Drohnen ab 100 g: EASA plant Registrierung und Remote ID

Die EU-Agentur EASA will Registrierung, Remote ID und Kompetenznachweis schon ab 100 g vorschreiben. Neue Drohnen sollen ohne Betreibernummer nicht starten.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 3 Min. Lesezeit

Weiße DJI Mini 4 Pro im Flug vor einer unscharfen grünen Wiese, schräg von vorn
Eine DJI Mini 4 Pro, aufgenommen 2024. Drohnen bis 900 g, die vor dem Stichtag in den Handel kommen, müsste nach dem Entwurf niemand nachrüsten.

Foto: Jacek Halicki, CC BY-SA 4.0 · Ausschnitt

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat der EU-Kommission am 18. September 2026 neue Sicherheitsregeln für Drohnen vorgeschlagen. Nach der Opinion 06/2026 müssten sich Betreiber in der offenen Kategorie schon ab 100 g Startmasse registrieren. Ab derselben Grenze bräuchte jede Drohne ein aktives Remote ID, und neue Modelle sollen ohne hinterlegte Betreibernummer nicht mehr starten. Vor jeder Registrierung müssten die Behörden außerdem die Identität des Betreibers prüfen. Den Anstoß gab der Aktionsplan der Kommission zur Drohnensicherheit vom 11. Februar 2026.

Was ändert sich nach dem Entwurf?

Regelheutenach dem Entwurf
Registrierungab 250 g, darunter nur mit Kameraab 100 g, mit oder ohne Kamera
Remote IDbei Drohnen der Klassen C1 bis C3bei jeder Drohne ab 100 g
Startsperre ohne BetreibernummerkeinePflicht für neue Modelle
Kompetenznachweis A1/A3erst ab 250 gab 100 g, auch für C0-Drohnen
Identitätsprüfung bei der Registrierungje nach Land verschiedenPflicht in allen EU-Staaten

Unter 100 g entfallen nach dem Entwurf Registrierung, Remote ID und Kompetenznachweis, auch wenn die Drohne eine Kamera trägt. Das betrifft vor allem kleine FPV-Whoops. An der Grenze selbst hat die EASA trotz Kritik in der Anhörung festgehalten. Sie stammt nach Angaben der Agentur von den Sicherheitsbehörden, die den Aktionsplan erarbeitet haben.

Gewichtsskala der Pflichten in der offenen Kategorie mit Grenzen bei 100, 250 und 900 Gramm. Heute: unter 250 Gramm Registrierung nur mit Kamera, ab 250 Gramm Registrierung und Kompetenznachweis. Entwurf für neue Modelle: unter 100 Gramm frei, ab 100 Gramm Registrierung, Remote ID, Kompetenznachweis A1/A3 und Startsperre ohne Betreibernummer. Entwurf für den Bestand: unter 100 Gramm frei, von 100 bis 900 Gramm Registrierung und Kompetenznachweis ohne Nachrüsten, über 900 Gramm Remote-ID-Modul nachrüsten. Beispiele auf der Achse: BetaFPV Meteor65 Pro 36 g, DJI Neo 135 g, DJI Mini 4 Pro 249 g, DJI Air 3S 724 g, DJI Mavic 4 Pro 1.063 g.

Nach dem Entwurf greifen die Pflichten ab 100 g, für den Bestand bis 900 g ohne Nachrüsten.

Was gilt für Drohnen, die du schon hast?

Für den Bestand sieht der Entwurf eine Übergangsregel vor. Stichtag sind zwölf Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Drohnen, die bis dahin auf den Markt kommen, brauchen keine Startsperre. Wiegen sie höchstens 900 g, müssen sie auch kein Remote-ID-Modul nachrüsten, denn bei so leichten Drohnen hält die EASA das für technisch nicht machbar. Schwerere Drohnen ohne Remote ID bräuchten spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten ein solches Modul.

Die neue Registrierungsgrenze und die Identitätsprüfung würden ab Inkrafttreten gelten. Wer heute eine Kameradrohne unter 250 g fliegt, muss sich wegen der Kamera ohnehin schon registrieren. Neu wäre für diese Piloten vor allem der Kompetenznachweis A1/A3, den der Entwurf für jede Drohne ab 100 g verlangt. Für eine DJI Mini, Neo oder Flip mit C0-Label braucht es ihn in der Unterkategorie A1 bisher nicht.

Was gilt für Eigenbauten und Modellflugvereine?

Selbst gebaute Drohnen nimmt der Entwurf ausdrücklich nicht aus. Ab 100 g bräuchten auch sie Remote ID und die Startsperre, um in den Unterkategorien A1 und A3 zu fliegen. Das trifft viele FPV-Drohnen unter 250 g, die heute als Eigenbau ohne weitere Technik in A1 starten dürfen. Modellflugverbände und Hersteller von Bausätzen hatten in der Anhörung Bedenken angemeldet.

Für Modellflugvereine dürfen die Mitgliedstaaten in der Vereinsgenehmigung festlegen, ob Remote ID nötig ist. Zwei Punkte aus dem Entwurf vom Mai hat die EASA gestrichen. Die ausgeweitete Pflicht zur Geo-Awareness, die auch Eigenbauten getroffen hätte, entfällt. Einen eigenen Begriff für kritische Infrastruktur gibt es ebenfalls nicht, Schutzzonen legen die Staaten weiter über geografische Gebiete fest.

Was noch offen ist

Die Opinion ist ein Vorschlag. Ob und wann die Regeln kommen, entscheidet die EU-Kommission nach Abstimmung im Ausschuss der Mitgliedstaaten. Einen Termin nennt die EASA nicht, alle Fristen im Entwurf hängen am noch offenen Datum des Inkrafttretens. Eine zweite Opinion mit Vereinfachungen für die offene Kategorie will die Agentur im vierten Quartal 2026 vorlegen. Bis eine neue Verordnung im Amtsblatt steht, gelten die bisherigen Regeln.

Quellen

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