Drohne fliegen in Berlin: wo es erlaubt ist und wo nicht

Über der Berliner Innenstadt liegt ED-R 146, ein Sperrkreis von 5,56 km um den Reichstag. Was dort gilt, welche Zonen dazukommen und wo in Berlin noch geflogen werden darf.

Recht & Wissen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Berlin sieht aus der Luft großartig aus, und genau deshalb steht die Stadt bei Drohnenpiloten weit oben auf der Wunschliste. Die Rechtslage macht daraus ein enges Fenster: Über der Innenstadt liegt ein Sperrkreis mit 5,56 Kilometern Radius, in dem privates Fliegen ausgeschlossen ist. Dieser Artikel zeigt, wo genau die Grenze verläuft, welche Zonen im Rest der Stadt dazukommen und wo du in Berlin tatsächlich starten kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • ED-R 146: Flugbeschränkungsgebiet mit 3 nautischen Meilen (5,56 km) Radius um das Reichstagsgebäude.
  • Privat ausgeschlossen: Genehmigungsfähig ist dort allein gewerblicher Betrieb, Erlaubnis über das BAF.
  • Meldepflicht: Mit Erlaubnis muss der Flug zwei Stunden vorher bei der Berliner Polizei angemeldet werden.
  • Außerhalb des Kreises gelten die normalen EU-Regeln, dazu die Kontrollzone BER, Wasserstraßen, Bahn und Schutzgebiete.
  • Verstöße im Sperrkreis können eine Straftat sein, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Der Sperrkreis über der Innenstadt

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat über dem Berliner Regierungsviertel ein dauerhaftes Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet, das Kürzel lautet ED-R 146. Der Mittelpunkt liegt am Reichstagsgebäude, der Radius beträgt drei nautische Meilen, umgerechnet 5,56 Kilometer. Für den inneren Bereich von einer nautischen Meile gelten zusätzlich strengere Auflagen.

Diese Fläche ist größer, als sie klingt. Sie reicht von Charlottenburg-Ost bis nach Friedrichshain und vom Wedding bis an den Nordrand des Tempelhofer Felds. Alles, was Besucher unter Berlin verstehen, liegt darin: Brandenburger Tor, Museumsinsel, Alexanderplatz, Potsdamer Platz, Oberbaumbrücke, East Side Gallery, Gedächtniskirche.

Innerhalb dieses Kreises ist der Einflug von Luftfahrzeugen nur mit Erlaubnis zulässig. Für Drohnen gilt eine Besonderheit: Erteilt wird sie nur für gewerblichen Betrieb. Der Freizeitflug über der Berliner Innenstadt ist damit ausgeschlossen, unabhängig von Gewicht, Klasse und Kompetenznachweis. Eine 135-Gramm-Selfie-Drohne fällt genauso darunter wie eine 900-Gramm-Kameradrohne.

Was gewerbliche Piloten beachten müssen

Schematische Darstellung des Flugbeschränkungsgebiets ED-R 146 über Berlin als zwei konzentrische Kreise um das Reichstagsgebäude. Der äußere Kreis hat einen Radius von drei nautischen Meilen, also 5,56 Kilometern, und deckt die gesamte Innenstadt ab; dort ist der private Drohnenbetrieb ausgeschlossen, genehmigungsfähig ist allein gewerblicher Betrieb über das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, und jeder Flug ist zwei Stunden vorher bei der Berliner Polizei anzumelden. Der innere Kreis mit einer nautischen Meile Radius um das Regierungsviertel unterliegt zusätzlich strengeren Auflagen. Außerhalb des Kreises gelten die normalen Regeln der Offenen Kategorie, dazu kommen die Kontrollzone des Flughafens BER im Südosten, ein Abstand von 100 Metern zu Bundeswasserstraßen wie Spree und Havel sowie zu Bahnanlagen, gesperrte Naturschutzgebiete und Hubschrauberlandeplätze an Kliniken.

Zwei Ringe bestimmen den Berliner Luftraum. Außerhalb greifen die üblichen Zonen, die es in jeder Großstadt gibt.

Wer beruflich in Berlin filmt, geht drei Schritte:

1. Erlaubnis beim BAF beantragen. Zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Anträge laufen über die Adresse ed-r@baf.bund.de. Grundlage ist die Bekanntmachung für Luftfahrer NfL 2024-1-3127. Der Antrag braucht einen konkreten Zweck, Zeitfenster, Fluggebiet und die Daten des Fernpiloten.

2. Aufstiegserlaubnis der Landesbehörde klären. Für die besondere Nutzung des Luftraums ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) in Schönefeld zuständig, erreichbar über UAS@LBV.Brandenburg.de. Sie deckt beide Länder ab.

3. Flug bei der Polizei anmelden. Mit gültiger Erlaubnis meldest du jeden Flug mindestens zwei Stunden vorher telefonisch bei der Berliner Polizei an. Das ist keine Formalität: Ohne Anmeldung löst eine Drohne im Regierungsviertel einen Einsatz aus.

Was gewerblicher Betrieb rechtlich bedeutet und welche Pflichten sonst daran hängen, steht im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.

Die Zonen im Rest der Stadt

Außerhalb des Sperrkreises gilt normales Luftrecht. Berlin bringt trotzdem eine ungewöhnliche Zonendichte mit.

ZoneRegel
Kontrollzone BER (Südosten)seit 6.8.2026 gestaffelte Höhen: 25 m bis 4 km, 45 m bis 6 km, sonst 50 m über Grund; innerster Bereich nur mit Einzelfreigabe
Hubschrauberlandeplätze an Klinikengesperrter Umkreis, oft mitten im Wohngebiet
Spree, Havel, KanäleBundeswasserstraße, 100 m seitlicher Abstand
S-Bahn-, Regional- und FernbahnstreckenBahnanlage, 100 m seitlicher Abstand
Stadtautobahn A100, A111, A113Bundesfernstraße, 100 m seitlicher Abstand
NaturschutzgebieteBetrieb untersagt
Justizvollzugsanstalten, PolizeiliegenschaftenBetrieb untersagt

Die 100-Meter-Regeln sind in Berlin der unterschätzte Faktor. Das S-Bahn-Netz durchzieht die Stadt so engmaschig, dass viele Freiflächen allein daran scheitern. Prüfe die Lage deshalb vor Ort, nicht nur auf der Karte, und nutze für die verbindlichen Grenzen die Dipul-Karte.

Parks und Grünanlagen: die zweite Ebene

Selbst wenn das Luftrecht eine Fläche freigibt, entscheidet der Eigentümer über Start und Landung. Für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gilt in Berlin das Grünanlagengesetz: Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, brauchen eine Erlaubnis des zuständigen Bezirksamts. Der Start einer Drohne fällt darunter.

Praktisch heißt das: Volkspark, Uferpromenade und Stadtplatz sind selbst außerhalb aller Zonen keine freien Startplätze. Zulässig ist der Start auf eigenem Grund oder mit Zustimmung des Eigentümers, etwa auf einem privaten Hof oder einer landwirtschaftlichen Fläche nach Absprache. Wie sich das Thema im bebauten Umfeld sonst darstellt, steht im Ratgeber Drohne im Wohngebiet fliegen.

Tempelhofer Feld: der Klassiker, der nicht funktioniert

Kaum eine Fläche wirkt so einladend: 300 Hektar frei, kein Baum, kein Hochhaus. Trotzdem ist das Tempelhofer Feld für Drohnen praktisch gesperrt, und zwar aus zwei unabhängigen Gründen.

Erstens liegt der größte Teil des Felds innerhalb von ED-R 146. Dort gilt der Ausschluss des privaten Betriebs wie überall im Kreis.

Zweitens braucht jede Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus die Zustimmung des Betreibers Grün Berlin. Für Drohnenflüge wird sie nach übereinstimmenden Auskünften nicht erteilt. Damit fällt auch der südliche Feldrand außerhalb des Sperrkreises als Startplatz aus.

Modellflug hatte auf dem Feld einmal eine eigene Fläche. Diese Zeiten sind vorbei, die Nutzungsordnung sieht sie nicht mehr vor.

Wo in Berlin realistisch geflogen werden kann

Die Suche folgt vier Prüfschritten, in dieser Reihenfolge:

  1. Außerhalb des 5,56-Kilometer-Kreises? Damit fallen alle Innenstadtbezirke weg.
  2. Außerhalb der Kontrollzone BER? Betrifft vor allem Treptow-Köpenick und Neukölln-Süd.
  3. 100 Meter Abstand zu Bahn, Wasserstraße und Stadtautobahn möglich? Das entscheidet in dicht erschlossenen Lagen.
  4. Startplatz mit Erlaubnis des Eigentümers? Öffentliche Grünanlagen scheiden ohne Genehmigung aus.

Wer alle vier Punkte erfüllt, landet fast immer in den Außenbezirken: Feldfluren am Stadtrand von Marzahn-Hellersdorf, Pankow-Nord oder Spandau-West, jeweils außerhalb der Schutzgebiete. Ein Blick lohnt sich auch über die Stadtgrenze: Im Brandenburger Umland fallen der Sperrkreis und die Zonendichte weg, und die Anfahrt beträgt oft nur zwanzig Minuten.

Für die Drohnenklasse gilt dabei dasselbe wie überall. Unter 250 Gramm oder mit C0- beziehungsweise C1-Label fliegst du in A1 und darfst auch über bebautem Gebiet arbeiten. Ohne Klassenlabel und ab 250 Gramm gilt A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten, was innerhalb Berlins kaum darstellbar ist. Die Systematik erklärt der Ratgeber Drohnenklassen C0 bis C4.

Aufnahmen in der Stadt: die zweite Rechtsfrage

Selbst mit zulässigem Startplatz bleibt die Frage, was du filmen darfst. In einer Stadt mit 3,9 Millionen Einwohnern sind Menschen, Autokennzeichen und Fenster praktisch immer im Bild.

Zwei Regeln tragen weit: Fremde Wohngrundstücke werden nicht überflogen, und erkennbare Personen brauchen vor einer Veröffentlichung ihre Einwilligung. Dazu kommt seit dem BGH-Urteil vom 23. Oktober 2024, dass die Panoramafreiheit Drohnenaufnahmen nicht deckt, was bei moderner Architektur und Kunstwerken relevant wird. Der komplette Rahmen steht im Ratgeber Drohne mit Kamera: Gesetz.

Was Verstöße kosten

Der Sperrkreis um das Regierungsviertel wird ernst genommen. Ein unerlaubter Einflug in ED-R 146 kann als Straftat verfolgt werden, die Polizei stellt die Drohne in aller Regel sicher und ermittelt gegen den Piloten. Der Bußgeldrahmen des Luftverkehrsgesetzes reicht daneben bis 50.000 Euro.

Für die übrigen Zonen bewegen sich Bußgelder im drei- bis vierstelligen Bereich, je nach Gefährdung. Kommen Aufnahmen dazu, verfolgt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den datenschutzrechtlichen Teil unabhängig davon.

Praktisch relevant ist außerdem der Rückweg: Wird eine Drohne sichergestellt, dauert die Herausgabe nach Abschluss des Verfahrens Monate.

Checkliste für den Start in Berlin

Fazit: außen fliegen, innen nur mit Auftrag

Berlin teilt sich für Drohnenpiloten in zwei Städte. Innerhalb der 5,56 Kilometer um den Reichstag ist der private Flug erledigt, und daran ändern weder Gewicht noch Kompetenznachweis etwas. Wer die Innenstadt aus der Luft braucht, arbeitet gewerblich und geht den Weg über BAF, LuBB und Polizeianmeldung.

Außerhalb des Kreises ist Berlin eine normale Großstadt mit vielen Linien auf der Karte: Bahn, Wasser, Autobahn, Schutzgebiete. Wer die vier Prüfschritte abarbeitet, findet in den Außenbezirken Platz. Und wer entspannt fliegen will, fährt zwanzig Minuten ins Brandenburger Umland. Welche Zonentypen dir dabei generell begegnen, erklärt der Ratgeber Flugverbotszonen für Drohnen.

Häufige Fragen

Darf man in Berlin überhaupt eine Drohne fliegen?

Außerhalb der Innenstadt ja, mit den üblichen Regeln der Offenen Kategorie. Über der Innenstadt liegt das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146, ein Kreis von drei nautischen Meilen, also 5,56 Kilometern, um das Reichstagsgebäude. Dort ist der private Drohnenflug ausgeschlossen, genehmigungsfähig ist allein gewerblicher Betrieb.

Wie groß ist die Flugverbotszone um das Regierungsviertel?

Der Radius beträgt drei nautische Meilen um das Reichstagsgebäude, das sind 5,56 Kilometer. Für den inneren Bereich von einer nautischen Meile gelten zusätzlich strengere Auflagen. Der Kreis deckt praktisch die gesamte Innenstadt ab, von Charlottenburg-Ost über Mitte bis Friedrichshain und vom Wedding bis zum Nordrand des Tempelhofer Felds.

Wer erteilt eine Erlaubnis für ED-R 146?

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) über die Adresse ed-r@baf.bund.de, Grundlage ist die Bekanntmachung NfL 2024-1-3127. Genehmigt wird nur gewerblicher Betrieb mit nachvollziehbarem Zweck. Wer eine Erlaubnis hat, muss den Flug zusätzlich mindestens zwei Stunden vorher bei der Berliner Polizei anmelden.

Darf ich auf dem Tempelhofer Feld eine Drohne fliegen?

Der größte Teil des Felds liegt im Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146, dort ist der private Betrieb ausgeschlossen. Für den südlichen Rand außerhalb des Kreises käme das Luftrecht allein nicht in die Quere, es fehlt aber die Zustimmung des Betreibers Grün Berlin, der Drohnenflüge auf dem Feld nicht freigibt. Praktisch ist das Feld damit kein Flugort.

Welche Zonen gelten in Berlin außerhalb des Regierungsviertels?

Die Kontrollzone des Flughafens BER reicht in den Südosten der Stadt. Dort staffelt die Flugsicherung die zulässige Höhe seit dem 6. August 2026 nach dem Abstand zum Flughafen: 25 Meter innerhalb von vier Kilometern, 45 Meter innerhalb von sechs, im übrigen Bereich 50 Meter über Grund. Dazu kommen Hubschrauberlandeplätze an Kliniken mit gesperrtem Umkreis. Spree, Havel und die Kanäle sind Bundeswasserstraßen mit 100 Metern seitlichem Abstand, dasselbe gilt für Bahnanlagen und Bundesfernstraßen. Naturschutzgebiete sind gesperrt.

Darf ich in Berliner Parks starten?

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen unterliegen dem Berliner Grünanlagengesetz, das Nutzungen über den Gemeingebrauch hinaus von einer Erlaubnis abhängig macht. Der Start einer Drohne fällt darunter. Dazu kommt, dass die zentralen Parks ohnehin im Sperrkreis liegen. In Außenbezirken lohnt die Nachfrage beim Bezirksamt.

Was passiert bei einem Flug in der Verbotszone?

Ein unerlaubter Einflug in ED-R 146 kann eine Straftat darstellen, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei ermittelt, die Drohne wird in der Regel sichergestellt. Dazu kommen Bußgelder nach dem Luftverkehrsgesetz mit einem Rahmen bis 50.000 Euro. In der Nähe des Regierungsviertels reagieren die Behörden erfahrungsgemäß konsequent.

Wo bekomme ich eine Aufstiegserlaubnis für Berlin?

Bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) in Schönefeld, zuständig für beide Länder, erreichbar über UAS@LBV.Brandenburg.de. Sie erteilt Erlaubnisse für die besondere Nutzung des Luftraums. Für das Flugbeschränkungsgebiet selbst bleibt zusätzlich das BAF zuständig.

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