Luftraum-Karte für Drohnen: Klassen, Zonen und Tools

Welche Luftraumklasse für Drohnen zählt, warum 120 Meter fast immer im Luftraum G liegen und wo die ICAO-Karte mehr zeigt als dipul. Mit der Reihenfolge vor dem Start.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Wer zum ersten Mal eine Luftraumkarte öffnet, sieht ein Geflecht aus Linien, Zahlen und Farben, das für Segelflieger gemacht wurde. Die gute Nachricht: Für eine Drohne unter 120 Metern ist davon nur ein kleiner Teil überhaupt relevant. Dieser Artikel zeigt, welcher Teil das ist, welche Karte ihn darstellt und in welcher Reihenfolge du vor dem Start nachsiehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter 120 Metern bist du fast immer im Luftraum G, dem unkontrollierten Luftraum.
  • Luftraum E beginnt bei 2.500 ft über Grund, in Flughafennähe abgesenkt auf 1.700 oder 1.000 ft. Alle drei liegen über 120 m.
  • Die Ausnahme sind Kontrollzonen: dort reicht Luftraum D bis zum Boden, und ohne Freigabe gilt ein Flugverbot.
  • Zwei Karten, zwei Aufgaben: die ICAO-Karte zeigt die Luftraumstruktur, dipul.de die geografischen UAS-Gebiete.
  • Für Drohnen entscheidet meist dipul, die Luftraumkarte klärt nur Kontrollzonen und Beschränkungsgebiete.

Warum die Luftraumklasse selten die Antwort ist

Die Luftraumstruktur in Deutschland ist für die bemannte Luftfahrt gebaut. Sie ordnet den Raum nach der Frage, wer dort mit wem gestaffelt wird und wer eine Freigabe braucht. Eine Drohne in der offenen Kategorie taucht in dieser Logik kaum auf, weil sie unterhalb der Höhen bleibt, in denen sich der kontrollierte Verkehr bewegt.

Die Zahlen machen es deutlich. Die offene Kategorie erlaubt 120 Meter über Grund, das entspricht 394 Fuß. Die niedrigste Untergrenze des kontrollierten Luftraums E liegt bei 1.000 Fuß über Grund, also rund 305 Metern, und diese Absenkung gibt es nur rund um Verkehrsflughäfen. Im Normalfall beginnt Luftraum E erst bei 2.500 Fuß, also rund 762 Metern.

Damit bleibt für eine Drohne praktisch immer der Luftraum G darunter, der unkontrolliert ist. Für ihn gibt es keine Freigabe, weil es dort nichts freizugeben gibt.

Die Luftraumklassen in Deutschland

Deutschland nutzt vier der sieben ICAO-Klassen. Die Klassen A und B kommen nicht vor.

KlasseLageBedeutung für Drohnen
Cab FL100 aufwärts, TMA über Flughäfenaußer Reichweite
DKontrollzonen ab Boden, TMZrelevant, Freigabe nötig
Eab 2.500 / 1.700 / 1.000 ft über Grund bis FL100über der Drohnenhöhe
GBoden bis Untergrenze von Eder Normalfall

Die Obergrenze von Luftraum E liegt bei Flugfläche 100, über den deutschen Alpen bei Flugfläche 130. Darüber beginnt Luftraum C. Beides liegt so weit über der Drohnenhöhe, dass es für die Planung keine Rolle spielt.

Die einzige Klasse, die eine Drohne wirklich trifft, ist D, und zwar in Form der Kontrollzone.

Die Ausnahme: Kontrollzonen reichen bis zum Boden

Rund um Flughäfen mit Flugverkehrskontrolle liegt eine Kontrollzone, international CTR abgekürzt. Sie beginnt am Boden und reicht bis zu einer veröffentlichten Obergrenze, in Deutschland typischerweise 1.700 oder 2.500 Fuß über Grund. Innerhalb dieser Zone gibt es keinen Luftraum G.

Zwei senkrechte Höhenschnitte nebeneinander mit einer gemeinsamen Höhenskala am linken Rand, die vom Grund bis über zweitausendfünfhundert Fuß reicht und die Marken hundertzwanzig Meter beziehungsweise dreihundertvierundneunzig Fuß, tausend Fuß, siebzehnhundert Fuß und zweitausendfünfhundert Fuß trägt. Der linke Schnitt ist mit außerhalb einer Kontrollzone beschriftet. Er zeigt vom Boden aufwärts ein breites helles Band als Luftraum G bis zur Marke zweitausendfünfhundert Fuß, darüber ein blaues Band als Luftraum E, das bis Flugfläche hundert reicht, und ganz oben den Hinweis, dass darüber Luftraum C beginnt. Ganz unten im hellen G-Band liegt ein schmaler leuchtend cyanfarbener Streifen vom Grund bis hundertzwanzig Meter, beschriftet als zulässiger Bereich der offenen Kategorie, in dem eine kleine schematische Drohne gezeichnet ist. Ein Maßpfeil zwischen der Oberkante dieses Streifens und der Untergrenze des Luftraums E ist mit reichlich sechshundert Metern Abstand beschriftet und trägt den Hinweis, dass die Drohne den kontrollierten Luftraum gar nicht erreicht. Der rechte Schnitt ist mit innerhalb einer Kontrollzone beschriftet und nutzt dasselbe Höhenraster, doch das helle G-Band fehlt vollständig. Vom Boden aufwärts steht hier ein rot umrandetes Band als Luftraum D bis siebzehnhundert Fuß, darüber wieder Luftraum E. Der cyanfarbene Streifen bis hundertzwanzig Meter liegt dadurch vollständig innerhalb des Luftraums D, ist rot schraffiert und trägt die Beschriftung, dass ein Flug hier nur mit Freigabe der zuständigen Flugsicherungsstelle zulässig ist. Ein zusätzlicher schmaler Kasten am unteren Rand des rechten Schnitts markiert den Bereich bis fünfzig Meter über Grund und trägt den Hinweis, dass viele Stellen hierfür eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, die eine Einzelgenehmigung ersetzt. Zwischen beiden Schnitten läuft eine gestrichelte senkrechte Trennlinie, beschriftet als Grenze der Kontrollzone, mit dem Zusatz, dass diese Grenze am Boden verläuft und auf der Karte als Linie sichtbar ist. Hinweisleiste: Die Luftraumklasse ändert sich für dich nur an dieser einen Linie am Boden, alles andere über dir spielt bei hundertzwanzig Metern keine Rolle.

Außerhalb der Kontrollzone endet der Drohnenkorridor weit unter dem kontrollierten Luftraum, innerhalb liegt er vollständig darin.

Für Drohnen bedeutet das: Der Betrieb in einer Kontrollzone ist ohne Freigabe der zuständigen Flugsicherungsstelle untersagt. Diese Freigabe gibt es auf zwei Wegen.

Über eine Allgemeinverfügung. Viele Flugsicherungsstellen veröffentlichen für Flüge bis 50 Meter über Grund eine pauschale Erlaubnis, die innerhalb bestimmter Bereiche der Kontrollzone gilt. Wer sich an ihre Bedingungen hält, braucht keine Einzelgenehmigung. Die Höhen und Bereiche unterscheiden sich je Flughafen deutlich, teilweise liegt die zulässige Höhe bei null.

Über eine Einzelfreigabe. Für alles darüber stellst du einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Der Vorlauf beträgt je nach Flughafen mehrere Werktage.

Dazu kommen die Abstandsregeln, die unabhängig von der Luftraumklasse gelten: rund um Flughäfen ein Abstand von 1.000 Metern zuzüglich der An- und Abflugbereiche, rund um Flugplätze ohne Flughafenstatus 1,5 Kilometer. Diese Zonen stehen ausführlich im Artikel zu den Flugverbotszonen für Drohnen.

Was die ICAO-Karte zeigt

Die ICAO-Karte der Deutschen Flugsicherung im Maßstab 1:500.000 ist die amtliche Darstellung der Luftraumstruktur. Für Drohnenpiloten sind vier Elemente daraus interessant.

Die Kontrollzonen erscheinen als geschlossene Linien um Flughäfen, beschriftet mit dem Namen und der Obergrenze. Sie sind das wichtigste Element auf der ganzen Karte.

Die Untergrenze des Luftraums E ist farbcodiert. Rot steht für 1.000 Fuß über Grund, Blau für 1.700 Fuß und Grün für 2.500 Fuß. Wo die Grenze abgesenkt ist, liegt ein Flughafen in der Nähe, und das ist ein guter Hinweis auf dichten Verkehr in geringer Höhe.

Gebiete mit Flugbeschränkungen tragen die Kennung ED-R plus eine Nummer. Sie schützen militärische Anlagen, Regierungseinrichtungen, Kernkraftwerke und vergleichbare Orte und reichen häufig vom Boden aufwärts.

Gefahrengebiete tragen die Kennung ED-D. Dort besteht zeitweise eine Gefahr für die Luftfahrt, etwa durch Schießbetrieb. Sie sind nicht generell gesperrt, aber ein Flug dort ist eine bewusste Entscheidung.

Was die Karte nicht zeigt: Naturschutzgebiete, Wohngebiete, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäuser und all die anderen Bereiche, die speziell für unbemannte Luftfahrzeuge gesperrt oder zustimmungspflichtig sind. Diese Kategorien stammen aus der EU-Drohnenverordnung und dem deutschen Luftrecht und stehen auf einer anderen Karte.

Was dipul zeigt

Das Map Tool auf dipul.de ist die amtliche Darstellung der geografischen UAS-Gebiete in Deutschland. Es zeigt genau die Kategorien, die für Drohnen gemacht sind, und blendet die Luftraumstruktur weitgehend aus.

KategorieICAO-Kartedipul Map Tool
Luftraumklassen und Untergrenzenjanein
Kontrollzonenjaja
ED-R und ED-Djaja
Naturschutzgebieteneinja
Wohn- und Erholungsgebieteneinja
Bundesfernstraßen, Bahnneinja
Anlagen und Industrieneinja
Kurzfristige Sperrungenteilweiseteilweise

Die Überschneidung bei Kontrollzonen und Beschränkungsgebieten ist der Grund, warum die meisten Drohnenpiloten mit dipul allein auskommen. Wie die Karte zu bedienen ist und was ihre Farben bedeuten, steht ausführlich im Artikel zum dipul Map Tool.

Die ICAO-Karte lohnt sich trotzdem in zwei Fällen: wenn du wissen willst, wie viel Verkehr in geringer Höhe über deinem Startplatz zu erwarten ist, und wenn du dich der Grenze einer Kontrollzone näherst und ihre genaue Geometrie brauchst.

Kurzfristige Sperrungen sieht keine der beiden Karten vollständig

Beide Karten zeigen den dauerhaften Stand. Kurzfristige Einschränkungen entstehen über Bekanntmachungen an Luftfahrer, im Fachjargon NOTAM genannt, und sie erscheinen nicht zwangsläufig als Fläche auf der Karte.

Solche Sperrungen entstehen bei Staatsbesuchen, Großveranstaltungen, Polizei- und Rettungseinsätzen sowie bei militärischen Übungen. Sie können mit wenigen Stunden Vorlauf in Kraft treten und einen Bereich betreffen, der am Vortag noch frei war.

Praktisch heißt das: Die Prüfung am Vorabend klärt die Planung, die Prüfung am Startplatz klärt den Flug. Für die aktuelle Lage führen die Flugsicherung und spezialisierte Apps die Bekanntmachungen. Welche Werkzeuge dafür taugen, behandelt der Artikel zur Droniq-App und ihren Alternativen.

Die Reihenfolge vor dem Start

Aus den beiden Karten ergibt sich eine Abfolge, die in wenigen Minuten durchläuft.

  1. Startplatz auf dipul.de prüfen. Das klärt Naturschutz, Wohnen, Verkehrswege, Anlagen und die Kontrollzonen in einem Durchgang.
  2. Bei einer Kontrollzone die Bedingungen nachlesen. Gibt es eine Allgemeinverfügung, und deckt sie deine geplante Höhe ab?
  3. ED-R und ED-D prüfen. Beide erscheinen auf dipul, ihre genauen Zeiten und Bedingungen stehen in den Veröffentlichungen.
  4. Kurzfristige Sperrungen abfragen, möglichst am Starttag.
  5. Vor Ort den Blick heben. Kein Kartenwerk zeigt den Kran, die Freileitung oder den Modellflugbetrieb auf der Nachbarwiese.

Diese Reihenfolge ist absichtlich mit dipul begonnen. Für die überwiegende Zahl der Startplätze in Deutschland liefert sie das vollständige Ergebnis, und die Luftraumkarte kommt erst dazu, wenn eine Kontrollzone im Spiel ist.

Die 120 Meter bleiben, auch wenn der Luftraum höher reicht

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Richtung der Grenze. Der Luftraum G reicht im Normalfall bis 2.500 Fuß über Grund, also rund 762 Meter. Daraus folgt keine Erlaubnis, so hoch zu fliegen.

Die 120 Meter über Grund sind eine eigenständige Vorgabe der EU-Drohnenverordnung für die offene Kategorie. Sie gilt unabhängig davon, wie weit der unkontrollierte Luftraum nach oben reicht. Die einzige Ausnahme betrifft das Umfliegen von Hindernissen: Dort sind bis zu 15 Meter über deren höchstem Punkt zulässig, wenn der für das Hindernis Verantwortliche zustimmt. Die Details dazu stehen im Artikel zur Flughöhe von Drohnen.

Umgekehrt gilt: Wo der Luftraum tiefer reicht als 120 Meter, also in Kontrollzonen, gewinnt die tiefere Grenze. Die jeweils strengere Regel setzt sich durch.

Fazit: eine Linie am Boden entscheidet

Von der gesamten Luftraumstruktur ist für eine Drohne in der offenen Kategorie genau eine Frage relevant: Liegt der Startplatz in einer Kontrollzone oder einem Beschränkungsgebiet? Alles darüber beginnt erst bei 1.000 Fuß und damit weit außerhalb deiner Höhe.

Diese eine Frage beantwortet das Map Tool auf dipul.de zusammen mit allen übrigen Zonen, die für Drohnen gelten. Die ICAO-Karte ist die Ergänzung für alle, die verstehen wollen, was über ihnen unterwegs ist. Für den Überblick über die europäischen Portale liefert der Artikel zur Drohnen-Karte Europa die Anlaufstellen der Nachbarländer.

Häufige Fragen

In welchem Luftraum fliegt eine Drohne?

In aller Regel im Luftraum G, dem unkontrollierten Luftraum. Er reicht vom Boden bis zur Untergrenze des Luftraums E, die in Deutschland bei 2.500 Fuß über Grund liegt und in Flughafennähe auf 1.700 oder 1.000 Fuß abgesenkt ist. Die 120 Meter der offenen Kategorie entsprechen 394 Fuß und liegen damit auch unter der niedrigsten dieser Grenzen.

Brauche ich als Drohnenpilot eine Luftraumkarte?

Für die Luftraumklasse selbst selten, weil du unterhalb von 120 Metern praktisch immer im Luftraum G bist. Wichtig wird die Karte an genau einer Stelle: Kontrollzonen um Flughäfen reichen vom Boden aufwärts, dort gilt Luftraum D statt G. Diese Zonen zeigen sowohl die ICAO-Karte als auch das Map Tool auf dipul.de.

Was ist der Unterschied zwischen der ICAO-Karte und dipul?

Die ICAO-Karte der DFS zeigt die Luftraumstruktur für die bemannte Luftfahrt, also Klassen, Untergrenzen, Kontrollzonen und Beschränkungsgebiete. Das Map Tool auf dipul.de zeigt die geografischen UAS-Gebiete nach der EU-Drohnenverordnung, also Naturschutzgebiete, Bundesfernstraßen, Anlagen und Wohngebiete. Beide zusammen ergeben das vollständige Bild.

Was bedeuten die Farben auf der ICAO-Karte?

Bei der Untergrenze des Luftraums E steht die Farbe für die Höhe: Rot markiert 1.000 Fuß über Grund, Blau 1.700 Fuß und Grün 2.500 Fuß. Diese Absenkungen liegen rund um Verkehrsflughäfen und schützen an- und abfliegenden Verkehr. Für Drohnen unter 120 Metern spielt die Farbe keine Rolle, für die Einordnung der Umgebung schon.

Was ist eine ED-R-Zone?

ED-R steht für ein Gebiet mit Flugbeschränkungen. Solche Gebiete schützen militärische Anlagen, Regierungseinrichtungen, Kernkraftwerke und vergleichbar sensible Orte. Sie reichen häufig vom Boden aufwärts und gelten damit auch für Drohnen in geringer Höhe. Daneben gibt es ED-D-Gebiete, in denen zeitweise eine Gefahr für die Luftfahrt besteht.

Gilt in einer Kontrollzone ein generelles Drohnenverbot?

Der Betrieb ist ohne Freigabe der zuständigen Flugsicherungsstelle untersagt. Viele Stellen erteilen für Flüge bis 50 Meter über Grund eine Allgemeinverfügung, die innerhalb bestimmter Bereiche der Kontrollzone gilt und keine Einzelgenehmigung verlangt. Die genauen Bedingungen und Höhen unterscheiden sich je Flughafen und stehen in der jeweiligen Veröffentlichung.

Zeigt eine App den Luftraum zuverlässig an?

Apps geben einen guten ersten Überblick, ersetzen die amtliche Quelle aber nicht. Hersteller-Apps arbeiten teils mit eigenen Datensätzen, die vom deutschen Rechtsstand abweichen, und kurzfristige Sperrungen erscheinen dort verzögert. Die verbindliche Grundlage bleiben das Map Tool auf dipul.de und die Veröffentlichungen der DFS.

Darf ich über 120 Meter steigen, wenn der Luftraum G höher reicht?

In der offenen Kategorie nicht. Die 120 Meter über Grund sind eine feste Vorgabe der EU-Drohnenverordnung und unabhängig davon, wie weit der unkontrollierte Luftraum nach oben reicht. Eine Ausnahme gilt beim Umfliegen von Hindernissen, wo bis 15 Meter über deren Spitze erlaubt ist, wenn der Eigentümer zustimmt.

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