Fast jeder Drohnenflug in Europa läuft in der offenen Kategorie ab, und die meisten Piloten merken davon nichts. Genau das ist ihr Sinn: Wer sich an eine Handvoll fester Grenzen hält, braucht keine Genehmigung und keinen Antrag. Interessant wird es an den Rändern, denn dort entscheidet oft eine einzige Zahl darüber, ob ein Flug noch erlaubt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Höchstzulässige Startmasse: 25 Kilogramm, gemessen im flugfertigen Zustand mit Akku und Zubehör.
- Maximale Höhe: 120 Meter über Grund, gemessen vom Boden unter der Drohne.
- Ständiger Sichtkontakt ohne Hilfsmittel, Brille und Fernglas zählen nicht.
- Mindestalter 16 Jahre, mit Ausnahmen für Aufsicht und für Drohnen der Klasse C0.
- Verboten bleiben Flüge über Menschenansammlungen, der Transport von Gefahrgut und der Abwurf von Gegenständen.
Was die offene Kategorie ausmacht
Die EU-Drohnenverordnung sortiert Flüge nach Risiko in drei Kategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Die offene Kategorie steht ganz unten in dieser Risikoskala, und sie ist die einzige, in der du ohne jede behördliche Vorabprüfung starten darfst.
Der Unterschied zu den anderen beiden ist grundsätzlicher Natur. In der speziellen Kategorie erlaubt eine Behörde dir einen konkreten Betrieb, nachdem du das Risiko bewertet hast. In der offenen Kategorie erlaubt der Verordnungsgeber allen alles, was innerhalb eines festen Rahmens liegt. Du prüfst selbst, ob du drin bist.
Dieser Rahmen besteht aus zwei Ebenen, die gern verwechselt werden:
- Die Grenzen der Kategorie gelten immer und für jeden. Sie stehen in Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und sind das Thema dieses Artikels.
- Die Regeln der Unterkategorie A1, A2 oder A3 kommen obendrauf und regeln, wie nah du an Menschen heran darfst. Sie hängen an der Klasse deiner Drohne.
Was dagegen nicht an der Kategorie hängt: Registrierung, Kennzeichnung und Versicherung. Diese drei Pflichten treffen dich unabhängig davon, wie klein oder harmlos dein Flug ist.
Die maximale Startmasse: 25 Kilogramm
Die härteste Obergrenze der offenen Kategorie ist das Gewicht. Über 25 Kilogramm höchstzulässiger Startmasse endet sie ohne Ausnahme.
Entscheidend ist der Zustand beim Abheben, nicht das Datenblatt. Gewogen wird die Drohne so, wie sie fliegt: mit eingesetztem Akku, montierten Propellern, Kamera, Filter, Landegestell und allem, was du sonst angeschraubt hast. Bei den allermeisten Kameradrohnen ist diese Grenze reine Theorie, ein professionelles Kamerasystem für Kinoaufnahmen kommt ihr dagegen nahe.
Praktisch relevanter sind die Gewichtsstufen darunter, denn sie entscheiden über die Unterkategorie:
| Startmasse | Unterkategorie | Was sie erlaubt |
|---|---|---|
| unter 250 g | A1 | Überflug einzelner Personen zulässig |
| unter 900 g | A1 | kein absichtlicher Überflug von Personen |
| unter 4 kg | A2 | 30 m Abstand zu Unbeteiligten, langsam 5 m |
| unter 25 kg | A3 | 150 m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten |
Welche Klasse zu welcher Stufe gehört und was das Klassenlabel damit zu tun hat, steht im Ratgeber Drohnenklassen C0 bis C4. Die Sonderrolle der 250-Gramm-Marke behandelt der Artikel Drohne unter 250 g: wo du fliegen darfst.
Die Höhengrenze: 120 Meter über Grund
Die zweite feste Grenze ist die Flughöhe. In der offenen Kategorie sind 120 Meter über Grund zulässig, und dieser Wert ist deutlich tückischer als er klingt.
Maßgeblich ist der Abstand zum Boden direkt unter der Drohne, den Startpunkt lässt die Verordnung dabei außer Betracht. Solange du über ebener Fläche fliegst, laufen beide Werte gleich. Sobald sich das Gelände neigt, driften sie auseinander, denn die App zeigt weiterhin die Höhe über dem Startpunkt.
Die kritische Richtung ist abfallendes Gelände. Wer von einer Klippe, einem Plateau oder einer Talkante aus startet und über die Kante hinausfliegt, sammelt Bodenabstand ein, ohne zu steigen: Fällt das Gelände um 60 Meter ab, zeigt die App bei 100 Metern noch grüne Werte, während die Drohne tatsächlich 160 Meter über Grund steht. Das ist ein Verstoß, den kein Warnhinweis meldet.
Ansteigendes Gelände wirkt genau umgekehrt und ist rechtlich der harmlose Fall: Der Bodenabstand schrumpft, du bleibst also sicher unter der Grenze. Dort droht die andere Gefahr, nämlich die Kollision mit dem Hang, weil die Drohne dem Gelände nicht von selbst folgt.

Hinter der Geländekante zeigt die App 100 Meter, während die Drohne 160 Meter über Grund steht. Die Grenze folgt dem Boden.
Eine Ausnahme kennt die Verordnung: Beim Betrieb in der Nähe eines Hindernisses, das höher als 105 Meter ist, darfst du bis 15 Meter über dessen Höhe steigen. Die Ausnahme gilt nur im Umkreis von 50 Metern um das Bauwerk und setzt voraus, dass der Betreiber des Bauwerks zustimmt. Gedacht ist sie für die Inspektion von Windrädern, Schornsteinen und Sendemasten.
Mehr zur Messweise und zu den Sonderfällen steht im Ratgeber Wie hoch darf eine Drohne fliegen?.
Sichtkontakt: die Grenze, die am schnellsten fällt
Von allen Bedingungen der offenen Kategorie wird diese am häufigsten überschritten, meist ohne Absicht. Gefordert ist ununterbrochener direkter Sichtkontakt zum Fluggerät, und zwar ohne Hilfsmittel. Ein Fernglas zählt nicht, das Kamerabild auf dem Display ebenfalls nicht.
Die praktische Reichweite dieser Regel ist kleiner als viele annehmen. Eine graue Drohne mit 350 Millimetern Diagonale ist gegen bewölkten Himmel je nach Sicht bei 150 bis 300 Metern nicht mehr zuverlässig zu erkennen, während die Funkverbindung noch mehrere Kilometer trägt. Die Technik erlaubt also längst, was die Vorschrift verbietet.
Zwei Konstruktionen halten den Sichtkontakt rechtssicher aufrecht:
- Der Fernpilot behält die Drohne selbst im Blick. Kurze Blicke aufs Display sind zulässig, dauerhaftes Fliegen nach Monitor ist es nicht.
- Ein Luftraumbeobachter übernimmt. Diese Person steht neben dir, hält Sichtkontakt und meldet Verkehr. Sie muss unmittelbar mit dir kommunizieren können, ein Telefonat aus dem Nachbarort genügt nicht.
Für den FPV-Flug mit Videobrille folgt daraus eine feste Konsequenz: Er ist in der offenen Kategorie nur mit einem Luftraumbeobachter zulässig. Details dazu stehen im Ratgeber FPV-Drohne fliegen.
Mindestalter: 16 Jahre, mit zwei Ausnahmen
Fernpiloten müssen in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein. Die EU-Verordnung überlässt den Mitgliedstaaten hier einen Spielraum nach unten, den Deutschland nicht genutzt hat.
Zwei Fälle durchbrechen die Altersgrenze:
- Betrieb unter Aufsicht. Wer jünger als 16 ist, darf fliegen, solange eine Person mit dem passenden Kompetenznachweis und mindestens 16 Jahren unmittelbar beaufsichtigt. Unmittelbar heißt: danebenstehen und eingreifen können.
- Klasse C0 und Spielzeugdrohnen. Für Drohnen der Klasse C0 und für Geräte, die unter die Spielzeugrichtlinie fallen, gilt keine Altersgrenze. Das erklärt, warum kleine Einsteigerdrohnen legal in Kinderhände gehören.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Fliegen und Registrieren: Der Betreiber, auf den die Registrierung läuft, muss volljährig sein oder über die Eltern eingetragen werden. Die Feinheiten stehen im Ratgeber Ab welchem Alter darf man Drohne fliegen?.
Tieffluggebiete: dieselbe Höhe, ein anderes Risiko
Das Neben-Thema mit dem größten Missverständnis-Potenzial. In militärischen Tieffluggebieten gilt für dich weiterhin die 120-Meter-Grenze, die Verordnung senkt sie dort nicht ab. Die Gefahr kommt von oben.
Militärische Luftfahrzeuge dürfen in diesen Gebieten ab 76 Metern über Grund operieren, also mitten in deinem zulässigen Höhenband. Sie fliegen mit über 460 Kilometern pro Stunde, was rund 130 Metern pro Sekunde entspricht. Ein Pilot, der deine Drohne sieht, hat keine Zeit für ein Ausweichmanöver, und du hast sie erst recht nicht.
| Größe | Wert | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| Mindesthöhe militärischer Tiefflug | 76 m über Grund | überlappt mit deinem Höhenband |
| Typische Geschwindigkeit | über 460 km/h | rund 130 m pro Sekunde |
| Übliche Zeitfenster | Mo–Fr, 9:00–12:30 und 13:30–17:00 Uhr | außerhalb deutlich entspannter |
Praktische Regel für diese Gebiete: deutlich unter 76 Metern bleiben und die Drohne sofort sinken lassen, sobald Turbinenlärm hörbar wird. Wo die Gebiete liegen, zeigt die amtliche Karte, die der Ratgeber zur dipul-Karte erklärt.
Was in der offenen Kategorie verboten bleibt
Drei Verbote gelten unabhängig von Gewicht, Höhe und Unterkategorie. Jedes einzelne katapultiert den Flug beim Verstoß in die spezielle Kategorie.
- Keine Flüge über Menschenansammlungen. Gemeint ist eine Menschenmenge, aus der sich der Einzelne nicht mehr frei herausbewegen kann. Konzert, Demonstration, Stadion, Marktplatz an einem Samstagvormittag. Dieses Verbot kennt keine Unterkategorie, die es aufhebt, auch nicht die 250-Gramm-Klasse.
- Kein Transport von Gefahrgut. Chemikalien, Sprengstoff, Druckgas. Für den Freizeitflug ohne Bedeutung, für Lieferkonzepte eine harte Schranke.
- Kein Abwurf von Gegenständen. Das betrifft auch die vermeintlich harmlose Idee, Ringe bei einer Hochzeit abzuwerfen oder Saatgut zu verteilen.
Dazu kommt die Grundpflicht, die keine Zahl hat: Du darfst niemanden gefährden. Ein formal regelkonformer Flug bei Sturm über einem Spielplatz bleibt eine Ordnungswidrigkeit.
Registrierung, Nachweis und Versicherung
Diese drei Pflichten laufen quer zur Kategorie und treffen fast jeden Piloten. Sie sind der häufigste Grund, warum ein an sich sauberer Flug teuer wird.
| Pflicht | Wann sie greift | Wo geregelt |
|---|---|---|
| Registrierung als Betreiber | ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor für personenbezogene Daten | Drohne beim LBA registrieren |
| Kennzeichnung mit der e-ID | an jeder betriebenen Drohne | Drohnen-Plakette und e-ID |
| Kompetenznachweis A1/A3 | ab 250 g, außer reine C0-Nutzung | Kleiner Drohnenführerschein |
| Fernpilotenzeugnis A2 | für den nahen Betrieb mit C2-Drohnen | Fernpilotenzeugnis A2 |
| Haftpflichtversicherung | für jede Drohne, ohne Gewichtsgrenze | Drohnen-Haftpflicht |
Besonders die Versicherung wird unterschätzt, weil sie an keiner Gewichtsgrenze hängt. Eine 249-Gramm-Drohne ohne Führerscheinpflicht braucht denselben Schutz wie ein 20-Kilo-System.
Geografische Gebiete: die zweite Landkarte
Die Grenzen der offenen Kategorie beschreiben, wie du fliegen darfst. Wo du das darfst, steht auf einer anderen Ebene. Geografische Gebiete nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung schneiden Löcher in die Fläche, und sie gelten unabhängig davon, wie klein deine Drohne ist.
Typische Beispiele sind Kontrollzonen von Flughäfen, Naturschutzgebiete, Bereiche um Bundes- und Landesbehörden, Krankenhäuser sowie Abstände zu Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen und Autobahnen. Welche Gebiete an deinem Startplatz liegen, klärt der Ratgeber Flugverbotszonen für Drohnen.
Der praktische Ablauf vor jedem Flug bleibt derselbe: erst die Karte, dann die Kategorie. Eine Drohne, die alle Grenzen der offenen Kategorie einhält, darf trotzdem an vielen Orten nicht starten.
Wenn eine Grenze kippt: die spezielle Kategorie
Sobald einer der genannten Punkte nicht mehr passt, ist der Flug automatisch in der speziellen Kategorie. Es gibt keinen Zwischenschritt und keine Kulanz.
Für den Betrieb dort brauchst du eine von zwei Grundlagen:
- Betriebserklärung nach einem Standardszenario. Die EU hat vorgefertigte Szenarien definiert, etwa für Flüge außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachtern. Du erklärst der Behörde, dass du ein Szenario einhältst, und brauchst dafür ein Fernpilotenzeugnis für dieses Szenario.
- Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung. Du bewertest das Risiko deines konkreten Vorhabens nach der europäischen Methodik und beantragst die Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde.
Beide Wege kosten Wochen und mehrere hundert Euro. Für einen einzelnen Flug über 120 Meter lohnt sich das praktisch nie, weshalb die Grenzen der offenen Kategorie im Alltag härter sind, als ihre Formulierung vermuten lässt.
Fazit: fünf Zahlen, die den Alltag regeln
Die offene Kategorie ist bewusst so gebaut, dass ein Pilot sie im Kopf haben kann: 25 Kilogramm, 120 Meter, ständiger Sichtkontakt, 16 Jahre, keine Menschenansammlungen. Wer diese fünf Punkte einhält, braucht keine Genehmigung und keine Behörde.
Die Fallen stecken in der Messung dieser Zahlen. Die Höhe bemisst sich ab dem Boden unter der Drohne, während die App den Startpunkt als Bezug nimmt. Der Sichtkontakt endet früher, als die Funkverbindung abreißt. Und die Kategorie sagt nichts darüber, ob am gewählten Startplatz überhaupt geflogen werden darf. Ein Blick auf die Karte vor dem Öffnen des Koffers erledigt den größten Teil dieser Arbeit.
Häufige Fragen
Was ist die offene Kategorie bei Drohnen?
Die offene Kategorie ist die risikoärmste der drei Betriebskategorien der EU-Drohnenverordnung. Sie deckt den gesamten Freizeitflug und einen Großteil der einfachen gewerblichen Aufnahmen ab. Ihr Kennzeichen: Du hältst dich schlicht an feste Grenzen und darfst dann ohne Betriebsgenehmigung und ohne Betriebserklärung starten. Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung und je nach Drohne ein Kompetenznachweis bleiben trotzdem Pflicht.
Wie schwer darf eine Drohne in der offenen Kategorie sein?
Die höchstzulässige Startmasse liegt bei 25 Kilogramm. Gemeint ist das Gewicht beim Abheben, also Drohne mit Akku, Propellern, Kamera und allem, was montiert ist. Innerhalb dieser Obergrenze staffeln die Unterkategorien weiter: A1 endet bei 900 Gramm, A2 bei 4 Kilogramm, und A3 nutzt die vollen 25 Kilogramm aus.
Wie hoch darf man in der offenen Kategorie fliegen?
120 Meter über Grund. Der Wert misst sich vom Boden direkt unter der Drohne, nicht vom Startpunkt. Kritisch wird das über abfallendem Gelände: Wer von einer Klippe aus startet und über die Kante hinausfliegt, überschreitet die Grenze, während die App noch unauffällige Werte zeigt. Eine Sonderregel gibt es für Hindernisse: Vermisst du ein Bauwerk, das höher als 105 Meter ist, darfst du bis 15 Meter über dessen Höhe steigen, aber nur im Umkreis von 50 Metern um das Bauwerk und mit Zustimmung des Eigentümers.
Ab welchem Alter darf man in der offenen Kategorie fliegen?
Das Mindestalter für Fernpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Zwei Ausnahmen gibt es: Wer jünger ist, darf unter unmittelbarer Aufsicht einer Person fliegen, die selbst mindestens 16 Jahre alt ist und den passenden Kompetenznachweis besitzt. Und für Drohnen der Klasse C0 sowie für Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie gilt gar keine Altersgrenze.
Was passiert, wenn ich eine Grenze der offenen Kategorie überschreite?
Der Flug fällt automatisch in die spezielle Kategorie. Die kennt keine pauschale Erlaubnis: Du brauchst entweder eine Betriebserklärung nach einem europäischen Standardszenario oder eine Betriebsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde auf Basis einer Risikobewertung. Beides kostet Zeit und Geld. Ein spontaner Flug über 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite ist damit praktisch nie zulässig.
Muss ich in einem Tieffluggebiet niedriger fliegen?
Rechtlich ändert ein Tieffluggebiet die 120-Meter-Grenze nicht. Praktisch ist es die gefährlichste Zone im deutschen Luftraum: Militärische Luftfahrzeuge dürfen dort ab 76 Metern über Grund fliegen, also mitten in deinem erlaubten Höhenband, und das mit über 460 Kilometern pro Stunde. Die üblichen Zeitfenster liegen montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 und von 13:30 bis 17:00 Uhr. In diesen Gebieten lohnt sich deutlich niedrigeres Fliegen.
Brauche ich in der offenen Kategorie eine Genehmigung?
Für den Betrieb selbst nicht, genau das macht die Kategorie aus. Eine Erlaubnis brauchst du erst, wenn ein geografisches Gebiet betroffen ist, also etwa eine Kontrollzone, ein Naturschutzgebiet oder ein Bereich um eine Bundesbehörde. Diese Zonen liegen quer über der Kategorie und gelten unabhängig davon, wie klein deine Drohne ist.
Gilt die offene Kategorie auch für gewerbliche Flüge?
Ja. Die EU-Drohnenverordnung sortiert allein nach Risiko, der Zweck des Flugs spielt keine Rolle mehr. Eine bezahlte Immobilienaufnahme mit einer 900-Gramm-Drohne läuft in derselben Kategorie wie derselbe Flug zum Vergnügen. Die alte deutsche Unterscheidung zwischen Flugmodell und unbemanntem Luftfahrtsystem hat für die Betriebsregeln keine Bedeutung mehr.