Die deutsche Drohnenkarte endet an der Staatsgrenze, und zwar buchstäblich: Wer das Map Tool über Aachen hinausschiebt, sieht westlich davon nur noch weiße Fläche. Die Regeln gelten dort trotzdem weiter, nur veröffentlicht sie eine andere Behörde auf einem anderen Portal. Dieser Artikel sammelt, welches Land welche Karte betreibt und worauf bei der Umstellung zu achten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine amtliche Europakarte existiert nicht. Jeder der 31 Staaten legt seine geografischen Gebiete selbst fest und veröffentlicht sie auf einem eigenen Portal.
- Die Betriebsregeln reisen mit, die Zonen nicht: Höhe, Abstände und Klassen sind überall gleich, die Sperrgebiete unterscheiden sich stark.
- Deine e-ID gilt in allen 31 Staaten, eine zweite Registrierung ist unzulässig.
- Die Nachbarn: Deutschland dipul, Österreich Dronespace, Niederlande GoDrone, Belgien Droneguide, Schweiz Skyguide.
- Großbritannien und die Schweiz stehen außerhalb des EU-Systems und verlangen eigene Papiere.
Warum es keine europäische Drohnenkarte gibt
Die EU-Drohnenverordnung regelt europaweit einheitlich, wie geflogen wird: 120 Meter Höhe, Sichtkontakt, Abstände nach Klasse, ein gemeinsames Registrierungssystem. Eine Sache hat sie den Mitgliedstaaten bewusst überlassen, nämlich das Wo. Jeder Staat darf eigene geografische Gebiete ausweisen, in denen der Betrieb eingeschränkt, genehmigungspflichtig oder verboten ist.
Genau daraus entstehen die Unterschiede. Belgien sperrt große Flächen für den militärischen Betrieb, Italien arbeitet stark mit Genehmigungsverfahren, die skandinavischen Länder halten die Zonen vergleichsweise schlank. Eine gemeinsame Karte müsste 31 verschiedene Rechtsgrundlagen und Datenformate zusammenführen, und dafür fehlt bislang die Struktur.
Die nationalen Portale im Überblick
Die folgende Liste sammelt die offiziellen Zonen-Portale der Länder, die für Reisen aus Deutschland am häufigsten infrage kommen. Maßgeblich ist immer die Seite der jeweiligen Luftfahrtbehörde oder Flugsicherung:
| Land | Portal | Adresse |
|---|---|---|
| Deutschland | dipul Map Tool | maptool-dipul.dfs.de |
| Österreich | Dronespace | map.dronespace.at |
| Schweiz | Skyguide | app.swissuspace.ch |
| Niederlande | GoDrone | map.godrone.nl |
| Belgien | Droneguide | map.droneguide.be |
| Frankreich | Géoportail | geoportail.gouv.fr |
| Italien | D-Flight | d-flight.it |
| Spanien | ENAIRE Drones | drones.enaire.es |
| Portugal | ANAC | dnt.anac.pt |
| Dänemark | Dronezoner | droneregler.dk |
| Norwegen | Safetofly | safetofly.no |
| Schweden | LFV Dronechart | daim.lfv.se |
| Finnland | Aviamaps | aviamaps.com |
| Polen | DroneMap PANSA | dronemap.pansa.pl |
| Tschechien | Drone Map | dronemap.gov.cz |
| Kroatien | AMC Portal | amc-en.crocontrol.hr |
| Griechenland | Drone Aware | dagr.hasp.gov.gr |
| Irland | IAA UAS Zones | iaa.ie |
| Luxemburg | Geoportail | map.geoportail.lu |
Für Großbritannien gilt eine Sonderrolle: Das Land steht außerhalb des EU-Systems, die verbreitete Anwendung heißt Drone Assist und stammt von der Flugsicherung NATS. Welche Papiere dort zusätzlich nötig sind, steht im Artikel zu den Drohnen-Regeln in England.

Dieselbe Wiese, drei Rechtsordnungen: Die Betriebsregeln bleiben gleich, die zuständige Karte wechselt mit der Grenzlinie.
Was die Portale voneinander unterscheidet
Die Karten sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, unterscheiden sich aber in drei Punkten, die im Urlaub Zeit kosten:
- Sprache. Nicht jedes Portal bietet Englisch an. Die skandinavischen und osteuropäischen Karten sind teils nur in der Landessprache bedienbar, was die Legende zur Rätselaufgabe macht.
- Zugang. Die meisten Länder zeigen ihre Zonen frei, einige verlangen einen Account, bevor überhaupt eine Karte erscheint. Das gehört auf die Vorbereitungsliste, nicht auf den Parkplatz am Startort.
- Farblogik. Rot bedeutet nicht überall dasselbe. In manchen Systemen steht es für ein Verbot, in anderen für eine Zone mit Genehmigungsvorbehalt. Die Legende ist deshalb der erste Klick, nicht der letzte.
Hinzu kommt der Datenstand. Dauerhafte Zonen stammen überall aus den amtlichen Luftfahrtdaten und sind gepflegt. Bei kurzfristigen Sperrungen gehen die Länder dagegen weit auseinander, und einige veröffentlichen sie nur in der amtlichen Luftfahrtmitteilung statt auf der Karte.
Die Nachbarländer im Detail
Für Wochenendtrips sind vier Portale besonders oft dran.
Österreich betreibt mit Dronespace eine der übersichtlichsten Karten Europas, herausgegeben von Austro Control. Sie zeigt die Zonen und verweist direkt auf das Antragsverfahren, wo eines nötig ist. Die Regeln im Detail stehen im Artikel zu den Drohnen-Regeln in Österreich.
Die Niederlande nutzen GoDrone. Das Land ist dicht besiedelt und stark von Kontrollzonen durchzogen, entsprechend viel Fläche ist belegt. Die Küste wirkt frei, trägt aber großflächig Naturschutz.
Belgien setzt auf Droneguide. Auffällig sind die vielen militärischen Gebiete, die zeitweise aktiv sind. Eine Zone, die morgens frei aussieht, kann nachmittags aktiv sein, deshalb ist hier der Blick auf die Aktivierungszeiten wichtiger als anderswo.
Die Schweiz steht außerhalb der EU-Verordnung im hier gemeinten Sinn und arbeitet mit einem eigenen System über Skyguide. Die Besonderheiten stehen in den Drohnen-Regeln der Schweiz.
Was auch die beste Karte nicht zeigt
Ein Portal beantwortet immer nur eine Frage: Liegt über diesem Punkt eine luftrechtliche Zone? Vier Ebenen bleiben dabei unsichtbar, und sie sind im Ausland häufiger der Grund für Ärger als die Zonen selbst:
- Naturschutz am Boden. Nationalparks und Reservate verbieten oft das Starten und Landen auf ihrem Gebiet, unabhängig vom Luftraum darüber.
- Kommunale Regeln. Städte und Gemeinden erlassen eigene Verbote für Parks, Strände und Plätze.
- Grundeigentum. Der Startplatz gehört jemandem. In Großbritannien und Skandinavien ist das besonders relevant.
- Kurzfristige Sperrungen. Staatsbesuche, Waldbrände, Rettungseinsätze. Sie erscheinen teils erst wenige Stunden vorher.
Deshalb gilt im Ausland dieselbe Reihenfolge wie zu Hause: erst die Karte, dann die Regeln des Ortes, dann der Blick nach oben. Eine Übersicht über die Zonentypen gibt der Artikel zu den Flugverbotszonen für Drohnen.
Außerhalb Europas
Eine weltweite amtliche Drohnenkarte existiert ebenso wenig wie eine europäische. Jede Luftfahrtbehörde betreibt ihr eigenes System, und die Verfahren unterscheiden sich grundlegend. Die FAA in den USA arbeitet mit UAS Facility Maps und dem automatisierten Freigabeverfahren LAANC für kontrollierten Luftraum, was in Europa kein Gegenstück hat. Wie der Ablauf dort aussieht, steht in den Drohnen-Regeln der USA.
Kommerzielle Apps fassen viele Länder in einer Oberfläche zusammen und sind für die erste Orientierung brauchbar. Verbindlich sind sie nirgends, und ihre Datenqualität schwankt gerade in Ländern mit schwacher Digitalverwaltung erheblich.
Die Reihenfolge vor der Reise
Für jedes Zielland lohnt sich derselbe kurze Ablauf, am besten Tage vor der Abreise:
- Portal öffnen und prüfen, ob ein Account nötig ist.
- Die Urlaubsregion grob absuchen, nicht nur den Hotelstandort. Kontrollzonen um Flughäfen reichen oft zehn Kilometer weit.
- Naturschutzgebiete gegenprüfen, denn sie stehen selten vollständig auf der Luftfahrtkarte.
- Nachweise zusammenstellen: e-ID, Kompetenznachweis und Versicherungsbestätigung gehören aufs Handy.
- Am Flugtag noch einmal öffnen, wegen der kurzfristigen Zonen.
Was sonst noch ins Gepäck gehört und worauf es bei Reisen im Allgemeinen ankommt, steht im Artikel Drohne im Urlaub.
Fazit: 31 Staaten, 31 Karten
Die EU hat die Flugregeln vereinheitlicht und die Zonen bei den Mitgliedstaaten belassen. Für dich heißt das: Die Papiere gelten überall, die Karte wechselt mit der Grenze. Wer einmal im Jahr ins Ausland fliegt, legt sich am besten eine kurze Liste mit den Portalen seiner üblichen Ziele an, dann kostet die Vorbereitung pro Reise nur noch wenige Minuten.
Bleibt der Urlaub innerhalb Deutschlands, genügt das amtliche Map Tool. Wie es sich bedienen lässt und was seine Farben bedeuten, steht im Artikel zur DIPUL-Karte.
Häufige Fragen
Gibt es eine Drohnen-Karte für ganz Europa?
Eine amtliche europaweite Karte existiert nicht. Die Betriebsregeln der EU-Drohnenverordnung gelten zwar in allen 31 Staaten gleich, die geografischen Gebiete legt aber jeder Staat selbst fest und veröffentlicht sie auf einem eigenen Portal. Kommerzielle Apps fassen mehrere Länder zusammen, sind aber nirgends die verbindliche Quelle. Verbindlich ist immer das nationale Portal des Landes, über dem du fliegst.
Welche Drohnenkarte gilt in Belgien?
Belgien betreibt Droneguide unter map.droneguide.be, herausgegeben von der belgischen Luftfahrtbehörde und der Flugsicherung skeyes. Die Karte zeigt die geografischen Gebiete inklusive der zahlreichen militärischen Zonen, für die Belgien bekannt ist. Für bestimmte Zonen läuft die Freigabe über das zugehörige Anmeldesystem, eine reine Kartenabfrage genügt dort nicht.
Gilt meine deutsche e-ID auch im europäischen Ausland?
Ja, innerhalb des Geltungsraums der EU-Drohnenverordnung. Du registrierst dich einmal im Wohnsitzland, und die Nummer gilt in allen 31 Staaten, also der EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Was nicht mitreist, sind die Zonen: Die musst du für jedes Zielland neu auf dessen Portal prüfen. Außerhalb dieses Raums, etwa in Großbritannien oder der Schweiz, gelten eigene Registrierungen.
Warum zeigen zwei Karten für denselben Ort Unterschiedliches?
Weil sie verschiedene Datenstände und verschiedene Zwecke haben. Das amtliche Portal eines Landes bildet die rechtsverbindlichen Zonen ab, die Hersteller-App deiner Drohne dagegen die vom Hersteller hinterlegten Sperrbereiche. Beide können voneinander abweichen, und keine der beiden ersetzt die andere. Im Zweifel gilt das amtliche Portal.
Brauche ich für die Portale einen Account?
In den meisten Ländern nicht. Deutschland, Österreich, Belgien, die Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien zeigen ihre Zonen ohne Anmeldung. Einige Länder verlangen dagegen eine Registrierung, um überhaupt auf die Karte zu kommen, und in manchen ist die Bedienoberfläche nur in der Landessprache verfügbar. Das gehört zur Reisevorbereitung, nicht auf den Parkplatz am Startort.
Gibt es eine Drohnenkarte für weltweite Ziele?
Keine amtliche. Außerhalb Europas betreibt jede Luftfahrtbehörde ihr eigenes System, etwa die FAA in den USA mit ihren UAS Facility Maps und dem Freigabeverfahren LAANC. Kommerzielle Apps decken zwar viele Länder ab, ihre Datenqualität schwankt jedoch stark, und die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Piloten.
Was zeigt eine Zonen-Karte grundsätzlich nicht?
Vier Dinge fehlen fast überall: kommunale Verbote wie Parksatzungen, das Hausrecht des Grundeigentümers am Startplatz, naturschutzrechtliche Betretungsverbote und kurzfristige Sperrungen, die erst wenige Stunden vorher veröffentlicht werden. Eine freie Fläche auf der Karte ist deshalb eine Freigabe des Luftraums, keine Erlaubnis zum Start an diesem Ort.
Wie aktuell sind die nationalen Portale?
Die dauerhaften Zonen sind in der Regel gepflegt, weil sie aus den amtlichen Luftfahrtdaten stammen. Bei kurzfristigen Sperrungen unterscheiden sich die Länder erheblich: Manche Portale übernehmen sie automatisch, andere veröffentlichen sie nur in der Luftfahrtmitteilung. Deshalb gilt für jedes Land dieselbe Regel wie in Deutschland, die Karte am Flugtag zu öffnen und nicht am Vorabend.