Drohnen-Regeln Gran Canaria: Zonen und ENAIRE-Karte

Auf Gran Canaria gilt EU-Recht mit deutscher e-ID. Die Insel ist trotzdem schwierig: Kontrollzone, Naturschutz und Städte decken die bekanntesten Motive ab.

Recht & Wissen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Gran Canaria wird der Kontinent im Kleinen genannt: Dünen im Süden, Kiefernwald in der Mitte, Steilküste im Norden. Rechtlich ist die Insel vertrautes EU-Gebiet, deine deutsche Registrierung gilt. Die Schwierigkeit liegt in der Geografie, denn Kontrollzone, Naturschutz und Bebauung überlagern fast alle bekannten Motive.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine deutsche e-ID gilt, die Kanaren sind EU-Gebiet unter der Verordnung 2019/947.
  • Die Kontrollzone des Flughafens Gando deckt weite Teile der Ostküste ab.
  • Die Dünen von Maspalomas sind Naturreservat, dort ist der Betrieb untersagt.
  • Über bebautem Gebiet verlangt Spanien eine AESA-Genehmigung.
  • Verbindliche Karte: ENAIRE Drones unter drones.enaire.es.
Regel-Karte Gran Canaria: Deutsche e-ID gilt, Kompetenznachweis anerkannt, Las Palmas und die südlichen Badeorte gesperrt, Dünen von Maspalomas als Naturschutzgebiet gesperrt, Kontrollzone des Flughafens Gando deckt die Ostküste, Zonenprüfung über die ENAIRE-Karte.

Auf Gran Canaria liegen die bekanntesten Motive fast durchgehend in einer Sperr- oder Schutzzone.

Der rechtliche Rahmen ist der vertraute

Die Kanarischen Inseln sind spanisches Staatsgebiet und Teil der Europäischen Union. Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 gilt dort in derselben Fassung wie auf dem Festland. Spanien macht zwischen Festland und Inseln keinen Unterschied, zuständige Behörde ist die Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA).

Damit greifen die bekannten Eckwerte: Offene Kategorie mit A1, A2 und A3, maximal 120 Meter über Grund, Sichtflug, Mindestalter 16 Jahre, kein Flug über Menschenansammlungen. Deine Betreiberregistrierung und dein Kompetenznachweis A1/A3 aus Deutschland werden anerkannt. Bis hierher ist Gran Canaria ein einfaches Reiseziel.

Die Kontrollzone über der Ostküste

Der Flughafen Gran Canaria liegt bei Gando an der Ostküste, rund 18 Kilometer südlich von Las Palmas. Er ist zugleich Militärflugplatz. Die zugehörige Kontrollzone erstreckt sich über einen erheblichen Teil des Ostens: von Las Palmas über die Küstenorte bis in den Süden.

GebietEinschränkungGrund
Las PalmasFlug in der Offenen Kategorie ausgeschlossenBebauung, Kontrollzone
Ostküste Telde bis VecindarioKontrollzoneFlughafen Gando
Playa del Inglés, MaspalomasBebauung und MenschenansammlungBadeorte
Dünen von MaspalomasBetrieb untersagtNaturreservat
Roque NubloSchutzgebietParque Rural del Nublo

Die verbindliche Darstellung liefert ENAIRE Drones unter drones.enaire.es. Der Dienst der spanischen Flugsicherung führt Kontrollzonen, Naturschutzgebiete und temporäre Beschränkungen zusammen. Wie solche Karten grundsätzlich zu lesen sind, erklärt der Artikel zu Flugverbotszonen.

Naturschutz: die zweite und strengere Ebene

Ein großer Teil von Gran Canaria steht unter Schutz. Die Insel ist seit 2005 vollständig als UNESCO-Biosphärenreservat ausgewiesen, dazu kommen zahlreiche kanarische Schutzkategorien mit eigenen Regelungen.

In diesen Gebieten ist der Drohnenbetrieb regelmäßig untersagt, Start und Landung eingeschlossen. Zuständig ist die Regionalregierung der Kanaren über ihre Umweltverwaltung, eine Genehmigung ist theoretisch möglich und praktisch auf wissenschaftliche oder gewerbliche Vorhaben zugeschnitten. Die Lage entspricht damit weitgehend der auf Teneriffa, wo der Nationalpark Teide dieselbe Rolle spielt.

Bebautes Gebiet: die spanische Verschärfung

Spanien behandelt den Flug über zusammenhängend bebautem Gebiet strenger als viele EU-Nachbarn. Für Flüge über Ortschaften und Städten verlangt die AESA eine gesonderte Genehmigung, die auf Vorhaben mit klarem Zweck zugeschnitten ist. Für Freizeitpiloten läuft das darauf hinaus, dass Ortslagen praktisch ausscheiden.

Das trifft auf Gran Canaria die gesamte Küstenkette: Las Palmas, Telde, Vecindario, Playa del Inglés, Puerto Rico, Mogán. Zusammen mit der Kontrollzone bleibt vom Küstenring wenig übrig. Die Insel ist dort am zugänglichsten, wo am wenigsten los ist, also im dünn besiedelten Westen und im Landesinneren außerhalb der Schutzgebiete.

Höhe und Gelände: der unterschätzte Punkt

Die 120-Meter-Grenze klingt eindeutig, auf Gran Canaria wird sie anspruchsvoll. Gemessen wird zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Wer am Rand eines Barranco steht und über die Schlucht hinausfliegt, gewinnt keine Höhe hinzu, denn der Bezugspunkt wandert mit dem Gelände nach unten.

Umgekehrt darf die Drohne einem ansteigenden Hang folgen und dabei absolut deutlich höher steigen, solange der Abstand zum Boden unter dem Gerät die 120 Meter einhält. Die Insel steigt vom Meer auf 1.949 Meter am Pico de las Nieves, entsprechend groß sind die Höhenunterschiede auf kurzer Distanz. Wer die Kontur der Landschaft nutzt, fliegt legal spektakulärer als jemand, der stur auf einer Höhe bleibt.

Wind und Wetter im Passat

Gran Canaria liegt im Nordostpassat, der besonders an der Nordküste und in den Bergpässen kräftig weht. Die Beschleunigung an Kanten und Schluchten ist der praktische Faktor, der kleine Reisedrohnen an ihre Grenze bringt. Die Kombination aus warmer Luft und starkem Wind kostet zusätzlich Flugzeit, weil der Antrieb dauerhaft gegenhalten muss.

Wer die Insel im Winter besucht, trifft ruhigere Bedingungen als im Sommer, wenn der Passat am stärksten ist. Die realistische Einschätzung der eigenen Grenzen steht im Artikel zum Fliegen bei Wind.

Wo auf Gran Canaria geflogen werden kann

Nach Abzug von Kontrollzone, Schutzgebieten und Ortslagen bleiben vor allem drei Bereiche. Der Westen zwischen Agaete und La Aldea ist dünn besiedelt und liegt außerhalb der Kontrollzone, einzelne Abschnitte sind allerdings Schutzgebiet. Das Hochland um Artenara bietet Flächen außerhalb der Reserven, hier lohnt die genaue Kartenprüfung. Der Nordosten um Arucas und Firgas liegt landseitig ausreichend weit vom Flughafen entfernt.

Für jeden dieser Bereiche gilt: Die ENAIRE-Karte entscheidet, und sie entscheidet standortgenau. Eine pauschale Aussage über eine Region hilft auf einer Insel mit dieser Zonendichte wenig weiter.

Was Aufnahmen zusätzlich auslösen

Neben dem Luftrecht steht in Spanien das Recht am eigenen Bild, geregelt im Ley Orgánica 1/1982. Es ist im europäischen Vergleich streng: Erkennbare Personen in einer Aufnahme brauchen grundsätzlich ihre Zustimmung, bevor das Material veröffentlicht wird. An belebten Küstenabschnitten ist diese Bedingung schwer zu erfüllen.

Für Gebäude gilt in Spanien die Panoramafreiheit, öffentlich sichtbare Bauwerke dürfen also aufgenommen werden. Für Privatgrundstücke greift daneben der Schutz der Privatsphäre, der Überflug fremder Gärten und Terrassen ist damit auch dann heikel, wenn das Luftrecht die Fläche freigibt. Wer sein Material später veröffentlicht, sollte die Motive danach auswählen, ob Personen und Privatgelände erkennbar bleiben. Der Grundgedanke entspricht dem, was in Deutschland unter Drohne mit Kamera und Gesetz zusammengefasst ist.

Fazit: einfaches Recht, schwierige Geografie

Gran Canaria stellt an die Papiere kaum Anforderungen. Deutsche e-ID, deutscher Kompetenznachweis, EU-Rahmen, keine zusätzliche Registrierung. Wer aus Deutschland anreist, ist rechtlich sofort startklar.

Die Hürde liegt in der Fläche. Flughafenkontrollzone im Osten, Naturreservate in der Mitte und im Süden, bebautes Gebiet entlang der gesamten Küste. Wer die ENAIRE-Karte vor dem Flug öffnet und in den Westen oder ins Hochland ausweicht, findet auf Gran Canaria gute Flugflächen. Wer in Maspalomas die Dünen anfliegt, steht im am strengsten geschützten Gebiet der Insel.

Häufige Fragen

Gilt meine deutsche Drohnen-Registrierung auf Gran Canaria?

Ja. Die Kanaren sind spanisches Staatsgebiet und Teil der EU, es gilt die Verordnung 2019/947. Deine e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt ist anerkannt, eine zusätzliche Registrierung bei der spanischen AESA entfällt. Dasselbe gilt für den Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2.

Welche Karte zeigt die Flugverbotszonen auf Gran Canaria?

Verbindlich ist ENAIRE Drones unter drones.enaire.es, der offizielle Kartendienst der spanischen Flugsicherung. Dort sind Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, Sperrgebiete und temporäre Beschränkungen zusammengeführt. Die Zonen ändern sich regelmäßig, deshalb lohnt der Blick am Flugtag statt einmal vor der Reise.

Darf ich über den Dünen von Maspalomas fliegen?

Nein. Die Dünen sind als Reserva Natural Especial ausgewiesen und damit ein besonders geschütztes Naturreservat. Der Betrieb von Drohnen ist dort untersagt, Start und Landung eingeschlossen. Das Motiv gehört zu den meistgesuchten der Insel und zugleich zu den klar gesperrten.

Kann ich in Las Palmas fliegen?

In der Offenen Kategorie praktisch nicht. Über zusammenhängend bebautem Gebiet verlangt Spanien eine Genehmigung der AESA, dazu kommt die Kontrollzone des Flughafens Gran Canaria, die weite Teile der Ostküste abdeckt. Für Freizeitflüge ist die Hauptstadt damit keine realistische Option.

Wie hoch darf ich auf Gran Canaria fliegen?

Es gelten die 120 Meter über Grund der Offenen Kategorie. Auf einer Insel mit Barrancos und steilen Bergflanken ist der Bezugspunkt entscheidend: Als Bezug gilt der nächstgelegene Punkt der Erdoberfläche unter dem Gerät. Über einer Schlucht sinkt die zulässige Höhe damit mit dem Gelände.

Was kostet ein Verstoß in Spanien?

Der Rahmen ist hoch: Spanien ahndet schwere Verstöße gegen das Luftfahrtrecht mit Bußgeldern bis 225.000 Euro. Für typische Freizeitverstöße bewegen sich die Beträge deutlich darunter, in Naturschutzgebieten kommt das Umweltrecht mit eigenem Bußgeldrahmen hinzu. Die Einziehung der Drohne ist möglich.

Darf ich am Strand oder über dem Meer fliegen?

Der Strand selbst ist während der Saison eine Menschenansammlung und damit in der Offenen Kategorie ausgeschlossen. In der Nebensaison und an leeren Abschnitten ändert sich die Lage, die Zonenprüfung bleibt trotzdem nötig, weil viele Küstenabschnitte im Süden zugleich Schutzgebiet oder Kontrollzone sind.

Brauche ich für Gran Canaria eine Haftpflichtversicherung?

Spanien verlangt für Drohnen eine Haftpflichtdeckung nach der EU-Verordnung 785/2004, in der Praxis wird sie für den gesamten Betrieb erwartet. Prüfe vor der Reise, ob deine deutsche Police Spanien und die Kanaren einschließt, denn die private Haftpflicht schließt Drohnen regelmäßig aus.

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