Der kleine Drohnenführerschein kostet in Deutschland 25 Euro. In Luxemburg gibt es dasselbe Dokument umsonst, auf Deutsch und mit derselben EU-weiten Gültigkeit. Der Weg ist völlig legal, hat aber eine Stelle, an der viele einen Fehler machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: in Luxemburg 0 Euro, beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt 25 Euro für Prüfung und Ausstellung.
- Plattform: die LearningZone von EUROCONTROL, gemeinsam mit der luxemburgischen Zivilluftfahrtbehörde betrieben.
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Luxemburgisch.
- Gültigkeit: fünf Jahre, EU-weit anerkannt, weil die Grundlage die Verordnung (EU) 2019/947 ist.
- Nicht enthalten: die Registrierung als Betreiber. Die läuft immer über dein Wohnsitzland, für Deutschland also über das LBA.
Warum derselbe Nachweis unterschiedlich viel kostet
Die EU-Drohnenverordnung schreibt allen Mitgliedstaaten vor, dass Fernpiloten für die Unterkategorien A1 und A3 eine Online-Schulung absolvieren und eine Theorieprüfung bestehen. Sie regelt die Inhalte und die Gültigkeitsdauer, sie regelt aber nicht die Gebühren.
Jeder Staat legt selbst fest, was seine Behörde dafür verlangt. Deutschland erhebt nach seiner Gebührenordnung 25 Euro für Prüfung und Ausstellung sowie 15 Euro für eine spätere Verlängerung. Luxemburg hat den Kurs zusammen mit EUROCONTROL aufgesetzt und stellt ihn gebührenfrei bereit.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen derselbe EU-Kompetenznachweis A1/A3, ausgestellt auf denselben Rechtsgrundlagen, mit derselben Laufzeit von fünf Jahren.
Was der Weg über Luxemburg beinhaltet
Der Kurs läuft vollständig online über die LearningZone von EUROCONTROL. Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:
- Registrierung auf der Plattform. Die Anmeldung ist kostenlos. Ein Wohnsitz in Luxemburg ist nicht nötig.
- Sprache wählen. Deutsch steht zur Verfügung, ebenso Englisch, Französisch und Luxemburgisch.
- Lernmodule durcharbeiten. Videos und Testfragen decken dieselben neun Themenfelder ab, die auch die deutsche Prüfung abfragt: Luftraumregeln, Betriebsgrenzen, Flugsicherheit, Datenschutz, Versicherung und weitere.
- Prüfung ablegen und Zertifikat erhalten. Nach bestandener Prüfung steht der Nachweis als PDF bereit.
Der Zugang zur Plattform ist zunächst für drei Monate freigeschaltet und lässt sich verlängern. Für die meisten reicht das mit großem Abstand: Der Stoffumfang entspricht dem deutschen Kurs und ist an einem Abend zu schaffen.
Beim Kompetenznachweis hast du die Wahl zwischen zwei Behörden, bei der Registrierung nicht: Sie folgt immer dem Wohnsitz.
Der Fehler, der teuer werden kann
Genau hier liegt das Missverständnis, das in Foren regelmäßig auftaucht. Wer den kostenlosen Nachweis aus Luxemburg in der Hand hält, glaubt gelegentlich, damit alle Formalitäten erledigt zu haben. Das stimmt nicht.
Die EU-Drohnenverordnung trennt zwei Pflichten sauber:
| Pflicht | Wer erledigt sie wo | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kompetenznachweis A1/A3 | freie Wahl unter den Mitgliedstaaten | Zertifikat, 5 Jahre gültig |
| Registrierung als Betreiber | zwingend im Wohnsitzland | UAS-Betreibernummer (e-ID) |
Wer in Deutschland wohnt, registriert sich beim Luftfahrt-Bundesamt und bringt die Betreibernummer an jeder Drohne an. Daran ändert ein luxemburgisches Zertifikat nichts. Eine Registrierung in Luxemburg wäre für einen deutschen Wohnsitz sogar unzulässig, weil das Wohnsitzprinzip eine Doppelregistrierung ausschließt.
Kurz: Der Nachweis ist frei wählbar, die Registrierung nicht.
Wann sich der Umweg lohnt und wann nicht
Der Preisvorteil beträgt 25 Euro. Das ist kein großer Betrag, kann aber in bestimmten Fällen den Ausschlag geben.
Dafür spricht:
- Du willst zunächst nur wissen, ob dich das Thema überhaupt interessiert, und keine Gebühr riskieren.
- Es sollen mehrere Personen im Haushalt den Nachweis machen, und aus 25 werden schnell 75 Euro.
- Du bist ohnehin in einem Verein oder Kreis unterwegs, in dem der luxemburgische Kurs bereits genutzt wird.
Dagegen spricht:
- Verlängerung, Ersatzausstellung und Rückfragen laufen später über die luxemburgische Behörde, meist auf Englisch oder Französisch.
- Wer ohnehin auf das Fernpilotenzeugnis A2 zusteuert, bekommt es bei vielen deutschen Prüfstellen im Paket mit A1/A3, und dann ist die Ersparnis dahin.
- Die deutsche Prüfung ist an dieselben EU-Inhalte gebunden, aber die Beispiele und die Behördenbezüge sind auf Deutschland zugeschnitten. Das erleichtert das Lernen für den späteren Alltag.
Was A2 in Luxemburg kostet
Beim nächsten Schritt kehrt sich das Bild um. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2, das für Flüge näher an Menschen mit Drohnen bis 4 Kilogramm nötig ist, verlangt Luxemburg eine Präsenzprüfung vor Ort und dafür 45 Euro.
Dazu kommt die Anreise. Für jemanden aus Trier ist das eine überschaubare Fahrt, für jemanden aus Hamburg nicht. Und der Vorbereitungskurs ist beim A2 ohnehin die größere Ausgabe, unabhängig vom Land. Der Kostenvergleich für A2 sollte deshalb immer die Prüfstellen in der eigenen Region einschließen.
Beide Wege im direkten Vergleich
| Luxemburg (DAC / EUROCONTROL) | Deutschland (LBA) | |
|---|---|---|
| Gebühr A1/A3 | keine | 25 € |
| Verlängerung | über die luxemburgische Behörde | 15 € |
| Prüfungsform | online | online |
| Deutsche Sprache | ja | ja |
| Gültigkeit | 5 Jahre, EU-weit | 5 Jahre, EU-weit |
| A2 möglich | ja, vor Ort, 45 € | ja, über anerkannte Prüfstellen |
| Registrierung | nein, läuft übers Wohnsitzland | ja, beim LBA |
Zur deutschen Prüfung sind die Eckdaten bekannt: 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Themenfeldern, bestanden ab 75 Prozent richtiger Antworten, beliebig oft wiederholbar. Wie sich die Fragen im Einzelnen verteilen, steht im Artikel zu den Prüfungsfragen.
Was der Nachweis erlaubt und wo er endet
Unabhängig vom ausstellenden Staat deckt der A1/A3-Nachweis dieselben beiden Unterkategorien ab:
- A1: Flüge mit Drohnen unter 250 Gramm sowie mit C1-Drohnen bis 900 Gramm, nicht über Menschenansammlungen.
- A3: Flüge mit Drohnen bis 25 Kilogramm in einem Bereich, in dem sich keine Unbeteiligten aufhalten und der mindestens 150 Meter von Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten entfernt liegt.
Alles zwischen diesen Grenzen, also der Betrieb in A2 näher an Menschen, braucht das Fernpilotenzeugnis. Und alles darüber hinaus fällt in die spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung. Die komplette Einordnung liefert der Überblick zur EU-Drohnenverordnung.
Für die häufigste Frage überhaupt gilt weiterhin: Ob du überhaupt einen Nachweis brauchst, hängt am Gewicht und an der Klasse deiner Drohne. Unter 250 Gramm ohne C-Klasse ist er in A1 nicht vorgeschrieben, wie der Artikel Brauche ich einen Drohnenführerschein? im Detail zeigt.
Fazit: eine legale Ersparnis mit einer klaren Grenze
Der Weg über Luxemburg ist kein Schlupfloch, sondern die Folge davon, dass die EU die Inhalte vereinheitlicht und die Gebühren den Staaten überlassen hat. Wer den Kurs auf Deutsch bei EUROCONTROL durcharbeitet, bekommt denselben Kompetenznachweis wie beim LBA, nur ohne die 25 Euro.
Die Grenze verläuft bei der Registrierung. Sie folgt dem Wohnsitz und lässt sich nicht wählen. Wer in Deutschland lebt, braucht die UAS-Betreibernummer vom Luftfahrt-Bundesamt und muss sie an der Drohne anbringen. Wer beides erledigt hat, ist unterwegs auf der sicheren Seite, egal welches Wappen auf dem Zertifikat steht.
Häufige Fragen
Ist der Drohnenführerschein über Luxemburg wirklich kostenlos?
Ja. Die luxemburgische Zivilluftfahrtbehörde bietet die Schulung und die Online-Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 gebührenfrei an. Es gibt keine Ausstellungsgebühr für das Zertifikat. In Deutschland verlangt das Luftfahrt-Bundesamt dagegen 25 Euro für Prüfung und Ausstellung.
Gilt der luxemburgische Nachweis auch in Deutschland?
Ja. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 beruht auf der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die in allen EASA-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Ein in Luxemburg ausgestelltes Zertifikat wird deshalb in Deutschland, Österreich und den übrigen Staaten des Geltungsraums anerkannt, genau wie ein deutsches Zertifikat im Ausland gilt.
Muss ich in Luxemburg wohnen oder Luxemburgisch sprechen?
Weder noch. Die Anmeldung auf der EUROCONTROL-Plattform steht offen, ein Wohnsitz in Luxemburg ist nicht Voraussetzung. Die Kursinhalte und die Prüfung gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch und Luxemburgisch. Wer Deutsch wählt, arbeitet den kompletten Kurs in der Muttersprache durch.
Ersetzt der luxemburgische Nachweis auch die Registrierung?
Nein, und das ist der wichtigste Punkt. Kompetenznachweis und Betreiberregistrierung sind zwei getrennte Dinge. Registrieren musst du dich immer im Land deines Wohnsitzes, für Deutschland also beim Luftfahrt-Bundesamt. Die dort vergebene UAS-Betreibernummer gehört an die Drohne, unabhängig davon, wo dein Kompetenznachweis herkommt.
Wie lange gilt das Zertifikat aus Luxemburg?
Fünf Jahre, wie jeder EU-Kompetenznachweis A1/A3. Die Frist ergibt sich aus der EU-Verordnung und nicht aus dem ausstellenden Staat. Danach ist eine Auffrischung nötig, die sich beim ausstellenden Staat oder in deinem Wohnsitzland erledigen lässt.
Kann ich auch das Fernpilotenzeugnis A2 über Luxemburg machen?
Nur teilweise. Für A2 verlangt Luxemburg eine Prüfung vor Ort, und diese ist mit 45 Euro kostenpflichtig. Der Preisvorteil gilt also nur für den A1/A3-Nachweis. Wer A2 braucht, vergleicht besser die Prüfstellen im eigenen Land, weil dort die Anreise entfällt.
Warum ist der Nachweis in Luxemburg gratis und in Deutschland nicht?
Die EU-Verordnung schreibt nur vor, dass jeder Mitgliedstaat die Schulung und Prüfung bereitstellt, nicht was sie kosten darf. Jeder Staat legt seine Verwaltungsgebühren selbst fest. Luxemburg hat sich entschieden, den Kurs gemeinsam mit EUROCONTROL kostenfrei anzubieten, Deutschland erhebt eine Gebühr nach seiner Kostenverordnung.
Habe ich Nachteile, wenn mein Nachweis aus dem Ausland stammt?
Bei einer Kontrolle in Deutschland zählt allein, dass ein gültiger EU-Kompetenznachweis vorliegt. Ein praktischer Unterschied bleibt: Fragen zur Verlängerung, zum Ersatz eines verlorenen Zertifikats oder zu Änderungen laufen über die ausstellende Behörde. Das ist dann Luxemburg, in der Regel auf Englisch oder Französisch.