DJI Drohne in den USA: Verbot, Kauf und Fliegen im Urlaub

DJI Drohne in den USA: Was die FCC-Liste seit Dezember 2025 bedeutet, warum Mavic 4 Pro und Mini 5 Pro dort fehlen und was mit der eigenen Drohne im Urlaub gilt.

Kameradrohnen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • DJI Drohne USA: Fliegen ist erlaubt. Für DJI-Drohnen gelten dieselben FAA-Regeln wie für alle anderen.
  • Seit Dezember 2025 stehen DJI und alle im Ausland produzierten Drohnen auf der Covered List der FCC. Neue Modelle bekommen keine Zulassung für Import und Verkauf mehr.
  • Mavic 4 Pro und Mini 5 Pro hat DJI nie offiziell in den USA gestartet, obwohl beide vor dem Stichtag zugelassen wurden.
  • Firmware-Updates für bereits zugelassene Drohnen erlaubt die FCC per Ausnahme bis zum 1. Januar 2029.
  • Im Urlaub zählen TRUST-Test, Registrierung ab 250 g, Remote ID und die Sperre aller Nationalparks.

Darf ich eine DJI-Drohne in den USA fliegen?

Ja. Das Wort „DJI-Verbot“ taucht in vielen Schlagzeilen auf, beschreibt die Lage aber ungenau. Ein Flugverbot für DJI-Drohnen gibt es in den USA nicht. Die Luftfahrtbehörde FAA unterscheidet beim Fliegen nicht nach Hersteller. Für eine Mini 4 Pro gelten dieselben Pflichten wie für eine Drohne aus US-Produktion.

Die Einschränkungen kommen von einer anderen Behörde, der Telekommunikationsbehörde FCC. Sie entscheidet, welche Funkgeräte in den USA importiert und verkauft werden dürfen, und jede Drohne ist ein Funkgerät. Seit Dezember 2025 stehen DJI und alle im Ausland produzierten Drohnen samt wichtiger Bauteile auf ihrer Covered List. Geräte auf dieser Liste bekommen keine neue Zulassung.

Bereichwas giltBehörde
Fliegen einer DJI-Drohneerlaubt, normale FAA-RegelnFAA
Modelle mit FCC-Zulassung vor Dezember 2025Zulassung bleibt bestehenFCC
neue Modelle ohne bisherige Zulassungkeine Zulassung, damit kein regulärer Import und VerkaufFCC
Firmware-Updates zugelassener Drohnenper Ausnahme erlaubt bis 1. Januar 2029FCC
Einfuhr über den Handelseit Herbst 2024 immer wieder vom Zoll zurückgehaltenZollbehörde CBP

Wie es zur FCC-Liste kam

Die Lage hat sich über zwei Jahre aufgebaut. Die wichtigsten Schritte nach den Berichten der Fachpresse und den Mitteilungen der FCC:

Ein Urteil im Verfahren lag Ende September 2026 nach den verfügbaren Berichten nicht vor. Die Liste gilt bis auf Weiteres.

Zeitachse von Oktober 2024 bis Januar 2029 zur Lage von DJI in den USA. Markiert sind: Herbst 2024 Zoll hält DJI-Lieferungen zurück, Dezember 2024 Verteidigungsgesetz setzt eine Frist von einem Jahr, Mai 2025 Mavic 4 Pro ohne US-Start, September 2025 Mini 5 Pro ohne US-Start, Dezember 2025 Aufnahme in die Covered List der FCC, Februar 2026 Klage von DJI, Mai 2026 Verlängerung der Update-Ausnahme. Unter der Achse stehen die FCC-Zulassungen einzelner Modelle, alle vor dem Stichtag: Flip November 2024, Mavic 4 Pro Dezember 2024, Mini 5 Pro Mai 2025, Neo 2 Juli 2025, Avata 360 November 2025. Rechts vom Stichtag ist die Fläche für neue Zulassungen gesperrt. Ein Balken zeigt, dass Firmware-Updates für zugelassene Drohnen bis 1. Januar 2029 erlaubt sind. Merksatz: Was vor Dezember 2025 zugelassen wurde, darf weiter fliegen und Updates bekommen, neue Modelle kommen nicht mehr regulär ins Land.

Der Stichtag im Dezember 2025 teilt die Modelle. Was vorher zugelassen wurde, fliegt weiter und bekommt bis 2029 Updates.

Mavic 4 Pro und Mini 5 Pro in den USA

Beide Drohnen sind Sonderfälle. Sie wurden vor dem Stichtag zugelassen, aber nie offiziell eingeführt.

DJI Mavic 4 Pro. DJI stellte sie im Mai 2025 weltweit vor und setzte den US-Start aus. Die FCC-Zulassung stammt laut Übersicht der Fachpresse vom Dezember 2024. Einzelne US-Fotohändler hatten die Drohne zeitweise auf Lager, die Bestände waren schnell vergriffen und kamen nur unregelmäßig nach. Im eigenen US-Store bietet DJI sie nicht an.

DJI Mini 5 Pro. Vorgestellt im September 2025, ebenfalls ohne die USA. Ihre FCC-Zulassung erhielt sie im Mai 2025. Auch sie fand später über Drittanbieter den Weg in den US-Handel, darunter über Amazon, verkauft aber nicht von DJI selbst.

Für beide gilt: Wer sie in den USA besitzt, darf sie fliegen. Sie sind zugelassen, und die Update-Ausnahme bis 2029 schließt sie ein. Was in Europa als Kaufentscheidung zählt, steht in den Rezensionen der DJI Mavic 4 Pro und der Mini 5 Pro.

Für Modelle, die erst nach dem Stichtag eine Zulassung beantragen, bleibt der reguläre Weg in den US-Handel versperrt, solange die Liste gilt.

Mit der eigenen DJI-Drohne in den USA-Urlaub

Für Reisende ändert die FCC-Liste wenig. Die Drohne, die du in Europa gekauft hast, fliegst du in den USA nach den Regeln der FAA. Die Checkliste vor der Reise:

Ein technisches Detail fällt vor Ort auf. DJI-Drohnen richten ihre Funkleistung nach dem Standort aus. In den USA arbeitet die Verbindung nach dem FCC-Standard und damit mit höheren Reichweiten als nach dem europäischen CE-Standard. Am Sichtkontakt ändert das nichts, auch in den USA musst du die Drohne im Freizeitflug mit eigenen Augen sehen.

Welche weiteren Regeln gelten, von der 400-Fuß-Grenze bis zu Freigaben im kontrollierten Luftraum, beschreibt der Ratgeber Drohnen-Gesetz USA.

Eine DJI-Drohne in den USA kaufen?

Der Gedanke liegt bei Reisen nahe, die Rechnung geht aber selten auf.

Wer in Europa fliegt, kauft deshalb besser die europäische Version mit passender Klassenkennzeichnung.

Fazit: fliegen ja, neue Modelle schwierig

Die FCC-Liste trifft den Verkauf neuer Drohnen in den USA, das Fliegen bleibt davon unberührt. Mit einer in Europa gekauften DJI-Drohne reist du wie bisher: TRUST-Test, Registrierung ab 250 g, Nationalparks meiden. Updates sind bis 2029 gesichert. Wie es danach weitergeht, entscheiden das laufende Gerichtsverfahren und die FCC. Bis dahin lohnt vor jeder USA-Reise ein kurzer Blick auf den aktuellen Stand.

Häufige Fragen

Ist DJI in den USA verboten?

Ein Flugverbot für DJI-Drohnen gibt es nicht. Seit Dezember 2025 stehen DJI und alle im Ausland produzierten Drohnen auf der Covered List der Telekommunikationsbehörde FCC. Damit bekommen neue Modelle keine FCC-Zulassung mehr, ohne die sie nicht importiert und verkauft werden dürfen. Drohnen, die schon zugelassen sind, dürfen weiter geflogen werden, für sie gelten die normalen FAA-Regeln.

Darf ich mit meiner DJI-Drohne in die USA reisen?

Ja. Die Maßnahme der FCC betrifft Zulassung und Vertrieb neuer Geräte, eine Regel gegen das Fliegen mitgebrachter Drohnen enthält sie nicht. Für den Flug gelten die Pflichten der FAA: TRUST-Test, Registrierung ab 250 g, Remote ID und die Sperre aller Nationalparks. Akkus gehören ins Handgepäck.

Gibt es die DJI Mini 5 Pro in den USA?

DJI hat die Mini 5 Pro im September 2025 ohne den US-Markt vorgestellt und verkauft sie dort nicht im eigenen Store. Eine FCC-Zulassung hatte sie bereits im Mai 2025 erhalten, also vor der Aufnahme in die Covered List. Bei US-Händlern tauchte sie seither nur zeitweise über Drittanbieter auf.

Gibt es die DJI Mavic 4 Pro in den USA?

Offiziell nicht. DJI hat die Mavic 4 Pro im Mai 2025 weltweit vorgestellt und den US-Start ausgesetzt. Ihre FCC-Zulassung stammt vom Dezember 2024. Einzelne US-Fotohändler hatten sie zeitweise auf Lager, die Bestände waren aber schnell vergriffen und kamen nur unregelmäßig nach.

Bekommen DJI-Drohnen in den USA noch Updates?

Ja, vorerst. Die FCC hat im Mai 2026 eine Ausnahme verlängert, nach der bereits zugelassene ausländische Drohnen bis zum 1. Januar 2029 Software- und Firmware-Updates erhalten dürfen. Was danach gilt, ist offen.

Lohnt es sich, eine DJI-Drohne in den USA zu kaufen?

Meist nicht. Neue Modelle sind dort schwer zu bekommen, Zölle verteuern die Geräte, und US-Ware trägt in der Regel keine europäische Klassenkennzeichnung. Eine Drohne über 250 g ohne Klassenlabel darf in der EU nur in der Unterkategorie A3 fliegen, also mit 150 m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten.

Klagt DJI gegen die Entscheidung?

Ja. DJI hat im Februar 2026 beim Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk beantragt, die FCC-Entscheidung aufzuheben. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 26-1029. Ein Urteil lag Ende September 2026 nach den verfügbaren Berichten noch nicht vor.

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