Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, spielt beim Drohnenrecht aber nach denselben Regeln. Der Führerschein heißt dort Fernpiloten-Zertifikat, kostet 20 Franken und läuft über das BAZL. Zwei Dinge sind trotzdem anders als in Deutschland: das Mindestalter und die Frage, wer die A2-Prüfung abnimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 kostet 20 Franken und wird online beim BAZL erworben, Training inklusive.
- Das Fernpiloten-Zeugnis A2 kostet ebenfalls 20 Franken, die Prüfung findet in Ittigen, Illnau oder Lausanne statt.
- Das Mindestalter liegt bei 12 Jahren, deutlich unter den 16 Jahren, die in Deutschland und Österreich gelten.
- Die Registrierung kostet 10 Franken und gilt unbefristet in allen EASA-Staaten.
- EU-Zertifikate werden anerkannt, deutsche Urlauber brauchen nichts nachzuholen.
Warum die Schweiz nach EU-Regeln fliegt
Die Schweiz ist Mitgliedstaat der europäischen Flugsicherheitsagentur EASA und hat die europäischen Drohnenregeln übernommen. Praktisch heißt das: dieselben Kategorien, dieselben Unterkategorien A1, A2 und A3, dieselbe Obergrenze von 120 Metern über Grund. Und es heißt, dass Zertifikate gegenseitig gelten. Das BAZL formuliert das eindeutig: In einem EASA-Mitgliedstaat erworbene Zertifikate sind in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt.
Für die Praxis ist das die wichtigste Information des ganzen Themas. Wer aus Deutschland mit der Drohne in die Schweiz fährt, packt seine vorhandenen Papiere ein und ist fertig. Welche Zonen dort gesperrt sind und warum das tagesaktuelle Luftraum-Bulletin dazugehört, steht im Ratgeber Drohnen-Gesetz Schweiz.
Die drei Stufen und was sie kosten

Alle drei Prüfungsgebühren liegen bei 20 Franken, der Unterschied steckt im Aufwand drumherum.
| Stufe | Gebühr BAZL | Prüfungsform | Wofür |
|---|---|---|---|
| Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 | 20 CHF | online von zu Hause | Standardfall der offenen Kategorie |
| Fernpiloten-Zeugnis A2 | 20 CHF | Präsenzprüfung an drei Standorten | näher an unbeteiligte Personen heran |
| STS-Zertifikat | 20 CHF Theorie | Theorieprüfung plus praktische Ausbildung | spezielle Kategorie |
| Registrierung als Betreiber | 10 CHF | Formular im dLIS-Portal | Pflicht ab 250 g oder mit Kamera |
Die einheitlichen 20 Franken sind bemerkenswert. In Deutschland kostet allein die Ausstellung des A1/A3-Nachweises 25 Euro, und beim A2 kommen zur LBA-Gebühr von 30 Euro noch die Kosten einer privaten Prüfstelle, üblicherweise 120 bis 380 Euro insgesamt. Die Schweiz nimmt die A2-Prüfung selbst ab und verlangt dafür dieselbe kleine Gebühr wie für die Einstiegsstufe.
Das Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 Schritt für Schritt
Der Einstieg läuft vollständig digital ab, ein Behördengang ist nicht vorgesehen.
- Login anlegen. Der Zugang zum BAZL-Portal läuft über ein eIAM-Konto, also AGOV oder CH-Login. Dieselbe Anmeldung nutzt du später für die Registrierung.
- Online-Training durcharbeiten. Es deckt Luftrecht, Betriebsgrenzen, Wetter, Technik und menschliche Leistungsfähigkeit ab, also dieselben Themenfelder wie in der EU.
- Prüfung ablegen. Sie läuft ebenfalls online und von zu Hause aus.
- Zertifikat sichern. Es gilt fünf Jahre und wird in allen EASA-Staaten anerkannt.
Zum Vergleich: Der deutsche Weg über das Luftfahrt-Bundesamt sieht 40 Multiple-Choice-Fragen in 40 Minuten vor, zu bestehen mit mindestens 75 Prozent richtiger Antworten. Wie dieser Ablauf im Detail aussieht, steht im Ratgeber Kleiner Drohnenführerschein.
Mindestalter 12: der größte Unterschied zu Deutschland
Die europäische Regelung setzt das Mindestalter für Fernpiloten auf 16 Jahre und erlaubt den Mitgliedstaaten, es bis auf 12 Jahre zu senken. Die Schweiz hat diesen Spielraum voll ausgeschöpft: Sowohl für das Fernpiloten-Zertifikat als auch für die Registrierung als Betreiber nennt das BAZL 12 Jahre.
Deutschland und Österreich bleiben dagegen bei 16 Jahren, in Deutschland dürfen Jüngere nur unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten fliegen. Für Familien mit Kindern ist das der praktisch spürbarste Unterschied zwischen den Ländern. Wie die Altersgrenzen in Deutschland gestaffelt sind, zeigt der Ratgeber Wie alt muss man sein, um eine Drohne zu fliegen.
Die A2-Prüfung: Termin vor Ort einplanen
Wer mit einer C2-Drohne näher an unbeteiligte Personen heranfliegen will, braucht das Fernpiloten-Zeugnis A2. Der Weg dorthin hat drei Bestandteile:
- Das A1/A3-Zertifikat muss vorliegen. Ohne diese Grundlage ist eine Anmeldung nicht möglich.
- Praktisches Selbststudium. Die Flugpraxis eignest du dir selbst an und erklärst das anschließend. Eine formale Schulung schreibt die Verordnung dafür nicht vor.
- Präsenzprüfung an einem der drei Standorte: Ittigen bei Bern, Illnau im Kanton Zürich oder Lausanne.
Die Anfahrt ist damit der eigentliche Aufwand, die Gebühr von 20 Franken fällt kaum ins Gewicht. Wer ohnehin in der EU wohnt, prüft vorher, ob der heimische Weg zum A2 nicht praktischer ist: Das Zeugnis gilt anschließend in beide Richtungen.
Registrierung, Kennzeichnung und die geheimen drei Zeichen
Registrierungspflichtig ist jeder Betreiber, dessen Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera beziehungsweise ein Mikrofon mitführt. Ausgenommen bleiben ausschließlich Drohnen unter 250 Gramm ohne solche Sensoren.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Portal | dLIS des BAZL, Zugang über eIAM (AGOV oder CH-Login) |
| Gebühr | 10 CHF |
| Gültigkeit | unbefristet, in allen EASA-Staaten |
| Mindestalter | 12 Jahre |
| Kennzeichnung | Betreibernummer im Format CHExxxxxxxxxxxx-xyz |
Die letzten drei Zeichen der Betreibernummer sind vertraulich. Sichtbar an der Drohne stehen nur die ersten 13 Zeichen. Der Teil hinter dem Bindestrich funktioniert wie ein Passwort und gehört weder auf die Plakette noch in ein Forum. Dieselbe Logik gilt bei der deutschen e-ID, wie der Ratgeber Drohnen-Plakette und e-ID zeigt.
Bei der Versicherung fragt das Portal die Policendetails ab:
Nummer, Gesellschaft und deren Sitz. Wer eine Drohne unter 250 Gramm
ohne Kamera betreibt, trägt stattdessen den Vermerk
dronebelow250g ein. Was eine Drohnen-Haftpflicht abdecken sollte
und wo typische Lücken liegen, steht im Ratgeber
Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Die Anerkennung gilt in beide Richtungen
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, fliegt mit dem BAZL-Zertifikat auch in Deutschland, Österreich und jedem anderen EASA-Staat. Die Registrierung gilt ebenso: Sie ist unbefristet und über alle EASA-Mitgliedstaaten hinweg wirksam, also in den EU-Ländern sowie Liechtenstein, Norwegen und Island.
Daraus folgt eine Regel, die häufiger falsch verstanden wird: Es gilt genau ein Registrierungsland. Wer in der Schweiz wohnt, registriert sich beim BAZL und nirgends sonst. Eine zweite Registrierung in Deutschland wäre weder nötig noch zulässig, auch bei regelmäßigen Flügen dort.
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Wohnsitz Schweiz, Flug in Deutschland | Schweizer e-ID und Zertifikat gelten |
| Wohnsitz Deutschland, Flug in der Schweiz | deutsche e-ID und Nachweis gelten |
| Wohnsitz in beiden Ländern | Registrierung am Hauptwohnsitz, einmalig |
Was sich beim Grenzübertritt tatsächlich ändert, sind die Zonen und die Versicherungsanforderungen. Bei der Registrierung fragt das BAZL für Drohnen ab 250 Gramm die Policendetails ab, und die Schweizer Anforderungen an die Deckungssumme weichen von den deutschen ab.
Verlängerung: die Drei-Monats-Regel
Das Zertifikat gilt fünf Jahre. Für die Erneuerung gibt es ein Zeitfenster: Läuft es innerhalb der nächsten drei Monate ab, kannst du es über eine Auffrischungsschulung mit anschließendem Test online verlängern. Ist es bereits abgelaufen, greift das Fenster nicht mehr, und der komplette Weg beginnt von vorn.
Das ist strenger als es klingt, weil niemand automatisch erinnert wird. Ein Kalendereintrag vier Monate vor Ablauf löst das Problem. Wie die Verlängerung in Deutschland funktioniert und welche Fristen dort gelten, steht im Ratgeber Kenntnisnachweis verlängern.
Fazit: 20 Franken und ein Abend
Der Schweizer Weg ist der unkomplizierteste im deutschsprachigen Raum: einheitliche 20 Franken je Prüfungsstufe, alles über ein Portal, dazu ein Mindestalter, das auch Jugendliche legal fliegen lässt. Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, erledigt Zertifikat und Registrierung an einem Abend für zusammen 30 Franken.
Wer aus Deutschland oder Österreich anreist, macht gar nichts: Die vorhandenen Papiere gelten. Die Vorbereitung gehört stattdessen in die Zonen, weil das Schweizer Kartenmaterial aus zwei Quellen besteht und Wildruhezonen dort eine größere Rolle spielen als nördlich der Grenze. Der Ratgeber zu den Drohnen-Regeln in der Schweiz geht diesen Teil durch.
Häufige Fragen
Was kostet der Drohnenführerschein in der Schweiz?
Das Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 kostet beim BAZL 20 Franken, Training und Prüfung laufen online. Für das Fernpiloten-Zeugnis A2 verlangt das BAZL ebenfalls 20 Franken Prüfungsgebühr, dort kommt allerdings ein Prüfungstermin vor Ort dazu. Die Registrierung als Betreiber kostet separat 10 Franken.
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz eine Drohne fliegen?
Ab 12 Jahren. Die Schweiz nutzt damit den Spielraum, den die europäische Regelung den Staaten lässt: Der Standard liegt bei 16 Jahren, abgesenkt werden darf bis auf 12. Dasselbe Mindestalter von 12 Jahren gilt auch für die Registrierung als Drohnenbetreiber beim BAZL.
Gilt mein deutscher Drohnenführerschein in der Schweiz?
Ja. Die Schweiz ist EASA-Mitgliedstaat, und in einem EASA-Staat erworbene Zertifikate werden in allen anderen anerkannt. Dein A1/A3-Nachweis vom Luftfahrt-Bundesamt und deine deutsche e-ID reichen also aus. Doppelt registrieren darfst du dich nicht, es gilt genau ein Registrierungsland.
Wo läuft die A2-Prüfung in der Schweiz ab?
Als Präsenzprüfung an drei Standorten: Ittigen bei Bern, Illnau im Kanton Zürich und Lausanne. Voraussetzung ist das Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 sowie ein praktisches Selbststudium, das du in eigener Verantwortung absolvierst. Die Prüfungsgebühr des BAZL beträgt 20 Franken.
Wie lange gilt das Schweizer Fernpiloten-Zertifikat?
Fünf Jahre, und zwar in allen EASA-Mitgliedstaaten. Läuft es innerhalb der nächsten drei Monate ab, kannst du es über eine Auffrischungsschulung samt Test online erneuern. Ist es bereits abgelaufen, hilft nur der komplette Weg von vorn, also Training und Prüfung erneut.
Muss ich meine Drohne in der Schweiz registrieren?
Ja, sobald sie 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera beziehungsweise ein Mikrofon an Bord hat. Ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 Gramm ohne solche Sensoren. Die Registrierung läuft über das dLIS-Portal des BAZL, kostet 10 Franken und gilt zeitlich unbegrenzt in allen EASA-Staaten.
Was bedeutet die Betreibernummer CHE mit dem Anhang nach dem Bindestrich?
Die Schweizer Betreibernummer hat das Format CHExxxxxxxxxxxx-xyz. Sichtbar an der Drohne angebracht werden die ersten 13 Zeichen. Die drei Zeichen hinter dem Bindestrich funktionieren wie ein Passwort, sie gehören weder auf die Drohne noch in Formulare, die andere einsehen können.
Brauche ich in der Schweiz eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Für Drohnen ab 250 Gramm verlangt das BAZL bei der Registrierung die Angaben zur Haftpflichtpolice, also Policennummer, Gesellschaft und deren Sitz. Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm ohne Sensoren tragen stattdessen den Vermerk dronebelow250g in die Versicherungsfelder ein.