Drohnenführerschein Berlin: Kosten und die Übungsfrage

Die Gebühren sind bundeseinheitlich: 25 Euro für den A1/A3. Das Berliner Problem ist der Übungsplatz, denn A3-Bedingungen fehlen dort.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Die Suche nach dem Drohnenführerschein für Berlin trifft auf eine bundeseinheitliche Gebühr und ein sehr berlinspezifisches Problem. Denn die Prüfung ist überall gleich, das praktische Selbststudium dagegen verlangt eine Fläche, die es innerhalb der Stadtgrenzen nicht gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 25 € für den A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt, Training und Prüfung kostenlos, keine Berliner Zusatzgebühr.
  • A2 kostet 30 € LBA-Gebühr plus 89 bis 350 € bei der Prüfstelle.
  • Der A1/A3 läuft komplett online, kein Termin, kein Standort.
  • A3-Bedingungen gibt es in Berlin nicht: 150 m Abstand zu bebauten Gebieten ist innerstädtisch unerfüllbar.
  • Der Nachweis hebt keine Verbotszone auf. Regierungsviertel, BER-Kontrollzone und Bahnanlagen bleiben gesperrt.

Die Gebühren kommen vom Bund

Der Kompetenznachweis für Fernpiloten beruht auf der EU-Verordnung 2019/947, ausgestellt wird er in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt. Ein Bundesland stellt keine eigenen Nachweise aus und erhebt keine eigenen Gebühren.

PositionKosten
Online-Training A1/A3kostenlos
Online-Prüfung A1/A3kostenlos
Ausstellung A1/A325 €
Verlängerung A1/A315 €
Ausstellung A230 €
A2-Theorieprüfung bei der Prüfstelle89 bis 350 €

Der A1/A3 läuft vollständig im LBA-Portal: neun Themengebiete im Online-Training, danach 40 Multiple-Choice-Fragen in 40 Minuten mit einer Bestehensgrenze von 75 Prozent. Die Gebühr fällt erst bei der Ausstellung an, ein Fehlversuch kostet also nichts. Der Ablauf im Detail steht unter Kleiner Drohnenführerschein A1/A3.

Für den A2 kommt eine vom LBA benannte Prüfstelle dazu, die 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten abnimmt, ebenfalls mit 75 Prozent Bestehensgrenze. Viele Prüfstellen bieten die Prüfung online mit Fernaufsicht an, ein Berliner Standort ist damit nicht nötig.

Das eigentliche Berliner Problem: der Übungsplatz

Vor der A2-Prüfung steht ein praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen. A3 heißt: 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten.

Berlin besteht aus genau diesen drei Gebietstypen. Ein Punkt innerhalb der Stadtgrenzen, der 150 Meter Abstand zu allen dreien hält, ist die Ausnahme und liegt dann meist in einem Naturschutzgebiet, wo der Betrieb ohnehin untersagt ist.

Schematische Darstellung Berlins mit den Schichten, die den Übungsbetrieb einschränken. Ein Stadtumriss zeigt drei übereinanderliegende Beschränkungsebenen. Die erste Ebene ist die durchgehende Bebauung: Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete füllen das gesamte Stadtgebiet, wodurch die A3-Bedingung von 150 Metern Abstand zu allen drei Gebietstypen innerstädtisch nicht erfüllbar ist. Die zweite Ebene sind Flugverbotszonen, dargestellt als eingezeichnete Bereiche: die Kontrollzone des Flughafens BER im Südosten, das Regierungsviertel mit den Bundesbehörden in der Mitte, Bahnanlagen als Linienstruktur und Naturschutzgebiete an den Rändern. Die dritte Ebene ist der Bereich außerhalb der Stadtgrenze im Brandenburger Umland, wo Feldflächen abseits von Ortschaften A3-Bedingungen erfüllen. Ein Pfeil vom Stadtzentrum nach außen zeigt die Konsequenz: Das praktische Selbststudium findet außerhalb Berlins statt. Eine Legende ordnet den drei Ebenen ihre Bedeutung zu.

Drei Schichten liegen übereinander. Die A3-Bedingung ist erst jenseits der Stadtgrenze erfüllbar.

Praktisch bedeutet das: Das Selbststudium findet im Brandenburger Umland statt, auf landwirtschaftlichen Flächen abseits von Ortschaften. Vorher zu prüfen bleiben Flugverbotszonen und Naturschutzgebiete, das Werkzeug dafür ist die DIPUL-Karte des Bundes.

Modellfluggelände: die Alternative im Stadtgebiet

Neben der offenen Kategorie gibt es einen zweiten Weg, der in Berlin praktisch wichtiger ist als anderswo: den Betrieb auf einem aufgestiegenen Modellfluggelände. Solche Flächen werden von Vereinen betrieben und haben eine luftrechtliche Erlaubnis, die eigene Betriebsregeln vorsieht.

Für Piloten bedeutet das drei Unterschiede:

Die Abstandsregeln der offenen Kategorie greifen dort nicht in derselben Form, weil der Betrieb über die Vereinserlaubnis läuft. Maßgeblich sind die Auflagen dieser Erlaubnis.

Vereinsmitgliedschaft ist meist Voraussetzung. Gastflüge sind üblich, aber an Anmeldung und Einweisung gebunden.

Nicht jedes Gelände lässt Multikopter zu. Viele Vereine sind auf Flächenmodelle ausgerichtet, FPV-Betrieb mit Brille ist gesondert zu klären.

Für das praktische Selbststudium vor der A2-Prüfung ersetzt ein Vereinsgelände die A3-Bedingungen allerdings nicht automatisch. Die Erklärung bezieht sich auf Betrieb unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, und ob ein bestimmtes Gelände diese erfüllt, hängt an seiner Lage. Ein Gelände am Stadtrand mit freiem Umfeld kann passen, eines zwischen Wohnbebauung nicht.

Was der Nachweis nicht leistet

Ein verbreiteter Irrtum: Der Drohnenführerschein sei eine Erlaubnis zum Fliegen. Er ist ein Kompetenznachweis und hebt keine einzige Beschränkung auf.

In Berlin liegen mehrere Schutzschichten übereinander:

Kontrollzone BER. Der Südosten der Stadt liegt im Bereich des Flughafens. Betrieb dort ist nur mit Freigabe möglich.

Regierungsviertel und Bundesbehörden. Um Bundestag, Bundeskanzleramt, Ministerien und weitere Einrichtungen bestehen Schutzbereiche.

Bahnanlagen. Über Betriebsanlagen der Eisenbahn ist der Betrieb beschränkt, und Berlin ist von ihnen durchzogen.

Naturschutzgebiete. Auch im Stadtgebiet, etwa in den Randbezirken.

Was davon wo gilt und wo Flüge tatsächlich möglich bleiben, steht ausführlich unter Drohne fliegen in Berlin und Flugverbotszonen für Drohnen.

Wer in Berlin welchen Nachweis braucht

Über den nötigen Nachweis entscheidet allein die Startmasse:

DrohneNachweisPraktischer Nutzen in Berlin
unter 250 gkeiner nötigam größten, A1 erlaubt den meisten Spielraum
250 g bis 900 g, C1A1/A3eingeschränkt durch Verbotszonen
C2 bis 4 kgA1/A3 + A2vor allem im Umland relevant
ohne C-Kennzeichnung, ab 250 gA1/A3, Betrieb in A3innerstädtisch kaum nutzbar

Für Berliner Verhältnisse ist die erste Zeile die interessanteste. Eine Drohne unter 250 Gramm darf in A1 betrieben werden, was den größten verbleibenden Spielraum lässt. Die Verbotszonen gelten trotzdem, und Registrierung sowie Haftpflichtversicherung sind wegen der Kamera Pflicht.

Ob sich der A2 lohnt, entscheidet der Einsatzort. Innerhalb Berlins bringt er wenig, weil er Verbotszonen nicht aufhebt. Im Umland und bei Aufträgen in Randlagen ist er nützlich. Die Anforderungen stehen unter Fernpilotenzeugnis A2.

Praktisch: Wohin für das Selbststudium

Die Anforderung ist eindeutig, die Umsetzung eine Frage der Fahrt. Drei Dinge sollten vor der Fahrt geklärt sein:

Die Fläche. Landwirtschaftlich genutzte Flächen abseits von Ortschaften erfüllen die 150-Meter-Bedingung regelmäßig. Der Blick auf die Karte ersetzt dabei die Schätzung vor Ort, weil Streusiedlungen und einzelne Höfe die Rechnung verändern.

Die Zonen. Rund um Berlin liegen die Kontrollzone BER im Südosten sowie mehrere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Beides zeigt die DIPUL-Karte.

Das Betretungsrecht. Eine Fläche, die luftrechtlich passt, gehört trotzdem jemandem. Der Start von einem Feldweg ist unproblematischer als der von einem bestellten Acker, und außerhalb der Vegetationszeit ist beides einfacher.

Für den Flug selbst gelten dieselben Regeln wie überall: Der Fernpilot behält die Drohne in direkter Sicht, hält Abstand zu unbeteiligten Personen und bleibt unter 120 Metern Höhe. Die Grundlagen stehen unter Drohne Flughöhe.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Als Betreiber registrieren beim Luftfahrt-Bundesamt, die eUAS-Nummer kommt auf die Drohne
  2. Online-Training A1/A3 durcharbeiten, zwei bis vier Stunden
  3. Prüfung ablegen, 40 Fragen in 40 Minuten
  4. 25 Euro zahlen, Zertifikat als PDF erhalten
  5. Nur für A2: praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen im Umland, Erklärung abgeben, Prüfstelle wählen, Theorieprüfung ablegen, 30 Euro an das LBA

Zwischen Schritt 1 und 4 liegt bei etwas Vorbereitung ein einziger Abend. Die typischen Fragen der Prüfung stehen unter Drohnenführerschein Prüfungsfragen.

Fazit: Der Nachweis ist einfach, der Standort ist es nicht

Die Kostenfrage hat eine kurze Antwort: 25 Euro, online, ohne Berliner Zusatz. Der A1/A3 ist an einem Abend erledigt, und dafür braucht es weder einen Termin noch einen Standort.

Schwieriger ist alles danach. Wer den A2 anstrebt, plant eine Fahrt ins Umland für das praktische Selbststudium ein. Und wer mit dem fertigen Nachweis in Berlin fliegen will, prüft zuerst die Karte, denn die Verbotszonen entscheiden hier mehr über den Flugtag als jeder Kompetenznachweis.

Häufige Fragen

Was kostet der Drohnenführerschein in Berlin?

Dasselbe wie überall in Deutschland. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostet beim Luftfahrt-Bundesamt 25 Euro für die Ausstellung, Lernmaterial und Online-Prüfung sind kostenlos. Das A2-Fernpilotenzeugnis kostet 30 Euro LBA-Gebühr plus die Gebühr der benannten Prüfstelle, die zwischen etwa 89 und 350 Euro liegt. Das Land Berlin erhebt keine eigene Gebühr.

Wo kann ich in Berlin den Drohnenführerschein machen?

Den A1/A3 überall, weil er vollständig online läuft. Training und Prüfung finden im Prüfungs- und Schulungsportal des Luftfahrt-Bundesamts statt, ein Termin vor Ort existiert nicht. Für den A2 brauchst du eine vom LBA benannte Prüfstelle; viele davon prüfen inzwischen online mit Fernaufsicht, sodass auch dort kein Berliner Standort nötig ist.

Wo übe ich in Berlin unter A3-Bedingungen?

Innerhalb der Stadtgrenzen praktisch nirgends. A3 verlangt 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten, und Berlin ist durchgehend eines dieser drei. Die Konsequenz: Für das praktische Selbststudium vor der A2-Prüfung führt der Weg ins Brandenburger Umland, auf Feldflächen abseits von Ortschaften.

Gibt es in Berlin besondere Drohnenregeln?

Beim Nachweis nein, beim Fliegen ja. Der Kompetenznachweis kommt vom Bund und gilt bundesweit gleich. Berlin bringt dagegen eine dichte Lage von Flugverbotszonen mit: Kontrollzone BER, Regierungsviertel, Bundesbehörden, Bahnanlagen und Naturschutzgebiete überlagern sich. Was wo gilt, zeigt die DIPUL-Karte des Bundes.

Brauche ich in Berlin überhaupt einen Drohnenführerschein?

Das entscheidet allein die Startmasse. Unter 250 Gramm ist kein Kompetenznachweis nötig, ab 250 Gramm wird der A1/A3 Pflicht. Für Berlin ist die Frage allerdings zweitrangig: Selbst mit gültigem Nachweis bleibt der Betrieb in weiten Teilen der Stadt untersagt, weil Verbotszonen unabhängig vom Nachweis gelten.

Lohnt sich der A2 für Berliner Piloten?

Nur eingeschränkt. Der A2 erlaubt mit einer C2-Drohne bis 4 Kilogramm den Betrieb mit 30 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen statt 150 Metern zu Wohngebieten. Das hilft in Randlagen und im Umland. In der Innenstadt scheitert der Betrieb an den Verbotszonen, die der A2 nicht aufhebt.

Wie lange ist der Nachweis gültig?

Fünf Jahre ab Ausstellung. Das Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat. In den letzten zwölf Monaten der Gültigkeit ist die Verlängerung möglich, beim A1/A3 online im LBA-Portal für 15 Euro. Wer die Frist verstreichen lässt, legt die vollständige Prüfung neu ab und zahlt die 25 Euro Erstausstellungsgebühr erneut.

Wo darf ich in Berlin mit Nachweis fliegen?

In den Randbezirken abseits der Verbotszonen, mit Einschränkungen. Große Teile der Innenstadt scheiden aus, weil Regierungsviertel, Bundesbehörden und Bahnanlagen eigene Schutzbereiche haben. Dazu kommen Naturschutzgebiete und die Kontrollzone des Flughafens BER im Südosten. Der Betrieb über Wohngrundstücken ist zusätzlich beschränkt.

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