Drohnen-Regeln Brasilien: SISANT, SARPAS und CPF

Brasilien verteilt die Drohnenregeln auf drei Behörden. Die Registrierung hängt an einer brasilianischen Steuernummer, jeder Flug an einer SARPAS-Freigabe.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Brasilien ist eines der wenigen Länder, in denen drei Behörden gleichzeitig über den Drohnenflug entscheiden. Die eine registriert das Gerät, die zweite gibt den Luftraum frei, die dritte reguliert die Funkfrequenz. Für Reisende steckt die eigentliche Hürde in einem Detail der ersten Stufe: Die Registrierung hängt an einer brasilianischen Steuernummer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Behörden zuständig: ANAC für die Registrierung, DECEA für den Luftraum, ANATEL für den Funk.
  • SISANT-Registrierung ab 250 g, kostenlos, aber nur mit brasilianischer CPF-Steuernummer.
  • Jeder Flug über SARPAS NG anmelden, dem Luftraumportal der DECEA.
  • 120 m Höhengrenze, Sichtflug, nur bei Tag.
  • 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen ohne deren Zustimmung.
Regel-Karte Brasilien: Deutsche e-ID gilt nicht, SISANT-Registrierung der ANAC ab 250 Gramm mit CPF-Steuernummer, Luftraumanmeldung über SARPAS NG, maximal 120 Meter Höhe, 30 Meter Abstand zu Personen, Fernando de Noronha faktisch gesperrt.

In Brasilien müssen drei getrennte Anforderungen gleichzeitig erfüllt sein, bevor die Drohne starten darf.

Drei Behörden, drei Anforderungen

Brasilien verteilt die Zuständigkeit auf drei Bundesbehörden. Für Reisende ist wichtig, dass sich diese Anforderungen nicht gegenseitig ersetzen: Wer registriert ist, aber keine Luftraumfreigabe hat, fliegt genauso unzulässig wie umgekehrt.

BehördeZuständig fürPortalBetrifft dich
ANACZulassung, RegistrierungSISANTab 250 g Startmasse
DECEALuftraum, FlugfreigabeSARPAS NGjeder Flug
ANATELFunkfrequenzenHomologationdas Gerät

Die Rechtsgrundlage der ANAC ist die Vorschrift RBAC-E nº 94, die den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge regelt. Sie unterscheidet nach Startmasse und Zweck und teilt die Geräte in Klassen ein. Für die typische Reisedrohne bis zwei Kilogramm im privaten Gebrauch bleibt der Aufwand überschaubar, sobald die Registrierung steht.

SISANT: die Registrierung und das CPF-Problem

Drohnen ab 250 Gramm müssen im SISANT registriert werden, dem Registerportal der ANAC. Die Registrierung ist kostenlos, gilt zwei Jahre und erzeugt eine Kennnummer, die am Gerät anzubringen ist. Das Verfahren selbst ist unkompliziert und dauert Minuten.

Die Hürde liegt an anderer Stelle: Das Portal verlangt eine brasilianische Steuernummer. Privatpersonen brauchen einen CPF (Cadastro de Pessoas Físicas), Unternehmen einen CNPJ. Ohne diese Nummer lässt sich der Registrierungsvorgang nicht abschließen. Für Reisende bleiben zwei Wege:

  1. CPF selbst beantragen. Der Antrag läuft über eine brasilianische Auslandsvertretung, teils online mit Bestätigung vor Ort. Der Vorgang dauert Wochen und lohnt vor allem bei längeren Aufenthalten oder wiederholten Reisen.
  2. Über eine ansässige Person registrieren. Wer Familie, Freunde oder einen lokalen Kontakt in Brasilien hat, kann die Drohne dort eintragen lassen. Diese Person wird dann als Betreiber geführt und trägt die damit verbundene Verantwortung.

Für Drohnen unter 250 Gramm entfällt die SISANT-Pflicht. Damit ist die Mini-Klasse für Reisende der deutlich einfachere Weg, ähnlich wie in Vietnam, wo dieselbe Gewichtsgrenze den Zugang regelt. Die Luftraumanmeldung über SARPAS bleibt trotzdem bestehen.

SARPAS: die Freigabe für den Luftraum

Die zweite Stufe verantwortet die DECEA, die Luftraumbehörde der brasilianischen Luftwaffe. Über das Portal SARPAS NG meldest du jeden geplanten Flug an: Ort, Zeitfenster, Höhe, Gerät. Das System prüft die Anfrage gegen den Luftraum und erteilt die Freigabe.

Der Aufwand hängt stark vom Ort ab. Für Flüge unter 120 Metern in unkontrolliertem Luftraum, weit weg von Flugplätzen, läuft die Anmeldung weitgehend automatisiert und ist schnell erledigt. In kontrolliertem Luftraum, also über Großstädten wie São Paulo oder Rio de Janeiro und in Flughafennähe, wird daraus eine echte Prüfung mit Vorlauf von mehreren Tagen. Die Registrierung im Portal selbst ist kostenlos.

Die operativen Regeln im Überblick

RegelWert in BrasilienZum Vergleich EU
Maximale Höhe120 m über Grund120 m
SichtweitePflichtPflicht
Tageszeitnur bei TagNachtflug mit Beleuchtung möglich
Abstand zu Personen30 m ohne Zustimmungje nach Unterkategorie
Menschenansammlungenausgeschlossenausgeschlossen
Mindestalter18 Jahre16 Jahre

Die 30-Meter-Regel ist der Punkt, an dem sich Brasilien vom EU-Rahmen am deutlichsten unterscheidet. Sie gilt gegenüber allen Personen, die am Betrieb nicht beteiligt sind, und lässt sich nur durch deren schriftliche Zustimmung oder eine Schutzvorrichtung an der Drohne aufheben. An einem belebten Strand in Rio ist diese Grenze faktisch nicht einzuhalten.

Nationalparks und Fernando de Noronha

Über dem Luftrecht liegt in Brasilien das Naturschutzrecht, verwaltet vom ICMBio, dem Chico-Mendes-Institut für Biodiversität. Es betreut die brasilianischen Nationalparks und setzt für sie eigene Regeln, die vom Luftraumrecht unabhängig sind.

Der bekannteste Fall ist Fernando de Noronha, der Archipel vor der Nordostküste. Er ist Nationalpark und UNESCO-Welterbe, die Inselverwaltung schließt den Drohnenbetrieb für Besucher aus. Ähnliches gilt für weitere Ziele mit hohem Besucherdruck, etwa Teile des Parque Nacional do Iguaçu an den Wasserfällen. Die Wasserfälle von Iguaçu gehören zu den meistgesuchten Motiven des Landes und sind aus der Luft für Reisende regulär nicht zugänglich.

Wer Naturaufnahmen plant, klärt die Lage deshalb doppelt: SARPAS für den Luftraum, ICMBio oder die jeweilige Parkverwaltung für das Gebiet am Boden. Die Systematik ähnelt der auf den Azoren, wo ebenfalls eine Naturschutzebene über dem Luftrecht liegt.

Anreise und Ausrüstung

Die Einfuhr einer Drohne im Reisegepäck ist zulässig, die Akkus gehören ins Handgepäck. Die Einzelheiten zu Wattstunden und Anzahl stehen im Artikel zur Drohne im Flugzeug.

Ein Punkt betrifft das Gerät selbst: Die ANATEL verlangt für Funkgeräte eine Homologation, also eine Zulassung für den brasilianischen Markt. Bei gängigen Modellen der großen Hersteller liegt sie in der Regel vor. Bei selbst gebauten FPV-Systemen mit importierten Sendern ist die Lage unklarer, weil dort Frequenzen und Sendeleistungen verwendet werden, die nicht überall zugelassen sind.

Die Städte: wo SARPAS zur echten Prüfung wird

Brasiliens Metropolen liegen unter kontrolliertem Luftraum, und dort verändert sich der Charakter der SARPAS-Anmeldung. Aus der schnellen Online-Meldung wird ein Antrag, den die DECEA inhaltlich prüft und der Vorlauf braucht.

StadtLuftraumPraktische Folge
Rio de Janeiromehrere Flughäfen, Santos Dumont innerstädtischVorlauf, oft Ablehnung im Zentrum
São PauloCongonhas mitten in der Stadtsehr eingeschränkt
BrasíliaRegierungssitz mit Sperrbereichenweitgehend ausgeschlossen
SalvadorFlughafen nordöstlich, Altstadt frei von CTReher möglich

Rio ist der Fall, der die meisten Reisenden betrifft. Der Zuckerhut und die Christusstatue sind die gesuchtesten Motive des Landes und liegen beide im kontrollierten Luftraum, der Corcovado zusätzlich im Nationalpark Tijuca. Wer diese Aufnahmen sucht, braucht Genehmigungen von DECEA und Parkverwaltung, was für private Reisen selten realistisch ist.

Außerhalb der Ballungsräume kehrt sich das Bild um. In den Weiten des Landesinneren, im Pantanal außerhalb der Schutzgebiete und an weniger frequentierten Küstenabschnitten läuft die SARPAS-Anmeldung unproblematisch durch. Brasilien ist damit ein Land, in dem die Zugänglichkeit stark mit der Entfernung zu den großen Städten steigt.

Fazit: die Steuernummer ist die eigentliche Hürde

Brasiliens Regeln sind für sich genommen nachvollziehbar: 120 Meter, Sichtflug, Tagbetrieb, Abstand zu Personen. Das Zusammenspiel von drei Behörden macht die Vorbereitung aufwendiger, bleibt aber machbar.

Der entscheidende Punkt für Reisende steckt im SISANT: Ohne brasilianische Steuernummer führt kein direkter Weg zur eigenen Registrierung. Wer eine Drohne unter 250 Gramm mitnimmt, umgeht diese Stufe vollständig und muss nur die SARPAS-Anmeldung erledigen. Für alles darüber lohnt der Blick auf den CPF-Antrag lange vor der Reise.

Häufige Fragen

Muss ich meine Drohne in Brasilien registrieren?

Ab 250 Gramm Startmasse ja, über das Portal SISANT der Luftfahrtbehörde ANAC. Die Registrierung ist kostenlos und zwei Jahre gültig. Sie setzt allerdings eine brasilianische Steuernummer voraus, den CPF für Privatpersonen. Deine deutsche e-ID hat in Brasilien keine Wirkung, das Land ist kein EASA-Staat.

Wie bekomme ich als Ausländer eine CPF-Nummer?

Der CPF lässt sich über eine brasilianische Auslandsvertretung beantragen, also über Konsulat oder Botschaft, teils auch online mit anschließender Bestätigung vor Ort. Der Vorgang dauert Wochen. Die praktische Alternative ist die Registrierung über eine Person mit Wohnsitz in Brasilien, die dann als Betreiber eingetragen wird.

Was ist SARPAS und brauche ich es für jeden Flug?

SARPAS NG ist das Luftraumportal der Luftraumbehörde DECEA. Über dieses System meldest du deinen geplanten Flug an und erhältst die Luftraumfreigabe. Für Flüge unter 120 Metern in unkritischen Gebieten läuft die Anmeldung weitgehend automatisiert, in kontrolliertem Luftraum oder nahe Flughäfen wird sie zur echten Prüfung mit Vorlauf.

Wie hoch darf ich in Brasilien fliegen?

Die Grenze liegt bei 120 Metern über Grund, wie in der EU. Höhere Flüge sind nur mit gesonderter Freigabe der DECEA zulässig. Der Betrieb ist auf den Tag und auf Sichtweite beschränkt, autonome Flüge außerhalb der Sichtweite brauchen eine eigene Genehmigung der ANAC.

Welchen Abstand muss ich zu Personen halten?

Brasilien verlangt einen horizontalen Abstand von 30 Metern zu Personen, die nicht am Betrieb beteiligt sind. Der Abstand entfällt, wenn diese Personen schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Drohne über eine Schutzvorrichtung verfügt. Über Menschenansammlungen ist der Betrieb ausgeschlossen.

Darf ich auf Fernando de Noronha fliegen?

Praktisch nicht. Der Archipel ist Nationalpark und UNESCO-Welterbe mit eigener Inselverwaltung, die den Drohnenbetrieb für Besucher ausschließt. Auch andere Nationalparks Brasiliens haben eigene Regelungen des ICMBio, der Naturschutzbehörde, die vom Luftrecht unabhängig sind.

Welche drei Behörden sind in Brasilien zuständig?

Die ANAC verantwortet die Zulassung und die Registrierung der Drohne im SISANT. Die DECEA verwaltet den Luftraum und erteilt über SARPAS die Flugfreigabe. Die ANATEL reguliert die Funkfrequenzen und verlangt für Fernsteuerung und Videoübertragung eine Zulassung des Geräts. Alle drei müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Kann ich meine Drohne einfach nach Brasilien mitnehmen?

Die Einfuhr als Reisegepäck ist möglich, die Akkus gehören ins Handgepäck. Rechtlich getrennt davon ist die Frage, ob du sie dort auch betreiben darfst: Dafür brauchst du SISANT-Registrierung und SARPAS-Freigabe. Die ANATEL-Homologation betrifft streng genommen das Gerät, bei gängigen Modellen internationaler Hersteller liegt sie meist vor.

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