Drohnen-Gesetz NRW: Regeln, Behörden und Verbotszonen

Ein eigenes Drohnen-Gesetz hat NRW nicht, wohl aber eigene Behörden, Schutzgebiete und Gebühren. Was in Nordrhein-Westfalen zusätzlich gilt und wo du Erlaubnisse bekommst.

Recht & Wissen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Nordrhein-Westfalen ist für Drohnenpiloten ein Sonderfall: 18 Millionen Einwohner, sieben Kontrollzonen, hunderte Schutzgebiete und gleichzeitig Motive, die es sonst nirgends gibt. Ein eigenes Landesgesetz für Drohnen existiert nicht. Was NRW selbst regelt, sind Zuständigkeiten, Gebühren und der Naturschutz, und genau daran scheitern die meisten Flugvorhaben. Dieser Artikel sortiert, was im Land zusätzlich gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Landes-Drohnengesetz: Es gelten EU-Verordnung 2019/947 und die bundesweite Luftverkehrs-Ordnung.
  • Zwei Bezirksregierungen teilen sich das Land: Düsseldorf für die Bezirke Düsseldorf und Köln, Münster für Münster, Arnsberg und Detmold.
  • Erlaubnisgebühren: 75 Euro projektbezogen, 200 Euro für die allgemeine Erlaubnis mit zwei Jahren Laufzeit.
  • Naturschutz ist Landesrecht: Landschaftsschutzgebiete regeln Städte und Kreise selbst, nachzusehen im Geoportal NRW.
  • Sieben Kontrollzonen plus zahlreiche Landeplätze mit 1,5-Kilometer-Radius prägen den Luftraum.

Warum es kein Drohnen-Gesetz NRW gibt

Luftrecht ist in Deutschland Bundesrecht und seit 2021 in weiten Teilen europäisches Recht. Die Regeln zu Klassen, Unterkategorien, Höhen, Sichtverbindung und Kompetenznachweis stehen in der EU-Verordnung 2019/947 und gelten in Aachen wie in Rostock identisch. Die Grundlagen fasst der Ratgeber EU-Drohnenverordnung zusammen.

Den Ländern bleiben drei Hebel, und alle drei nutzt NRW:

  1. Vollzug. Die Länder bestimmen, welche Behörde Erlaubnisse erteilt und Verstöße verfolgt.
  2. Geografische Gebiete. Die Länder können eigene Zonen festlegen und melden sie an die bundesweite Datenbank.
  3. Naturschutzrecht. Schutzgebietsverordnungen und Satzungen sind Landes- und Kommunalrecht, und sie können Starts, Landungen und Überflüge untersagen.

Der dritte Punkt ist im Alltag der wichtigste. Über die Hälfte der Landesfläche NRWs liegt in irgendeiner Form von Schutzgebiet, meist als Landschaftsschutzgebiet.

Wer in NRW wofür zuständig ist

Übersicht der Zuständigkeiten für Drohnen in Nordrhein-Westfalen mit fünf Anliegen. Aufstiegserlaubnis und Ausnahmen von Betriebsverboten in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf, projektbezogen für 75 Euro, allgemein für 200 Euro. Dieselben Anliegen in den Bezirken Münster, Arnsberg und Detmold bearbeitet die Bezirksregierung Münster zu denselben Gebühren. Ausnahmen für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete erteilt die untere Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises, die Gebühr richtet sich nach kommunaler Satzung. Freigaben für Kontrollzonen von Flughäfen erteilt die Flugverkehrskontrolle, also der jeweilige Tower. Die Zustimmung zum Überflug eines Wohngrundstücks gibt allein die Eigentümerin oder der Eigentümer, kostenlos. Bearbeitungszeit bei den Bezirksregierungen etwa zwei Wochen bei vollständigen Unterlagen.

Fünf Anliegen, fünf Stellen. Die Bezirksregierungen decken das Luftrecht ab, der Naturschutz läuft kommunal.

Die Aufteilung folgt den Regierungsbezirken:

RegierungsbezirkZuständige Behörde
DüsseldorfBezirksregierung Düsseldorf
KölnBezirksregierung Düsseldorf
MünsterBezirksregierung Münster
ArnsbergBezirksregierung Münster
DetmoldBezirksregierung Münster

Für Anfragen führt die Bezirksregierung Düsseldorf eine eigene Drohnen-Adresse und eine Telefonnummer im Dezernat 26. Anträge laufen schriftlich, die Bearbeitung dauert nach Behördenangabe bei vollständigen Unterlagen rund zwei Wochen.

Was eine Erlaubnis in NRW kostet

Zwei Wege stehen offen, und sie unterscheiden sich in Reichweite und Preis.

ErlaubnisartGebührGeltung
Projektbezogen, ein Tatbestand75 €einzelne Aufstiegsorte
Projektbezogen, je weiterer Tatbestand50 €
Allgemein, ein Tatbestand200 €ganz NRW, zwei Jahre
Allgemein, je weiterer Tatbestand150 €
Änderung einer bestehenden Erlaubnis50 €

“Tatbestand” meint dabei die einzelne Vorschrift, von der du eine Ausnahme brauchst. Ein Flug über einer Bundesstraße bei Nacht in einem Landschaftsschutzgebiet berührt drei Tatbestände und kostet entsprechend mehr als ein einzelner.

Für Freizeitflüge lohnt der Aufwand selten. Die allgemeine Erlaubnis rechnet sich für gewerbliche Piloten, die regelmäßig in Zonen arbeiten, etwa in der Immobilienfotografie oder bei Dachinspektionen. Was gewerblicher Betrieb sonst nach sich zieht, steht im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.

Naturschutz: der eigentliche NRW-Faktor

Hier liegt der Unterschied zwischen Theorie und Flugpraxis. Drei Schutzkategorien wirken unterschiedlich.

Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebiete. Der Betrieb ist nach der Luftverkehrs-Ordnung untersagt, bundesweit und ohne Ermessensspielraum vor Ort. In NRW betrifft das den Nationalpark Eifel, die Wahner Heide, die Rieselfelder Münster, weite Teile der Senne und mehrere hundert weitere Flächen.

Landschaftsschutzgebiete. Sie sind der NRW-Klassiker, weil sie riesige Flächen abdecken, oft direkt am Stadtrand. Ob dort ein Startverbot gilt, steht in der Landschaftsschutzverordnung des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Regelungen unterscheiden sich, und genau deshalb hilft eine pauschale Auskunft hier nicht weiter.

Vogelschutz- und Brutzeiten. Zwischen März und Juli reagieren Behörden empfindlicher, einzelne Kommunen sprechen befristete Verbote aus. Für Flüge über Wiesen und Feldern kommt der Wildtierschutz dazu, ein Thema, das der Ratgeber Kitzrettung mit der Drohne von der anderen Seite beleuchtet.

Die Grenzen aller Kategorien liegen im Geoportal NRW und in den Fachportalen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Für die luftrechtlichen Zonen bleibt die Dipul-Karte maßgeblich, sie enthält Naturschutzgebiete ebenfalls, Landschaftsschutzgebiete dagegen nicht flächendeckend.

Kontrollzonen und Landeplätze

NRW hat die höchste Flugplatzdichte der Republik. Sieben Standorte mit Kontrollzone prägen den Luftraum:

FlughafenRegion
DüsseldorfRheinland
Köln/BonnRheinland
DortmundRuhrgebiet
Münster/OsnabrückMünsterland
Paderborn/LippstadtOstwestfalen
WeezeNiederrhein
MönchengladbachNiederrhein

Seit dem 6. August 2026 gilt in diesen Kontrollzonen ein Zonenmodell statt einer pauschalen Freigabe. Die frühere Regelung, die im gesamten Kontrollzonenbereich 50 Meter über Grund erlaubte, ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine Staffel nach dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt:

ZoneAbgrenzungZulässige Höhe ohne Einzelfreigabe
Zone 11.000 m um die Flughafenbegrenzung, dazu je 5 km entlang der Bahnmittelliniekeine, immer individuelle Freigabe
Zone 2innerhalb 4 km um den Bezugspunkt25 m
Zone 3innerhalb 6 km45 m
Zone 4restlicher Bereich der Kontrollzone100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert

Für NRW ist die Umstellung besonders spürbar, weil hier sieben Kontrollzonen dicht beieinanderliegen. Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück fallen unter die Verfügung der Deutschen Flugsicherung, Dortmund, Paderborn/Lippstadt, Weeze und Mönchengladbach unter die parallele Regelung für die von DFS Aviation Services betreuten Plätze. Das Zonenmodell ist in beiden Fällen dasselbe, die Grenzen stehen in der dipul-Karte.

Dazu kommen Verkehrslandeplätze, Sonderlandeplätze, Segelfluggelände und Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern. Um Flugplätze ohne Kontrollzone gilt ein gesperrter Radius von 1,5 Kilometern.

Gerade die Krankenhaus-Landeplätze werden unterschätzt. Sie liegen mitten in Wohngebieten, tauchen im Kartenmaterial klein auf und werden ohne Voranmeldung angeflogen. Die Systematik erklärt der Ratgeber Flugverbotszonen für Drohnen.

Typische NRW-Motive und ihre Rechtslage

MotivZu beachten
Halden mit KunstwerkenFlug meist frei, Veröffentlichung braucht Erlaubnis
Zechen und IndustriedenkmälerHausrecht des Betreibers, oft eigenes Drohnenverbot
BraunkohletagebaueBetriebsgelände, Betreten und Überflug untersagt
Talsperren im Sauerlandhäufig Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet
Rhein und KanäleBundeswasserstraße, seitlicher Abstand 100 m
AutobahnkreuzeBundesfernstraße, seitlicher Abstand 100 m
Karneval, Kirmes, StadtfesteMenschenansammlung, Überflug ausnahmslos verboten

Der erste Punkt ist rechtlich der spannendste. Der Bundesgerichtshof entschied am 23. Oktober 2024 über Luftbilder von Kunstinstallationen auf Ruhrgebiets-Halden und stellte fest, dass die Panoramafreiheit Drohnenaufnahmen nicht deckt (I ZR 67/23). Der Flug selbst bleibt zulässig, die Veröffentlichung braucht die Zustimmung der Rechteinhaber. Was daraus für Aufnahmen allgemein folgt, steht im Ratgeber Drohne mit Kamera: Gesetz.

Industriedenkmäler wie Zollverein oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind ein zweiter Sonderfall. Dort entscheidet das Hausrecht des Betreibers über den Startplatz. Start und Landung auf dem Gelände sind ohne Erlaubnis untersagt, unabhängig davon, was die Dipul-Karte anzeigt.

Wo du in NRW realistisch startest

Die Klasse deiner Drohne entscheidet über die Zahl der möglichen Startplätze mehr als jede Zone.

Unter 250 Gramm oder mit C0/C1-Label: Du fliegst in A1 und darfst über bebautem Gebiet starten, solange keine Zone dagegen steht. In der Praxis findest du im Ruhrgebiet damit an vielen Stellen Platz.

Ab 250 Gramm ohne Klassenlabel: Es gilt A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. In einer Metropolregion mit 500 Einwohnern je Quadratkilometer im Landesdurchschnitt und deutlich mehr im Kern ist das die eigentliche Hürde. Was die Klassen unterscheiden, steht im Ratgeber Drohnenklassen C0 bis C4.

Drei Flächentypen funktionieren erfahrungsgemäß gut: landwirtschaftliche Fluren am Rand kleinerer Orte, Halden außerhalb von Schutzgebieten und ehemalige Industriebrachen ohne aktives Hausrecht. Prüfe vor dem Start trotzdem beides, die Dipul-Karte für das Luftrecht und das Geoportal für den Naturschutz.

Verstöße: wer kontrolliert und was es kostet

Aufgenommen werden Verstöße von Ordnungsämtern und Polizei, das Bußgeldverfahren führt anschließend die zuständige Bezirksregierung. Der Rahmen des Luftverkehrsgesetzes reicht bis 50.000 Euro. Typische Fälle bewegen sich darunter:

Datenschutzverstöße verfolgt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW unabhängig davon. Was das für Aufnahmen bedeutet, ordnet der Ratgeber Drohne über Privatgrundstück ein.

Fazit: Bundesrecht fliegen, Landesrecht prüfen

Für den Flug selbst gelten in NRW dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Der Unterschied liegt in der Dichte: viele Kontrollzonen, viele Schutzgebiete, viele Menschen. Wer das im Kopf hat, plant hier anders als in Mecklenburg.

Die Reihenfolge vor jedem Flug bleibt einfach. Erst die Dipul-Karte für das Luftrecht, dann das Geoportal NRW für Natur- und Landschaftsschutz, dann die Frage nach dem Hausrecht am Startplatz. Braucht es doch eine Erlaubnis, weißt du jetzt, welche Bezirksregierung zuständig ist und was sie kostet. Wie die Grundregeln bundesweit aussehen, fasst der Ratgeber Drohnen-Regeln in Deutschland zusammen.

Häufige Fragen

Gibt es ein eigenes Drohnen-Gesetz in NRW?

Nein. Die Regeln für den Drohnenbetrieb stehen in der EU-Verordnung 2019/947 und in der bundesweiten Luftverkehrs-Ordnung. Nordrhein-Westfalen regelt zwei Dinge selbst: die Zuständigkeit für Erlaubnisse und den Schutz von Natur und Landschaft über das Landesnaturschutzgesetz. Beides wirkt sich im Alltag deutlich aus.

Welche Behörde ist in NRW für Drohnen zuständig?

Die Bezirksregierung Düsseldorf für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, die Bezirksregierung Münster für die Bezirke Münster, Arnsberg und Detmold. Beide erteilen Aufstiegserlaubnisse und Ausnahmen von den Betriebsverboten. Für Schutzgebiete kommt die untere Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises dazu.

Was kostet eine Aufstiegserlaubnis in NRW?

Eine projektbezogene Erlaubnis für einen Tatbestand kostet 75 Euro, jeder weitere Tatbestand 50 Euro. Eine allgemeine Erlaubnis mit zwei Jahren Gültigkeit für ganz NRW liegt bei 200 Euro, jeder weitere Tatbestand bei 150 Euro. Änderungen bestehender Erlaubnisse kosten 50 Euro. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa zwei Wochen.

Darf ich in NRW über Naturschutzgebieten fliegen?

Nein. Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten ist der Betrieb nach der Luftverkehrs-Ordnung untersagt. In Landschaftsschutzgebieten hängt es von der jeweiligen Satzung ab, die Städte und Kreise selbst festlegen. Die Grenzen findest du im Geoportal NRW, Ausnahmen erteilt die untere Naturschutzbehörde.

Wo darf ich im Ruhrgebiet mit der Drohne fliegen?

Der Ballungsraum ist von Kontrollzonen und Schutzgebieten durchzogen, freie Flächen sind trotzdem vorhanden: Halden, Feldfluren am Stadtrand und ehemalige Zechenbrachen außerhalb von Zonen. Entscheidend ist die Klasse deiner Drohne, denn ohne Klassenlabel und ab 250 Gramm gilt A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten.

Brauche ich für Drohnenaufnahmen von Halden-Kunstwerken eine Erlaubnis?

Für den Flug selbst nur, wenn eine Zone betroffen ist. Für die Veröffentlichung der Bilder hat der Bundesgerichtshof am 23. Oktober 2024 entschieden, dass die Panoramafreiheit Drohnenaufnahmen nicht deckt (I ZR 67/23). Ausgerechnet Kunstinstallationen auf Ruhrgebiets-Halden waren der Streitgegenstand. Für den Upload brauchst du also die Erlaubnis der Rechteinhaber.

Welche Flughäfen schränken den Drohnenflug in NRW ein?

Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Weeze und Mönchengladbach haben Kontrollzonen, dazu kommen zahlreiche Verkehrs- und Sonderlandeplätze mit einem gesperrten Radius von 1,5 Kilometern. In den Kontrollzonen gilt seit dem 6. August 2026 ein Zonenmodell: innerster Bereich nur mit individueller Freigabe, dann 25 Meter bis vier Kilometer, 45 Meter bis sechs Kilometer und im übrigen Bereich 100 Meter über Flugplatzhöhe oder 50 Meter über Grund. Die Grenzen zeigt die Dipul-Karte.

Wer ahndet Verstöße in NRW?

Die Ordnungsämter der Städte und Kreise sowie die Polizei nehmen Verstöße auf, das Bußgeldverfahren führt in der Regel die zuständige Bezirksregierung. Der Rahmen des Luftverkehrsgesetzes reicht bis 50.000 Euro, typische Bußgelder für Zonenverstöße liegen im drei- bis vierstelligen Bereich. Datenschutzverstöße verfolgt die Landesbeauftragte für Datenschutz gesondert.

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