Drohne Abstand zu Personen: A1, A2 und A3 erklärt

Wie viel Abstand muss eine Drohne zu Personen halten? 30 Meter in A2, 5 Meter im Langsamflug, 150 Meter zu bebautem Gebiet in A3, dazu die 1:1-Regel zur Flughöhe.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Am Badesee steht eine Familie, hundert Meter weiter beginnt der Waldrand, und die Drohne soll über das Ufer. Wie weit du in so einer Lage wegbleiben musst, steht in der EU-Drohnenverordnung an drei verschiedenen Stellen, je nach Unterkategorie. Dieser Artikel sortiert die Meterwerte, erklärt die Regel, die den Abstand mit der Flughöhe wachsen lässt, und zeigt, wie du beides im Gelände abschätzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • A2: 30 Meter horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus einer C2-Drohne 5 Meter.
  • A1: kein Meterwert. Hier gilt die Überflugregel: C0 darf einzelne Unbeteiligte überfliegen, C1 nicht absichtlich.
  • A3: 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, im Flugbereich selbst niemand Unbeteiligtes.
  • 1:1-Regel: Der Abstand soll mindestens der Flughöhe entsprechen, es zählt der größere der beiden Werte.
  • Menschenansammlungen sind in jeder Klasse und jeder Unterkategorie tabu, ohne Ausnahme.

Wer als unbeteiligte Person gilt

Die Meterwerte hängen alle an einem Begriff, den viele Piloten zu eng auslegen. Artikel 2 Nummer 18 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 definiert unbeteiligte Personen als Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des Betreibers nicht kennen.

Daraus folgen zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen, damit jemand als beteiligt zählt: Die Person hat eine Aufgabe im Flug, und sie wurde über die Risiken und das Verhalten im Notfall unterrichtet. Ein Kameraassistent, der das Motiv hält und weiß, wohin er im Zweifel ausweicht, ist beteiligt. Der Freund, der neben dir steht und zuschaut, ist es erst, wenn du ihn eingewiesen hast.

Alle anderen sind unbeteiligt, auch Zuschauer, die begeistert mitfilmen. Wohlwollen ersetzt keine Einweisung. Wer die Grenze großzügig zieht, verschiebt damit die Verantwortung im Schadensfall auf sich selbst, weil die Behörde im Nachhinein prüft, ob eine Einweisung wirklich stattgefunden hat.

Die Abstände nach Unterkategorie

Die drei Unterkategorien der Offenen Kategorie regeln den Abstand völlig unterschiedlich. A1 kennt keinen Meterwert, A2 nennt zwei, A3 schützt gleich ganze Gebiete.

UnterkategorieAbstand zu unbeteiligten PersonenZusätzlich
A1 (C0, C1, unter 250 g)kein Meterwert in der VerordnungC0 darf überfliegen, C1 nicht absichtlich
A2 (C2 mit Zeugnis)30 m, im Langsamflug 5 m1:1-Regel zur Flughöhe
A3 (C3, C4, Bestand ab 250 g)niemand im Flugbereich150 m zu bebautem Gebiet

Die Tabelle erklärt zugleich, warum die Frage nach dem einen richtigen Abstand so oft ins Leere läuft: Er hängt an der Klasse deiner Drohne und an deinem Nachweis. Welche Klasse deine Drohne trägt, steht auf dem Klassenlabel am Gerät und in den Drohnenklassen C0 bis C4.

A1: kein Meterwert, dafür die Überflugregel

In A1 sucht man den Zollstock vergeblich. UAS.OPEN.020 der Verordnung regelt allein den Überflug und verzichtet auf jeden horizontalen Mindestabstand. Für Drohnen der Klasse C0 und für Geräte unter 250 Gramm gilt: Der Überflug einzelner unbeteiligter Personen ist erlaubt. Das ist der eigentliche Vorteil der 249-Gramm-Klasse und der Grund, warum diese Drohnen im Stadtpark überhaupt praktikabel sind.

Für C1-Drohnen, also Geräte bis 900 Gramm mit Klassenlabel, zieht die Verordnung die Zügel an: Der Fernpilot muss vernünftigerweise davon ausgehen können, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Passiert es doch unerwartet, ist die Zeit über der Person so kurz wie möglich zu halten. Ein absichtlicher Überflug scheidet damit aus, ein seitliches Vorbeifliegen in wenigen Metern bleibt formal zulässig.

Praktisch heißt das: In A1 entscheidet die Flugrichtung mehr als der Abstand. Wer eine Personengruppe seitlich passiert, hält die Regel ein; wer denselben Weg über die Köpfe nimmt, verstößt dagegen. In Deutschland kommen die Betriebsverbote der Luftverkehrs-Ordnung dazu, etwa über fremden Wohngrundstücken, und die gelten unabhängig von der Unterkategorie.

A2: 30 Meter, im Langsamflug 5 Meter

Die klarste Zahl steht in UAS.OPEN.030. Wer eine C2-Drohne fliegt und das Fernpilotenzeugnis A2 besitzt, darf näher an Bebauung heran als in A3 und muss dafür einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten.

Der Wert lässt sich auf 5 Meter verkürzen, wenn der Langsamflugmodus eingeschaltet ist. Diesen Modus schreibt die C2-Klasse vor, er begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 3 Meter pro Sekunde. Die Idee dahinter ist die Aufprallenergie: Eine Drohne mit knapp 4 Kilogramm trägt bei 3 Metern pro Sekunde deutlich weniger Bewegungsenergie in eine Kollision als dieselbe Drohne bei 15 Metern pro Sekunde.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens verlangt der Langsamflugmodus einen aktiv geschalteten Zustand im Menü; vorsichtiges Fliegen mit halbem Steuerausschlag erfüllt die Bedingung nicht. Zweitens bleibt der 5-Meter-Wert der C2-Klasse mit ihrem zertifizierten Modus vorbehalten.

Die 1:1-Regel: die Höhe setzt den Abstand

Der Verordnungstext nennt 30 Meter, die Praxis verlangt oft mehr. Der Grund steht in den Nachweismitteln der EASA zu UAS.OPEN.030, dem sogenannten AMC1: Der horizontale Abstand zu unbeteiligten Personen soll mindestens der Flughöhe entsprechen. In 40 Metern Höhe sind also 40 Meter Abstand fällig, in 60 Metern Höhe 60 Meter.

Seitenriss der A2-Abstandsregeln mit senkrechter 30-Meter-Linie und schräger 1:1-Linie, die zusammen eine Sperrfläche bilden. Drei Drohnenpositionen zeigen, welche Grenze jeweils greift: 30 Meter Abstand bei 15 Metern Höhe ist erlaubt, 40 Meter bei 40 Metern Höhe liegt genau auf der Diagonalen, 20 Meter bei 28 Metern Höhe verletzt beide Grenzen.

Der Mindestabstand ist eine senkrechte Wand, die 1:1-Regel eine Schräge: Erlaubt ist nur, was rechts von beiden liegt.

Die Logik dahinter ist physikalisch. Eine ausfallende Drohne beschreibt eine ballistische Bahn: Je höher sie steht, desto länger dauert der Fall und desto weiter trägt der Restschwung sie in horizontaler Richtung. Ein Mindestabstand, der die Höhe ignoriert, würde in großer Höhe systematisch zu klein.

Für den Alltag folgt daraus eine einfache Rechenregel: Nimm den größeren der beiden Werte. Unter 30 Metern Flughöhe entscheiden die 30 Meter, darüber die Höhe. Wer den 5-Meter-Wert im Langsamflug nutzen will, fliegt konsequenterweise auch niedrig, weil die 1:1-Regel sonst sofort wieder größere Abstände erzwingt.

A3: 150 Meter zu bebautem Gebiet

In A3 dreht die Verordnung die Perspektive. UAS.OPEN.040 verlangt, dass der Betrieb in einem Bereich stattfindet, in dem vernünftigerweise keine unbeteiligte Person gefährdet wird. Es gibt also keinen Abstand zu einzelnen Personen, weil im Flugbereich schlicht niemand Unbeteiligtes sein soll.

Dazu kommt der bekannte Wert: mindestens 150 Meter horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Der Bezugspunkt ist die Gebietsgrenze als Ganzes. Ein Feldweg, der 150 Meter vom letzten Grundstück eines Dorfes entfernt liegt, taugt als Startplatz; derselbe Weg 80 Meter vom Ortsrand nicht.

Erholungsgebiete führen dabei am häufigsten in die Irre. Darunter fallen Parkanlagen, Freibäder, Campingplätze, Sportanlagen und Badeseen mit Erholungsnutzung. Wer mit einer 900-Gramm-Drohne ohne Klassenlabel an einen belebten See fährt, findet dort in der Regel keinen zulässigen Startpunkt.

Drohnen ohne Klassenlabel: die Bestandsregelung

Der größte Teil der Drohnen in deutschen Kellern trägt kein Klassenlabel, weil er vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurde. Für diese Bestandsdrohnen entscheidet allein die Masse:

Die Zwischenstufe A2 mit ihren 30 Metern bleibt verschlossen, und zwar auch dann, wenn du das Fernpilotenzeugnis A2 in der Tasche hast. A2 setzt eine C2-Klassifizierung voraus, und die lässt sich für ein Altgerät nachträglich praktisch nicht beschaffen. Eine Mavic 2 Pro von 2018 fliegt deshalb dauerhaft nach A3-Regeln, eine CE-Kennzeichnung am Gerät ändert daran nichts, weil sie etwas anderes bescheinigt als das Klassenlabel.

Menschenansammlungen: die Grenze, die nie fällt

Über allen Meterwerten steht ein Verbot ohne Ausnahme: Flüge über Menschenansammlungen sind in der gesamten Offenen Kategorie untersagt, unabhängig von Klasse, Gewicht und Nachweis. Weder das A2-Zeugnis noch eine 249-Gramm-Drohne öffnen hier eine Tür.

Die Definition in Artikel 2 Nummer 3 arbeitet ohne Kopfzahl: Eine Menschenansammlung ist eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt steht, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Der Maßstab ist also die Fluchtmöglichkeit.

Damit lassen sich Zweifelsfälle ordnen:

SituationMenschenansammlung?
Weihnachtsmarkt am Samstagabendja
Konzert- oder Festivalflächeja
Demonstrationszugja
Strandabschnitt mit verteilten Handtüchernin der Regel nein
Zwanzig Zuschauer am Spielfeldrand, verteiltin der Regel nein

Die zweite Spalte ist bewusst vorsichtig formuliert, weil dieselbe Fläche im Tagesverlauf kippen kann. Ein Marktplatz um sieben Uhr morgens ist leer, um elf Uhr eine Ansammlung. Wer den Flug plant, plant deshalb die Uhrzeit mit.

Abstand im Feld einschätzen

Meterwerte helfen nur, wenn du sie draußen zuordnen kannst. Vier Hilfsgrößen haben sich bewährt:

Die eigene Flughöhe als Lineal. Deine App zeigt die Höhe über Grund laufend an. Stehst du auf 45 Metern, brauchst du nach der 1:1-Regel 45 Meter Abstand. Damit ersetzt der Höhenwert das Abschätzen in der Fläche, was aus der Vogelperspektive ohnehin schwer fällt.

Bekannte Längen im Gelände. Ein Fußballfeld misst 90 bis 120 Meter, eine Tartanbahn 400 Meter im Umlauf, ein Straßenzug mit Reihenhäusern etwa 8 bis 12 Meter je Haus. Solche Anker sind verlässlicher als das Gefühl.

Der Kartenmesser vor dem Start. In jeder Karten-App lässt sich eine Strecke messen. Zwei Minuten am Küchentisch klären, ob der geplante Startplatz 150 Meter vom Ortsrand entfernt liegt. Die Drohnenkarte dipul zeigt zusätzlich die geografischen Gebiete, in denen ohnehin eigene Regeln gelten.

Der Rückzug als Standardmanöver. Nähert sich eine Person, ist das Steigen die falsche Reaktion, weil die 1:1-Regel den geforderten Abstand dabei vergrößert. Sinken und seitlich wegfliegen löst die Lage schneller auf.

Was ein zu geringer Abstand kostet

Ein Bußgeldkatalog mit festen Sätzen existiert für Drohnen nicht. Paragraf 58 Luftverkehrsgesetz nennt einen Rahmen bis 50.000 Euro, den die zuständige Landesluftfahrtbehörde im Einzelfall ausfüllt. Bei einem erstmaligen, folgenlosen Verstoß eines Freizeitpiloten bewegen sich die Beträge nach Angaben von Fachportalen im dreistelligen bis niedrig vierstelligen Bereich. Details dazu stehen im Artikel zu den Strafen beim Drohnenflug.

Wichtiger als das Bußgeld ist die zweite Ebene. Trifft eine Drohne eine Person, steht die Haftung im Raum, und die ist bei Personenschäden schnell sechsstellig. Genau deshalb schreibt Paragraf 43 Luftverkehrsgesetz die Haftpflichtversicherung ab dem ersten Gramm vor. Sie deckt den Schaden, den ein unterschrittener Abstand anrichtet, das Bußgeld dagegen nie.

Fazit: zwei Zahlen und eine Schräge

Für den Alltag reichen drei Merksätze. In A1 gibt es keinen Meterwert, dort zählt die Frage, ob du jemanden überfliegst. In A2 sind 30 Meter der feste Boden, 5 Meter der Ausnahmefall im Langsamflug, und die 1:1-Regel hebt beides an, sobald du höher als der Meterwert steigst. In A3 hältst du 150 Meter zu bebautem Gebiet und suchst dir einen Flugbereich, in dem niemand Unbeteiligtes unterwegs ist.

Wer regelmäßig näher an Menschen heranfliegen will, kommt an einer C2-Drohne mit A2-Zeugnis kaum vorbei. Für alle anderen ist die 249-Gramm-Klasse der praktikabelste Weg, weil sie die Abstandsfrage weitgehend entschärft. Welche Modelle dort hineinfallen, steht in der Übersicht zu Drohnen unter 250 Gramm mit Kamera.

Häufige Fragen

Wie viel Abstand muss ich mit der Drohne zu Personen halten?

Das hängt an der Unterkategorie. In A1 nennt die EU-Verordnung keinen Meterwert, dort greift stattdessen die Überflugregel. In A2 sind es mindestens 30 Meter horizontal zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus einer C2-Drohne mindestens 5 Meter. In A3 darf im gesamten Flugbereich niemand Unbeteiligtes gefährdet werden, dazu kommen 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

Wer zählt als unbeteiligte Person?

Nach Artikel 2 Nummer 18 der EU-Drohnenverordnung sind das alle Personen, die nicht am Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des Betreibers nicht kennen. Beteiligt ist also nur, wer eine Aufgabe im Flug hat und über die Risiken informiert wurde, etwa ein eingewiesener Helfer. Spaziergänger, Badegäste und Nachbarn sind immer unbeteiligt, auch wenn sie zusehen und dem Flug wohlgesonnen sind.

Was besagt die 1:1-Regel bei Drohnen?

Der horizontale Abstand zu unbeteiligten Personen soll mindestens der Flughöhe entsprechen. Fliegst du in 40 Metern Höhe, sind 40 Meter Abstand fällig, obwohl die Verordnung nur 30 Meter als festen Wert nennt. Die Regel stammt aus den EASA-Nachweismitteln zu UAS.OPEN.030 und wird von den Luftfahrtbehörden als Bestandteil der A2-Regeln kommuniziert. Es gilt immer der größere der beiden Werte.

Gilt der 30-Meter-Abstand auch für eine Drohne unter 250 Gramm?

Nein. Eine C0-Drohne unter 250 Gramm fliegt in A1, und dort steht kein Meterwert im Verordnungstext. Der Überflug einzelner unbeteiligter Personen ist in dieser Klasse sogar ausdrücklich erlaubt. Verboten bleibt der Flug über Menschenansammlungen, und in Deutschland kommen die Betriebsverbote der Luftverkehrs-Ordnung dazu, etwa über fremden Wohngrundstücken.

Was gilt für Bestandsdrohnen ohne Klassenlabel?

Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, fliegen nach ihrer Masse. Unter 250 Gramm gelten die A1-Regeln, ab 250 Gramm die von A3 mit 150 Metern Abstand zu bebautem Gebiet. Die Unterkategorie A2 mit ihren 30 Metern steht Bestandsdrohnen über 250 Gramm nicht offen, auch nicht mit dem Fernpilotenzeugnis A2.

Ab wann ist eine Gruppe eine Menschenansammlung?

Die Verordnung definiert sie als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht steht, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus der Menge zu entfernen. Eine feste Kopfzahl gibt es nicht, entscheidend ist die Fluchtmöglichkeit. Ein Marktplatz am Samstagvormittag, eine Konzertfläche oder ein Karnevalszug fallen darunter, drei Spaziergänger auf einer Wiese nicht.

Zählt der Abstand horizontal oder in der Luftlinie?

Horizontal, also in der Draufsicht gemessen. Die Verordnung spricht vom horizontalen Sicherheitsabstand, die Flughöhe geht darin nicht ein. Genau deshalb existiert die 1:1-Regel als Ergänzung: Ohne sie könnte eine Drohne in großer Höhe direkt neben einer Person stehen und den Meterwert formal einhalten.

Was kostet ein zu geringer Abstand zu Personen?

Ein fester Betrag existiert nicht. Paragraf 58 Luftverkehrsgesetz nennt einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro, den die Behörde im Einzelfall ausfüllt. Bei einem erstmaligen, folgenlosen Verstoß liegen die Beträge nach Angaben von Fachportalen im dreistelligen bis niedrig vierstelligen Bereich. Kommt jemand zu Schaden, verschiebt sich die Lage in Richtung Straftatbestände und Haftung.

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