Drohnen-Gesetz Tschechien: DroneMap, Zonen und Parks

Drohne fliegen in Tschechien: Gilt die deutsche e-ID? Was die neue DroneMap seit September 2025 ändert, welche Parks gesperrt sind und wo Prag zur Sperrzone wird.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Tschechien liegt für viele deutsche Piloten näher als das eigene Urlaubsziel, und rechtlich ist es unauffälliges EU-Gebiet. Eine Sache hat sich allerdings zum September 2025 geändert: Die Karte, auf der die Zonen stehen, ist eine andere geworden. Wer mit veralteten Informationen anreist, prüft die falsche Quelle. Dieser Artikel bringt den Stand auf den Punkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine deutsche e-ID gilt, Tschechien wendet die EU-Verordnung 2019/947 an.
  • DroneMap hat DronView abgelöst, seit dem 1. September 2025 ist sie die verbindliche Zonen-Karte.
  • 120 Meter über Grund ist die Höhengrenze, die alten 300 Meter aus der nationalen Regelung sind Geschichte.
  • Vier Nationalparks sperren den Drohnenbetrieb über ihre Schutzvorschriften.
  • Prag ist praktisch dicht: Kontrollzone, Regierungsschutz und historisches Zentrum überlagern sich.

Welche Papiere Tschechien verlangt

Zuständig ist das Luftfahrtamt ÚCL (Úřad pro civilní letectví), das die EU-Verordnung 2019/947 umsetzt. Damit gilt der bekannte Ablauf: Die Betreiber-Registrierung erfolgt im Wohnsitzland und wird EU-weit anerkannt. Als Besucher aus Deutschland brauchst du:

Das tschechische Registrierungsportal dron.caa.gov.cz richtet sich an Betreiber mit Wohnsitz im Land. Du brauchst dort kein zweites Konto.

Regel-Karte Drohnen in Tschechien: Die deutsche e-ID gilt ohne tschechische Registrierung, die Kompetenznachweise A1/A3 und A2 aus Deutschland werden anerkannt, die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund, die Haftpflicht ist Pflicht und der Nachweis mitzuführen, die Zonen sind über die seit September 2025 verbindliche DroneMap zu prüfen und die Nationalparks wie die Böhmische Schweiz sind gesperrt. Hinweis: DroneMap hat DronView im September 2025 abgelöst, wer die alte Karte nutzt, sieht veraltete Zonen.

Der Rahmen ist EU-Standard. Die tschechische Eigenheit steckt im Wechsel der offiziellen Karte.

DroneMap: die Karte, die seit 2025 zählt

Das ist der Punkt, an dem ältere Ratgeber in die Irre führen. Bis 2025 war DronView das Werkzeug, mit dem tschechische Piloten ihre Zonen prüften. Zum 1. September 2025 ging DroneMap in Betrieb, entwickelt von der Flugsicherung ŘLP ČR gemeinsam mit dem ÚCL und dem Verkehrsministerium. DronView wurde vollständig ersetzt.

DroneMap ist das offizielle öffentliche Informationssystem für die verbindlich festgelegten geografischen Zonen. Es zeigt:

Erreichbar ist die Karte unter dronemap.gov.cz, alternativ unter dronemap.rlp.cz. Für die Reisevorbereitung heißt das schlicht: Wenn ein Forumsbeitrag oder ein Blogartikel dir DronView empfiehlt, ist er älter als der aktuelle Stand.

Die Höhengrenze: 120 Meter, nicht 300

Ein zweiter Punkt, an dem sich veraltete Quellen halten. Vor der EU-Harmonisierung hatte Tschechien eine eigene nationale Regelung mit 300 Metern Höhe und einem horizontalen Radius von 1.500 Metern im Luftraum G. Diese Zahlen kursieren bis heute in Reiseratgebern.

Seit der EU-Verordnung gilt in der offenen Kategorie:

RegelWert
Maximale Höhe120 m über Grund
Sichtverbindungdurchgehend, ohne Hilfsmittel
Abstand A1kein geplanter Überflug unbeteiligter Personen
Abstand A2mindestens 30 m zu unbeteiligten Personen
Abstand A3mindestens 150 m zu Wohn- und Gewerbegebieten

Wer nach den alten Werten fliegt, überschreitet die geltende Höhengrenze um mehr als das Doppelte.

Prag: warum die Hauptstadt ausfällt

Prag ist das meistgesuchte Motiv des Landes und für Freizeitflüge praktisch verschlossen. Drei Ebenen überlagern sich:

Die Kontrollzone des Flughafens Václav Havel im Westen der Stadt deckt einen erheblichen Teil des Stadtgebiets ab.

Schutzzonen um Regierungsgebäude und die Prager Burg, die als Amtssitz des Präsidenten besonders geschützt ist.

Das historische Zentrum steht als UNESCO-Welterbe unter Denkmalschutz, was zusätzliche Beschränkungen mit sich bringt und die Veröffentlichung von Aufnahmen berührt.

Dazu kommt der schlichte Umstand, dass die Altstadt ganzjährig voller Menschen ist. Über Menschenansammlungen ist der Betrieb in jeder Klasse verboten, und die Karlsbrücke ist an keinem Tag des Jahres leer.

Nationalparks und Landschaftsschutz

Tschechien hat vier Nationalparks, und alle vier untersagen den Drohnenbetrieb über ihre Schutzvorschriften:

Darunter liegt eine zweite Ebene: die Landschaftsschutzgebiete (CHKO), von denen Tschechien rund zwei Dutzend unterhält. Dort hängen die Regeln an der jeweiligen Verordnung, ein pauschales Verbot gibt es nicht, wohl aber häufig Einschränkungen. Die Felsenstädte im Böhmischen Paradies, im Adersbach-Weckelsdorfer Gebiet und in der Sächsisch- Böhmischen Schweiz fallen fast alle in diese Kategorie.

Zuständig sind hier die Parkverwaltungen und Naturschutzbehörden, nicht das Luftfahrtamt. Eine Zone kann also in der DroneMap unauffällig aussehen und trotzdem naturschutzrechtlich gesperrt sein.

Wo in Tschechien Platz bleibt

Das Land ist dünner besiedelt als Deutschland und hat außerhalb der Ballungsräume viel offene Fläche:

Wenig sinnvoll sind Prag, Brünn und die Umgebung der Verkehrsflughäfen sowie die bekannten Felsenstädte, die den Schutzgebieten zugeschlagen sind.

Grenznah fliegen: zwei Rechtsordnungen

Für deutsche Piloten liegt der Reiz oft im Grenzgebiet, etwa in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz oder im Böhmerwald. Dabei gilt eine schlichte Regel: Maßgeblich ist der Ort der Drohne, nicht der Ort des Piloten. Wer von deutscher Seite startet und über die Grenze fliegt, unterliegt für diesen Abschnitt tschechischem Recht und der dortigen Zonenlage.

Praktisch ist das im Elbsandsteingebirge relevant, wo der Nationalpark Sächsische Schweiz und der Nationalpark České Švýcarsko direkt aneinandergrenzen. Beide sperren Drohnen. Auf beiden Seiten der Grenze ist der Flug damit ein Verstoß, nur gegen jeweils anderes Recht.

Die Unterkategorien in der Praxis

Tschechien wendet die EU-Unterkategorien unverändert an, und weil das Land außerhalb der Städte dünn besiedelt ist, lässt sich mit ihnen gut arbeiten.

A1 gilt für Drohnen unter 250 Gramm und für C0-Modelle. Der Überflug einzelner unbeteiligter Personen ist zulässig, über Menschenansammlungen bleibt er verboten. Für Reisende mit einer Mini-Drohne ist das die relevante Kategorie.

A2 verlangt den Kompetenznachweis A2 und ein C2-Label. Sie erlaubt den Betrieb bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heran, im Langsamflugmodus bis auf 5 Meter.

A3 ist der Rückfall für alles ohne Klassenlabel ab 250 Gramm, also für ältere Modelle und Eigenbauten. Sie verlangt 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten. In der tschechischen Agrarlandschaft ist dieser Abstand gut einzuhalten, in den engen Tälern des Böhmerwalds dagegen kaum.

Ein Punkt, der in der Planung untergeht: Der Abstand bemisst sich nach dem Gebiet. Ein Weiler mit fünf Höfen zählt bereits als Wohngebiet.

Versicherung und Kontrolle

Das tschechische Luftfahrtamt verweist ausdrücklich auf die Haftpflichtversicherung für Drohnenbetreiber. Für dich als deutschen Piloten reicht deine Police, sofern Tschechien im Geltungsbereich steht. Viele Verträge decken die EU pauschal ab, einige nennen Ländergruppen einzeln.

Kontrolliert wird vor allem dort, wo viele Drohnen fliegen: an den Felsformationen im Norden, in Prag und im Sommer an den Talsperren. Zuständig für Ordnungswidrigkeiten ist das ÚCL, in Schutzgebieten kommen die Naturschutzbehörden dazu. Sinnvoll ist es deshalb, drei Dinge griffbereit zu haben: die e-ID sichtbar an der Drohne, den Kompetenznachweis als PDF auf dem Handy und den Versicherungsnachweis.

Grenznah versichert

Ein Detail, das bei Tagesausflügen aus Sachsen oder Bayern regelmäßig übersehen wird: Manche Policen unterscheiden zwischen dem Geltungsbereich Deutschland und dem Ausland, teils mit abweichenden Deckungssummen. Ein Flug zehn Kilometer hinter der Grenze fällt unter die Auslandsregelung, auch wenn die Anfahrt nur eine Stunde gedauert hat. Was dabei zu beachten ist, steht in Drohnen-Versicherung im Ausland.

Checkliste für den Tschechien-Trip

  1. Papiere: e-ID an der Drohne, Kompetenznachweis und Versicherungsnachweis dabei.
  2. Police prüfen: Ist Tschechien im Geltungsbereich enthalten?
  3. DroneMap öffnen (nicht DronView) und den Startplatz prüfen.
  4. Schutzstatus checken: Nationalpark oder CHKO?
  5. Höhe auf 120 Meter einstellen, falls die App noch auf einen anderen Wert steht.
  6. Grenznah: vorher klären, auf welcher Seite die Drohne fliegt.

Fazit: unkompliziert, wenn die Quelle stimmt

Tschechien stellt keine besonderen Hürden auf. Papiere aus Deutschland gelten, die Betriebsregeln sind EU-Standard, und außerhalb der Städte gibt es reichlich Fläche. Der einzige Stolperstein ist die Informationslage: Zwischen der alten nationalen Regelung und dem Kartenwechsel im September 2025 sind viele Ratgeber im Netz überholt. Wer DroneMap nutzt, sich an 120 Meter hält und die Schutzgebiete gegenprüft, hat den Rest gelöst. Für die Nachbarländer helfen unsere Artikel zu Drohnen-Regeln in Österreich und Drohnen-Regeln in Deutschland.

Häufige Fragen

Gilt meine deutsche Drohnen-Registrierung in Tschechien?

Ja. Tschechien ist EU-Mitglied und wendet die EU-Verordnung 2019/947 an. Deine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt gilt dort ohne Zusatzschritt, ebenso der Kompetenznachweis A1/A3. Eine Registrierung beim tschechischen Luftfahrtamt ÚCL im Portal dron.caa.gov.cz brauchen nur Betreiber mit Wohnsitz in Tschechien.

Was ist DroneMap und warum ist sie wichtig?

DroneMap ist die offizielle digitale Karte für den tschechischen Luftraum, betrieben von der Flugsicherung ŘLP in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtamt ÚCL und dem Verkehrsministerium. Sie ging am 1. September 2025 in Betrieb und hat das frühere Werkzeug DronView vollständig abgelöst. Sie zeigt die verbindlich festgelegten geografischen Zonen mit Verboten und Zusatzbedingungen und ist unter dronemap.gov.cz erreichbar.

Darf ich in Prag mit der Drohne fliegen?

Praktisch nein. Prag liegt weitgehend in der Kontrollzone des Flughafens Václav Havel, dazu kommen Schutzzonen um Regierungsgebäude, die Prager Burg und das historische Zentrum als UNESCO-Welterbe. Für die Innenstadt gibt es keinen realistischen Weg zu einem legalen Freizeitflug. Wer Prag aus der Luft zeigen will, arbeitet mit Genehmigung oder mit vorhandenem Material.

Sind tschechische Nationalparks für Drohnen gesperrt?

Ja, die vier Nationalparks Böhmische Schweiz, Riesengebirge, Šumava und Podyjí untersagen den Drohnenbetrieb über ihre Schutzvorschriften. Zuständig sind die Parkverwaltungen, nicht die Luftfahrtbehörde. Ausnahmen werden nur für Forschungs- und Dokumentationszwecke erteilt. Auch in den Landschaftsschutzgebieten gelten je nach Verordnung Einschränkungen.

Brauche ich in Tschechien eine Drohnen-Haftpflicht?

Ja. Das tschechische Luftfahrtamt verweist ausdrücklich auf die Haftpflichtversicherung für Drohnenbetreiber. Deine deutsche Police reicht aus, sofern Tschechien im Geltungsbereich enthalten ist. Prüfe das vor der Reise in den Bedingungen und führe den Nachweis mit, digital auf dem Smartphone genügt.

Wie hoch darf ich in Tschechien fliegen?

In der offenen Kategorie gelten die EU-Werte: 120 Meter über Grund bei ständiger Sichtverbindung. Ältere Quellen nennen für Tschechien noch 300 Meter und einen horizontalen Radius von 1.500 Metern, das stammt aus der nationalen Regelung vor der EU-Harmonisierung und gilt nicht mehr. In Kontrollzonen können niedrigere Grenzen greifen, die DroneMap weist sie aus.

Wo kann man in Tschechien gut mit der Drohne fliegen?

Außerhalb der Ballungsräume und der Schutzgebiete gibt es viel Fläche. Lohnend sind das Böhmische Mittelgebirge, die Teichlandschaft um Třeboň in Südböhmen, die Weinregion Südmähren mit ihren Hügelzügen und die Talsperren wie Lipno oder Orlík. Die spektakulären Felsenstädte im Norden liegen dagegen fast alle in Schutzgebieten.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Drohnenregeln in Tschechien?

Zuständig ist das Luftfahrtamt ÚCL, das Ordnungswidrigkeiten verfolgt; der Bußgeldrahmen bewegt sich je nach Schwere im vierstelligen Bereich in Kronen bis deutlich darüber. Verstöße in Nationalparks werden zusätzlich von den Parkverwaltungen naturschutzrechtlich geahndet. In Zonen um Regierungsgebäude und kritische Infrastruktur ist mit einer polizeilichen Aufnahme zu rechnen.

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