FPV-Frequenzen Deutschland: erlaubte Bänder und Kanäle

In Deutschland sind 5725 bis 5875 MHz mit 25 mW EIRP frei nutzbar. Welche Kanäle der Bänder A, B, F und Raceband darin liegen, warum die Antenne mitzählt und was mit 1,3 GHz ist.

FPV & Racing Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Die meisten FPV-Sender kommen ab Werk mit 40 oder mehr Kanälen, verteilt über fünf bis sechs Bänder. In Deutschland ist davon nur ein schmaler Ausschnitt frei nutzbar, und ausgerechnet das beliebte Raceband liegt größtenteils daneben. Dieser Artikel sortiert, welche Kanäle bleiben und warum die Antenne über die Legalität mitentscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubt sind 5725 bis 5875 MHz mit maximal 25 mW EIRP, ohne Anmeldung und ohne Gebühr.
  • EIRP schließt den Antennengewinn ein. 25 mW am Sender plus eine Gewinnantenne überschreitet die Grenze bereits.
  • Band B ist das einzige Band, das komplett passt. In Band A und F fällt Kanal 8 heraus, vom Raceband bleiben nur die Kanäle 3 bis 6.
  • Band E, L, O und U liegen vollständig außerhalb, ebenso alle 1,2- und 1,3-GHz-Sender.
  • Eine Amateurfunklizenz legalisiert FPV nicht, weil Modellsteuerung nicht zum Zweck des Amateurfunkdienstes zählt.

Das erlaubte Fenster: 5725 bis 5875 MHz

Grundlage ist die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkanwendungen geringer Reichweite, in den Frequenzteilplänen 335 bis 338 abgebildet. “Allgemeinzuteilung” heißt: Der Bereich steht der Allgemeinheit offen, es braucht keinen Antrag, keine Zuteilung und keine Gebühr. Im Gegenzug gibt es keinen Schutz vor Störungen durch andere Nutzer desselben Bereichs, und die Grenzwerte sind eng.

Für FPV bedeutet das ein Fenster von 150 MHz Breite mit einer Obergrenze von 25 mW EIRP. Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Videosender lässt sich oft auf 200, 400 oder 600 mW stellen. Diese Stufen sind in Deutschland durchweg unzulässig, sie existieren für Märkte mit anderen Regeln.

EIRP: warum die Antenne mitzählt

Der häufigste Fehler steckt in der Einheit. Die Grenze lautet 25 mW EIRP, also äquivalente isotrope Strahlungsleistung. Gemeint ist damit die Leistung, die tatsächlich in die Hauptrichtung abgestrahlt wird, und dazu gehört der Antennengewinn.

Die Rechnung ist einfach: Antennengewinn in dBi wird zur Sendeleistung addiert. 25 mW entsprechen rund 14 dBm. Hängt eine Antenne mit 2,5 dBi Gewinn daran, strahlt der Sender effektiv mit etwa 16,5 dBm, also rund 45 mW EIRP. Das Limit ist damit fast verdoppelt, obwohl am Sender “25 mW” steht.

SendeleistungAntennengewinnEIRP (gerundet)Zulässig
25 mW0 dBi25 mWja
25 mW2 dBi40 mWnein
25 mW5 dBi79 mWnein
10 mW4 dBi25 mWja
200 mW0 dBi200 mWnein

Wer eine Gewinnantenne fliegen will, muss die Sendeleistung also entsprechend absenken. Am Empfänger ist der Antennengewinn dagegen unbedenklich: Empfangen ist kein Senden, und eine Patch- oder Richtantenne an der Brille bringt Reichweite, ohne die Zuteilung zu berühren. Das ist der wirksamste legale Hebel überhaupt.

Welche Kanäle im Fenster liegen

Die gängigen Sender arbeiten mit fünf bis sechs vorbelegten Bändern. Nur ein Teil davon fällt in den erlaubten Bereich.

Frequenzachse von 5640 bis 5960 Megahertz mit dem in Deutschland zugeteilten Fenster von 5725 bis 5875 Megahertz als hervorgehobenem Bereich. Darunter sind die Kanäle von fünf FPV-Bändern als Punkte eingetragen. Band A liegt mit den Kanälen 1 bis 7 zwischen 5745 und 5865 Megahertz im Fenster, Kanal 8 auf 5725 Megahertz liegt auf der unteren Bandgrenze und fällt heraus. Band B liegt mit allen acht Kanälen von 5733 bis 5866 Megahertz vollständig im Fenster. Band F liegt mit den Kanälen 1 bis 7 von 5740 bis 5860 Megahertz im Fenster, Kanal 8 auf 5880 Megahertz liegt darüber. Vom Raceband liegen nur die Kanäle 3 bis 6 von 5732 bis 5843 Megahertz im Fenster, die Kanäle 1, 2, 7 und 8 auf 5658, 5695, 5880 und 5917 Megahertz fallen heraus. Band E liegt mit allen Kanälen außerhalb, teils unterhalb bei 5645 bis 5705 Megahertz, teils oberhalb bei 5885 bis 5945 Megahertz. Zusätzlich ist markiert, dass ein analoges Signal rund 8 Megahertz Bandbreite belegt und Kanäle direkt auf den Fenstergrenzen deshalb zur Hälfte außerhalb senden.

Nur Band B passt vollständig ins zugeteilte Fenster. Vom Raceband bleiben vier von acht Kanälen übrig.

Als Übersicht in Zahlen:

BandKanäle im FensterNicht nutzbar
Band A (Boscam A, TBS)1 bis 7 (5745–5865 MHz)Kanal 8 (5725 MHz)
Band B (Boscam B)alle 8 (5733–5866 MHz)keiner
Band F (Airwave, ImmersionRC)1 bis 7 (5740–5860 MHz)Kanal 8 (5880 MHz)
Band R (Raceband)3 bis 6 (5732–5843 MHz)Kanäle 1, 2, 7, 8
Band H (Raceband v2)3 bis 6Kanäle 1, 2, 7, 8
Band E, L, O, Ukeineralle

Band B ist damit die unkomplizierteste Wahl, weil dort kein Kanal des Bandes aus dem Fenster fällt. Wer in der Gruppe fliegt, hat mit Band B acht saubere Kanäle zur Verfügung, was für die meisten Runden reicht.

Die Bandgrenzen-Falle

Ein Detail übersehen selbst erfahrene Piloten: Die angezeigte Frequenz ist die Mittenfrequenz, nicht die Bandbreite. Ein analoges FPV-Signal belegt rund 8 MHz, es reicht also etwa 4 MHz nach oben und unten.

Ein Kanal auf exakt 5725 MHz sendet damit von rund 5721 bis 5729 MHz und liegt zur Hälfte außerhalb der Zuteilung, obwohl die Anzeige im erlaubten Bereich steht. Dasselbe gilt am oberen Rand bei 5875 MHz. Genau deshalb fällt Kanal 8 in Band A heraus, obwohl seine Mittenfrequenz die Grenze noch trifft.

Praktische Konsequenz: Zu den Bandgrenzen mindestens 5 MHz Abstand halten, dann liegt das gesamte Signal sicher im Fenster.

Was mit 1,2 und 1,3 GHz ist

Sender im 23-cm-Band werden regelmäßig als Reichweiten-Lösung gehandelt, weil niedrigere Frequenzen Hindernisse besser durchdringen. Für den FPV-Betrieb in Deutschland sind sie ohne gesonderte Zuteilung unzulässig, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens gibt es für diesen Bereich keine Allgemeinzuteilung, die Videoübertragung für Modelle abdeckt. Der Bereich ist unter anderem Funkamateuren und Radardiensten zugewiesen.

Zweitens hilft die naheliegende Lösung nicht: Eine Amateurfunklizenz öffnet das Band zwar für Amateurfunk-Fernsehen, deckt den FPV-Flug aber trotzdem nicht ab. Der Amateurfunkdienst ist gesetzlich zweckgebunden auf eigene Ausbildung, technische Studien und Völkerverständigung. Ein Videobild zu übertragen, um damit ein Modell zu steuern, erfüllt diesen Zweck nicht. Die verbreitete Annahme, die Lizenz sei ein Freifahrtschein für stärkere Sender, geht deshalb ins Leere.

Die Steuerung läuft auf eigenen Bändern

Videoübertragung und Fernsteuerung sind funktechnisch getrennt und unterliegen verschiedenen Zuteilungen.

Die Trennung hat einen praktischen Vorteil: Fällt das Videobild aus, bleibt die Steuerung intakt, und die Drohne lässt sich blind zurückholen oder per Failsafe landen.

Was 25 mW praktisch leisten

Die Leistungsgrenze klingt niedrig, ist in der Praxis aber selten der begrenzende Faktor. Bei freier Sicht und passenden Antennen sind einige hundert Meter bis gut ein Kilometer realistisch.

Wichtiger als Milliwatt sind drei andere Größen:

Sichtlinie. 5,8 GHz breitet sich nahezu optisch aus. Ein Baum, eine Hauswand oder der eigene Körper zwischen Sender und Brille kostet mehr Signal als jede Leistungsstufe zurückholt.

Polarisation. Sender- und Empfängerantenne müssen dieselbe Drehrichtung haben, sonst gehen mehrere Dezibel verloren. Die Details dazu stehen im Artikel zur FPV-Brillen-Antenne.

Empfangsseite. Diversity mit einer Rundstrahl- und einer Richtantenne bringt praktisch mehr als jede Erhöhung am Sender, und sie ist rechtlich unproblematisch.

Hinzu kommt die rechtliche Klammer: In der offenen Kategorie ist durchgehender Sichtkontakt zur Drohne Pflicht. Die Entfernung, auf der du das Modell noch sicher siehst, liegt meist deutlich unter dem, was die Funkstrecke hergäbe. Mehr zur praktischen Reichweite steht im Artikel FPV-Drohne Reichweite.

Was bei einem Verstoß droht

Der Betrieb einer Funkanlage außerhalb der Zuteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Telekommunikationsgesetz. Neben einem Bußgeld kann die Bundesnetzagentur die Anlage sicherstellen.

Relevant wird das vor allem, wenn Störungen gemeldet werden. Der Bereich oberhalb von 5875 MHz wird unter anderem für Verkehrstelematik genutzt, darunter liegen Frequenzen für Wetterradar. Ein zu stark oder zu weit außerhalb sendender Videosender fällt dort auf, und die Messtechnik zur Ortung ist Routine.

Praktisch kommen die meisten Fälle über Nachbarschaftsbeschwerden oder über auffälligen Betrieb an Fluggeländen zustande, seltener über eine gezielte Kontrolle.

Fazit: ein Band, das reicht

Die deutsche Regelung wirkt streng, ist in der Praxis aber gut handhabbar. Wer den Sender auf Band B stellt, die Leistung auf 25 mW EIRP begrenzt und den Antennengewinn gegenrechnet, ist auf der sicheren Seite und hat trotzdem acht nutzbare Kanäle.

Reichweite entsteht ohnehin über die Empfangsseite: eine gute Antennenkombination an der Brille, freie Sichtlinie und die passende Polarisation bringen mehr als jede Leistungsstufe, die außerhalb der Zuteilung liegt. Wer beim Aufbau weitergehen will, findet die passenden Bauteile im Überblick zu FPV-Motoren und FPV-Propellern.

Häufige Fragen

Welche FPV-Frequenzen sind in Deutschland erlaubt?

Frei nutzbar ist der Bereich 5725 bis 5875 MHz mit maximal 25 mW EIRP. Er stammt aus der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkanwendungen geringer Reichweite und erfordert weder Anmeldung noch Gebühr. Alles darunter und darüber, also die verbreiteten Bänder E, L, O und U sowie die 1,2- und 1,3-GHz-Sender, liegt außerhalb und darf ohne gesonderte Zuteilung nicht betrieben werden.

Was bedeutet EIRP und warum ist das wichtig?

EIRP steht für die äquivalente isotrope Strahlungsleistung, also die abgestrahlte Leistung inklusive Antennengewinn. Die 25-mW-Grenze gilt für diesen Gesamtwert. Ein Sender mit 25 mW Ausgangsleistung überschreitet das Limit deshalb bereits, sobald eine Antenne mit nennenswertem Gewinn daran hängt. Wer legal bleiben will, rechnet den Antennengewinn gegen und reduziert die Sendeleistung entsprechend.

Welche Kanäle darf ich konkret nutzen?

In Band B liegen alle acht Kanäle im erlaubten Fenster. In Band A und Band F sind die Kanäle 1 bis 7 nutzbar, Kanal 8 fällt jeweils heraus. Vom Raceband (Band R) und von Band H bleiben nur die Kanäle 3 bis 6 übrig. Band E, L, O und U liegen vollständig außerhalb. Band B ist damit die einzige Wahl, bei der kein Kanal des Bandes zum Problem wird.

Warum sind die Kanäle an den Bandgrenzen problematisch?

Ein analoges FPV-Signal belegt rund 8 MHz Bandbreite, es reicht also etwa 4 MHz nach oben und unten über die Mittenfrequenz hinaus. Ein Kanal direkt auf 5725 oder 5875 MHz sendet damit zur Hälfte außerhalb des zugeteilten Bereichs, obwohl die angezeigte Frequenz noch passt. Deshalb sind Randkanäle praktisch unbrauchbar, auch wenn sie rechnerisch im Fenster zu liegen scheinen.

Hilft mir eine Amateurfunklizenz, auf 1,3 GHz zu senden?

Nein, entgegen einem verbreiteten Irrtum. Das 23-cm-Band steht Funkamateuren zwar für Amateurfunk-Fernsehen offen. Die Übertragung eines Videobildes zum Zweck der Modellsteuerung erfüllt aber nicht den gesetzlichen Zweck des Amateurfunkdienstes, der in eigener Ausbildung, technischen Studien und Völkerverständigung liegt. Die Lizenz deckt den FPV-Betrieb damit nicht ab.

Auf welcher Frequenz läuft die Fernsteuerung?

Getrennt vom Videosignal, meist auf 2,4 GHz mit bis zu 100 mW EIRP oder auf 868 MHz für Long-Range-Systeme. Beide Bereiche sind eigene Allgemeinzuteilungen mit eigenen Grenzwerten. Die Trennung ist gewollt: Videoübertragung und Steuerung stören sich so weniger, und ein Ausfall der Bildübertragung lässt die Steuerung intakt.

Wie weit komme ich mit 25 mW?

Bei freier Sicht und passenden Antennen sind einige hundert Meter bis gut ein Kilometer realistisch. Entscheidend ist weniger die Leistung als die Antennenwahl, die Polarisation und vor allem eine ungestörte Sichtlinie. Da in der offenen Kategorie ohnehin ständiger Sichtkontakt zur Drohne gefordert ist, begrenzt die Rechtslage die sinnvolle Reichweite meist früher als der Sender.

Was droht bei einem Verstoß?

Der Betrieb einer Funkanlage außerhalb der Zuteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Telekommunikationsgesetz und kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Bundesnetzagentur kann die Anlage außerdem sicherstellen. Praktisch relevant wird das vor allem bei Störungen fremder Funkdienste, denn das 5,8-GHz-Band grenzt an Bereiche, die von Wetterradar und Verkehrstelematik genutzt werden.

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