Drohnenversicherung Österreich: gerätebezogen statt pro Person

In Österreich wird jede Drohne einzeln versichert, mit Seriennummer in der Polizze. Was seit 1. September 2026 pauschal geht, was der ÖAMTC bietet und was deutsche Policen taugen.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Wer die Drohnenversicherung in Österreich mit deutschen Erwartungen angeht, läuft in eine Wand. In Deutschland versichert die Police den Halter und deckt damit alle seine Drohnen. In Österreich versichert sie das Gerät, komplett mit Seriennummer. Diese eine Zeile im Gesetz verändert alles, von der Anbieterauswahl bis zur Frage, was beim Kauf der zweiten Drohne passiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich versichert gerätebezogen: Die Polizze muss Hersteller, Modell, Abfluggewicht und Seriennummer ausweisen. Eine rein personenbezogene Deckung erfüllt die Pflicht nicht.
  • Seit 1. September 2026 erlaubt § 24j Abs. 3 LFG ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen für mehrere Drohnen.
  • Ohne Polizzennummer keine Registrierung: Die Austro Control verlangt sie direkt im Registrierungsformular.
  • Mindestdeckung 750.000 SZR (rund 900.000 €), marktüblich sind drei Millionen Euro aufwärts. Beiträge privat ab rund 59 € im Jahr.
  • Der ÖAMTC vermittelt nur: Hinter dem Angebot steht der Tiroler Spezialist AIR&more, Mitglieder bekommen Nachlass und einen Trainingsgutschein.

Die Pflicht und woran sie hängt

Seit dem 31. Dezember 2020 verlangt das österreichische Luftfahrtgesetz eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne, für die eine Registrierungspflicht bei der Austro Control besteht. Die Registrierungspflicht wiederum greift bei allen Drohnen ab 250 Gramm und zusätzlich bei jeder Drohne mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Praktisch heißt das: Fast jede Drohne, die man kaufen kann, braucht in Österreich eine Polizze.

Die Reihenfolge ist dabei entscheidend und überrascht viele. Zuerst die Versicherung, dann die Registrierung. Die Austro Control verlangt die Polizzennummer im Registrierungsformular. Wer die Reihenfolge umdreht, bleibt im Formular stecken.

Der zentrale Unterschied: versichert wird das Gerät

Gegenüberstellung zweier Versicherungspolizzen als schematische Dokumente. Links die deutsche personenbezogene Police mit den Feldern Versicherungsnehmer, Deckungssumme, Gewichtsklasse bis fünf Kilogramm und Geltungsbereich EU. Rechts die österreichische gerätebezogene Police mit denselben Feldern plus vier zusätzlichen Pflichtfeldern, die farblich hervorgehoben sind: Hersteller und Modell, maximales Abfluggewicht MTOM, Seriennummer des Geräts und Polizzennummer. Ein Pfeil führt von der Polizzennummer der österreichischen Police zum Registrierungsformular der Austro Control, das ohne diese Nummer nicht absendbar ist. Unter den beiden Dokumenten eine Zeitachse mit zwei Punkten: bis 31. August 2026 galt eine Polizze je Drohne, seit 1. September 2026 erlaubt Paragraf 24j Absatz 3 Luftfahrtgesetz auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für mehrere Drohnen. Kernaussage: Die vier zusätzlichen Felder rechts sind der Grund, warum eine deutsche Police die österreichische Registrierung nicht trägt.

Vier zusätzliche Pflichtfelder trennen die österreichische Polizze von der deutschen, und genau an ihnen scheitert die Registrierung.

Das Luftfahrtgesetz verlangt, dass jedes betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Eine Police, die nur den Namen des Halters trägt, lässt offen, welches Gerät gedeckt sein soll. Der Versicherungsnachweis muss das konkrete Fluggerät identifizierbar machen und dafür vier Angaben enthalten:

PflichtangabeWozu sie dient
Hersteller und ModellZuordnung des Drohnentyps
Maximales Abfluggewicht (MTOM)Risikobewertung und Deckungssumme
Seriennummereindeutige Identifikation des Geräts
PolizzennummerVerbindung zum Versicherungsvertrag

Für die Praxis hat das zwei Folgen. Erstens muss die Seriennummer der Drohne vor dem Vertragsabschluss bekannt sein, sie steht auf dem Typenschild und in der App. Zweitens ist die Deckung an das Gerät gebunden: Verkaufst du die Drohne, geht die Deckung nicht automatisch auf die nächste über. Auch das Registrierungssystem selbst trennt sauber zwischen der Registrierung des Betreibers und der Versicherung des Geräts.

Seit 1. September 2026: die pauschale Police

Der gerätebezogene Ansatz war für Piloten mit mehreren Drohnen lange mühsam. Jede Drohne bedeutete eine eigene Polizze, jeder Neukauf einen neuen Vertrag. Seit dem 1. September 2026 ist das entschärft: § 24j Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes erlaubt in den erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.

Damit lässt sich ein Bestand aus mehreren Drohnen über einen Vertrag abdecken. Die Regelung gilt für die offene Kategorie, für die spezielle Kategorie und für Modellflugvereinigungen. Wer bislang drei Einzelpolizzen führt, sollte beim nächsten Verlängerungstermin prüfen, ob der Anbieter ein Pauschalprodukt anbietet und was es im Vergleich zur Summe der Einzelverträge kostet.

Die Pflichtangaben verschwinden dadurch nicht vollständig. Auch eine Pauschalpolice muss den versicherten Bestand nachvollziehbar erfassen, meist über eine Geräteliste, die bei Zu- und Abgängen aktualisiert wird.

Was der ÖAMTC anbietet

Der ÖAMTC taucht bei der Suche nach einer Drohnenversicherung prominent auf, führt aber keine eigene Police. Hinter dem Angebot steht der Tiroler Spezialmakler AIR&more, der die Deckung für Clubmitglieder bereitstellt. Angeboten werden drei Bausteine:

Für Mitglieder nennt der Anbieter zehn Prozent Nachlass ab drei Millionen Euro Deckungssumme sowie einen Gutschein über 20 Euro für ein Drohnen-Flugsicherheitstraining in einem der ÖAMTC Fahrtechnik Zentren. Das Modell entspricht dem, was auch deutsche Automobilclubs und Verbände machen: Der Club bündelt die Nachfrage seiner Mitglieder und gibt einen Konditionsvorteil weiter.

Wichtig für die Einordnung: Für die Leistung ist immer der Risikoträger maßgeblich, der in der Polizze steht. Der Club übernimmt dabei allein den Vertriebsweg.

Was die Deckung kostet

Die Beiträge streuen deutlich, weil Deckungssumme und Nutzungsart stärker wirken als das Gewicht der Drohne:

AnbieterJahresbeitrag laut Anbieterangabe
AIR&more (u. a. über ÖAMTC)rund 59 € bis 322 €, je nach Deckung und Nutzung
DMOrund 168 €

Der untere Wert steht für eine private Hobby-Deckung mit moderater Deckungssumme, der obere für gewerbliche Nutzung mit hoher Deckung. Zwischen diesen Polen liegt fast das gesamte Marktangebot. Als Planungsgröße für einen privaten Piloten mit einer Kameradrohne ist der untere bis mittlere zweistellige Bereich realistisch.

Warum die Privathaftpflicht hier fast nie trägt

In Deutschland ist der Einschluss in der Privathaftpflicht ein gangbarer Weg. In Österreich scheitert er meist an der Formalie. Private Haftpflichtverträge erfüllen die Anforderungen der Austro Control in der Regel nicht, weil ihnen zwei Dinge fehlen: der ausdrückliche Bezug zum Luftfahrtgesetz und die Gerätezuordnung über die Seriennummer.

Selbst ein Vertrag, der Drohnen ausdrücklich einschließt, hilft bei der Registrierung wenig, solange er kein Dokument liefert, das die vier Pflichtangaben trägt. Wer den Weg trotzdem prüfen will, sollte den Versicherer direkt fragen, ob er eine Versicherungsbestätigung nach § 24j LFG mit Seriennummer ausstellt. Fällt die Antwort negativ aus, ist die Frage beantwortet.

Was beim Drohnenkauf und beim Verkauf zu tun ist

Aus der Gerätebindung folgt ein Ablauf, den es in Deutschland so nicht gibt. Drei Fälle treten regelmäßig auf:

Eine zweite Drohne kommt dazu. Der bestehende Vertrag deckt sie nicht automatisch mit. Entweder wird eine zweite Polizze abgeschlossen oder, seit September 2026, auf eine Pauschalpolice umgestellt. Vor dem ersten Flug muss die Deckung stehen, weil sonst auch die Registrierung der neuen Drohne fehlt.

Eine Drohne wird verkauft. Die Polizze bleibt beim Verkäufer und deckt danach ein Gerät ab, das ihm nicht mehr gehört. Sie wird gekündigt oder auf das Nachfolgemodell umgeschrieben. Der Käufer braucht eine eigene Deckung mit seiner eigenen Betreiberregistrierung.

Eine Drohne geht verloren oder wird ersetzt. Nach einem Totalschaden ist das versicherte Gerät nicht mehr vorhanden. Meldest Du den Ersatz nicht, fliegt die neue Drohne ohne Deckung, obwohl der Vertrag weiterläuft und der Beitrag abgebucht wird. Das ist der Fall, der am häufigsten übersehen wird.

Praktisch heißt das: Jeder Wechsel am Bestand braucht eine Nachricht an den Versicherer. Ein kurzes Schreiben mit Modell, Abfluggewicht und Seriennummer genügt, die Bestätigung gehört zu den Flugunterlagen.

Wenn ein Schaden eintritt

Der Ablauf folgt dem, was auch in Deutschland üblich ist, mit einer österreichischen Besonderheit. Vier Schritte:

Sofort dokumentieren. Fotos vom Schaden, von der Umgebung und von der Drohne, dazu Datum, Uhrzeit und Ort. Bei Personenschäden ist der Rettungsdienst zu verständigen, unabhängig davon, wie geringfügig die Verletzung wirkt.

Nichts anerkennen. Ein Schuldeingeständnis am Unfallort bindet den Versicherer nicht und kann die Regulierung erschweren. Die Bewertung übernimmt der Versicherer.

Innerhalb der vereinbarten Frist melden. Die Bedingungen nennen eine Frist, verbreitet sind wenige Tage. Eine verspätete Meldung kann die Leistung kosten.

Die Gerätezuordnung nachweisen. Hier zeigt sich der österreichische Unterschied: Der Versicherer prüft, ob genau die Drohne mit dieser Seriennummer in der Polizze steht. Eine Drohne, die nach dem Vertragsschluss dazugekommen und nie gemeldet wurde, ist an dieser Stelle ungedeckt.

Für deutsche Piloten im Österreich-Urlaub

Hier lösen sich die meisten Sorgen auf. Die EU-Betreiberregistrierung erfolgt im Wohnsitzstaat und gilt europaweit. Wer beim Luftfahrt-Bundesamt registriert ist, fliegt mit dieser e-ID auch in Österreich und braucht keine zusätzliche Registrierung bei der Austro Control. Die österreichischen Polizzenanforderungen richten sich an österreichische Betreiber.

Was du trotzdem brauchst, ist ein gültiger Haftpflichtschutz für den Flug vor Ort. Prüfe in deiner deutschen Police, ob der Geltungsbereich den EU-Raum einschließt, was bei Spezialtarifen die Regel und bei Privathaftpflicht-Einschlüssen die Ausnahme ist. Details dazu stehen im Artikel zur Drohnenversicherung im Ausland.

Die Flugregeln selbst unterscheiden sich ohnehin vom deutschen Rahmen, von den Abstandsregeln bis zu den Schutzgebieten. Der Überblick dazu steht in den Drohnenregeln für Österreich.

Fazit: die Seriennummer entscheidet

Die österreichische Drohnenversicherung ist keine teurere Variante der deutschen, sie folgt einer anderen Logik. Versichert wird das Gerät, und der Nachweis muss es identifizierbar machen. Wer in Österreich lebt und fliegt, braucht deshalb eine echte Luftfahrthaftpflicht mit Seriennummer in der Polizze, holt sie vor der Registrierung ein und prüft seit September 2026 zusätzlich, ob eine Pauschalpolice den eigenen Bestand günstiger abdeckt.

Wer aus Deutschland zum Fliegen kommt, hat es einfacher: Die heimische Registrierung gilt weiter, gebraucht wird allein eine Police, deren Geltungsbereich Österreich einschließt. Der Blick in den Geltungsbereich dauert zwei Minuten und erspart die unangenehmste Variante, nämlich die Feststellung im Schadensfall.

Häufige Fragen

Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Ja. Seit dem 31. Dezember 2020 verlangt das österreichische Luftfahrtgesetz eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne, die bei der Austro Control registrierungspflichtig ist. Das betrifft alle Drohnen ab 250 Gramm sowie jede Drohne mit Kamera oder anderem personenbezogenen Sensor, unabhängig vom Gewicht. Ohne gültige Polizze gibt es keine Betreiberregistrierung.

Warum reicht eine personenbezogene Drohnenversicherung in Österreich nicht?

Das Luftfahrtgesetz verlangt, dass jedes betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Eine Police, die nur den Halter nennt, macht nicht identifizierbar, welches Gerät gedeckt ist. Der Nachweis muss deshalb Hersteller und Modell, das maximale Abfluggewicht, die Seriennummer und die Polizzennummer enthalten.

Was hat sich am 1. September 2026 geändert?

Seit dem 1. September 2026 erlaubt § 24j Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Wer mehrere Drohnen betreibt, kann sie damit über einen Vertrag abdecken, statt für jede Drohne eine eigene Polizze abzuschließen. Das gilt für die offene und die spezielle Kategorie sowie für Modellflugvereinigungen.

Welche Deckungssumme schreibt Österreich vor?

Die Mindestdeckung beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds, umgerechnet je nach Tageskurs rund 900.000 Euro. Marktübliche Tarife liegen deutlich darüber und starten meist bei drei Millionen Euro. Die Polizze muss zusätzlich ausdrücklich auf das Luftfahrtgesetz Bezug nehmen, eine allgemeine Haftpflichtdeckung genügt nicht.

Bietet der ÖAMTC eine eigene Drohnenversicherung an?

Der ÖAMTC vermittelt seine Mitglieder an den Tiroler Spezialisten AIR&more. Mitglieder erhalten nach Anbieterangabe zehn Prozent Nachlass ab drei Millionen Euro Deckungssumme und einen Gutschein über 20 Euro für ein Drohnen-Flugsicherheitstraining in einem ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum. Angeboten werden Haftpflicht, Kasko und Rechtsschutz.

Gilt meine deutsche Drohnenversicherung in Österreich?

Für den Haftpflichtschutz während eines Urlaubsflugs meist ja, sofern die Police den EU-Raum einschließt. Für die österreichische Betreiberregistrierung reicht sie in der Regel nicht, weil deutsche Policen personenbezogen aufgebaut sind und die Seriennummer des Geräts nicht ausweisen. Wer nur als Tourist fliegt und in Deutschland registriert ist, braucht die österreichische Registrierung ohnehin nicht.

Was kostet eine Drohnen-Haftpflicht in Österreich?

Die Jahresbeiträge für den privaten Hobbyflug beginnen nach Anbieterangaben bei rund 59 Euro und steigen mit Deckungssumme und Nutzungsart. Gewerbliche Tarife reichen bis in den unteren dreistelligen Bereich, einzelne Anbieter nennen für umfangreiche Deckungen Beträge über 300 Euro im Jahr. Der Preis hängt stärker an der Deckungssumme als am Gewicht der Drohne.

Reicht eine österreichische Privathaftpflicht für die Drohne?

Meist nicht. Private Haftpflichtverträge erfüllen die vier Anforderungen der Austro Control in der Regel nicht, weil ihnen der ausdrückliche Bezug zum Luftfahrtgesetz und die Gerätezuordnung fehlen. Selbst wenn ein Drohnenbaustein enthalten ist, taugt er ohne Seriennummer und Polizzennachweis nicht für die Registrierung.

Brauche ich als Deutscher eine Registrierung in Österreich?

Nein. Die EU-Betreiberregistrierung erfolgt im Wohnsitzstaat und gilt europaweit. Wer in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt registriert ist, fliegt mit dieser e-ID auch in Österreich. Eine Registrierung bei der Austro Control brauchen nur Personen mit Wohnsitz oder Hauptniederlassung in Österreich.

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