Wer nach dem Drohnenführerschein für Bayern sucht, erwartet meist eine Landesbehörde, einen Prüfungstermin und eine bayerische Gebühr. Nichts davon existiert. Was stattdessen gilt und welche zwei Punkte in Bayern tatsächlich anders laufen, klärt dieser Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten sind bundeseinheitlich: 25 € für den A1/A3 beim LBA, Lernmaterial und Prüfung kostenlos.
- A2 kostet 30 € LBA-Gebühr plus 89 bis 350 € bei der Prüfstelle.
- Kein bayerischer Sonderweg: Zuständig für den Nachweis ist allein das Luftfahrt-Bundesamt.
- Regional relevant sind zwei Dinge: die Wahl der A2-Prüfstelle und der Übungsplatz unter A3-Bedingungen.
- Alpen und Schutzgebiete bringen zusätzliche Beschränkungen, die vom Nachweis unabhängig sind.
Warum es keinen bayerischen Drohnenführerschein gibt
Der Kompetenznachweis für Fernpiloten stammt aus der EU-Verordnung 2019/947. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, und die Ausstellung übernimmt in Deutschland eine Bundesbehörde: das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.
Damit ist die Zuständigkeit abschließend geregelt. Ein Bundesland kann weder eigene Nachweise ausstellen noch eigene Gebühren erheben noch zusätzliche Prüfungen verlangen. Die Suche nach “Drohnenführerschein Bayern Kosten” führt deshalb zur bundesweiten Antwort.
Zwei Bereiche bleiben trotzdem regional geprägt, und sie sind der eigentliche Grund, warum die Frage gestellt wird: wo die A2-Prüfung stattfindet und wo sich unter A3-Bedingungen üben lässt.

Der Nachweis selbst ist Bundessache. Regional entscheidet sich nur, wo geprüft und wo geübt wird.
Die Kosten im Einzelnen
| Position | Kosten | Wer erhebt sie |
|---|---|---|
| Online-Training A1/A3 | kostenlos | LBA |
| Online-Prüfung A1/A3 | kostenlos | LBA |
| Ausstellung A1/A3 | 25 € | LBA |
| Verlängerung A1/A3 | 15 € | LBA |
| Ausstellung A2 | 30 € | LBA |
| A2-Theorieprüfung | 89 bis 350 € | benannte Prüfstelle |
Der einzige Posten mit Spielraum ist die letzte Zeile. Die Prüfstellen sind private Anbieter, die vom LBA benannt werden, und sie kalkulieren frei. Der Unterschied liegt vor allem im Leistungsumfang: Eine reine Prüfungsabnahme liegt am unteren Ende, ein Paket mit Vorbereitungskurs und Tagesseminar am oberen.
Die Details zum kleinen Nachweis stehen unter Kleiner Drohnenführerschein A1/A3, die Anforderungen des A2 unter Fernpilotenzeugnis A2.
Der A1/A3 läuft komplett online
Für den kleinen Drohnenführerschein gibt es keinen bayerischen Termin, weil es überhaupt keinen Termin gibt. Der Ablauf:
- Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, dabei entsteht die eUAS-Nummer
- Online-Training in neun Themengebieten, je nach Vorwissen zwei bis vier Stunden
- Online-Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen in 40 Minuten, Bestehensgrenze 75 Prozent
- Gebühr von 25 Euro, danach steht das Zertifikat als PDF bereit
Ein Durchfallen kostet nichts außer Zeit, weil die Gebühr an die Ausstellung gekoppelt ist. Wie die Fragen aussehen, steht unter Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Beim A2 wird die Prüfstelle regional relevant
Der A2 ist der Punkt, an dem der Wohnort ins Spiel kommt. Die Theorieprüfung darf nur eine vom LBA benannte Prüfstelle für Fernpiloten abnehmen, und diese Stellen unterscheiden sich in zwei Punkten:
Prüfungsform. Ein Teil der Stellen prüft in Präsenz, meist zusammen mit einem Tagesseminar. Ein anderer Teil bietet die Prüfung online mit Fernaufsicht an, dann ist der Standort gleichgültig.
Preis und Umfang. Zwischen der reinen Prüfungsabnahme und dem Komplettpaket liegen mehrere hundert Euro.
Die verbindliche Liste der benannten Prüfstellen führt das Luftfahrt-Bundesamt. Sie ändert sich, weshalb ein Blick dorthin vor der Buchung sinnvoll ist. Wer in Bayern wohnt und Präsenz bevorzugt, findet Anbieter im Raum München und Nürnberg; wer flexibel bleiben will, wählt eine Online-Prüfstelle.
Vor der Prüfung steht das praktische Selbststudium unter A3-Bedingungen. Es wird nicht abgenommen, du erklärst den Abschluss selbst. Ernst nehmen sollte man es trotzdem, weil die Prüfungsfragen darauf aufbauen.
Wo sich in Bayern unter A3-Bedingungen üben lässt
A3 bedeutet 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten. Bayern bietet dafür günstige Voraussetzungen: Außerhalb der Ballungsräume um München, Nürnberg und Augsburg gibt es großflächig landwirtschaftlich genutzte Flächen, die die Bedingung erfüllen.
Drei Dinge sind vorher zu prüfen:
Flugverbotszonen. Kontrollzonen der Flughäfen München und Nürnberg, dazu militärische Bereiche und Bundeswasserstraßen. Das Werkzeug dafür ist die DIPUL-Karte des Bundes.
Naturschutzgebiete. Der Betrieb über Naturschutzgebieten und Nationalparks ist grundsätzlich untersagt, und Bayern hat davon viele. Die Einzelheiten stehen unter Drohne im Naturschutzgebiet.
Alpenregionen. In den bayerischen Alpen kommen Schutzgebiete, Rettungsflugverkehr und Wildruhezonen zusammen. Die Landesregeln stehen im Überblick unter Drohnengesetz Bayern.
Die Prüfstelle auswählen: worauf es ankommt
Weil die Prüfstellen frei kalkulieren und unterschiedliche Formate anbieten, lohnt ein Vergleich entlang von vier Fragen:
Prüfung online oder in Präsenz? Online mit Fernaufsicht spart die Anfahrt und ist terminlich flexibler. Präsenz mit Tagesseminar bringt Vorbereitung und Prüfung an einem Tag zusammen und hilft, wenn Selbststudium schwerfällt.
Ist die Vorbereitung enthalten? Das erklärt den größten Teil der Preisspanne. Die reine Prüfungsabnahme liegt am unteren Ende, ein Paket mit Lernmaterial und Seminar am oberen.
Wie viele Versuche sind eingeschlossen? Manche Anbieter berechnen den zweiten Anlauf gesondert.
Steht die Stelle aktuell auf der LBA-Liste? Die Benennung kann enden. Eine Prüfung bei einer Stelle ohne gültige Benennung führt zu keinem verwertbaren Nachweis.
Sonderfall Kitzrettung
In Bayern hat ein Anwendungsfall besonderes Gewicht: die Suche nach Rehkitzen vor der Mahd mit Wärmebilddrohnen. Der Einsatz läuft meist über Vereine und Jagdgenossenschaften und wirft eigene Fragen auf, weil er häufig in den frühen Morgenstunden und über größeren Flächen stattfindet.
Der Kompetenznachweis ist dabei nur ein Baustein. Je nach Drohne, Startmasse und Betriebsart können weitere Anforderungen hinzukommen. Die Einzelheiten stehen unter Drohnenführerschein für die Kitzrettung, die Technik unter Drohne mit Wärmebildkamera.
Wer den A2 überhaupt braucht
Für die meisten privaten Piloten ist der A1/A3 ausreichend. Der A2 lohnt in einem klar umrissenen Fall: Du fliegst eine Drohne der Klasse C2 mit bis zu 4 Kilogramm und willst näher als 150 Meter an bebaute Gebiete heran. Der A2 erlaubt dann 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen.
Wer eine Drohne unter 250 Gramm fliegt, braucht gar keinen Nachweis. Das betrifft die gesamte Mini-Klasse. Die vollständige Entscheidungshilfe steht unter Drohnenführerschein: brauche ich einen?.
Fazit: bundesweite Gebühr, regionale Logistik
Die Kostenfrage ist schnell beantwortet: 25 Euro für den A1/A3, alles davor kostenlos, und keine bayerische Zusatzgebühr. Wer den A2 anstrebt, sollte die Prüfstelle nach Prüfungsform und Preis auswählen statt nach Nähe, weil viele Stellen inzwischen online prüfen.
Regional bleibt die Vorbereitung: Für das praktische Selbststudium braucht es eine Fläche, die A3-Bedingungen erfüllt und in keiner Verbotszone liegt. In Bayern ist beides außerhalb der Ballungsräume gut zu finden, sofern Schutzgebiete und Alpenregeln vorher geprüft werden.
Häufige Fragen
Was kostet der Drohnenführerschein in Bayern?
Genau dasselbe wie im übrigen Bundesgebiet. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostet beim Luftfahrt-Bundesamt 25 Euro für die Ausstellung, Lernmaterial und Online-Prüfung stellt das LBA kostenlos bereit. Für das A2-Fernpilotenzeugnis kommen 30 Euro LBA-Gebühr plus die Gebühr der Prüfstelle dazu, die je nach Anbieter zwischen etwa 89 und 350 Euro liegt. Bayern erhebt keine eigenen Gebühren.
Gibt es in Bayern eigene Drohnenregeln für den Führerschein?
Nein. Der Kompetenznachweis richtet sich nach der EU-Verordnung 2019/947 und wird bundesweit vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Landesrecht spielt beim Nachweis selbst keine Rolle. Bayerische Besonderheiten betreffen andere Bereiche, etwa Naturschutzgebiete und Alpenregionen, dort gelten Schutzgebietsregeln zusätzlich zum Luftrecht.
Wo mache ich den kleinen Drohnenführerschein in Bayern?
Online, ortsunabhängig. Das Online-Training und die Prüfung für den A1/A3 laufen vollständig im Prüfungs- und Schulungsportal des Luftfahrt-Bundesamts. Ein Termin vor Ort ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Der Wohnort in Bayern ändert daran nichts, das Zertifikat kommt als PDF.
Brauche ich für den A2 einen Termin in München oder Nürnberg?
Nur wenn du eine Prüfstelle mit Präsenzprüfung wählst. Die A2-Theorieprüfung muss bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten abgelegt werden. Ein Teil dieser Stellen prüft online mit Fernaufsicht, ein anderer Teil vor Ort. Die aktuelle Liste der benannten Prüfstellen führt das Luftfahrt-Bundesamt, dort ist auch ersichtlich, wer online prüft.
Wie läuft die A2-Prüfung ab?
Sie besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten, zum Bestehen sind mindestens 75 Prozent richtige Antworten nötig. Voraussetzung ist der bereits abgelegte Kompetenznachweis A1/A3 plus ein praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen, dessen Abschluss du selbst erklärst.
Wo übe ich in Bayern unter A3-Bedingungen?
A3 verlangt 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten. In Bayern ist das außerhalb der Ballungsräume gut zu finden: landwirtschaftliche Flächen abseits von Ortschaften erfüllen die Bedingung regelmäßig. Zu prüfen bleiben Flugverbotszonen, Naturschutzgebiete und Alpenregionen mit eigenen Beschränkungen, dafür ist die DIPUL-Karte des Bundes das richtige Werkzeug.
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Fünf Jahre ab Ausstellung, bundesweit einheitlich. Das Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat. In den letzten zwölf Monaten der Gültigkeit ist eine Verlängerung möglich, beim A1/A3 online im LBA-Portal für 15 Euro. Nach Ablauf bleibt nur die vollständige Neuprüfung zum Preis der Erstausstellung.
Gilt der bayerische Drohnenführerschein auch im Ausland?
Es gibt keinen bayerischen Drohnenführerschein, es gibt einen deutschen EU-Kompetenznachweis. Er gilt in allen EU-Staaten, im EWR mit Norwegen, Island und Liechtenstein sowie in der Schweiz. Für einen Ausflug nach Österreich oder Südtirol reicht er also aus, dort gelten allerdings zusätzlich örtliche Betriebsregeln.