Drohnen bei der Feuerwehr: Einsatz, Technik, Rechtsrahmen

Wie Feuerwehren Drohnen einsetzen, welche Technik dafür nötig ist, welche Ausnahmen für Behörden gelten und warum private Piloten 100 Meter Abstand halten müssen.

Kameradrohnen Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Bei einem Dachstuhlbrand steht die entscheidende Information oben: Wie weit hat sich das Feuer ausgebreitet, wo sitzen Glutnester, ist die Rückseite noch zugänglich. Eine Drohne liefert diese Antworten in Minuten und ohne dass jemand auf die Drehleiter muss. Genau deshalb gehören Drohnenstaffeln inzwischen zum Bild vieler Wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Kernaufgaben: Lagebild, Glutnestsuche im Wärmebild, Personensuche, Erkundung verdeckter Bereiche.
  • Rechtsgrundlage: Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139 nimmt Such- und Rettungsdienste aus.
  • Ausnahme mit Pflicht: Das Sicherheitsniveau muss vergleichbar bleiben, Sonderrechte gelten nur soweit erforderlich.
  • Externe Dienstleister sind nicht befreit und brauchen eine eigene Betriebsgenehmigung.
  • Für Private gilt: 100 Meter Abstand zu Einsatz- und Unfallorten, Ausnahme nur mit Zustimmung der Einsatzleitung.

Was die Drohne an der Einsatzstelle leistet

Schema einer Einsatzstelle in Seitenansicht mit drei Drohnenpositionen: Lagebild aus 60 bis 100 Metern Höhe, Wärmebild-Dachkontrolle aus 15 bis 25 Metern auf ein rot markiertes Glutnest und seitliche Erkundung der verdeckten Rückseite, dazu Steuerer und Beobachter hinter der Absperrung.

Jede Aufgabe hat ihre Höhe: Das Lagebild braucht Übersicht, das Wärmebild braucht Nähe.

Die Aufgaben unterscheiden sich in Flughöhe, Kamerawahl und Zeitdruck:

Die Technik: Wärmebild, Zoom und Reserve

Die Ausstattung folgt den Aufgaben. Vier Merkmale entscheiden über die Eignung:

MerkmalAnforderungWarum
Wärmebildauflösung640 × 512 px, mindestens 256 × 192 pxGlutnester und Personen sicher erkennen
Zoomoptisch bis mehrfach, digital ergänzendKennzeichnungen aus Distanz lesen
Flugzeit30 bis 45 Minuten je AkkuEinsatzdauer ohne Dauerpause
Windfestigkeitmindestens 10 m/s DauerwindBrandeinsätze warten nicht aufs Wetter

Praktisch teilen sich zwei Klassen den Markt. Kompakte Modelle mit Doppelkamera wie die DJI Mavic 3T sind in zwei Minuten in der Luft und passen in einen Rucksack. Größere Plattformen der Matrice-Klasse tragen Scheinwerfer, Lautsprecher und Wechselkameras, brauchen dafür Aufbauzeit und zwei Personen.

Was die Wärmebildtechnik grundsätzlich leistet und wo ihre Grenzen liegen, ordnet der Ratgeber Drohne mit Wärmebildkamera ein.

Ein unterschätztes Merkmal ist die Bildweitergabe. Ein Livebild, das nur der Steuerer sieht, hilft der Einsatzleitung wenig. Deshalb gehören Übertragung auf ein zweites Display oder in die Leitstelle zur Ausstattung.

Der Rechtsrahmen für Behörden

Für Feuerwehren gilt eine andere Systematik als für private Piloten. Das Luftfahrt-Bundesamt fasst sie in drei Punkten zusammen:

  1. Ausnahme vom Genehmigungsregime: Nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139 fallen Tätigkeiten für Militär, Zoll, Polizei sowie Such- und Rettungsdienste aus dem Anwendungsbereich, wenn sie unter Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse erfolgen.
  2. Vergleichbares Sicherheitsniveau: Die Befreiung entbindet nicht von der Sicherheit. Die Wehren müssen ein Niveau sicherstellen, das der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entspricht.
  3. Sonderrechte nur soweit erforderlich: Abweichungen von geografischen Beschränkungen setzen eine Abwägung durch die Einsatzleitung voraus und gelten für den Einsatz.

In der Praxis bedeutet das Papierarbeit vor dem ersten Flug: ein Betriebshandbuch, festgelegte Verfahren, eine Ausbildungsordnung für Steuerer und dokumentierte Übungsflüge. Viele Wehren orientieren die Ausbildung an den Nachweisen der Offenen Kategorie, die der Ratgeber Drohnenführerschein beschreibt, und legen interne Anforderungen darüber.

Für Übungen und Öffentlichkeitsarbeit greifen die Sonderrechte nicht. Dort gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Betreiber, samt Flugverbotszonen und Registrierung.

Was für beauftragte Dienstleister gilt

Externe Unternehmen fliegen ohne diese Ausnahme. Sie brauchen eine eigene Betriebsgenehmigung für das geplante Vorhaben, auch wenn der Auftrag von einer Behörde kommt.

Für Dienstleister heißt das: Betriebsgenehmigung in der Speziellen Kategorie beantragen, Risikobewertung führen und die Versicherung auf gewerbliche Einsätze auslegen. Der Ratgeber Drohne gewerblich nutzen ordnet die Pflichten ein, die gewerbliche Drohnen-Haftpflicht die Versicherungsseite.

Für private Piloten: 100 Meter und eine Zustimmung

Der wichtigste Satz dieses Ratgebers für alle, die nicht bei der Wehr sind: Über Unfall- und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern ist der Betrieb nach § 21h Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung nur mit Zustimmung der zuständigen Einsatzleitung erlaubt.

Der Grund ist praktisch. Rettungshubschrauber fliegen im Anflug tief, und eine Drohne im Anflugbereich führt regelmäßig zum Abbruch. Dazu kommt der Einsatz der Wehr selbst, die den Luftraum über der Stelle für ihre eigene Drohne braucht.

Praktische Regel: Blaulicht in Sichtweite bedeutet Landen. Wer Aufnahmen machen möchte, fragt bei der Einsatzleitung, was in aller Regel klar beantwortet wird. Was sonst über Menschenansammlungen gilt, ordnet der Ratgeber Drohne mit Kamera und Gesetz ein.

Organisation: warum immer zwei Personen arbeiten

Der Steuerer sieht während des Flugs auf das Display, um Wärmebild und Zoom zu bedienen. Die Sichtverbindung zur Drohne hält deshalb eine zweite Person, die zugleich den Funkkontakt zur Einsatzleitung führt.

Diese Doppelbesetzung hat einen zweiten Nutzen: Der Beobachter behält Drehleiter, Hubschrauber und Kollegen im Blick, während der Steuerer die Aufgabe abarbeitet. Dieselbe Aufteilung gilt beim Fliegen mit Videobrille, wie der Ratgeber FPV-Drohne fliegen beschreibt.

Dazu kommt der Datenschutz. Aufnahmen einer Einsatzstelle zeigen Betroffene in Ausnahmesituationen. Zweckbindung, Speicherfristen und die Frage, wer Bilder freigibt, gehören in die internen Regeln.

Wo die Grenzen liegen

Vier Punkte begrenzen den Nutzen im Einsatz:

Fazit: ein Werkzeug mit klarem Platz

Die Drohne hat sich bei den Wehren dort etabliert, wo Übersicht und Wärmebild schneller sind als jedes andere Mittel: Lagebild, Glutnester, verdeckte Bereiche, Vermisstensuche. Der Aufwand liegt weniger in der Technik als in der Organisation, also in Ausbildung, Betriebshandbuch und festen Verfahren.

Für alle anderen Piloten ist die Botschaft einfacher: An einer Einsatzstelle gehört der Luftraum den Kräften vor Ort. 100 Meter Abstand und eine Frage an die Einsatzleitung kosten nichts und verhindern den Fall, in dem eine Drohne einen Hubschrauber am Anflug hindert.

Häufige Fragen

Wofür setzt die Feuerwehr Drohnen ein?

Am häufigsten für vier Aufgaben: das Lagebild aus der Luft bei Gebäude- und Vegetationsbränden, die Suche nach Glutnestern im Wärmebild, die Suche nach vermissten Personen und die Erkundung verdeckter Bereiche wie Rückseiten, Innenhöfe und Dachflächen. Dazu kommen Dokumentation und Unterstützung bei Gefahrstofflagen.

Brauchen Feuerwehren einen Drohnenführerschein?

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind vom Genehmigungsregime der EU-Verordnung 2019/947 ausgenommen, wenn sie im öffentlichen Interesse und unter staatlicher Verantwortung handeln. Sie müssen dabei jedoch ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherstellen, weshalb die meisten Wehren ihre Steuerer wie in der Offenen Kategorie ausbilden und zusätzlich intern schulen.

Auf welcher Rechtsgrundlage fliegt die Feuerwehr?

Maßgeblich ist Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139: Tätigkeiten für Militär, Zoll, Polizei sowie Such- und Rettungsdienste unter Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats fallen aus dem Anwendungsbereich. Das Luftfahrt-Bundesamt führt dazu eine eigene BOS-Stelle und empfiehlt ein genehmigungsfähiges Betriebshandbuch.

Darf die Feuerwehr in Flugverbotszonen fliegen?

Im Einsatz kann sie von geografischen Beschränkungen abweichen, allerdings nur nach Abwägung durch die Einsatzleitung und nur soweit es zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich ist. Sonderrechte greifen damit im Einsatz; für Übungsflüge und Öffentlichkeitsarbeit gelten die allgemeinen Regeln.

Gilt die Ausnahme auch für beauftragte Dienstleister?

Nein. Externe Unternehmen, die für eine Behörde fliegen, sind von der Genehmigungspflicht nicht befreit und brauchen eine eigene Betriebsgenehmigung. Wer als Dienstleister Einsatzunterstützung anbietet, klärt das vorab mit dem Luftfahrt-Bundesamt.

Welche Drohne nutzt die Feuerwehr?

Verbreitet sind Modelle mit kombinierter Wärmebild- und Zoomkamera, etwa aus der Mavic-3T-Klasse für den schnellen Einsatz und der Matrice-Serie für längere Flugzeiten, Scheinwerfer und Lautsprecher. Entscheidend sind Wärmebildauflösung, Zoomreichweite, Windfestigkeit und die Möglichkeit, das Livebild an die Einsatzleitung zu spiegeln.

Darf ich als Privatperson an einer Einsatzstelle fliegen?

Über Unfall- und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie innerhalb von 100 Metern Abstand ist der Betrieb nur mit Zustimmung der Einsatzleitung erlaubt. Ohne diese Zustimmung ist der Flug eine Ordnungswidrigkeit und kann Rettungshubschrauber am Anflug hindern.

Welche Auflösung braucht eine Wärmebildkamera für die Feuerwehr?

Einsatztaugliche Geräte liegen bei 640 × 512 Pixeln, günstigere Kameras bei 256 × 192 Pixeln. Für die Suche nach Glutnestern auf kurzer Distanz genügt die kleinere Auflösung, für Personensuche über Flächen zahlt sich die größere aus, weil ein Mensch erst ab mehreren Pixeln als Wärmesignatur erkennbar wird.

Was leistet die Drohne im Einsatz nicht?

Sie sieht nicht durch Rauch, Wände oder Dachziegel: Das Wärmebild zeigt Oberflächentemperaturen. Bei starkem Wind, Regen und Vereisung sind Consumer-Modelle begrenzt, und die Flugzeit von 30 bis 45 Minuten setzt einen Akkuwechsel im Einsatz voraus.

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