Wie alt muss man sein, um eine Drohne zu fliegen?

Das Mindestalter für Fernpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Welche drei Ausnahmen jüngeren Piloten offenstehen, wer registriert wird und wer bei Schäden haftet.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Die Frage steht meist kurz vor Weihnachten im Raum: Das Kind wünscht sich eine Drohne, und niemand weiß, ob es sie überhaupt fliegen darf. Die Antwort besteht aus einer klaren Zahl und drei Ausnahmen, die in der Praxis wichtiger sind als die Zahl selbst. Dieser Artikel ordnet beides ein und klärt die Frage, die noch häufiger unterschätzt wird: wer bei einem Schaden zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 16 Jahre ist das Mindestalter für Fernpiloten in Deutschland, festgelegt in Artikel 9 der EU-Verordnung 2019/947.
  • Kein Mindestalter gilt in drei Fällen: Spielzeugdrohnen der Klasse C0, privat gebaute Modelle unter 250 g und Flüge unter direkter Aufsicht.
  • Registrierung ab 16: Jüngere fliegen unter der e-ID eines sorgeberechtigten Erwachsenen.
  • Haftung liegt bei den Eltern: als Halter der Drohne verschuldensunabhängig, dazu über die Aufsichtspflicht.
  • Der Kompetenznachweis A1/A3 hat kein Mindestalter, kostet 25 Euro und gilt fünf Jahre.

Die Zahl: 16 Jahre

Artikel 9 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 setzt das Mindestalter für Fernpiloten in der offenen und der speziellen Kategorie auf 16 Jahre. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, ein deutsches Gesetz dazu gibt es nicht.

Die Mitgliedstaaten dürfen dieses Alter absenken, in der offenen Kategorie um bis zu vier Jahre, also auf 12. Deutschland hat davon keinen Gebrauch gemacht. Wer in Frankreich oder Österreich andere Werte liest, liest korrekt: Dort gelten teilweise abweichende Grenzen. Für Flüge in Deutschland zählt die 16.

Der Begriff Fernpilot meint dabei die Person, die die Drohne tatsächlich steuert. Er ist streng zu trennen vom Betreiber, und genau diese Trennung löst die meisten Familienfälle.

Die drei Ausnahmen

Übersicht der Altersstufen beim Drohnenfliegen in Deutschland. Ohne Altersgrenze möglich sind drei Fälle: eine Drohne der Klasse C0, die zugleich Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie ist, ein privat gebautes Modell unter 250 Gramm sowie jeder Flug unter unmittelbarer Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten. Ab 16 Jahren darf man eigenständig als Fernpilot fliegen und sich selbst als UAS-Betreiber registrieren. Ab 18 Jahren kommen Verträge ohne Zustimmung der Eltern hinzu, etwa Versicherungen, sowie der gewerbliche Betrieb. Die Haftung liegt bei minderjährigen Piloten in der Regel bei den Eltern.

Die Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Familienalltag wichtiger als die Grenze selbst.

Erstens: die Spielzeugdrohne. Ist die Drohne der Klasse C0 zugeordnet und zugleich Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, entfällt das Mindestalter. Erkennbar ist das an der Kennzeichnung auf der Verpackung, häufig zusammen mit einer Altersempfehlung des Herstellers. Diese Empfehlung ersetzt dann die gesetzliche Grenze.

Zweitens: das privat gebaute Modell unter 250 Gramm. Wer selbst baut und unter der Gewichtsgrenze bleibt, fällt ebenfalls aus der Altersregel heraus. Das betrifft in der Praxis vor allem kleine Selbstbau-Modelle aus dem FPV-Bereich.

Drittens, und das ist der Alltagsfall: die unmittelbare Aufsicht. Steht ein Fernpilot daneben, der selbst alle Anforderungen erfüllt, darf auch ein Achtjähriger die Knüppel bedienen. Der Aufsichtsführende muss mindestens 16 sein und den für die Drohne nötigen Nachweis besitzen.

Was unmittelbare Aufsicht bedeutet, ist nirgends in Metern definiert. Sinnvoll auslegen lässt es sich so: in Sicht- und Rufweite, mit der Möglichkeit, jederzeit einzugreifen. Wer das Fliegen ernsthaft beibringen will, nutzt Modelle, bei denen sich die Steuerung auf eine zweite Fernsteuerung übergeben lässt, oder einen FPV-Simulator für die ersten Stunden.

Fernpilot und Betreiber: die entscheidende Unterscheidung

Das Drohnenrecht kennt zwei Rollen, und sie können auf verschiedene Personen fallen:

RolleWer das istWas daran hängt
Fernpilotsteuert die Drohne im FlugMindestalter, Kompetenznachweis
UAS-Betreiberist für die Drohne verantwortlichRegistrierung, e-ID, Versicherung

Bei einer Familiendrohne ist der Vater oder die Mutter Betreiber, das Kind Fernpilot. Der Betreiber registriert sich beim Luftfahrt-Bundesamt, bekommt seine e-ID und bringt sie an der Drohne an. Die Registrierung ist laut Luftfahrt-Bundesamt grundsätzlich ab 16 Jahren möglich, jüngere Personen brauchen einen sorgeberechtigten Erwachsenen. Der komplette Ablauf steht im Ratgeber Drohne beim LBA registrieren.

Wichtig für die Praxis: Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur qualifizierte Fernpiloten seine Drohne fliegen. Er trägt damit die Verantwortung dafür, dass sein Kind entweder alt genug ist oder unter Aufsicht steht.

Wer haftet, wenn etwas passiert

Hier liegt der Punkt, der in Familien am häufigsten übersehen wird. Die Haftung folgt zwei getrennten Wegen, und beide führen zu den Eltern.

Halterhaftung. Nach dem Luftverkehrsgesetz haftet der Halter eines Luftfahrzeugs für Schäden verschuldensunabhängig. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand einen Fehler gemacht hat. Wer als Betreiber registriert ist, ist im Regelfall auch Halter.

Aufsichtspflicht. § 832 BGB verpflichtet Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Kommt es zum Schaden, müssen sie darlegen, dass sie dieser Pflicht nachgekommen sind.

Das Kind selbst haftet nur eingeschränkt: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist es überhaupt nicht deliktsfähig, zwischen 7 und 17 Jahren nur, soweit es die nötige Einsicht hatte.

Daraus folgt eine einfache Konsequenz: Die Drohnen-Haftpflicht ist im Familienalltag die eigentliche Absicherung. Sie ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, und beim Abschluss lohnt der Blick auf die Frage, ob mitfliegende Familienmitglieder eingeschlossen sind. Viele Tarife decken den gesamten Haushalt ab, manche nur die namentlich genannte Person.

Welcher Nachweis wann nötig ist

Der Kompetenznachweis hängt am Gewicht und an der Klasse der Drohne, nicht am Alter des Piloten:

DrohneNötiger Nachweis
unter 250 g ohne Kamera, Spielzeug C0keiner
C0 unter 250 g mit KameraRegistrierung, kein Nachweis
C1 bis 900 gKompetenznachweis A1/A3
C2 bis 4 kgzusätzlich Fernpilotenzeugnis A2

Der kleine Drohnenführerschein A1/A3 läuft vollständig online: Schulungsmaterial durcharbeiten, dann 40 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantworten, bestanden ab 75 Prozent. Er kostet einmalig 25 Euro und gilt fünf Jahre. Ein Mindestalter für die Prüfung selbst gibt es nicht, sinnvoll wird sie mit Blick auf die 16.

Ob im konkreten Fall überhaupt ein Nachweis nötig ist, klärt der Ratgeber Brauche ich einen Drohnenführerschein.

Der Modellflugverein als geordneter Weg

Für den Betrieb im Rahmen von Modellflugvereinen und -verbänden sieht die EU-Verordnung einen eigenen Rahmen vor. Der Verband erhält eine Betriebsgenehmigung und legt darin die Anforderungen an seine Mitglieder fest, einschließlich der Altersregeln.

Für Familien hat das drei Vorteile: ein zugelassenes Fluggelände ohne die Abstandsregeln des freien Geländes, erfahrene Piloten als Ansprechpartner und häufig ein Lehrer-Schüler-System, bei dem zwei Fernsteuerungen gekoppelt werden und der Ausbilder jederzeit übernehmen kann. Viele Vereine führen eigene Jugendgruppen.

Welche Drohne für den Einstieg im Jugendalter

Aus den Regeln ergibt sich fast von selbst, welche Klasse zum Einstieg passt. Modelle unter 250 Gramm brauchen keinen Kompetenznachweis, halten die Abstandsregeln überschaubar und richten bei einem Absturz den geringsten Schaden an. Die Auswahl in dieser Klasse ist inzwischen groß, ein Überblick steht im Ratgeber Drohne unter 250 g mit Kamera.

Drei Dinge sollten trotzdem geklärt sein, bevor die Drohne ausgepackt wird:

  1. Registrierung erledigt, e-ID auf der Drohne angebracht.
  2. Haftpflicht abgeschlossen und geprüft, wer mitversichert ist.
  3. Fluggebiet geklärt. Wo überhaupt geflogen werden darf, zeigt die Dipul-Karte, die Grundregeln stehen im Ratgeber Drohnen-Regeln in Deutschland.

Fazit: die Aufsicht öffnet die Tür

Die 16 ist eine klare Grenze, aber sie sperrt niemanden aus. Wer jünger ist, fliegt unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten völlig legal, und mit einer Spielzeugdrohne der Klasse C0 sogar ohne diese Einschränkung.

Die eigentliche Hausaufgabe liegt woanders: Registrierung und e-ID laufen auf einen Erwachsenen, und der haftet auch. Wer beides vor dem ersten Start erledigt und eine Haftpflicht mit Familiendeckung abschließt, hat den rechtlichen Teil hinter sich. Danach zählt nur noch das Üben, und dafür gibt es den Ratgeber Drohne fliegen lernen.

Häufige Fragen

Wie alt muss man sein, um eine Drohne zu fliegen?

In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren, festgelegt in Artikel 9 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten eine Absenkung auf bis zu 12 Jahre, Deutschland hat davon keinen Gebrauch gemacht. Drei Ausnahmen erlauben jüngeren Piloten trotzdem das Fliegen, darunter der Betrieb unter direkter Aufsicht eines erwachsenen Fernpiloten.

Darf mein Kind unter Aufsicht eine Drohne fliegen?

Ja, das ist die praktisch wichtigste Ausnahme. Steht ein Fernpilot daneben, der selbst alle Anforderungen erfüllt, also mindestens 16 Jahre alt ist und den nötigen Kompetenznachweis besitzt, gilt für den steuernden Piloten kein Mindestalter. Unmittelbare Aufsicht bedeutet dabei: in Ruf- und Sichtweite, mit der Möglichkeit, jederzeit einzugreifen oder die Steuerung zu übernehmen.

Gilt das Mindestalter auch für Spielzeugdrohnen?

Nein. Für Drohnen der Klasse C0, die zugleich Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sind, gibt es kein gesetzliches Mindestalter. Maßgeblich ist dann die Altersempfehlung des Herstellers auf der Verpackung. Zu erkennen sind solche Modelle am CE-Zeichen mit Spielzeug-Kennzeichnung und an der Altersangabe, die bei vielen Modellen bei 8 oder 14 Jahren liegt.

Ab welchem Alter kann man sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?

Die Registrierung als UAS-Betreiber ist laut Luftfahrt-Bundesamt grundsätzlich ab 16 Jahren möglich. Für jüngere Personen übernimmt ein sorgeberechtigter Erwachsener die Registrierung und wird damit selbst Betreiber. Die e-ID, die aus der Registrierung folgt, gehört dann auf die Drohne, und die Pflichten des Betreibers treffen den registrierten Erwachsenen.

Wer haftet, wenn ein Kind mit der Drohne einen Schaden verursacht?

In aller Regel die Eltern, und zwar auf zwei Wegen. Als Halter der Drohne haften sie nach dem Luftverkehrsgesetz verschuldensunabhängig, also auch ohne eigenen Fehler. Dazu kommt die Aufsichtspflicht nach § 832 BGB. Kinder selbst sind bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gar nicht deliktsfähig, danach nur, soweit sie die nötige Einsicht besitzen. Eine Drohnen-Haftpflicht ist deshalb Pflicht und im Familienalltag die wichtigste Absicherung.

Ab welchem Alter darf man den Drohnenführerschein machen?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird online erworben, Schulung und Prüfung sind an kein Mindestalter geknüpft. Praktisch relevant ist er allerdings erst mit 16 Jahren, weil erst dann eigenständiges Fliegen erlaubt ist. Er kostet einmalig 25 Euro und gilt fünf Jahre. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen im Multiple-Choice-Format, bestanden ist sie ab 75 Prozent richtiger Antworten.

Darf ein Jugendlicher eine Drohne kaufen?

Für den Kauf selbst gilt das allgemeine Vertragsrecht, das Drohnenrecht spielt hier keine Rolle. Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren können mit eigenen Mitteln kaufen, solange die Zahlung aus Taschengeld oder überlassenem Geld erfolgt, sonst braucht es die Zustimmung der Eltern. Für Verträge mit Laufzeit, etwa eine Versicherung oder ein Abo, gilt diese Erleichterung nicht.

Gelten im Modellflugverein andere Altersregeln?

Ja. Der Betrieb im Rahmen von Modellflugvereinen und -verbänden läuft über eine eigene Betriebsgenehmigung, und dort legt der Verband die Anforderungen an seine Mitglieder fest, einschließlich des Mindestalters. Viele Vereine haben eigene Jugendgruppen mit Ausbildungsprogrammen und Lehrer-Schüler-Systemen an der Fernsteuerung. Für Familien mit fliegerisch interessierten Kindern ist das der geordnetste Weg.

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