine Freigabe bis 50 Meter über Grund. Diese Regelung, veröffentlicht als NfL 2023-1-2705, ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt die NfL 2026-1-3960, die in den 15 DFS-Kontrollzonen gilt, darunter Bremen.
Statt einer einheitlichen Grenze staffelt die neue Verfügung die zulässige Höhe nach dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt:
| Zone | Abgrenzung | Zulässige Höhe ohne Einzelfreigabe |
|---|---|---|
| Zone 1 | 1.000 m um die Flughafenbegrenzung, dazu je 5 km entlang der Bahnmittellinie | keine, immer individuelle Freigabe nötig |
| Zone 2 | innerhalb 4 km um den Flugplatzbezugspunkt, außerhalb Zone 1 | 25 m, der niedrigere Wert aus über Grund und über Flugplatzhöhe |
| Zone 3 | innerhalb 6 km, außerhalb Zone 1 und 2 | 45 m, der niedrigere Wert |
| Zone 4 | restlicher Bereich der Kontrollzone | 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert |

Die zulässige Höhe wächst mit dem Abstand zum Flughafen. In Zone 1 nützt auch niedriges Fliegen nichts.
Für die allgemeine Freigabe gelten außerdem feste Bedingungen: Die Bodensicht muss mindestens 800 Meter betragen, autonomer Betrieb ist ausgeschlossen, und die Startmasse ist begrenzt. Wer über die Zonenhöhen hinaus möchte, beantragt eine individuelle Freigabe über das Portal der Flugsicherung, üblich sind rund 14 Kalendertage Bearbeitungszeit.
Verbindlich sind stets die Originalveröffentlichungen der Flugsicherung, die örtlichen Ergänzungen und die tagesaktuellen Meldungen. Wie du beides vor dem Flug prüfst, zeigt der Ratgeber zur dipul-Karte.
Die zweite Ebene: Geozonen des Landes Bremen
Die Kontrollzone regelt die Höhe. Unabhängig davon liegen über der Fläche die geografischen Gebiete nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung, und sie gelten zusätzlich. Für Bremen sind das im Wesentlichen:
- Flugplätze: 1.000 Meter um Flugplätze mit Flugverkehrskontrolle, 1.500 Meter um Flugplätze ohne, jeweils zuzüglich der verlängerten Bahnmittellinie.
- Industrieanlagen: 100 Meter seitlicher Abstand. In Bremen betrifft das die Stahlwerke, die Hafenanlagen und die Kraftwerksstandorte.
- Behörden und Sicherheitsbereiche: 100 Meter zu Verfassungsorganen, Polizeidienststellen und diplomatischen Vertretungen.
- Verkehrswege: 100 Meter zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Die Weser als Bundeswasserstraße zieht damit einen breiten Korridor mitten durch die Stadt.
- Krankenhäuser: 100 Meter Abstand.
- Naturschutzgebiete: Betrieb untersagt, Ausnahmen nur mit Erlaubnis.
- Wohngrundstücke: Überflug grundsätzlich untersagt, siehe Drohne über Privatgrundstück.
- Badestellen während der Betriebszeiten.
Die Weser-Regel unterschätzen viele. Als Bundeswasserstraße erzeugt sie einen 100-Meter-Streifen zu beiden Seiten, und genau dort liegen die Motive, für die Bremen bekannt ist: Schlachte, Überseestadt, Weserufer. Der Ratgeber Flugverbotszonen für Drohnen erklärt die Systematik dieser Abstände im Detail.
Bremerhaven: dieselbe Behörde, andere Umgebung
Für die zweite Stadtgemeinde gelten dieselben Landesregeln, die Rahmenbedingungen unterscheiden sich aber deutlich.
Bremerhaven liegt außerhalb der Bremer Kontrollzone, die Höhenbeschränkung der Flugsicherung entfällt damit. Dafür kommen zwei andere Themen hinzu:
- Der Nationalpark Wattenmeer westlich und nördlich der Stadt. Nationalparks und Naturschutzgebiete sind für den Drohnenbetrieb gesperrt, und die Bedeutung als Rast- und Brutgebiet macht Ausnahmen unwahrscheinlich. Was dabei rechtlich gilt, steht im Ratgeber Drohne im Naturschutzgebiet.
- Der Container-Terminal und die Hafenanlagen. Hafenbetriebe zählen zu den Industrieanlagen mit 100 Metern Abstand, dazu kommen Sicherheitsbereiche des Seehafens.
Die Havenwelten mit Klimahaus und Auswandererhaus liegen unmittelbar am Wasser und damit im Einflussbereich der Bundeswasserstraße. Freie Startplätze finden sich eher an den Deichen im Umland, wobei dort die niedersächsische Zuständigkeit beginnt.
Erlaubnisse: was sie kosten und was sie verlangen
Bremen beteiligt sich an der länderübergreifenden Allgemeinerlaubnis, mit der acht Bundesländer ein gemeinsames Verfahren anbieten. Für Piloten, die regelmäßig in mehreren Ländern arbeiten, ist das die günstigste Konstruktion.
| Erlaubnis | Kosten | Laufzeit | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Gemeinsame Allgemeinerlaubnis, erstes Land | 200 € | 2 Jahre | mindestens Fernpilotenzeugnis A2 |
| Anerkennung je weiterem Land | 50 € | wie oben | wie oben |
| Einzelerlaubnis | ab 200 € | längstens 2 Jahre | einzelfallabhängig |
Der Punkt mit dem A2-Nachweis überrascht viele: Er wird für die Allgemeinerlaubnis unabhängig vom Gewicht der Drohne verlangt. Wer mit einer 249-Gramm-Drohne in Geozonen arbeiten will, braucht ihn also trotzdem. Was dazugehört, steht im Ratgeber Fernpilotenzeugnis A2.
Anträge laufen über die Landesluftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, erreichbar über uas@haefen.bremen.de. Die Freigabe für die Kontrollzone ist davon getrennt und wird bei der Flugsicherung beantragt. Wer beides braucht, plant beide Wege parallel ein.
Wo in Bremen realistisch geflogen werden kann
Aus den beiden Ebenen ergibt sich ein Bild, das nüchterner ausfällt als der erste Eindruck, aber Spielraum lässt:
- Im Stadtgebiet nördlich und östlich der Innenstadt liegt die Kontrollzone in Zone 3 oder 4, dort sind 45 beziehungsweise 50 Meter möglich, sofern keine Geozone dazwischenliegt.
- Entlang der Weser blockiert der Bundeswasserstraßen-Abstand die meisten Uferpositionen.
- In der Nähe des Flughafens und unter den An- und Abflugstrecken ist ohne Einzelfreigabe nichts möglich.
- Im Umland jenseits der Kontrollzone, etwa Richtung Wümmeniederung oder Verdener Geest, gelten wieder die vollen 120 Meter der Offenen Kategorie, dort beginnt allerdings Niedersachsen mit eigener Zuständigkeit für Erlaubnisse.
Was in der Offenen Kategorie ohnehin gilt, unabhängig vom Ort, fasst der Ratgeber Offene Kategorie Drohne zusammen. Für andere Großstädte lohnt der Vergleich mit den Ratgebern Drohne fliegen in Hamburg und Drohne fliegen in Berlin.
Vor dem Flug: die Reihenfolge, die Zeit spart
- Karte öffnen und Position prüfen. Die amtliche Darstellung zeigt Kontrollzone und Geozonen übereinander.
- Zone bestimmen. Der Abstand zum Flugplatzbezugspunkt entscheidet über 25, 45 oder 50 Meter.
- Geozonen abgleichen. Weser, Bahnlinien, Autobahnen und Industrieanlagen erzeugen zusätzliche Sperren.
- Tagesaktuelle Meldungen lesen. Temporäre Beschränkungen kommen bei Großveranstaltungen und Einsätzen dazu.
- Bei Bedarf beide Anträge parallel stellen, Landesbehörde und Flugsicherung arbeiten unabhängig voneinander.
Fazit: die Höhe entscheidet, nicht die Fläche
Bremen sperrt weniger Fläche, als viele erwarten, deckelt dafür aber über weiten Teilen der Stadt die Höhe. Die Umstellung im August 2026 hat diese Deckelung feiner gemacht: Statt pauschal 50 Metern entscheidet nun der Abstand zum Flughafen über 25, 45 oder 50 Meter, und in der innersten Zone geht ohne Einzelfreigabe gar nichts.
Für Aufnahmen bedeutet das eine andere Bildsprache. Mit 25 bis 45 Metern entstehen niedrige, nahe Perspektiven, für klassische Übersichten reicht die Höhe nicht. Wer die großen Panoramen sucht, plant besser einen Startplatz außerhalb der Kontrollzone ein und nimmt die Anfahrt in Kauf. Der Blick auf die Karte klärt beides in fünf Minuten.
Häufige Fragen
Darf man in Bremen überhaupt Drohne fliegen?
Ja, aber die Höhe ist über weiten Teilen der Stadt gedeckelt. Bremen liegt in einer Kontrollzone der Deutschen Flugsicherung, weil der Flughafen mitten im Stadtgebiet liegt. Seit dem 6. August 2026 gilt dort eine gestaffelte Freigabe: 25 Meter innerhalb von vier Kilometern um den Flugplatzbezugspunkt, 45 Meter innerhalb von sechs Kilometern und im übrigen Kontrollzonenbereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund, je nachdem welcher Wert höher liegt.
Was hat sich im August 2026 in der Kontrollzone geändert?
Die Deutsche Flugsicherung hat ihre Allgemeinverfügung NfL 2023-1-2705 zum 6. August 2026 aufgehoben und durch die NfL 2026-1-3960 ersetzt. Damit ist die frühere pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund entfallen. An ihre Stelle tritt eine Staffel aus vier Zonen mit unterschiedlichen Höhen. In der innersten Zone brauchst du in jedem Fall eine individuelle Freigabe, unabhängig von der Flughöhe.
Wie nah darf ich an den Flughafen Bremen heran?
Der Bereich innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und der Streifen entlang der um fünf Kilometer verlängerten Bahnmittellinie bilden die Zone 1. Dort ist jeder Drohnenflug ohne individuelle Freigabe der Flugverkehrskontrolle unzulässig, auch in geringer Höhe und auch mit einer Drohne unter 250 Gramm. Diese Zone ist beim Flughafen Bremen wegen seiner stadtnahen Lage ungewöhnlich stark bebaut.
Wer erteilt in Bremen die Erlaubnis für Flüge in Geozonen?
Die Landesluftfahrtbehörde des Landes Bremen, angesiedelt bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Anträge laufen über die Adresse uas@haefen.bremen.de. Für Flüge in der Kontrollzone selbst kommt die Freigabe der Deutschen Flugsicherung hinzu, die separat über das Portal ais.dfs.de beantragt wird. Beide Wege sind voneinander unabhängig.
Was kostet eine Erlaubnis in Bremen?
Für die gemeinsame Allgemeinerlaubnis mehrerer Bundesländer fallen im ersten Land 200 Euro an, die Anerkennung in jedem weiteren beteiligten Land kostet 50 Euro. Sie gilt zwei Jahre und setzt mindestens ein Fernpilotenzeugnis A2 voraus, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Eine Einzelerlaubnis beginnt ebenfalls bei 200 Euro und wird längstens für zwei Jahre erteilt.
Gilt die Bremer Erlaubnis auch in Bremerhaven?
Ja. Bremerhaven gehört zum Land Bremen, auch wenn es räumlich von Niedersachsen umschlossen ist. Die Landesluftfahrtbehörde in Bremen ist für beide Stadtgemeinden zuständig. Wichtig ist die Umkehrung: Auf dem Weg zwischen Bremen und Bremerhaven fährst du durch niedersächsisches Gebiet, und dort gilt eine Bremer Erlaubnis nicht.
Darf ich über dem Weserstadion fliegen?
Nein. Über Menschenansammlungen ist der Betrieb in der Offenen Kategorie generell verboten, und ein gefülltes Stadion ist der Musterfall dafür. Unabhängig davon liegt das Weserstadion innerhalb der Kontrollzone mit ihren Höhenbeschränkungen. Viele Hersteller hinterlegen solche Bereiche zusätzlich als Sperrgebiet in der Firmware, sodass die Drohne dort gar nicht erst startet.
Welche Naturschutzgebiete sind rund um Bremen gesperrt?
Der Betrieb über Naturschutzgebieten ist nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung untersagt, Ausnahmen brauchen eine Erlaubnis. Rund um Bremen betrifft das unter anderem das Blockland, das Werderland und die Niederungen an Ochtum und Wümme. Bei Bremerhaven kommt der Nationalpark Wattenmeer hinzu, der zu den am strengsten geschützten Flächen Deutschlands gehört.