Drohne bei der Jagd: was erlaubt ist und wo sie hilft

Drohne bei der Jagd: Das BJagdG verbietet nur das Erlegen aus der Luft, Mecklenburg-Vorpommern jede Jagd mit Drohne. Was bei Nachsuche, ASP und Drückjagd gilt.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Drohne bei der Jagd: Bundesweit verboten ist nur, Wild aus der Luft zu erlegen (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 BJagdG). Mecklenburg-Vorpommern verbietet jede Jagd mit Drohne, ausgenommen die Jungwildrettung.
  • Vertretbar nach dem Deutschen Jagdverband: Jungwildrettung, Seuchenbekämpfung und die Nachsuche als Ergänzung zum Hund.
  • Drückjagd: Wild treiben, Schützen dirigieren oder Einstände vorab abfliegen lehnt der DJV ab. Das verstößt gegen die Waidgerechtigkeit.
  • ASP: Wärmebilddrohnen suchten 2022 im Kreis Emmendingen in 50 Flugstunden über 4.000 Hektar nach Kadavern ab.
  • Luftrecht: Wärmebilddrohnen wie die Mavic 3T tragen die Klasse C2. Über Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten ist der Flug verboten, nachts gilt die Pflicht zum grünen Blinklicht.

Darf man mit einer Drohne jagen?

Das Bundesjagdgesetz kennt kein ausdrückliches Drohnenverbot. Seine sachlichen Verbote in § 19 untersagen in Abs. 1 Nr. 11, Wild aus Luftfahrzeugen zu erlegen. Eine Drohne, die nur sucht oder beobachtet, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Den Rahmen ziehen weitere Regeln aus Bundes- und Landesrecht:

RegelFundstelleInhalt
Waidgerechtigkeit§ 1 Abs. 3 BJagdGgilt bei jeder Jagdausübung, auch ohne ausdrückliches Verbot
Beunruhigen von Wild§ 19a BJagdGWild darf an Zuflucht-, Brut- und Wohnstätten nicht unbefugt durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen gestört werden
Drohnenverbot Mecklenburg-Vorpommern§ 22 Abs. 4 LJagdG M-VJagd mit Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten verboten, ausgenommen die Jungwildrettung
Erlaubnisnorm BayernArt. 22a BayJGAbsuchen von Flächen vor der Mahd gilt nicht als Nachstellen

Mecklenburg-Vorpommern hat 2024 als erstes Land ein klares Verbot ins Landesjagdgesetz geschrieben. Es ist verboten, „die Jagd unter Verwendung von Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten auszuüben“. Laut Landesjagdverband gilt das für jedes Suchen, Finden, Aufstöbern und Verfolgen von Wild.

Bayern regelt seit dem 1. April 2026 die andere Seite. Nach Art. 22a BayJG gilt es nicht als Nachstellen, wenn Landwirte oder ihre Beauftragten Flächen mit Drohnen absuchen, um Wild vor dem Mähwerk zu retten. Der Revierinhaber muss unverzüglich benachrichtigt werden, falls er vorher nicht erreichbar war.

In den übrigen Ländern gibt es bisher keine eigene Drohnenregel. Dort entscheiden die Waidgerechtigkeit und die Haltung der Jägerschaft, die der Deutsche Jagdverband in einem Positionspapier zusammengefasst hat. Die Landesjagdgesetze ändern sich derzeit in mehreren Ländern, vor dem ersten Einsatz lohnt deshalb ein Blick in die aktuelle Fassung.

Was der Deutsche Jagdverband für vertretbar hält

Der DJV hat seine Position am 26. September 2024 veröffentlicht. Der Grundsatz lautet, dass Drohnen jagdliches Handwerk nie ersetzen und allenfalls ergänzen. Sinnvoll sind sie, wo sie dem Tier-, Arten- und Hochwasserschutz dienen. Je näher ein Einsatz am Jagderfolg liegt, desto deutlicher fällt die Ablehnung aus.

Ampel-Matrix mit vier Stufen von vertretbar bis verboten. Jungwildrettung vor der Mahd und ASP-Kadaversuchen sind vertretbar, die Nachsuche nur ergänzend zum Hund, Einstände vor der Jagd prüfen sowie Wild treiben und Schützen dirigieren sind abzulehnen, Wild aus der Drohne erlegen ist nach Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 11 Bundesjagdgesetz verboten. Hinweis: In Mecklenburg-Vorpommern ist jede Jagd mit Drohne verboten, ausgenommen die Jungwildrettung.

Der DJV ordnet den Drohneneinsatz im Revier nach seinem Zweck ein, vom Tierschutz bis zum Jagderfolg.

Drückjagd: warum die Drohne am Boden bleibt

Herbst und Winter sind die Zeit der Bewegungsjagden auf Schwarzwild, Rot- und Rehwild. Die Versuchung liegt nahe, morgens mit der Wärmebilddrohne die Dickungen abzufliegen und zu sehen, wo die Rotte steckt. Der DJV nennt den Drohneneinsatz bei Drückjagden „grundsätzlich abzulehnen“.

Am deutlichsten wird das Positionspapier beim Treiben. Wer Drohnen einsetzt, um Wild zu treiben, anzurühren oder die Treiberwehr und pirschende Schützen zu dirigieren, verstößt gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit. Der DJV fügt hinzu, dass ein solcher Verstoß die Zuverlässigkeit infrage stellt. An der Zuverlässigkeit hängen Jagdschein und Waffenbesitzkarte.

Dazu kommt die Sicherheit. Auf einer Drückjagd stehen Schützen verteilt, Hunde und Treiber bewegen sich durch das Treiben, und geschossen wird in alle Richtungen, die der Stand freigibt. Eine Drohne im selben Luftraum lenkt ab und gerät selbst in Gefahr. Wer im Revier Drohnen nutzt, fliegt sie an diesem Tag nicht.

Nachsuche mit Wärmebild: nur zusammen mit dem Hund

Ein krankgeschossenes Stück zu finden, ist Pflicht des Jägers. Die Landesjagdgesetze schreiben dafür brauchbare Hunde vor. Daran ändert die Drohne nichts. Der DJV hält ihren ergänzenden Einsatz für sinnvoll, wenn er nach Rücksprache mit dem Schweißhundeführer vor Ort geschieht, etwa um in Schilf oder Mais zu klären, wo das Stück liegt und ob es noch lebt. Das senkt das Risiko für Hund und Mensch, wenn ein verletztes Wildschwein im Kessel steckt.

Für die Wärmebildkamera ist die kalte Jahreszeit günstig. Der Boden ist kalt, das Laub ist von den Bäumen, und der warme Körper hebt sich deutlicher ab als an einem Sommertag. Ein verendetes Stück kühlt dagegen aus und verliert seinen Kontrast mit der Zeit. Sonne, die Flächen ungleichmäßig aufheizt, verfälscht das Bild. Eine Studie zur Kadaversuche aus der Luft in der Berliner und Münchener Tierärztlichen Wochenschrift von 2021 nennt Sonneneinstrahlung als Störfaktor, dazu dichte Vegetation, die Wärmestrahlung abschirmt.

ASP: Kadaversuche aus der Luft

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest müssen verendete Wildschweine schnell gefunden werden, weil jeder Kadaver die Seuche weiterträgt. Neben Kadaverspürhunden setzen die Länder dafür Wärmebilddrohnen ein.

Baden-Württemberg hat dafür eigene Teams aufgebaut. Das Training Center Retten und Helfen in Mosbach bildet im Auftrag des Landes Freiwillige aus, darunter viele Kitzretter, denn die Suche nach Kadavern unterscheidet sich technisch kaum von der Rehkitzsuche. Die Landratsämter fordern die Teams im Seuchenfall an. Wie viel Fläche sie schaffen, zeigt der Ausbruch im Kreis Emmendingen im Jahr 2022:

SuchmittelEinsatzabgesuchte Fläche
Wärmebilddrohnen50 Flugstundenüber 4.000 ha
Suchteams am Bodenbis zu 22 Teams an 11 Tagenüber 1.000 ha

Auch in Rheinland-Pfalz suchten nach dem Ausbruch im Landkreis Alzey-Worms 2025 Hunde und Wärmebilddrohnen gemeinsam. Diese Suchen laufen als Seuchenbekämpfung, und die folgt nach dem Hinweis des DJV nicht den Regeln des Jagdrechts. Wer helfen will, meldet sich bei der Veterinärbehörde des Kreises.

Luftrecht im Revier: Klasse, Nacht und Schutzgebiete

Unabhängig vom Jagdrecht gilt für jede Drohne das Luftrecht. Für Wärmebilddrohnen sind vier Punkte entscheidend:

Viele Reviere liegen ganz oder teilweise in solchen Gebieten. Wie die Grenzen zu finden sind und wie eine Ausnahmegenehmigung abläuft, erklärt der Ratgeber Drohne im Naturschutzgebiet.

Welche Drohne sich für die Revierarbeit eignet

Für Nachsuche, Kitzrettung und Kadaversuche zählt allein die Wärmebildkamera. Kameradrohnen für Hobbypiloten haben keine, und nachrüsten lässt sie sich nicht sinnvoll. Eine verbreitete Wahl ist die DJI Mavic 3T. Sie kombiniert eine Wärmebildkamera mit 640 × 512 Pixeln mit einer Weitwinkelkamera und einem Zoom, laut DJI mit 56-fachem Hybridzoom und bis zu 45 Minuten Flugzeit.

Mavic 3T
Mavic 3T Wärmebild-Drohne mit 640×512-Infrarotkamera und 56-fachem Hybridzoom Preis bei Amazon

Die Mavic 3T ist ein Profigerät mit entsprechendem Preis. Die Einzelheiten zu Kamera, Akku und Klasse stehen in der Rezension der DJI Mavic 3T.

Wild filmen ohne Jagdbezug

Wer kein Jäger ist und Rehe oder Hirsche mit der Drohne filmen möchte, stößt auf § 19a BJagdG. Danach ist es verboten, Wild an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten unbefugt durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Eine Drohne, die über der Dickung kreist, bis das Wild flüchtet, erfüllt genau das. Im Winter wiegt jede Flucht schwer, weil das Wild Energie spart und Fettreserven braucht. Bleib auf Abstand und brich ab, sobald die Tiere unruhig werden.

Fazit: ein Werkzeug für Rettung und Seuchenschutz

Die Drohne gehört in den Werkzeugkasten des Reviers, solange sie Wild rettet, Seuchen eindämmt oder dem Hund bei der Nachsuche die Arbeit erleichtert. Sobald sie mehr Strecke bringen soll, verlässt sie den Rahmen, den Waidgerechtigkeit und in Mecklenburg-Vorpommern sogar das Gesetz ziehen. Für die Drückjagd heißt das, die Drohne bleibt im Koffer. Wer eine Wärmebilddrohne anschafft, klärt vorher Landesrecht, Schutzgebiete im Revier und die Absprache mit dem Schweißhundeführer. Dann ist sie im Winter ein starkes Werkzeug für Nachsuche und Seuchenschutz.

Häufige Fragen

Ist die Jagd mit einer Drohne erlaubt?

Das Bundesjagdgesetz verbietet in § 19 Abs. 1 Nr. 11 nur, Wild aus Luftfahrzeugen zu erlegen. Ein ausdrückliches Drohnenverbot enthält es nicht. Mecklenburg-Vorpommern verbietet seit 2024 jede Jagd unter Verwendung von Drohnen, ausgenommen die Jungwildrettung. In den übrigen Ländern gelten die Grundsätze der Waidgerechtigkeit, nach denen der Deutsche Jagdverband den Einsatz für mehr Strecke ablehnt.

Darf ich bei der Drückjagd eine Drohne einsetzen?

Der Deutsche Jagdverband lehnt das grundsätzlich ab. Wild per Drohne zu treiben, anzurühren oder Treiber und Schützen zu dirigieren, verstößt nach seinem Positionspapier von 2024 gegen die Waidgerechtigkeit und stellt die Zuverlässigkeit des Jägers infrage. Auch das Abfliegen der Einstände kurz vor der Jagd gilt als unzulässige Steigerung des Jagderfolgs. In Mecklenburg-Vorpommern ist es gesetzlich verboten.

Darf ich eine Wärmebilddrohne zur Nachsuche nutzen?

Ja, als Ergänzung zum Hund. Für die Nachsuche schreibt das Jagdrecht brauchbare Hunde vor. Der Deutsche Jagdverband hält die Drohne für sinnvoll, wenn sie nach Rücksprache mit dem Schweißhundeführer das Risiko für Mensch und Hund in Schilf oder Mais besser einschätzen hilft. In Mecklenburg-Vorpommern fällt auch das Suchen und Verfolgen von Wild unter das Drohnenverbot.

Welche Bundesländer verbieten Drohnen bei der Jagd?

Ausdrücklich geregelt hat es Mecklenburg-Vorpommern in § 22 Abs. 4 seines Landesjagdgesetzes. Bayern hat seit dem 1. April 2026 eine Erlaubnisnorm für die Gegenrichtung. Nach Art. 22a BayJG gilt das Absuchen von Flächen mit Drohnen vor der Mahd nicht als Nachstellen. Die Jagdgesetze ändern sich laufend, vor dem Einsatz lohnt ein Blick in das aktuelle Landesrecht.

Brauche ich für eine Wärmebilddrohne einen Drohnenführerschein?

Ja. Eine Wärmebilddrohne wie die DJI Mavic 3T wiegt 920 g und trägt die Klasse C2. Mit dem Kompetenznachweis A1/A3 fliegst du in der Unterkategorie A3 mit 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Näher heran geht es nur mit dem Fernpilotenzeugnis A2. Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und Haftpflicht sind in jedem Fall Pflicht.

Darf ich nachts mit der Drohne nach Wild suchen?

Luftrechtlich ja, mit eingeschaltetem grünem Blinklicht und ständigem Sichtkontakt zur Drohne selbst. Das Wärmebild auf dem Display ersetzt den Blick auf die Drohne nicht. Jagdrechtlich gelten dieselben Grenzen wie am Tag, also Waidgerechtigkeit, Landesrecht und die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten.

Wer sucht bei der Afrikanischen Schweinepest mit Drohnen nach Kadavern?

Das organisieren die Behörden. In Baden-Württemberg bildet das Training Center Retten und Helfen in Mosbach im Auftrag des Landes Drohnenteams aus, die Landratsämter fordern sie im Seuchenfall an. Beim Ausbruch im Kreis Emmendingen 2022 suchten die Drohnen in 50 Flugstunden über 4.000 Hektar ab. Die Seuchenbekämpfung folgt dabei dem Tierseuchenrecht.

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