Drohne fliegen in Düsseldorf: Zonen, Rhein und Karte

Der Flughafen Düsseldorf liegt im Stadtgebiet, seit August 2026 staffelt die Flugsicherung die Höhe nach Abstand. Was in welchem Stadtteil gilt und was am Rhein.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Düsseldorf hat ein Problem, das die meisten Großstädte nicht kennen: Der Flughafen liegt mitten im Stadtgebiet. Von Lohausen bis zur Altstadt sind es keine acht Kilometer. Seit dem 6. August 2026 staffelt die Flugsicherung die zulässige Höhe nach genau diesem Abstand, und damit liegt über jedem Stadtteil ein anderer Deckel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die pauschale 50-Meter-Freigabe ist entfallen, seit dem 6. August 2026 gilt ein Zonenmodell.
  • Vier Zonen: Zone 1 nur mit Einzelfreigabe, dann 25 m (bis 4 km), 45 m (bis 6 km), im Rest der Kontrollzone rund 100 m.
  • Lohausen, Stockum und Unterrath liegen in den strengsten Zonen.
  • Der Rhein ist Bundeswasserstraße: 100 m seitlicher Abstand, Überflug nur mit Erlaubnis.
  • Zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf als Landesluftfahrtbehörde.
Schnitt entlang der Nord-Süd-Achse durch Düsseldorf vom Flughafen Lohausen bis nach Benrath. Über den Stadtteilen liegt die Höhenstaffel der Flugsicherung als Treppe: Über Lohausen und Stockum Zone 1 ohne allgemeine Freigabe, über Golzheim Zone 2 mit 25 Metern, über Pempelfort Zone 3 mit 45 Metern, über Altstadt, Bilk und Oberkassel Zone 4 mit rund 100 Metern, außerhalb der Kontrollzone um Benrath die regulären 120 Meter der Offenen Kategorie.

Die zulässige Höhe steigt mit dem Abstand zum Flughafen: eine Treppe quer durch das Stadtgebiet.

Die Zonenstaffel seit August 2026

Nach § 21 LuftVO braucht jeder Aufstieg eines unbemannten Fluggeräts in kontrolliertem Luftraum eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Damit nicht jeder Hobbyflug einzeln beantragt werden muss, erteilt die Flugsicherung eine allgemeine Freigabe. Bis zum 5. August 2026 lautete sie schlicht: 50 Meter über Grund, überall in der Kontrollzone gleich.

Diese Verfügung ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein Zonenmodell, das die zulässige Höhe nach dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt staffelt:

ZoneAbgrenzungZulässige Höhe ohne Einzelfreigabe
Zone 11.000 m um die Flughafenbegrenzung, dazu je 5 km entlang der Bahnmittelliniekeine, immer individuelle Freigabe nötig
Zone 2innerhalb 4 km um den Bezugspunkt, außerhalb Zone 125 m, der niedrigere Wert aus über Grund und über Flugplatzhöhe
Zone 3innerhalb 6 km, außerhalb Zone 1 und 245 m, der niedrigere Wert
Zone 4restlicher Bereich der Kontrollzone100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert

Dazu kommen feste Bedingungen: mindestens 800 Meter Bodensicht, keine autonomen Flüge, wirksame Steuerung durch den Fernpiloten. Die Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung NfL 2026-1-3960. Dieselbe Systematik gilt in allen 15 betroffenen Kontrollzonen, etwa auch in Bremen und Hamburg.

Was das über den Düsseldorfer Stadtteilen bedeutet

Der Flughafenbezugspunkt liegt in Lohausen im Norden der Stadt. Von dort aus lassen sich die Stadtteile grob den Zonen zuordnen. Die folgenden Entfernungen sind Näherungswerte, verbindlich ist der Blick in dipul für den konkreten Startplatz.

StadtteilAbstand (rund)ZoneHöhe ohne Einzelfreigabe
Lohausen, Stockum0 bis 2 km1 bzw. 2Einzelfreigabe bzw. 25 m
Unterrath, Kaiserswerth3 bis 4 km225 m
Golzheim, Derendorf4 bis 6 km345 m
Pempelfort, Oberkassel6 bis 7 km3 bzw. 445 m bzw. rund 100 m
Altstadt, Bilk, Flingern7 bis 9 km4rund 100 m
Benrath, Hasselsab 14 kmaußerhalb120 m

Der Flughafen Düsseldorf liegt auf 45 Metern über Normalnull, das Stadtgebiet in der Rheinebene auf ähnlichem Niveau. Die beiden Vergleichswerte in Zone 4 liegen deshalb dicht beieinander, und es bleibt bei rund 100 Metern über Grund. In Städten mit ausgeprägtem Höhenunterschied zwischen Flugplatz und Zentrum wirkt dieselbe Regel deutlich anders, wie der Fall Stuttgart zeigt.

Zone 1: die Achse über der Stadt

Zone 1 ist die einzige Zone ohne allgemeine Freigabe. Sie umfasst den Bereich innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und zusätzlich einen Streifen entlang der verlängerten Bahnmittellinien, jeweils fünf Kilometer über die Bahnenden hinaus und 1.000 Meter breit.

In Düsseldorf verläuft diese Achse in Nordost-Südwest-Richtung und legt sich damit über bewohnte Stadtteile und über den Rhein bei Kaiserswerth. Innerhalb dieses Streifens nützt niedriges Fliegen nichts: Auch ein Flug in zehn Metern Höhe braucht dort eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe. Der Antrag läuft über das Portal der DFS, einzuplanen sind mindestens 14 Tage.

Der Rhein: die zweite harte Grenze

Der Rhein ist Bundeswasserstraße. Nach § 21h LuftVO gilt ein seitlicher Abstand von 100 Metern, und der Überflug ist ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle untersagt. In Düsseldorf trifft diese Regel die bekanntesten Motive der Stadt:

Zusammen mit der 100-Meter-Regel entsteht ein Korridor von gut 200 Metern Breite plus Flussbreite, in dem regulär nichts geht. Da der Rhein in Düsseldorf rund 300 Meter breit ist, bleibt vom Uferbereich beidseitig wenig übrig. Wer Aufnahmen der Skyline plant, braucht die Erlaubnis der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.

Was zusätzlich gilt, unabhängig von der Zone

Die Zonenstaffel regelt nur den Luftraum. Darunter bleiben die Pflichten der Offenen Kategorie unverändert bestehen:

Dazu kommen die Hubschrauberlandeplätze der Kliniken, insbesondere am Universitätsklinikum, die einen eigenen gesperrten Umkreis erzeugen. Wie diese Ebenen ineinandergreifen, beschreibt der Überblick zu den Flugverbotszonen.

Zuständigkeiten auf einen Blick

AnliegenStelle
Einzelfreigabe Zone 1 bis 4DFS, Antragsportal
Erlaubnis in geografischen UAS-GebietenBezirksregierung Düsseldorf
Betriebsgenehmigung spezielle KategorieLuftfahrt-Bundesamt
Überflug Bundeswasserstraße RheinWasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Städtische FlächenLandeshauptstadt Düsseldorf

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die Landesluftfahrtbehörde für Nordrhein-Westfalen und damit auch für Köln und die übrigen NRW-Städte zuständig.

Was in Düsseldorf realistisch möglich ist

Die ehrliche Antwort für das Stadtzentrum lautet: wenig. Die Kombination aus Kontrollzone, Rhein, Wohnbebauung und Publikum lässt für Freizeitflüge kaum Raum. Wer die Skyline aufnehmen will, geht den gewerblichen Weg mit Freigabe und Erlaubnissen.

Im Süden und Osten der Stadt sieht es anders aus. Außerhalb der Kontrollzone gelten wieder die regulären 120 Meter, und rund um Benrath, Hassels und Gerresheim gibt es Flächen ohne Publikumsdruck. Die Grundregeln bleiben dort dieselben, die Zonenfrage entfällt aber. Vor dem Start hilft die dipul-Karte, die die Zonengrenzen seit der Umstellung standortgenau führt.

Fazit: die Treppe entscheidet über die Höhe

Düsseldorf ist seit August 2026 keine Stadt mit einer einheitlichen Flughöhe mehr. Über Lohausen braucht jeder Flug eine Einzelfreigabe, über Golzheim sind 25 Meter erlaubt, über der Altstadt rund 100. Wer nach älteren Anleitungen mit pauschalen 50 Metern plant, rechnet an beiden Enden falsch.

Die zweite Hürde ist der Rhein, und die lässt sich durch Höhe nicht lösen. Für die klassischen Düsseldorfer Motive führt der Weg über eine Erlaubnis. Für alles andere lohnt der Blick nach Süden, wo die Kontrollzone endet und wieder 120 Meter gelten.

Häufige Fragen

Darf man in Düsseldorf überhaupt eine Drohne fliegen?

Ja, mit deutlichen Einschränkungen. Der Flughafen Düsseldorf liegt in Lohausen und damit im Stadtgebiet, seine Kontrollzone deckt weite Teile der Stadt ab. Seit dem 6. August 2026 staffelt die Deutsche Flugsicherung die zulässige Höhe dort nach dem Abstand zum Flugplatz: 25 Meter bis vier Kilometer, 45 Meter bis sechs Kilometer, im übrigen Kontrollzonenbereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund.

Wie hoch darf ich in der Düsseldorfer Altstadt fliegen?

Die Altstadt liegt rund siebeneinhalb Kilometer vom Flughafenbezugspunkt entfernt und damit in Zone 4, dem äußeren Bereich der Kontrollzone. Dort gilt der höhere Wert aus 100 Metern über Flugplatzhöhe und 50 Metern über Grund, was in der flachen Rheinebene auf rund 100 Meter über Grund hinausläuft. Praktisch scheitert der Flug dort trotzdem am Publikum und an der Wohnbebauung.

Darf ich über den Rhein fliegen?

Der Rhein ist Bundeswasserstraße. Nach § 21h LuftVO ist ein seitlicher Abstand von 100 Metern einzuhalten, der Überflug ist ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle untersagt. Das trifft in Düsseldorf die Rheinuferpromenade, den Medienhafen und die Rheinbrücken, also genau die Motive, für die die Stadt bekannt ist.

Was hat sich im August 2026 in Düsseldorf geändert?

Die Deutsche Flugsicherung hat ihre bisherige Allgemeinverfügung zum 6. August 2026 durch ein Zonenmodell ersetzt. Die frühere pauschale Freigabe bis 50 Meter über Grund im gesamten Kontrollzonenbereich ist entfallen. Für Standorte nahe am Flughafen ist die zulässige Höhe dadurch gesunken, für die äußeren Stadtteile gestiegen.

Welche Stadtteile liegen in der strengsten Zone?

Zone 1 umfasst den Bereich innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung sowie je fünf Kilometer entlang der verlängerten Bahnmittellinien. In Düsseldorf betrifft das Lohausen, Stockum und Unterrath sowie die Anflugachsen nach Nordosten und Südwesten. Dort ist für jeden Flug eine individuelle Freigabe nötig, unabhängig von der Flughöhe.

Wer erteilt in Düsseldorf eine Erlaubnis?

Für Flüge in geografischen Beschränkungsgebieten ist die Bezirksregierung Düsseldorf als Landesluftfahrtbehörde zuständig. Die Flugverkehrskontrollfreigabe für Zone 1 erteilt die Flugsicherung über das Antragsportal der DFS, wofür mindestens 14 Tage einzuplanen sind. Betriebsgenehmigungen der speziellen Kategorie erteilt das Luftfahrt-Bundesamt.

Gilt die Zonenstaffel auch für Drohnen unter 250 Gramm?

Ja. Die Allgemeinverfügung der Flugsicherung stellt allein auf den Luftraum ab, die Startmasse bleibt dabei außer Betracht. Eine Drohne unter 250 Gramm ist damit denselben Höhenbeschränkungen unterworfen wie ein größeres Gerät. Erleichterungen bei Registrierung und Kompetenznachweis bleiben davon unberührt.

Wo in Düsseldorf kann man realistisch fliegen?

Im Süden und Osten außerhalb der Kontrollzone, etwa rund um Benrath, Hassels und Gerresheim, sofern der konkrete Standort außerhalb der Zonen liegt. Innerhalb der Stadt bleiben die üblichen Hürden bestehen: kein Überflug von Wohngrundstücken, keine Menschenansammlungen, Zustimmung des Flächeneigentümers für Start und Landung.

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