Sri Lanka lockt mit Teeplantagen, Felsenfestungen und Küsten, die aus der Luft spektakulär aussehen. Die Drohne einfach mitzunehmen, funktioniert dort allerdings nicht. Das Regelwerk ähnelt auf den ersten Blick dem europäischen, verlangt aber mehr Behördenwege, und die bekannte 250-Gramm-Grenze hilft Reisenden nur wenig.
Das Wichtigste in Kürze
- Unter 250 g mit Kamera gibt es keine Ausnahme: Die Drohne muss registriert werden, du brauchst Pilotenregistrierung, Online-Prüfung und eine Flugfreigabe.
- Die 250-g-Grenze befreit nur von der Versicherungspflicht, ab 250 g ist eine Haftpflicht mit lokalen Mindestsummen Pflicht.
- Deine deutsche e-ID gilt nicht, Sri Lanka ist kein EASA-Staat.
- Touristen beantragen die Freigabe online bei der Luftfahrtbehörde CAASL, ohne Einfuhrverfahren. Vorlauf mehrere Wochen.
- Vor Ort gelten 120 m Höhe, Sichtkontakt und Flüge nur bei Tageslicht.
Wer zuständig ist und was gilt
Zuständig ist die Civil Aviation Authority of Sri Lanka (CAASL). Das maßgebliche Regelwerk heißt Implementing Standard SLCAIS 053 und liegt seit März 2025 in einer zweiten Ausgabe vor. Ihre Teile traten gestaffelt zwischen März und September 2025 in Kraft. Rechtsgrundlage ist der Civil Aviation Act von 2010.
Inhaltlich hat Sri Lanka viel aus der EU übernommen: die Klassen C0 bis C4, die Betriebskategorien offen, speziell und zulassungspflichtig sowie die Unterkategorien A1, A2 und A3. Der entscheidende Unterschied steht in Absatz 6: Auch Flüge in der offenen Kategorie brauchen in Sri Lanka eine Betriebsgenehmigung der Luftfahrtbehörde. Dazu kommen Zustimmungen der lokal zuständigen Stellen für den jeweiligen Ort.
Deine Nachweise aus Deutschland haben dort keine Wirkung. Die e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt gilt nur im EASA-Raum, und der Kompetenznachweis A1/A3 ersetzt die Prüfung der CAASL nicht. Nach Absatz 5.7 kann die Behörde ausländische Nachweise nur für die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie anerkennen.

In Sri Lanka befreit die 250-Gramm-Grenze nur von der Versicherung, Registrierung und Freigabe bleiben Pflicht.
Die 250-Gramm-Frage
In der EU ist eine Drohne unter 250 Gramm der bequeme Weg: kein Kompetenznachweis, weniger Abstandsregeln. Sri Lanka setzt die Grenze anders. Laut Absatz 4.2 von SLCAIS 053 muss eine Drohne der Klasse C0 registriert werden, sobald sie eine Kamera oder einen anderen Sensor trägt, der Daten erfasst. Für selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm gilt dasselbe (Absatz 4.3).
Da praktisch jede Reisedrohne eine Kamera hat, bleibt von der Grenze nur ein Vorteil: Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung beginnt erst ab 250 Gramm. Registrierung der Drohne, Registrierung des Piloten, Online-Prüfung und Flugfreigabe gelten für die DJI Mini genauso wie für eine Air 3.
| Pflicht | unter 250 g mit Kamera | ab 250 g |
|---|---|---|
| Registrierung der Drohne | ja | ja |
| Registrierung als Pilot | ja | ja |
| Online-Prüfung (Flyer ID) | ja | ja |
| Flugfreigabe der CAASL | ja | ja |
| Haftpflichtversicherung | nein | ja |
Eine Erleichterung kennt SLCAIS 053 für Spielzeuge: Wer eine solche Drohne fliegt, muss sich nicht als Pilot registrieren. Als Spielzeug gilt nur, was auf der Verpackung ausdrücklich als geeignet für Kinder unter 14 Jahren gekennzeichnet ist. Eine Kameradrohne wie die DJI Mini fällt nicht darunter.
Der Weg für Touristen
Für Drohnen, die Touristen nur vorübergehend mitbringen, entfällt laut CAASL das Einfuhrverfahren mit Sicherheitsfreigabe des Verteidigungsministeriums, Funkfreigabe und Importlizenz. Stattdessen stellst du im Online-Portal der CAASL (portal.caa.lk/drone) einen Antrag auf Flugfreigabe. Absatz 5.6 stellt klar, dass für Nicht-Residenten dieselben Pilotenpflichten gelten wie für Einheimische.
Der Ablauf in der Übersicht:
- Pilot registrieren und Online-Prüfung ablegen. SLCAIS 053 nennt das Ergebnis Remote Pilot Competency Certificate (Flyer ID). Die Prüfung ist gebührenpflichtig.
- Drohne registrieren. Die Registrierung gilt fünf Jahre. Die Drohne muss danach eine Kennzeichnung der CAASL tragen, mit Registrierungsnummer und QR-Code.
- Flugfreigabe beantragen. Reiseberichte nennen dafür Angaben zu geplanten Orten und Zeiträumen, Passkopie, Kaufbeleg sowie Fotos von Drohne und Fernsteuerung. Ab 250 Gramm gehört der Versicherungsnachweis dazu.
- Gebühr zahlen und Nachweise mitführen. Nach der Prüfung kommt laut Reiseberichten ein Zahlungslink. Registrierungsnachweis und Freigabe gehören beim Flug in die Tasche, gedruckt und digital.
Zur Dauer gibt es keine verbindliche Angabe. Reiseberichte schildern Bearbeitungszeiten von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Wochen, ein Bericht nennt Gebühren von rund 16.000 Rupien (etwa 45 Euro). Plane deshalb mindestens drei bis vier Wochen vor Abflug ein. Einzelne Reisende berichten auch von Anträgen, die bis zur Reise unbeantwortet blieben.
Die Regeln in der Luft
Hast du die Freigabe, gelten in der offenen Kategorie Regeln, die dir aus Europa bekannt vorkommen:
| Regel | Vorgabe laut SLCAIS 053 |
|---|---|
| Maximale Höhe | 120 m über der Erdoberfläche |
| Sichtkontakt | durchgehend, außer im Follow-me-Modus oder mit Beobachter |
| FPV mit Brille | nur in Unterkategorie A3 |
| Tageszeit | nur innerhalb der bürgerlichen Dämmerung |
| Menschenansammlungen | nie überfliegen |
| A3-Abstand | mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| Wetter | kein Flug bei böigem Wind, Regen, Gewitter oder schlechter Sicht |
| Mindestalter | über 16 Jahre, Ausnahmen in A3 mit C0/C1 oder unter Aufsicht |
Die Abstandsregeln der Unterkategorien entsprechen dem EU-Vorbild. Mit einer C0-Drohne fliegst du in A1 und darfst unbeteiligte Menschen überfliegen, aber nie Menschenansammlungen. Wie die Kategorien zusammenhängen, erklärt der Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Absatz 18.2 enthält eine Pflicht, die in Sri Lanka ernst genommen wird: Du darfst nur die geplanten Motive aufnehmen und musst die Privatsphäre Dritter wahren. Flüge in Gebäuden und Wohnräumen sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Flughäfen, Schutzgebiete und Sehenswürdigkeiten
Rund um Flugplätze gelten die Grenzen der Geo-Zonen-Karte der CAASL, abrufbar über das Drohnen-Portal. Innerhalb dieser Grenzen ist jeder Flug nur mit Freigabe der zuständigen Flugsicherung erlaubt. Der internationale Flughafen Bandaranaike liegt bei Katunayake nördlich von Colombo, genau dort, wo viele Reisende ankommen und die ersten Nächte verbringen.
Für viele Sehenswürdigkeiten reicht die Freigabe der CAASL nicht aus. SLCAIS 053 verlangt zusätzlich die Zustimmung der lokal zuständigen Stellen. Unabhängige Informationsseiten nennen als typische Einschränkungen:
- archäologische Stätten wie Sigiriya, die eine schriftliche Erlaubnis der Archäologiebehörde brauchen,
- Tempelanlagen in Kandy und an anderen religiösen Orten,
- Nationalparks, für die die Naturschutzbehörde zuständig ist,
- Colombo mit Regierungs- und Sicherheitsbereichen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wer ein bestimmtes Motiv im Kopf hat, fragt bei der Antragstellung gezielt nach und rechnet damit, dass die Polizei vor Ort nach den Papieren fragt.
Versicherung: lokale Mindestsummen
Ab 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (Absatz 4.9). Die CAASL nennt auf ihrer Website Mindestdeckungen je Gewichtsklasse:
| Gewichtsklasse | Mindestdeckung |
|---|---|
| bis 250 g | keine Pflicht |
| 250 g bis 900 g | 100.000 LKR |
| 900 g bis 4 kg | 400.000 LKR |
| 4 kg bis 15 kg | 1.500.000 LKR |
Deutsche Policen decken diese Summen in aller Regel ab. Entscheidend ist deshalb, ob die Behörde den Nachweis deiner deutschen Versicherung anerkennt und ob deine Police außerhalb Europas gilt. Worauf es dabei ankommt, steht im Artikel zur Drohnen-Versicherung im Ausland. Reiseberichte schildern, dass die Behörde teils eine Police eines sri-lankischen Versicherers verlangt; kläre das vor der Antragstellung.
Einreise und Transport
Da Touristen das Einfuhrverfahren nicht durchlaufen müssen, reist die Drohne im Handgepäck mit, wie auf anderen Flügen auch. Die Akkus gehören immer in die Kabine; Grenzwerte und Verpackung erklärt der Artikel Drohne im Flugzeug mitnehmen. Für den Zoll hilft es, die Unterlagen aus dem Portal griffbereit zu haben, damit die Drohne als vorübergehend mitgeführtes Reisegepäck erkennbar ist.
Das Regelwerk ist in Bewegung
Die Regierung hat im Januar 2026 eine Überarbeitung des Civil Aviation Act angekündigt. Laut der Zeitung The Morning soll sie getrennte Wege für verschiedene Arten der Drohnennutzung schaffen, weil die heutigen Regeln eine Agrardrohne und eine Urlaubsdrohne gleich behandeln. Die Überprüfung sollte etwa sechs Monate dauern, danach müssen Kabinett und Parlament zustimmen.
Für deine Reise heißt das: Prüfe unmittelbar vor der Buchung auf caa.lk und im Drohnen-Portal, welche Fassung gilt. Die Karte oben gibt den Stand von September 2026 wieder.
Sri Lanka im Vergleich mit anderen Reiseländern
| Land | Lage für Reisende mit Drohne |
|---|---|
| Sri Lanka | Registrierung auch unter 250 g mit Kamera, Online-Freigabe für Touristen |
| Vietnam | unter 250 g seit Juli 2025 ohne Fluggenehmigung, darüber praktisch verschlossen |
| Thailand | Registrierung bei NBTC und CAAT vorgeschrieben |
| Bali (Indonesien) | Registrierung für jede Drohne, Sperrkreise um Tempel und Flughafen |
Sri Lanka verlangt mehr Papier als Vietnam für eine Mini-Drohne, bietet dafür aber einen klar beschriebenen Online-Weg. Die Rechtslage der anderen Länder steht in Drohnen-Regeln in Vietnam, Drohne in Thailand und Drohnen-Regeln auf Bali.
Fazit: früh beantragen oder zu Hause lassen
In Sri Lanka ist die Drohne unter 250 Gramm kein Schlupfloch. Mit Kamera brauchst du Registrierung, Pilotenprüfung und Flugfreigabe der CAASL, die Leichtklasse spart nur die Versicherung. Touristen erledigen das online und ohne Einfuhrverfahren, sollten aber mehrere Wochen Vorlauf einplanen.
Wer die Freigabe rechtzeitig beantragt, fliegt vor Ort nach vertrauten Regeln: 120 Meter, Sichtkontakt, Tageslicht und Abstand zu Menschen. Für Tempel, archäologische Stätten und Nationalparks kommen eigene Erlaubnisse dazu. Kommt die Freigabe nicht rechtzeitig, bleibt die Drohne besser zu Hause.
Häufige Fragen
Darf ich in Sri Lanka eine Drohne unter 250 Gramm fliegen?
Ja, aber nicht ohne Behördenweg. Nach dem Implementing Standard SLCAIS 053 muss eine Drohne der Klasse C0 registriert werden, sobald sie eine Kamera oder einen anderen datenerfassenden Sensor trägt. Dazu kommen die Registrierung als Pilot, eine Online-Prüfung und eine Flugfreigabe der Luftfahrtbehörde CAASL. Die 250-Gramm-Grenze befreit nur von der Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
Gilt meine deutsche Drohnen-Registrierung in Sri Lanka?
Nein. Sri Lanka ist kein EASA-Staat, die e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt hat dort keine Wirkung. Auch der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ersetzt die Prüfung der CAASL nicht: Laut SLCAIS 053 kann die Behörde ausländische Nachweise nur für die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie anerkennen, und auch dann nach eigenem Ermessen.
Wie beantrage ich als Tourist eine Drohnen-Genehmigung in Sri Lanka?
Über das Online-Portal der CAASL unter portal.caa.lk/drone. Laut CAASL entfällt für Touristen, die eine Drohne nur vorübergehend mitbringen, das Einfuhrverfahren; sie stellen im Portal einen Antrag auf Flugfreigabe. Reiseberichte nennen dafür Angaben zu Orten und Zeiträumen, Passkopie, Kaufbeleg und Fotos von Drohne und Fernsteuerung. Plane mehrere Wochen Vorlauf ein.
Was kostet die Drohnen-Genehmigung in Sri Lanka?
Die CAASL erhebt Gebühren für Registrierung, Pilotenprüfung und Freigabe, eine feste Gesamtsumme für Touristen veröffentlicht sie auf ihrer Website nicht. Ein Reisebericht nennt rund 16.000 Sri-Lanka-Rupien, umgerechnet etwa 45 Euro, zahlbar über einen Link nach der Prüfung des Antrags. Maßgeblich ist der Betrag, den das Portal im eigenen Verfahren anzeigt.
Wie hoch darf eine Drohne in Sri Lanka fliegen?
In der offenen Kategorie bis 120 Meter über der Erdoberfläche und immer in direkter Sichtweite. Rund um Flugplätze gelten die Grenzen der Geo-Zonen-Karte der CAASL, dort braucht jeder Flug eine Freigabe der Flugsicherung. FPV-Flüge mit Videobrille sind nur in der Unterkategorie A3 erlaubt, also fern von Wohngebieten.
Brauche ich in Sri Lanka eine Versicherung für meine Drohne?
Ab 250 Gramm ja. SLCAIS 053 schreibt für jede Drohne ab 250 Gramm eine Haftpflichtversicherung vor, die CAASL nennt Mindestsummen je Gewichtsklasse: 100.000 Rupien bis 900 Gramm, 400.000 Rupien bis 4 Kilogramm. Ob deine deutsche Police im Ausland greift und diese Anforderung erfüllt, klärst du vorab mit dem Versicherer.
Darf ich in Sri Lanka nachts eine Drohne fliegen?
In der offenen Kategorie nicht. SLCAIS 053 erlaubt Flüge nur innerhalb der bürgerlichen Dämmerung, also grob von kurz vor Sonnenaufgang bis kurz nach Sonnenuntergang. Ausgenommen ist nur ein abgeschirmter Betrieb mit ausreichender Beleuchtung, der für Reisende praktisch keine Rolle spielt.
Was passiert, wenn ich in Sri Lanka ohne Genehmigung fliege?
Ein Verstoß gegen SLCAIS 053 ist nach Abschnitt 103 des Civil Aviation Act eine Straftat, die Strafen richten sich nach Abschnitt 104. Dazu kommen praktische Folgen: Polizei und Sicherheitskräfte fragen an Sehenswürdigkeiten nach der Genehmigung, und ohne Nachweis droht die Beschlagnahme der Drohne.