Drohne unter 250 g registrieren: Pflicht oder nicht?

Muss eine Drohne unter 250 g registriert werden? Entscheidend ist die Kamera, nicht das Gewicht. Wer betroffen ist, was 20 Euro beim LBA abdecken und was ohne Registrierung droht.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 4 Min. Lesezeit

Die 250-Gramm-Grenze hat sich als Freibrief herumgesprochen, und bei einem Punkt stimmt das gerade nicht: bei der Registrierung. Eine DJI Mini mit 249 Gramm ist registrierungspflichtig, eine 300-Gramm-Drohne ohne Kamera dagegen nicht zwingend. Dieser Artikel zeigt, woran das liegt und wie du in zwei Minuten klärst, ob du betroffen bist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Auslöser, einer genügt: 250 g Startmasse oder ein Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann.
  • Kamera zählt als Sensor. Damit ist praktisch jede Mini-Kameradrohne registrierungspflichtig.
  • Frei bleiben Drohnen unter 250 g ohne solchen Sensor und Spielzeugdrohnen nach Richtlinie 2009/48/EG.
  • Kosten: 20 € für natürliche Personen, 50 € für juristische. Bearbeitung bis zu 14 Werktage.
  • Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: eine e-ID für alle deine Drohnen.

Die Regel in einem Satz

Die EU-Drohnenverordnung knüpft die Registrierungspflicht an zwei Kriterien, und es reicht, wenn eines davon zutrifft:

In Deutschland steht die Pflicht in § 66a Absatz 3 des Luftverkehrsgesetzes, zuständig ist bundesweit das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.

Der zweite Punkt ist der Grund, warum die Gewichtsgrenze hier nichts rettet. Eine Kamera erfasst potenziell Gesichter, Kennzeichen und Grundstücke, und genau deshalb hängt die Zuordenbarkeit des Betreibers daran. Ob die Drohne 30 Gramm oder 249 Gramm wiegt, ändert daran nichts.

Der Zwei-Minuten-Test

Entscheidungsbaum zur Frage, ob eine Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden muss. Ausgangspunkt ist die eigene Drohne. Erste Verzweigung: Beträgt die Startmasse 250 Gramm oder mehr? Wenn ja, besteht Registrierungspflicht, Beispiele sind DJI Air 3S und Mavic 4 Pro. Wenn nein, folgt die zweite Verzweigung: Ist ein Sensor an Bord, der personenbezogene Daten erfassen kann, also Kamera, Mikrofon oder Infrarot? Wenn nein, besteht keine Registrierungspflicht, Beispiel ist ein Tiny Whoop ohne Kamera oder ein einfacher Quadrocopter aus dem Spielwarenhandel. Wenn ja, folgt die dritte Verzweigung: Wurde die Drohne als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie 2009 Schrägstrich 48 EG in Verkehr gebracht, erkennbar an der Altersangabe unter 14 Jahren auf der Verpackung? Wenn ja, besteht keine Registrierungspflicht. Wenn nein, besteht Registrierungspflicht, Beispiele sind DJI Mini 4 Pro mit 249 Gramm, DJI Neo und Potensic ATOM 2. Am Ende steht eine Hinweisleiste: Es genügt, wenn eines der beiden Kriterien Gewicht oder Sensor zutrifft, deshalb ist die 250-Gramm-Grenze bei der Registrierung fast immer wirkungslos.

Drei Fragen entscheiden. Der zweite Ast ist der, an dem fast jede Mini-Kameradrohne hängen bleibt.

Die häufigsten Modelle im Klartext:

DrohneGewichtKameraRegistrierung
DJI Mini 4 Pro249 gjaPflicht
DJI Neo135 gjaPflicht
Tiny Whoop mit FPV-Kamera20 bis 25 gjaPflicht
Tiny Whoop ohne Kamera20 gneinkeine
Spielzeug-Quadrocopter ohne Kamera40 gneinkeine

Damit ist die Frage für nahezu jeden Käufer beantwortet: Wer eine Drohne kauft, um damit Aufnahmen zu machen oder mit Brille zu fliegen, registriert sich.

Was die EU-Verordnung sonst noch nennt

Neben Gewicht und Sensor kennt die EU-Verordnung ein weiteres Merkmal: die Aufprallenergie von mehr als 80 Joule. Für die Praxis in Deutschland führen Luftfahrt-Bundesamt und dipul die Pflicht auf die beiden oben genannten Fälle zurück, weil ein Fluggerät mit solcher Energie ohnehin deutlich über 250 Gramm liegt.

Für die eigene Entscheidung heißt das: Gewicht prüfen, Sensor prüfen, fertig. Die Energiegrenze wird bei Consumer-Drohnen praktisch nie zum alleinigen Auslöser.

So läuft die Registrierung ab

Der Vorgang ist vollständig online und dauert an einem Abend etwa zwanzig Minuten.

  1. Konto anlegen im Portal des Luftfahrt-Bundesamts unter uas-registration.lba-openuav.de. Nicht zu verwechseln mit dem Prüfungsportal für den Drohnenführerschein, das unter einer anderen Adresse läuft.
  2. Daten eingeben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten. Als natürliche Person weist du dich mit Personalausweis oder Reisepass aus.
  3. Gebühr zahlen: 20 Euro für natürliche Personen, 50 Euro für juristische. Kreditkarte beschleunigt die Freigabe gegenüber der Überweisung.
  4. Bearbeitung abwarten: bis zu 14 Werktage laut LBA.
  5. e-ID anbringen: Der Teil vor dem Bindestrich gehört sichtbar an jede Drohne, die drei Zeichen dahinter bleiben geheim und gehören in die Fernidentifikation.

Den vollständigen Ablauf mit allen Sonderfällen beschreibt der Artikel Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Wie die Kennzeichnung am Gerät aussehen muss, klärt der Ratgeber zur Drohnen-Plakette.

Was ohne Registrierung passiert

Der Betrieb ohne gültige Betreiberregistrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro, was für reine Formverstöße nicht der Maßstab ist: In der Praxis liegen die Beträge dafür erheblich niedriger.

Der teurere Teil liegt woanders. Kommt es zu einem Schaden und fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb, wird die Prüfung durch den Versicherer unangenehm. Der Aufwand für die Registrierung steht in keinem Verhältnis zu diesem Risiko: 20 Euro und ein Abend gegen einen Streit über die Deckung eines Personenschadens.

Die drei Pflichten sauber getrennt

Registrierung, Führerschein und Versicherung werden ständig verwechselt, weil sie beim Kauf einer Drohne gleichzeitig anstehen. Sie haben verschiedene Zwecke:

PflichtWas sie leistetGilt unter 250 g?
Betreiberregistrierungordnet die Drohne dir zu (e-ID)ja, sobald eine Kamera an Bord ist
Kompetenznachweis A1/A3belegt dein Regelwissenin A1 nicht erforderlich
Haftpflichtversicherungdeckt Schäden an Drittenja, ohne Gewichtsgrenze

Die mittlere Zeile ist der Punkt, an dem die 250-Gramm-Grenze tatsächlich etwas bringt. Sie erspart den kleinen Drohnenführerschein, solange in der Unterkategorie A1 geflogen wird. Die Versicherungspflicht kennt dagegen keine Untergrenze, wie der Artikel Drohnenversicherung ab wie viel Gramm zeigt.

Der Sonderfall: Drohne ohne Kamera

Bleibt eine Drohne unter 250 Gramm und trägt keinen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, entfällt die Registrierung tatsächlich. Das betrifft eine überschaubare Gruppe: einfache Indoor-Quadrocopter, Renn-Whoops ohne Videoübertragung und Spielzeugmodelle.

Zwei Punkte gehören dazu:

Welche Pflichten in diesem Fall genau entfallen und welche bleiben, sortiert der Artikel Drohne unter 250 g ohne Kamera.

Fazit: die Kamera entscheidet, nicht die Waage

Bei der Registrierung hilft die 250-Gramm-Grenze fast nie, weil der zweite Auslöser fast immer greift: die Kamera. Wer eine Mini-Drohne mit Kamera besitzt, registriert sich einmalig für 20 Euro beim Luftfahrt-Bundesamt, klebt die e-ID auf und trägt sie in die Fernidentifikation ein. Danach gilt dieselbe Nummer für jede weitere Drohne im Haushalt, und der Punkt ist dauerhaft erledigt.

Häufige Fragen

Muss eine Drohne unter 250 g registriert werden?

Ja, sobald sie eine Kamera oder einen anderen Sensor trägt, der personenbezogene Daten erfassen kann. Das trifft auf praktisch jede Mini-Kameradrohne zu, von der DJI Mini bis zur DJI Neo. Registrierungsfrei bleiben unter 250 Gramm nur Drohnen ganz ohne solchen Sensor sowie Spielzeugdrohnen im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie.

Warum spielt die Kamera eine so große Rolle?

Weil die EU-Drohnenverordnung zwei getrennte Auslöser für die Registrierungspflicht kennt. Der erste ist das Gewicht ab 250 Gramm, der zweite ist ein Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten. Es genügt, wenn einer von beiden zutrifft. Eine 249-Gramm-Drohne unterschreitet zwar die Gewichtsgrenze, erfüllt aber über die Kamera das zweite Kriterium.

Was kostet die Registrierung und wie lange dauert sie?

Beim Luftfahrt-Bundesamt kostet die Betreiberregistrierung 20 Euro für natürliche Personen und 50 Euro für juristische Personen wie Firmen und Vereine. Das Amt nennt eine Bearbeitungsdauer von bis zu 14 Werktagen. Wer die Drohne zu einem festen Termin einsetzen will, sollte deshalb mindestens drei Wochen Vorlauf einplanen.

Muss ich jede meiner Drohnen einzeln anmelden?

Nein. Registriert wird der Betreiber, nicht das einzelne Fluggerät. Du erhältst eine e-ID, die für alle deine Drohnen gilt, unabhängig von deren Anzahl und Gewicht. Bei einer zweiten Drohne klebst du dieselbe Nummer auf und trägst sie in deren Fernidentifikation ein, eine erneute Registrierung entfällt.

Was gilt als Spielzeugdrohne?

Eine Drohne, die als Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG in Verkehr gebracht wurde. Erkennbar ist das an der Kennzeichnung der Verpackung, typischerweise an einer Altersangabe für Kinder unter 14 Jahren. Trägt eine solche Drohne keine Kamera und bleibt sie unter 250 Gramm, entfällt die Registrierungspflicht. Sobald eine Kamera verbaut ist, greift die Ausnahme in der Regel nicht mehr.

Was droht, wenn ich ohne Registrierung fliege?

Der Betrieb ohne gültige Betreiberregistrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen der Luftverkehrs-Ordnung reicht bis 50.000 Euro, bei reinen Formverstößen liegen die Beträge in der Praxis deutlich darunter. Unangenehmer wird meist die Versicherungsseite, wenn im Schadensfall die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb fehlten.

Reicht die Registrierung, oder brauche ich noch mehr?

Sie ist eine von drei getrennten Pflichten. Dazu kommen eine Haftpflichtversicherung, die für jeden Drohnenbetrieb ohne Gewichtsgrenze vorgeschrieben ist, und je nach Gewicht und Betriebsart ein Kompetenznachweis. Unter 250 Gramm entfällt der Kompetenznachweis in der Unterkategorie A1, Registrierung und Versicherung bleiben bestehen.

Muss ich die Registrierung regelmäßig verlängern?

Für die Betreiberregistrierung nennt das Luftfahrt-Bundesamt weder auf seiner Informationsseite noch in den FAQ eine Gültigkeitsdauer oder ein Verlängerungsverfahren. Befristet ist dagegen der EU-Kompetenznachweis, und zwar auf fünf Jahre ab Ausstellung. Die beiden Vorgänge werden häufig verwechselt, weil sie zeitlich zusammenfallen.

Das könnte dich auch interessieren