Wer nach Drohnenregeln sucht, landet fast immer bei der Offenen Kategorie: 120 Meter Höhe, EU-Kompetenznachweis, Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Daneben existiert ein zweiter, deutlich weniger bekannter Weg. Modellflug-Verbände wie der DMFV haben eine eigene Betriebsgenehmigung, und darunter gelten andere Zahlen. Was das für Drohnenpiloten konkret bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der DMFV hat eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der EU-Drohnenverordnung. Wer in ihrem Rahmen fliegt, folgt den Verbandsbetriebsregeln statt den Regeln der Offenen Kategorie.
- Der DMFV-Kenntnisnachweis wird ab mehr als 2 kg Startmasse oder oberhalb von 120 m Flughöhe verlangt, online erworben und gilt nur in Deutschland.
- Flüge über 120 m sind möglich, seit Revision 4.6 auch im FPV-Betrieb, dann mit Luftraumbeobachter.
- Beiträge bis 31.12.2026: 42 € (BASIS) bis 66,62 € (PREMIUM GOLD) im Jahr, ab 01.01.2027 54 € bis 78,62 €.
- Deckungssummen: 2, 3, 6 oder 12 Mio. € je nach Stufe. Damit ist die Pflichtversicherung nach § 102 LuftVZO erfüllt.
Warum ein Verein im Luftrecht überhaupt vorkommt
Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 regelt in ihrem Hauptteil den Betrieb unbemannter Fluggeräte nach Risiko: Offene, Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie. Für den Modellflug enthält sie zusätzlich Artikel 16, und der ist eine bewusste Ausnahme.
Der Modellflug in Vereinen und Verbänden hat in Europa eine lange Geschichte mit eigenen Sicherheitsstandards, Ausbildungswegen und Fluggeländen. Artikel 16 erlaubt den Mitgliedstaaten, solchen Organisationen eine eigene Betriebsgenehmigung zu erteilen. Innerhalb dieser Genehmigung gelten dann die Regeln der Organisation, die von der Behörde geprüft und genehmigt wurden.
Der DMFV besitzt eine solche Genehmigung, ausgestellt vom Luftfahrt-Bundesamt. Sie deckt nach Angaben des Verbands über 100.000 Mitglieder ab und wird regelmäßig überarbeitet, zuletzt in der Revision 4.6.
Wichtig für das Verständnis: Es handelt sich um eine behördlich erteilte Genehmigung für den Flugbetrieb mit verbindlichen Auflagen. Wer sich außerhalb der Verbandsbetriebsregeln bewegt, fällt automatisch wieder in die Offene Kategorie zurück und muss dort alle Auflagen erfüllen.
Zwei Wege für dieselbe Drohne
Der praktisch wichtigste Punkt ist die Wahlmöglichkeit. Dieselbe Drohne lässt sich auf zwei Arten betreiben, und du entscheidest vor dem Start, in welchem Rahmen du fliegst.
| Offene Kategorie | DMFV-Betriebsgenehmigung | |
|---|---|---|
| Nachweis | EU-Kompetenznachweis A1/A3 ab 250 g | DMFV-Kenntnisnachweis ab 2 kg oder über 120 m |
| Flughöhe | 120 m über Grund | auch darüber, mit Kenntnisnachweis |
| Registrierung | selbst beim LBA | über den Verband, Nummer am Modell |
| Geltungsbereich | EU-weit | nur Bundesrepublik Deutschland |
| Zweck | jeder Betrieb | Sport und Freizeit |
Die Zeile mit dem Geltungsbereich ist die entscheidende: Der DMFV-Kenntnisnachweis endet an der Grenze. Wer die Drohne mit in den Urlaub nimmt, braucht zusätzlich den EU-Kompetenznachweis, denn im Ausland gilt wieder die Offene Kategorie mit ihrem 120-Meter-Deckel. Für diesen Fall lohnt der Blick in den Ratgeber zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3, der die Prüfung und die 25 Euro Ausstellungsgebühr beim LBA erklärt.
Der DMFV-Kenntnisnachweis: zwei Auslöser
Der Verband knüpft seinen Nachweis an zwei Bedingungen, und schon eine davon reicht aus:
Über 2 Kilogramm Startmasse. Sobald dein Modell diese Marke überschreitet, ist der Nachweis Pflicht, unabhängig davon, wie hoch du fliegst. Für die typische Kameradrohne im Bereich 250 bis 900 Gramm spielt das keine Rolle, für größere FPV-Aufbauten, Transportmodelle und Flächenmodelle dagegen sehr wohl.
Über 120 Meter Flughöhe. Diese Bedingung ist die interessantere, weil sie unabhängig vom Gewicht greift. Wer mit einem 400-Gramm-Modell höher als 120 Meter steigen will, braucht im Verbandsrahmen ebenfalls den Kenntnisnachweis.

Zwei Auslöser, ein Nachweis: über 2 kg Startmasse oder über 120 m Höhe verlangt der Verband den Kenntnisnachweis.
Der Nachweis entsteht online über das Schulungstool des Verbands. Es führt in 28 Abschnitten durch das Luftrecht des Modellflugs und prüft das Verständnis nach jeder Lerneinheit mit Kontrollfragen. Neben Deutsch stehen englische und französische Fassungen bereit. Das Ergebnis lässt sich als digitale Ausweiskarte in den Wallet-Apps von Android und iOS sowie in der verbandseigenen App führen.
Eine Ausnahme betrifft die Ausbildung: Wer unter direkter Aufsicht eines zertifizierten Ausbilders fliegt, braucht während dieser Zeit keinen eigenen Kenntnisnachweis.
Was die Mitgliedschaft kostet
Der DMFV staffelt seine Beiträge nach der gewünschten Deckungssumme. Die Versicherung ist dabei der eigentliche Grund für die meisten Mitgliedschaften, denn eine eigene Drohnen-Haftpflicht kostet bei vergleichbarer Deckung häufig ähnlich viel.
| Stufe | Beitrag bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 | Deckungssumme |
|---|---|---|---|
| BASIS | 42,00 € (Jugend 12,00 €) | 54,00 € (18,00 €) | 2 Mio. € |
| KOMFORT | 56,36 € (26,36 €) | 68,36 € (32,36 €) | 3 Mio. € |
| PREMIUM | 59,44 € (29,44 €) | 71,44 € (35,44 €) | 6 Mio. € plus 4 Mio. € USA/Kanada |
| PREMIUM GOLD | 66,62 € (36,62 €) | 78,62 € (42,62 €) | 12 Mio. € plus 6 Mio. € USA/Kanada |
Drei Punkte dazu, die in der Tabelle nicht stehen:
Die Probemitgliedschaft ist kostenlos und läuft drei Monate mit 2 Millionen Euro Deckung. Sie ist der einfachste Weg, den Versicherungsschutz zu testen, bevor man sich festlegt.
Die Fördermitgliedschaft kostet 21 Euro im Jahr (10 Euro für Jugendliche) und enthält keine Versicherung. Sie unterstützt den Verband, taugt aber nicht als Nachweis der Pflichtversicherung.
Die USA-Deckung in den beiden oberen Stufen ist ein Alleinstellungsmerkmal. Viele reine Drohnenpolicen enden an der EU-Grenze oder schließen Nordamerika ausdrücklich aus, was für Reisen relevant wird. Welche Fallstricke der Versicherungsschutz im Ausland sonst noch bereithält, steht im eigenen Ratgeber.
Die Versicherungspflicht dahinter
Für Flugmodelle und Drohnen gilt nach § 102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine eigene Versicherungspflicht. Sie ist unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich unterwegs bist, und sie greift ab dem ersten Gramm.
Der Punkt, an dem viele stolpern: Eine gewöhnliche Privathaftpflicht deckt Luftfahrzeuge in der Regel nicht ab. Manche Tarife schließen Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein, viele nicht, und die Formulierungen unterscheiden sich stark. Wer sich darauf verlässt, ohne die Bedingungen gelesen zu haben, fliegt im Zweifel ohne Deckung. Ab welchem Gewicht die Pflicht praktisch spürbar wird, klärt der Ratgeber zur Drohnenversicherung nach Gewicht.
Die DMFV-Versicherung ist eine echte Luftfahrt-Haftpflicht und erfüllt die Pflicht, solange der Flug unter die Bedingungen fällt. Für gewerbliche Flüge gilt sie nicht, dafür braucht es eine gewerbliche Police.
Registrierung über den Verband
Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm müssen sich registrieren lassen. DMFV-Mitglieder werden dabei über den Verband gemeldet und erhalten eine Registrierungsnummer, die sichtbar an jedem Modell angebracht werden muss.
Wer nicht Mitglied ist, registriert sich selbst im Portal des Luftfahrt-Bundesamts. Der Ablauf dafür steht im Ratgeber zur Registrierung beim LBA. Die Kennzeichnung am Modell selbst entfällt in keinem der beiden Fälle, und wie sie technisch aussehen muss, klärt der Ratgeber zur Drohnen-Plakette.
FPV im Verbandsrahmen
Für FPV-Piloten steckt in der Revision 4.6 die interessanteste Änderung: Modellflugbetrieb mit visuellem Ausgabegerät, also mit Videobrille, ist nun auch oberhalb von 120 Metern zulässig, sofern ein Luftraumbeobachter dabei ist.
Die Spotter-Pflicht selbst ist damit nicht aufgehoben, sie bleibt der Kern jedes Brillenflugs. Was sich ändert, ist der Höhendeckel: In der Offenen Kategorie endet der FPV-Flug bei 120 Metern, im Verbandsrahmen mit Kenntnisnachweis nicht. Alles Weitere zur Spotter-Regel und zu den Frequenzen steht im Ratgeber FPV-Drohne fliegen.
Wo die Verbandsregelung nicht hilft
Der DMFV-Rahmen löst nicht alle Probleme, und drei Grenzen sind wichtig:
Geografische Zonen bleiben. Flugverbotszonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete, Militäranlagen und Kraftwerke gelten unabhängig davon, in welchem Rahmen du fliegst. Die Flugverbotszonen für Drohnen sind Bundesrecht und stehen über der Verbandsgenehmigung.
Gewerbliche Nutzung fällt heraus. Die Betriebsgenehmigung deckt Sport und Freizeit. Sobald Geld fließt, greift wieder das reguläre Regelwerk, beschrieben im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen.
Das Ausland ist außen vor. Der Kenntnisnachweis gilt nur in Deutschland. Gastflugrechte für Mitglieder anderer EASA-Verbände existieren zwar seit Revision 4.6 in erweiterter Form, die eigene Auslandsreise löst das aber nicht.
Für wen sich die Mitgliedschaft lohnt
Klar sinnvoll, wenn eines davon zutrifft:
- Du fliegst regelmäßig Modelle über 2 Kilogramm.
- Du willst legal höher als 120 Meter steigen.
- Du brauchst ohnehin eine Luftfahrt-Haftpflicht und findest 42 Euro im Jahr für 2 Millionen Deckung passend.
- Du nutzt ein Modellfluggelände oder fliegst im Verein.
- Du reist regelmäßig in die USA oder nach Kanada und willst dort versichert sein.
Eher unnötig, wenn du eine Drohne unter 250 Gramm fliegst, dich konsequent unter 120 Metern bewegst und eine Police hast, die den Fall sauber abdeckt. Dann bringt die Mitgliedschaft nur den Versicherungsschutz, den du bereits hast.
Fazit: zwei Regelwerke, eine Entscheidung vor dem Start
Der DMFV ist für Drohnenpiloten aus zwei getrennten Gründen interessant, und die sollte man auseinanderhalten. Der eine ist die Versicherung: eine Luftfahrt-Haftpflicht ab 42 Euro im Jahr, die die Pflicht nach § 102 LuftVZO erfüllt. Der andere ist die Betriebsgenehmigung, die den Flug über 120 Meter öffnet, dafür aber den Kenntnisnachweis verlangt und an der deutschen Grenze endet.
Wer beides nutzen will, braucht am Ende zwei Nachweise: den DMFV-Kenntnisnachweis für den Verbandsrahmen und den EU-Kompetenznachweis für alles, was außerhalb davon oder außerhalb Deutschlands stattfindet.
Häufige Fragen
Was ist der DMFV?
Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. ist der größte deutsche Modellflug-Verband mit über 100.000 Mitgliedern. Für Drohnenpiloten ist er vor allem aus zwei Gründen interessant: Die Mitgliedschaft enthält eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, und der Verband besitzt eine eigene Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der EU-Drohnenverordnung, unter der andere Regeln gelten als in der Offenen Kategorie.
Brauche ich im DMFV einen EU-Kompetenznachweis?
Wer im Rahmen der DMFV-Betriebsgenehmigung fliegt, arbeitet mit dem DMFV-Kenntnisnachweis statt mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 des Luftfahrt-Bundesamts. Der DMFV-Nachweis gilt allerdings nur in Deutschland. Für Flüge im europäischen Ausland führt der Weg weiter über den EU-Kompetenznachweis und die Offene Kategorie.
Ab wann brauche ich den DMFV-Kenntnisnachweis?
Laut DMFV ist er erforderlich, wenn du ein Flugmodell mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse steuerst oder eine Flughöhe von 120 Metern überschreitest. Darunter fliegst du im Verbandsrahmen ohne den Nachweis. Er wird online über das Schulungstool des Verbands erworben und ist nur in Deutschland gültig.
Was kostet die DMFV-Mitgliedschaft?
Bis zum 31.12.2026 kostet die Stufe BASIS 42 Euro im Jahr, KOMFORT 56,36 Euro, PREMIUM 59,44 Euro und PREMIUM GOLD 66,62 Euro. Ab dem 01.01.2027 steigen die Beiträge auf 54, 68,36, 71,44 und 78,62 Euro. Für Jugendliche gelten deutlich reduzierte Sätze, und eine dreimonatige Probemitgliedschaft ist kostenlos.
Welche Deckungssumme hat die DMFV-Versicherung?
Die Deckungssumme hängt von der gewählten Stufe ab: 2 Millionen Euro bei BASIS, 3 Millionen bei KOMFORT, 6 Millionen bei PREMIUM und 12 Millionen bei PREMIUM GOLD. PREMIUM und PREMIUM GOLD enthalten zusätzlich eine gesonderte Deckung für USA und Kanada von 4 beziehungsweise 6 Millionen Euro.
Darf ich im DMFV höher als 120 Meter fliegen?
Ja, die Betriebsgenehmigung des Verbands lässt Flüge über 120 Meter zu, sofern du den DMFV-Kenntnisnachweis besitzt und die übrigen Verbandsbetriebsregeln einhältst. Seit der Revision 4.6 gilt das auch für FPV-Betrieb, dann allerdings zwingend mit einem Luftraumbeobachter an deiner Seite.
Ersetzt die DMFV-Versicherung die Pflichtversicherung?
Ja. Für Flugmodelle und Drohnen besteht nach § 102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine eigene Versicherungspflicht, die eine gewöhnliche Privathaftpflicht in der Regel nicht abdeckt. Die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Luftfahrt-Haftpflicht des DMFV erfüllt diese Pflicht, solange die gewählte Deckungssumme passt und der Flug unter die Bedingungen fällt.
Muss ich mich trotz DMFV-Mitgliedschaft beim LBA registrieren?
DMFV-Mitglieder, die Drohnen ab 250 Gramm betreiben, werden über den Verband gemeldet und bekommen eine Registrierungsnummer, die sichtbar an jedem Modell angebracht werden muss. Wer nicht Mitglied ist, registriert sich selbst beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Kennzeichnungspflicht selbst entfällt in keinem Fall.