Drohne in Mecklenburg-Vorpommern: Regeln, Zonen, Küste

Drohnenaufnahmen in Mecklenburg-Vorpommern: Alle drei Nationalparks sind gesperrt, an der Küste kommen Wasserstraßen und Vogelschutz dazu. Wo Platz bleibt und wer Ausnahmen erteilt.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Kreidefelsen, Boddenlandschaft, endlose Alleen: Mecklenburg-Vorpommern sieht aus der Luft spektakulär aus, und genau deshalb ist ein großer Teil davon für Drohnen gesperrt. Die drei Nationalparks decken die fotogensten Küstenabschnitte ab, dazu kommen Vogelschutz und Wasserstraßen. Wo trotzdem Platz bleibt und wen man fragen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle drei Nationalparks verbieten Drohnen: Vorpommersche Boddenlandschaft (786 km²), Müritz (322 km²) und Jasmund (rund 3.070 ha).
  • Die Landesluftfahrtbehörde sitzt im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Zuständig ist der Flugort. Der Wohnsitz spielt keine Rolle.
  • Ohne Naturschutzbehörde keine Erlaubnis: Bei Flügen in Schutzgebieten muss sie zustimmen, sonst erteilt die Luftfahrtbehörde nichts.
  • 100 m Abstand zu Bundeswasserstraßen, darunter Strelasund und Peenestrom.
  • Vogelschutz schlägt Motiv: Kranichrast und Seeadler-Horste sind der häufigste Grund für Ärger im Land.

Die Basis kommt aus dem Bundesrecht

Für Drohnen gilt in Mecklenburg-Vorpommern zunächst genau das, was überall in Deutschland gilt. Die EU-Drohnenverordnung regelt Kategorie und Betrieb, dazu kommen die deutschen Betriebsverbote aus § 21h LuftVO. Die Eckpunkte:

Wer diese Grundlagen noch klären will, findet sie im Ratgeber Drohnen-Regeln in Deutschland. Landesspezifisch wird es erst dort, wo Naturschutz und Landesbehörden ins Spiel kommen, und davon hat Mecklenburg-Vorpommern reichlich.

Drei Nationalparks, drei Sperrgebiete

Kein anderes Bundesland hat einen so großen Anteil geschützter Küstenlandschaft. Die drei Nationalparks liegen genau dort, wo die Motive sind.

NationalparkFlächeWas gesperrt ist
Vorpommersche Boddenlandschaft786 km²Darß, Zingst, Hiddensee, Westrügen, große Wasserflächen
Müritz322 km²Seenplatte um die Müritz, Wälder, Moore
Jasmundrund 3.070 haKreidefelsen, Königsstuhl, Buchenwald auf Rügen

Das Verbot ist ausdrücklich. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft führt Drohnen zusammen mit Gleitschirmen und Modellflugzeugen als untersagte Flugobjekte auf und stützt sich dabei auf Luftverkehrsrecht und Nationalparkverordnung. Die Begründung ist biologisch: Viele Arten können solche Objekte nicht einordnen, flüchten, verbrauchen dabei Energiereserven oder geben Brutplätze auf.

Der Jasmund ist mit rund 3.070 Hektar der kleinste Nationalpark Deutschlands, was das Missverständnis erklärt, man könne dort schon irgendwo starten. Die Fläche ist klein, aber sie deckt exakt den Abschnitt ab, den fast jeder fotografieren will: die Kreidefelsen zwischen Sassnitz und Lohme.

Für professionelle Film- und Fotoprojekte gibt es einen Weg über eine Genehmigung des Nationalparkamts. Sie wird erteilt, wenn der Naturschutz im Mittelpunkt steht und das Projekt außerhalb nicht umsetzbar ist. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft nennt dafür vier Wochen Bearbeitungszeit. Für Urlaubsaufnahmen ist dieser Weg ausdrücklich nicht gedacht.

Wie die Zonen an der Küste ineinandergreifen

An der Ostseeküste liegen mehrere Regelungsebenen übereinander, und sie stammen aus verschiedenen Gesetzen. Genau deshalb reicht ein Blick in eine einzige Karte nicht aus.

Schematischer Schnitt von der offenen Ostsee ins Hinterland Mecklenburg-Vorpommerns, aufgeteilt in vier nebeneinanderliegende Zonen mit steigender Freiheit für Drohnenflüge. Ganz links die Wasserfläche mit einem Schiff und dem Hinweis, dass über Bundeswasserstraßen wie Strelasund und Peenestrom ein seitlicher Abstand von hundert Metern einzuhalten ist und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt vorab zu kontaktieren ist. Daneben die Bodden- und Nationalparkzone mit Schilfgürtel, rastenden Kranichen und einem durchgestrichenen Drohnensymbol: Hier gilt ein vollständiges Drohnenverbot nach der jeweiligen Nationalparkverordnung, eine Ausnahme erteilt nur das Nationalparkamt für Projekte im Dienst des Naturschutzes. In der dritten Zone der Ostseestrand mit Strandkörben und Badegästen, gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass über Menschenansammlungen in der Offenen Kategorie nicht geflogen werden darf, was in der Hauptsaison praktisch jeden belegten Strandabschnitt betrifft. Rechts das Hinterland mit Feld, Baumreihe und Startplatz-Symbol als der Bereich, in dem der Flug möglich bleibt, sofern der Grundeigentümer dem Start zustimmt und keine geografische UAS-Zone greift. Unter dem Schnitt eine Balkenreihe zum Flächenvergleich der drei Nationalparks: Vorpommersche Boddenlandschaft 786 Quadratkilometer, Müritz 322 Quadratkilometer und Jasmund rund 31 Quadratkilometer, wobei die Balkenlänge maßstäblich der Fläche entspricht.

Vier Zonen von der See ins Land: Erst im Hinterland trifft man auf Flächen ohne eigene Sonderregel.

Die Wasserstraßen. Über Bundeswasserstraßen ist ein seitlicher Abstand von 100 Metern einzuhalten. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft das unter anderem den Strelasund und den Peenestrom. Die Hansestadt Stralsund verweist für Flüge über dem Strelasund zusätzlich auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund, das vorher zu kontaktieren ist.

Die Schutzgebiete. Neben den Nationalparks liegen an der Küste zahlreiche Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, dazu Biosphären­reservate wie Südost-Rügen und Schaalsee. Der Ratgeber Drohne im Naturschutzgebiet erklärt, warum das Startverbot dort auch dann greift, wenn die Luftfahrtkarte nichts anzeigt.

Die Strände. Ein belegter Strandabschnitt im Juli ist eine Menschenansammlung, und über die darf in der Offenen Kategorie nicht geflogen werden. Praktisch heißt das: Ostseebäder im Hochsommer scheiden aus, dieselben Strände im Oktober bei Sonnenaufgang nicht.

Das Hinterland. Felder, Alleen, Seenlandschaft abseits der Schutzgebiete und die vielen kleinen Ortschaften bieten reichlich Fläche. Hier bleibt der Startplatz die eigentliche Frage, und die klärt sich mit dem Grundeigentümer.

Wer Ausnahmen erteilt und wie der Weg läuft

Die Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit angesiedelt und nimmt dort die Aufgaben der Luftfahrtadministration für das Land wahr. Sie erteilt die luftrechtlichen Genehmigungen für unbemannte Luftfahrtsysteme.

Zwei Punkte sind für die Praxis entscheidend:

Der Ort entscheidet über die Zuständigkeit. Maßgeblich ist, wo geflogen werden soll. Wohnort und Firmensitz bleiben dabei außen vor: Wer aus Hamburg zum Fotografieren nach Rügen fährt, beantragt in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Naturschutzbehörde hat ein Vetorecht. Für Flüge in Schutzgebieten beteiligt die Luftfahrtbehörde die zuständige Naturschutzbehörde, im Fall von Naturschutzgebieten in der Regel die Kreisverwaltung. Ohne deren Zustimmung wird keine Erlaubnis erteilt. Umgekehrt kann die ausdrückliche Zustimmung der Naturschutzbehörde den Weg öffnen.

Eine Allgemeinverfügung, die Drohnenflüge landesweit pauschal regelt, gibt es nicht. Jeder Sonderfall läuft als Einzelantrag, und dafür sollte man Bearbeitungszeit einplanen.

Vogelschutz: der Punkt, an dem es teuer wird

Mecklenburg-Vorpommern ist Kranichland. Im Herbst sammeln sich zehntausende Vögel in der Rügen-Bock-Region und auf den Bodden, und jedes Jahr filmen Menschen das mit der Drohne. Rechtlich ist das ein doppelter Verstoß: Fast alle diese Flächen liegen im Nationalpark, und das Stören wild lebender Tiere ist unabhängig davon nach Bundesnaturschutzgesetz untersagt.

Ähnlich verhält es sich mit Seeadlern. Das Land hat einen der dichtesten Bestände Deutschlands. Ein Horst ist aus der Luft kaum als solcher zu erkennen, das Tier reagiert aber schon auf große Entfernung. Angriffe von Greifvögeln auf Drohnen sind zudem der klassische Weg, ein Modell zu verlieren.

Die praktische Regel ist einfach: Steht ein Vogel auf, ist der Abstand zu klein. Der Ratgeber Drohnenaufnahmen von Wildtieren zeigt am Beispiel der Meeressäuger, wie schnell aus einer Aufnahme eine Ordnungswidrigkeit wird.

Wo in M-V realistisch Platz bleibt

Trotz der Sperrflächen ist das Land alles andere als geschlossen. Diese Bereiche funktionieren in der Regel:

Was in jedem Fall vorher zu prüfen bleibt, ist die Karte der geografischen UAS-Gebiete. Sie zeigt Flughäfen, Kontrollzonen und viele Schutzgebiete, aber sie ersetzt den Blick in die Nationalparkverordnung nicht.

Checkliste für den Flug in Mecklenburg-Vorpommern

  1. Zone prüfen: Liegt der Startplatz oder der Flugweg in einem der drei Nationalparks? Dann ist die Antwort Nein.
  2. Karte prüfen: Geografische UAS-Gebiete, Flugplätze, Wasserstraßen und Schutzgebiete abgleichen.
  3. Abstand zur Wasserstraße: 100 Meter seitlich einhalten, bei Flügen über dem Strelasund vorher das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kontaktieren.
  4. Startplatz klären: Grundeigentümer fragen, denn das Startverbot in Schutzgebieten hängt am Boden und wird dort geklärt.
  5. Saison und Tageszeit wählen: Nebensaison und früher Morgen lösen die meisten Menschenansammlungs-Probleme von selbst.
  6. Brut- und Rastzeiten meiden: Frühjahr und Herbst sind an der Küste die sensibelsten Phasen.

Fazit: viel Fläche, aber die schönste ist gesperrt

Mecklenburg-Vorpommern ist für Drohnenpiloten ein Land mit einer klaren Zweiteilung. Die berühmten Motive an Darß, Hiddensee und den Kreidefelsen liegen vollständig in Nationalparks und bleiben es auch. Wer das akzeptiert, findet im Binnenland und an den ungeschützten Küstenabschnitten mehr freie Fläche als in fast jedem anderen Bundesland.

Der wichtigste Reflex vor Ort ist derselbe wie überall: erst die Zonen prüfen, dann den Akku einlegen.

Häufige Fragen

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern mit der Drohne fliegen?

Ja, es gelten die bundesweiten Regeln der EU-Drohnenverordnung. Landesspezifisch wird es an drei Stellen eng: in den drei Nationalparks, die Drohnen komplett verbieten, in den zahlreichen Naturschutz- und Vogelschutzgebieten an der Küste und über den Bundeswasserstraßen. Im übrigen Land ist Platz reichlich vorhanden.

Sind Drohnen in den Nationalparks in M-V verboten?

Ja, in allen dreien. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft nennt Drohnen ausdrücklich als verbotene Flugobjekte und begründet das mit dem Fluchtverhalten der Tiere, die solche Objekte nicht einordnen können und dabei Energiereserven verbrauchen oder Brutplätze aufgeben. Für den Nationalpark Jasmund und den Müritz-Nationalpark gilt dasselbe über die jeweilige Nationalparkverordnung.

Wer erteilt in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmen für Drohnenflüge?

Die Landesluftfahrtbehörde sitzt im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Zuständig ist der Ort des geplanten Fluges. Wohn- und Firmensitz spielen dabei keine Rolle. Bei Flügen in Schutzgebieten wird zusätzlich die Naturschutzbehörde beteiligt, ohne deren Zustimmung keine luftrechtliche Erlaubnis erteilt wird.

Darf ich am Ostseestrand eine Drohne starten?

Außerhalb der Nationalparks und Schutzgebiete grundsätzlich ja, praktisch scheitert es in der Saison an den Menschen. Über Menschenansammlungen darf in der Offenen Kategorie nicht geflogen werden, und ein belegter Strandabschnitt im Hochsommer ist genau das. Im Frühjahr, Herbst und in den frühen Morgenstunden sieht die Lage anders aus.

Gilt über dem Bodden und dem Strelasund eine Sonderregel?

Über Bundeswasserstraßen ist ein seitlicher Abstand von 100 Metern einzuhalten. Der Strelasund und der Peenestrom gehören dazu. Die Hansestadt Stralsund verweist für Flüge über dem Strelasund zusätzlich auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund, das vorab zu kontaktieren ist.

Darf ich Kraniche und Seeadler mit der Drohne filmen?

Nein. Das Stören wild lebender Tiere ist nach Bundesnaturschutzgesetz untersagt, und bei streng geschützten Arten wie dem Seeadler wiegt der Verstoß besonders schwer. Die Kranichrast im Herbst rund um Rügen und den Bodden ist ein Anziehungspunkt für Fotografen und gleichzeitig einer der sensibelsten Zeiträume im Jahr.

Brauche ich für Drohnenaufnahmen an der Küste eine Genehmigung?

Für private Aufnahmen außerhalb von Schutzgebieten und Sperrzonen genügen die üblichen Pflichten der Offenen Kategorie. Für professionelle Film- und Fotoprojekte innerhalb der Nationalparks ist eine Genehmigung des jeweiligen Nationalparkamts nötig; der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft nennt dafür eine Bearbeitungszeit von vier Wochen.

Wo findet man in M-V die Zonen für Drohnenflüge?

Die verbindliche Quelle sind die geografischen UAS-Gebiete in der bundesweiten Karte des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie. Sie zeigt Flughäfen, Naturschutzgebiete, Wasserstraßen und Sperrgebiete. Für die Feinheiten vor Ort lohnt zusätzlich der Blick in die jeweilige Schutzgebietsverordnung, denn Nationalparkverbote stehen nicht immer in der Luftfahrtkarte.

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