Drohnen-Gesetz Südtirol: Regeln, Schutzgebiete und Meldepflicht

Drohne fliegen in Südtirol: Warum deine deutsche e-ID gilt, welche 18 Schutzgebiete eigene ENAC-Beschränkungen tragen, was die 500-Meter-Regel über Naturparks bedeutet und wo Meldepflichten greifen.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Südtirol ist für Drohnenpiloten eine Verlockung: Dolomiten, Almen, Bergseen und Burgen liegen auf engem Raum. Rechtlich ist die Region allerdings anspruchsvoller als der Rest Italiens, weil auf das italienische Luftrecht eine zweite Ebene aus Landesrecht und Naturschutz aufsetzt. Wer das übersieht, plant seinen Urlaub mitten in eine Beschränkungszone. Dieser Artikel sortiert beide Ebenen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine deutsche e-ID gilt, Südtirol gehört zu Italien und damit zur EU.
  • 18 Schutzgebiete tragen eigene ENAC-Flugbeschränkungen, Grundlage ist eine Maßnahme vom 4. April 2023.
  • Über Naturparks gilt ein Überflugverbot unter 500 Metern, das die offene Kategorie faktisch ausschließt.
  • Meldepflicht in Schutzgebieten gegenüber Landesämtern und Forstinspektorat.
  • Haftpflicht ist in Italien für jede Drohne Pflicht, auch unter 250 Gramm.

Die erste Ebene: italienisches Luftrecht

Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/947, die seit dem 31. Dezember 2020 in allen EU-Ländern gilt. Italien hat sie durch das Regolamento UAS-IT der Luftfahrtbehörde ENAC national ergänzt. Für dich als deutschen Besucher heißt das:

Ein d-flight-Konto brauchst du als Besucher nicht anzulegen, die Registrierung im Wohnsitzland genügt. Das Portal ist für dich trotzdem relevant, weil es die geografischen Zonen darstellt.

Regel-Karte Drohnen in Südtirol: Die deutsche e-ID gilt und ein d-flight-Konto ist nicht nötig, Kompetenznachweise A1/A3 und A2 aus Deutschland werden anerkannt, die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund, eine Haftpflicht ist in Italien für jede Drohne Pflicht, 18 Schutzgebiete tragen eine eigene ENAC-Flugbeschränkung und über Naturparks ist der Überflug unter 500 Metern verboten. Hinweis: Südtirol hat 18 Schutzgebiete mit eigener Beschränkung, für Flüge dort greift zusätzlich eine Meldepflicht beim Land.

Die luftrechtliche Basis ist italienisch. Die Einschränkungen, die den Urlaub prägen, kommen aus dem Naturschutz.

Die zweite Ebene: 18 Schutzgebiete mit eigener Beschränkung

Der Punkt, der Südtirol von anderen italienischen Regionen unterscheidet: Zum Schutz von Natur und Wildtieren wurden in 18 Schutzgebieten Flugbeschränkungen für Drohnen unter 25 Kilogramm eingeführt. Erlassen hat sie die ENAC mit einer aktualisierten Maßnahme vom 4. April 2023.

Betroffen sind die Landesnaturparks und der Nationalpark Stilfserjoch, also weite Teile der Bergwelt:

Diese Liste enthält genau die Gebiete, die auf Reiseplänen stehen. Wer in die Dolomiten fährt, bewegt sich fast zwangsläufig in oder am Rand eines Naturparks.

Die 500-Meter-Regel und was sie praktisch bedeutet

Zum Schutz der natürlichen Umwelt ist über bestimmten Gebieten Südtirols das Starten, Landen und Überfliegen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen sowie bei Sport- und Freizeitflügen in Höhen unter 500 Metern untersagt. Das betrifft insbesondere Naturparks und Flächen übergemeindlicher Landschaftspläne.

Diese Regel stammt aus dem Bereich des Luftsports und war ursprünglich für Motorflugzeuge und Hubschrauber gedacht. Auf Drohnen angewendet ergibt sie eine bemerkenswerte Konstellation: Die offene Kategorie begrenzt dich auf 120 Meter über Grund, die Schutzregel verlangt mindestens 500 Meter. Beides zusammen lässt keinen zulässigen Höhenbereich übrig.

Praktisch läuft das in den betroffenen Gebieten auf ein Flugverbot für Freizeitdrohnen hinaus. Ausnahmen erteilt die Landesverwaltung auf Antrag, das Verfahren dafür führt die Autonome Provinz Bozen.

Die Meldepflicht

Für Flugbewegungen in den geschützten Bereichen sieht Südtirol eine Meldung an mehrere Stellen vor. Der Betreiber meldet die geplante Flugbewegung:

StelleWann
Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilitätbei Flügen in geschützten Bereichen
zuständiges Forstinspektoratbei Flügen in geschützten Bereichen
Amt für Naturzusätzlich bei Flügen im Naturpark

Diese Meldepflicht greift für die Schutzgebiete. Für einen Flug über einem Feld im Etschtal, außerhalb jeder Schutzkategorie, gilt sie nicht. Dort bleibt es bei den gewohnten Regeln der offenen Kategorie.

Die Ausnahmegenehmigung: wie sie beantragt wird

Für Flüge in sensiblen Zonen sieht Südtirol ein Ausnahmeverfahren vor. Zuständig ist die Autonome Provinz Bozen, die eine eigene Dienstleistung „Ausnahme vom Flugverbot in sensiblen Zonen” führt. Der Antrag ist an den geplanten Einsatz gebunden, also an einen konkreten Ort, einen Zeitraum und einen nachvollziehbaren Zweck.

Erfahrungsgemäß gilt für solche Verfahren im Alpenraum: Aufnahmen mit dokumentarischem, wissenschaftlichem oder gewerblichem Hintergrund haben Aussicht auf Erfolg, private Landschaftsaufnahmen üblicherweise nicht. Wer eine Genehmigung braucht, sollte deutlichen Vorlauf einplanen, weil neben der Provinz auch das Forstinspektorat und bei Naturparks das Amt für Natur beteiligt sind.

Für allgemeine luftrechtliche Fragen steht zusätzlich die ENAC-Stelle in Bozen zur Verfügung, erreichbar unter +39 0471 252 777.

Winterbetrieb in den Skigebieten

Ein Punkt, den die Zonenkarten nicht abbilden: In der Wintersaison kommen im Skigebiet weitere Konflikte hinzu, die unabhängig vom Naturschutz bestehen.

Seilbahnen und Lifte spannen Trag- und Zugseile über weite Strecken, und diese Seile sind aus der Luft kaum zu erkennen. Sie sind der häufigste Grund für Drohnenverluste im Gebirge. Halte deutlichen Abstand zu Liftanlagen, auch wenn sie stillstehen.

Pistenbetrieb bedeutet Menschen auf der Fläche, damit greifen die Abstandsregeln der Unterkategorie. Über einer belegten Piste ist der Flug ausgeschlossen.

Rettungshubschrauber sind in Südtirol im Winter häufig unterwegs, und sie fliegen tief. Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang, im Umfeld von Einsatzstellen ist der Betrieb ohnehin untersagt.

Dazu kommt die Kälte: Unter null Grad verlieren Lithium-Polymer-Akkus spürbar an Kapazität, die angezeigte Flugzeit bricht schneller ein als gewohnt. Was dagegen hilft, steht im Artikel zum Fliegen im Winter.

Die Höhenfalle im Hochgebirge

Ein Punkt, der in den Alpen wichtiger ist als anderswo: Die 120-Meter-Grenze bezieht sich auf den Grund unter der Drohne, nicht auf den Startpunkt. Die Fernsteuerung misst dagegen den Höhenunterschied zum Start.

Ein Beispiel aus der Praxis: Du startest auf einer Almwiese, steigst auf 100 Meter und fliegst über die Geländekante hinaus ins Tal. Die Anzeige bleibt bei 100 Metern, während unter der Drohne plötzlich 400 Meter Luft sind. Formal ist die Grenze damit weit überschritten.

Die saubere Handhabung im Gebirge besteht darin, in Hanglage konservativ zu fliegen und die Drohne beim Überfliegen von Kanten aktiv abzusenken. Die Systematik erklärt der Artikel zur maximalen Flughöhe, die Einordnung der Klassen der Beitrag zu den Drohnen-Klassen C0 bis C4.

Was in Südtirol bleibt

Die Schutzgebiete decken die Bergwelt ab, das Land besteht aber nicht nur aus Naturparks. Bereiche mit Spielraum:

In allen Fällen gilt derselbe Ablauf: erst d-flight prüfen, dann die Schutzgebietsgrenzen abgleichen, dann den Startplatz nach den Abstandsregeln der Unterkategorie wählen.

Checkliste für den Südtirol-Urlaub

  1. Papiere: e-ID an der Drohne, Kompetenznachweis und Versicherungsnachweis dabei.
  2. Police prüfen: Italien verlangt die Haftpflicht für jede Drohne.
  3. d-flight öffnen und die Zonen für die geplante Region ansehen.
  4. Schutzgebietsgrenzen abgleichen, die 18 Gebiete decken die Bergwelt weitgehend ab.
  5. Meldepflicht beachten, wenn der Flug in einen geschützten Bereich führt.
  6. Höhe im Hang mitrechnen, die Anzeige misst ab Startpunkt.

Fazit: zwei Regelebenen, die man beide kennen muss

Südtirol ist luftrechtlich unkompliziert und naturschutzrechtlich anspruchsvoll. Die italienische Ebene verlangt von dir nichts, was du nicht schon hast. Die Südtiroler Ebene mit 18 Schutzgebieten, der 500-Meter-Regel über Naturparks und den Meldepflichten schränkt genau die Gebiete ein, die als Motiv locken.

Wer das vorher weiß, plant anders: Die Drohne kommt in den Talschaften und über der Kulturlandschaft zum Einsatz, in den Bergen übernimmt die Kamera am Boden. Für den Rest des Landes hilft unser Artikel zu den Drohnen-Regeln in Italien, für die Reisevorbereitung insgesamt der Beitrag zur Drohne im Urlaub.

Häufige Fragen

Gilt meine deutsche Drohnen-Registrierung in Südtirol?

Ja. Südtirol gehört zu Italien und damit zur EU, die Betreiber-Registrierung erfolgt europaweit im Wohnsitzland. Deine e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt gilt dort ohne Zusatzschritt, ebenso dein Kompetenznachweis A1/A3 oder A2. Ein Konto beim italienischen Portal d-flight brauchst du als Besucher nicht anzulegen.

Was ist der Unterschied zwischen Südtiroler und italienischen Regeln?

Die luftrechtliche Basis ist italienisch: die EU-Verordnung 2019/947, national ergänzt durch das Regolamento UAS-IT der Behörde ENAC. Darauf setzen Südtiroler Besonderheiten auf, die aus dem Landesrecht und dem Naturschutz stammen. Dazu zählen Flugbeschränkungen in 18 Schutzgebieten, ein Überflugverbot unter 500 Metern über Naturparks und Meldepflichten gegenüber Landesstellen.

Wie viele Schutzgebiete in Südtirol haben Flugbeschränkungen?

In 18 Schutzgebieten Südtirols bestehen Flugbeschränkungen für Drohnen unter 25 Kilogramm. Grundlage ist eine aktualisierte Maßnahme der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC vom 4. April 2023. Betroffen sind unter anderem die Landesnaturparks sowie der Nationalpark Stilfserjoch. Die konkreten Flächen sind über das Portal d-flight einsehbar.

Was bedeutet die 500-Meter-Regel über Naturparks?

Zum Schutz der Natur ist über bestimmten Gebieten Südtirols das Starten, Landen und Überfliegen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen sowie bei Sport- und Freizeitflügen in Höhen unter 500 Metern untersagt. Betroffen sind insbesondere Naturparks und Flächen übergemeindlicher Landschaftspläne. Für Drohnen in der offenen Kategorie, die auf 120 Meter über Grund begrenzt sind, läuft das faktisch auf ein Flugverbot in diesen Gebieten hinaus.

Muss ich einen Drohnenflug in Südtirol anmelden?

In den geschützten Bereichen ja. Der Betreiber muss die geplante Flugbewegung dem Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität sowie dem zuständigen Forstinspektorat melden, bei Flügen im Naturpark zusätzlich dem Amt für Natur. Für Flüge außerhalb der Schutzgebiete auf normalem Gelände gilt diese Meldepflicht nicht, dort bleibt es bei den Regeln der offenen Kategorie.

Brauche ich in Südtirol eine Drohnen-Haftpflicht?

Ja, und zwar für jede Drohne. Italien schreibt eine Haftpflichtversicherung für den gesamten Drohnenbetrieb vor, auch unterhalb von 250 Gramm. Als deutscher Besucher brauchst du keine italienische Police, deine bestehende Drohnen-Haftpflicht muss Italien aber im Geltungsbereich enthalten. Den Nachweis solltest du digital und auf Papier dabeihaben.

Darf ich in Südtirol über den Dolomiten fliegen?

Nur eingeschränkt. Große Teile der Dolomiten liegen in Naturparks, etwa Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten und Drei Zinnen, und damit in Bereichen mit Flugbeschränkung. Dazu kommt, dass die Dolomiten UNESCO-Welterbe sind, was eigene Schutzinteressen mit sich bringt. Vor jedem geplanten Flug im Hochgebirge ist die Prüfung der konkreten Schutzgebietsgrenzen unerlässlich.

Wo finde ich die Flugverbotszonen für Südtirol?

Über das italienische Portal d-flight, das die geografischen UAS-Zonen für ganz Italien darstellt. Für die Südtiroler Schutzgebiete führt zusätzlich die Autonome Provinz Bozen Informationen zu Genehmigungen und Ausnahmen. Bei Fragen zur konkreten Zone hilft die ENAC-Stelle in Bozen weiter.

Darf ich im Skigebiet mit der Drohne fliegen?

Über belegten Pisten nicht, dort greifen die Abstandsregeln der Unterkategorie. Unabhängig davon sind Seilbahnen die größte technische Gefahr im Winterbetrieb: Trag- und Zugseile sind aus der Luft kaum zu erkennen und der häufigste Grund für Drohnenverluste im Gebirge. Dazu kommt der dichte Rettungshubschrauberverkehr, dem Drohnen jederzeit weichen müssen.

Wie hoch darf ich in Südtirol fliegen?

In der offenen Kategorie gilt die EU-Obergrenze von 120 Metern über Grund bei ständigem Sichtkontakt. Im Hochgebirge ist die Bezugsgröße entscheidend: Die 120 Meter bemessen sich am Grund unter der Drohne, nicht am Startpunkt. Wer vom Talboden über eine Felskante hinausfliegt, überschreitet die Grenze schnell, ohne dass die Fernsteuerung das anzeigt.

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