FPV-Drohne unter 250 g: Regeln, Klassen und Grenzen

Was die 250-Gramm-Grenze bei FPV wirklich bringt: kein Kompetenznachweis, aber Beobachter-Pflicht, Registrierung und Versicherung bleiben. Dazu die 19-m/s-Falle beim Eigenbau.

FPV & Racing Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Unter 250 Gramm zu bleiben ist bei Kameradrohnen ein Verkaufsargument und bei FPV eine kleine Wissenschaft. Die Grenze bringt echte Erleichterungen, sie räumt aber längst nicht alles ab, was gern behauptet wird. Dieser Artikel trennt beides: was wirklich wegfällt, was bleibt und welche technischen Aufbauten die Grenze überhaupt einhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Kompetenznachweis: In A1 entfällt der Drohnenführerschein für Drohnen unter 250 g.
  • Der Beobachter bleibt Pflicht. Flug mit Videobrille gilt als Betrieb außerhalb der Sichtweite, unabhängig vom Gewicht.
  • Registrierung und Versicherung bleiben ebenfalls, denn jede FPV-Drohne trägt eine Kamera.
  • Eigenbau-Falle: privat hergestellte Drohnen dürfen in A1 nur unter 19 m/s (68,4 km/h) betrieben werden.
  • Nur die Verbandsregelung erlaubt FPV ohne Beobachter, und das bis 30 m Höhe über Grund.

Was die Grenze wirklich abräumt

Der Vorteil steckt in einem einzigen Punkt: Für Drohnen unter 250 Gramm ist in der Unterkategorie A1 kein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Damit entfallen 25 Euro Gebühr und ein Abend Lernzeit. Genauso wichtig ist die Folge daraus: A1 heißt, du darfst dort fliegen, wo Menschen sind, statt 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten wie in A3.

Für FPV ist das ein großer Unterschied. Ein Toothpick mit 240 Gramm darf in A1 auf der Wiese hinter dem Wohngebiet starten, ein Fünf-Zöller mit 650 Gramm nicht. Die Grenze entscheidet damit weniger über Papierkram als über den Ort.

Was sie nicht abräumt, steht im nächsten Abschnitt und ist der Grund, warum viele Piloten die Regel falsch in Erinnerung haben.

Die Beobachter-Pflicht gilt für jedes Gewicht

Der Flug mit Videobrille ist ein Betrieb außerhalb der direkten Sichtverbindung. Die EU-Drohnenverordnung verlangt in der offenen Kategorie, dass der Fernpilot das Fluggerät ständig sieht und den umgebenden Luftraum beobachtet. Der Ausweg steht in derselben Regel: Ein Beobachter neben dem Piloten darf diese Aufgabe übernehmen, und zwischen beiden muss eine klare, wirksame Verständigung bestehen.

Bis 2021 gab es in Deutschland eine Ausnahme, die vielen noch im Kopf steckt: FPV bis 30 Meter Höhe ohne Beobachter, wenn die Drohne unter 250 Gramm blieb. Diese Regelung stammt aus der Luftverkehrs-Ordnung von 2017 und wurde beim Übergang auf das EU-Recht nicht übernommen.

Schema mit drei Fällen zum FPV-Flug und der Beobachter-Pflicht, jeweils als Seitenansicht mit Pilot, Drohne und Höhenachse. Fall eins, offene Kategorie ohne Beobachter: Der Pilot trägt die Videobrille und sieht die Drohne nicht, niemand steht daneben. Der Fall ist unzulässig, unabhängig vom Gewicht der Drohne, auch unter 250 Gramm. Fall zwei, offene Kategorie mit Beobachter: Neben dem Piloten steht eine zweite Person, deren Sichtlinie durchgehend zur Drohne führt, beide sind über Zuruf verbunden. Der Flug ist zulässig bis zur allgemeinen Höhengrenze von 120 Metern über Grund. Fall drei, Mitgliedschaft in einem bundesweiten Modellflugverband: Bis 30 Meter Höhe über Grund gilt der Brillenflug ersatzweise als Betrieb in Sichtweite, ein Beobachter ist dort nicht erforderlich; zwischen 30 und 120 Metern ist wieder ein Beobachter mit ständigem uneingeschränktem Sichtkontakt und direkter Kommunikation nötig. In allen Fällen gilt zusätzlich, dass die Drohne nie weiter entfernt sein darf, als sie ohne Hilfsmittel noch sicher zu sehen wäre. Hinweisleiste: Die 250-Gramm-Grenze ändert an der Beobachter-Pflicht nichts, sie betrifft nur den Kompetenznachweis. Schematisch, nicht maßstäblich.

Drei Fälle, eine Höhenachse: Ohne Verbandsmitgliedschaft führt an einer zweiten Person kein Weg vorbei.

Die einzige Ausnahme: die Verbandsregelung

Wer Mitglied in einem der bundesweiten Modellflugverbände ist, fliegt unter deren Betriebserlaubnis nach Artikel 16 der EU-Verordnung. Für FPV gilt dort nach den Angaben des Luftfahrt-Bundesamts:

Flughöhe über GrundBeobachter
bis 30 mnicht erforderlich, der Brillenflug gilt ersatzweise als Sichtflug
30 bis 120 merforderlich, mit ständigem Sichtkontakt und direkter Kommunikation

Dazu kommt in beiden Fällen eine Entfernungsgrenze: Die Drohne darf nie weiter weg sein, als sie ohne technische oder optische Hilfsmittel noch zu sehen wäre. Das ist die eigentliche Beschränkung, denn sie begrenzt die Distanz unabhängig von der Höhe.

Die Verbandsmitgliedschaft kostet einen Jahresbeitrag und bringt üblicherweise eine Haftpflichtversicherung mit. Für Piloten, die regelmäßig allein fliegen wollen, ist sie damit der einzige legale Weg. Wie das Gesamtbild der Betriebskategorien aussieht, sortiert der Artikel zur offenen Kategorie.

Drei Wege in die Unterkategorie A1

Nicht jede leichte Drohne kommt auf demselben Weg in A1. Es gibt drei, und sie unterscheiden sich in einem entscheidenden Detail.

WegVoraussetzungGeschwindigkeitsgrenze
C0-KennzeichenKlassenkennzeichen am Gerät, MTOM unter 250 g19 m/s als Bauvorgabe der Klasse
Bestandsdrohneohne Klassenkennzeichen, vor dem 1.1.2024 in Verkehr gebracht, unter 250 gkeine in der Regelung genannt
Eigenbauprivat hergestellt, MTOM inklusive Nutzlast unter 250 gunter 19 m/s

Der dritte Fall ist die Falle. Ein selbst gebauter Copter darf in A1 nur betrieben werden, wenn seine Betriebshöchstgeschwindigkeit unter 19 Metern pro Sekunde liegt, also unter 68,4 km/h. Ein Toothpick mit Vier-Zellen-Akku erreicht das Doppelte im Vorbeiflug. Wer den Aufbau nicht per Firmware begrenzt, betreibt ihn rechtlich in A3, mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

Für gekaufte Modelle ohne Klassenkennzeichen greift dagegen die Übergangsregelung, und die nennt keine Geschwindigkeitsgrenze. Was die C-Klassen sonst voneinander unterscheidet, steht im Artikel Drohnen-Klassen C0 bis C4.

Registrierung und Versicherung bleiben

Zwei Pflichten hängen nicht am Kompetenznachweis und verschwinden deshalb auch unter 250 Gramm nicht:

Die Betreiberregistrierung. Sie greift ab 250 Gramm und zusätzlich bei jeder leichteren Drohne mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Eine FPV-Kamera ist genau das. Praktisch heißt das: Jede FPV-Drohne ist registrierungspflichtig, auch der 20-Gramm-Whoop. Die e-ID gehört danach sichtbar an das Gerät. Details stehen im Artikel Drohne unter 250 g registrieren.

Die Haftpflichtversicherung. Sie ist nach dem Luftverkehrsgesetz für jeden Drohnenbetrieb vorgeschrieben, ohne Gewichtsgrenze. Viele private Haftpflichtpolicen schließen Drohnen ausdrücklich aus. Warum die Pflicht ab dem ersten Gramm greift, erklärt der Artikel Drohnenversicherung ab wie viel Gramm, die FPV-spezifischen Besonderheiten die FPV-Drohnen-Versicherung.

Was technisch unter 250 Gramm möglich ist

Die Grenze ist enger, als sie klingt, sobald ein Akku und eine Videoübertragung mitfliegen. Die realistischen Klassen:

AufbauStartgewichtCharakter
Tiny Whoop 65 bis 85 mm20 bis 60 gInnenräume, sehr großer Abstand zur Grenze
Cinewhoop 2 Zoll150 bis 240 gKamerafahrten in Enge, knapp unter der Grenze
Toothpick 3 bis 3,5 Zoll205 bis 250 gFreestyle draußen, der klassische Sub-250
Fünf Zoll im Leichtbauknapp unter 250 gSonderfall mit speziellen Rahmen

Der Toothpick ist die eigentliche Antwort auf die Frage. Der Name beschreibt die dünnen Rahmenarme, ein nackter Rahmen wiegt 25 bis 30 Gramm. Mit Drei-Zoll-Propellern und einem kompakten All-in-One-Flugcontroller bleiben startfertig 205 bis 250 Gramm erreichbar, bei einem Schub-Gewichts-Verhältnis jenseits von 10 zu 1.

Fünf Zoll unter 250 Gramm ist möglich und bleibt eine Übung in Verzicht: sehr leichte Rahmen, Zwei-Blatt-Propeller, kleine Akkus. Der Aufbau fliegt dann kurz und verzeiht wenig.

Was der Leichtbau kostet

Vier Dinge werden schlechter, wenn Gramm zum obersten Ziel wird:

Windempfindlichkeit. Masse ist im Wind ein Vorteil, weil Böen eine schwere Drohne weniger versetzen. Ein 220-Gramm-Toothpick kämpft bei Windstärke drei sichtbar, ein 650-Gramm-Fünfzöller kaum.

Flugzeit. Der Akku ist der schwerste Einzelposten. Wer unter der Grenze bleiben muss, nimmt einen kleineren, und drei bis fünf Minuten sind bei Sub-250-Aufbauten normal.

Haltbarkeit. Dünne Arme brechen früher. Der Ausgleich: Bei geringerer Masse ist die Aufprallenergie kleiner, weshalb viele Toothpicks Stürze überstehen, die einen schweren Aufbau zerlegen würden.

Zuladung. Eine volle Actioncam wiegt 130 Gramm und mehr. Unter 250 Gramm bleibt dafür kein Platz, weshalb Sub-250-Aufbauten auf die integrierte Kamera oder eine sehr leichte Aufnahmelösung angewiesen sind.

Wenn du die Grenze reißt

Über 250 Gramm ändert sich nicht alles, aber genug:

Für die meisten FPV-Piloten ist A3 kein Drama, weil freies Gelände ohnehin der bessere Ort für schnelle Drohnen ist. Wer dagegen im Garten oder auf dem Hinterhof fliegen möchte, sollte unter der Grenze bleiben. Wie sich das Fliegen selbst anfühlt, beschreibt der Artikel FPV-Drohne fliegen.

Fazit: die Grenze spart den Führerschein, nicht die zweite Person

Unter 250 Gramm entfällt der Kompetenznachweis, und der Betrieb ist in A1 möglich, also näher an bewohntem Gebiet. Registrierung und Versicherung bleiben, weil jede FPV-Drohne eine Kamera trägt. Und die Regel, die den Alltag am stärksten prägt, hängt gar nicht am Gewicht: Ohne Verbandsmitgliedschaft braucht jeder Brillenflug einen Beobachter. Wer allein fliegen will, kommt an einem Verbandsbeitrag nicht vorbei, ganz gleich wie leicht die Drohne ist.

Häufige Fragen

Darf ich eine FPV-Drohne unter 250 g ohne Drohnenführerschein fliegen?

Ja. In der Unterkategorie A1 ist für Drohnen unter 250 Gramm kein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Das gilt für Tiny Whoops, Toothpicks und andere leichte Aufbauten gleichermaßen. Entfallen dürfen deshalb aber nicht die anderen Pflichten: Registrierung als Betreiber und Haftpflichtversicherung bleiben bestehen, und beim Flug mit Videobrille kommt der Beobachter dazu.

Brauche ich unter 250 g wirklich einen Spotter?

Ja. Der Flug mit Videobrille gilt als Betrieb außerhalb der Sichtweite, und die EU-Drohnenverordnung erlaubt ihn in der offenen Kategorie nur mit einem Beobachter, der neben dem Piloten steht und die Drohne durchgehend im Blick behält. Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Die frühere deutsche Regel, die unter 250 Gramm bis 30 Meter Höhe ohne Beobachter erlaubte, wurde 2021 nicht in die EU-Verordnung übernommen.

Muss ich eine FPV-Drohne unter 250 g registrieren?

Praktisch immer, weil jede FPV-Drohne eine Kamera trägt. Die Registrierungspflicht gilt für Drohnen ab 250 Gramm und zusätzlich für jede leichtere Drohne mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Eine Kamera ist genau das. Nur ein Aufbau ganz ohne Kamera bliebe unter 250 Gramm registrierungsfrei, und der wäre für FPV nutzlos.

Was hat es mit der 19-m/s-Grenze auf sich?

Sie betrifft ausschließlich selbst gebaute Drohnen. Ein privat hergestelltes UAS darf in der Unterkategorie A1 nur betrieben werden, wenn es unter 250 Gramm inklusive Nutzlast wiegt und seine Betriebshöchstgeschwindigkeit unter 19 Metern pro Sekunde liegt, das sind 68,4 km/h. Wer schneller fliegen will, betreibt den Eigenbau in A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn- und Erholungsgebieten.

Gilt die 19-m/s-Grenze auch für gekaufte FPV-Drohnen?

Nein. Für fertig gekaufte Drohnen ohne Klassenkennzeichen greift die Übergangsregelung: Sie dürfen unter 250 Gramm in A1 betrieben werden, eine Geschwindigkeitsgrenze nennt diese Regelung nicht. Trägt die Drohne ein C0-Kennzeichen, gilt ohnehin die Bauvorgabe der Klasse mit maximal 19 Metern pro Sekunde im Horizontalflug.

Was erlaubt die Mitgliedschaft in einem Modellflugverband?

Sie ist der einzige Weg zu FPV ohne Beobachter. Nach der Betriebserlaubnis für die bundesweiten Modellflugverbände gilt der Flug mit Videobrille bis 30 Meter Höhe über Grund ersatzweise als Betrieb in Sichtweite. Zwischen 30 und 120 Metern bleibt ein Beobachter erforderlich, der ständigen uneingeschränkten Sichtkontakt hat und direkt mit dem Piloten kommunizieren kann.

Welche FPV-Drohnen bleiben überhaupt unter 250 g?

Tiny Whoops mit 20 bis 60 Gramm liegen weit darunter, Cinewhoops der 2-Zoll-Klasse erreichen 150 bis 240 Gramm. Drei-Zoll-Toothpicks kommen startfertig meist auf 205 bis 250 Gramm. Selbst Fünf-Zoll-Aufbauten sind mit sehr leichten Rahmen und Zwei-Blatt-Propellern knapp unter der Grenze machbar, bleiben aber Sonderfälle.

Ab welchem Alter darf man eine FPV-Drohne unter 250 g fliegen?

Das Mindestalter für Drohnenflüge liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie sowie selbst gebaute Drohnen unter 249 Gramm. Jüngere Piloten dürfen außerdem unter direkter Aufsicht einer qualifizierten Person fliegen. Für einen gekauften Whoop mit Kamera gilt damit in der Regel die 16-Jahre-Grenze.

Das könnte dich auch interessieren